Farbstoffe

Sammelbezeichnung für lösliche Färbemittel, die den unlöslichen Farbpigmenten (Pigmente) gegenüberstehen.

Man kennt etwa 100 Farbpigmente, aber mehrere zehntausend Farben. Ca. 500 davon werden in größerem Maßstab für die verschiedensten Anwendungen produziert. Der Verbrauch weltweit lag 1978 bei 800.000 t, Produktion BRD 130.000 t (1985). Für einige u.a. in der Textilfärbung wichtige Azo-F. wurden giftige und krebserregende Eigenschaften nachgewiesen.

Körpereigene, auf der Haut befindliche Stoffe können die Azo-F. wieder in die Ausgangskomponenten aromatische Amine spalten, die überwiegend krebserzeugendes Potential besitzen. Textil-F. können Allergien auslösen. Die Stempelfarben Kristallviolett und Methylviolett sind erbgutschädigend, die für Lebensmittel zugelassenen F. teilweise allergen.

In der Natur kommen ungeheuer viele F. vor, die schon früher vom Menschen und auch heute wieder in Naturfarben verwendet werden, wie z.B. das Alizarin des Krapp, Saflorgelb der Färberdistel oder Luteolin der Reseda.

Im Unterschied zu den synthetisch erzeugten F. fallen bei der Bereitstellung der natürlichen F. keine giftigen Nebenprodukte an sowie keine deponierungsbedürftigen Abfälle. Alle Reste sowie die F. selbst sind kompostierbar und damit in den natürlichen Stoffkreislauf eingegliedert (Kompostierung).

Autor: KATALYSE Institut

FSC Grundprinzipien

Die FSC Grundprinzipien, die bei der Bewirtschaftung von Wälder eingehalten werden müssen, um die Anforderungen an die FSC-Zertifizierung zu erfüllen.

  • 1. Einhaltung der Gesetze und der FSC Prinzipien
    Die Waldwirtschaft soll alle relevanten Gesetze sowie internationale Verträge und Abkommen respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  • 2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  • 3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen.
  • 4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig sichern.
  • 5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so das sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  • 6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die

    biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

  • 7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren und beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und Verwirklichung.
  • 8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte und der Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  • 9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Bei Entscheidungen zu diesen Wäldern soll imme eine vorbeugende Herangehensweise erwogen werden.
  • 10. Plantagen
    Plantagen bieten soziale und ökonomische Vorteile und können dazu beitragen, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen. Ihre Bewirtschaftung soll Naturwäldern ergänzen und den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

Die Grundsätze, Kriterien und die Politik des FSC werden von den Mitgliedern der drei Kammern bestimmt: Wirtschaftskammer mit Waldbesitzern, Forst- und Holzindustrie, Umweltkammer mit Umweltorganisationen und Sozialkammer mit den Gewerkschaften und Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Der Vorteil des „Drei-Kammer-Modell“ liegt in der Ausgewogenheit der Entscheidungen, da alle Kammern das gleiche Stimmrecht besitzen.

In den Kriterien ist entsprechend der Kammern des Forest Stewardship Council u.a. folgendes festgelegt, dass

Umwelt

  • Kahlschläge grundsätzlich zu unterlassen sind
  • Biozide nicht eingesetzt werden dürfen
  • Totholz im Wald verbleibt

    Soziales

  • Personal möglichst ganzjährig beschäftigt wird,
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden,
  • Die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Dienstleister gewährleistet wird Bewirtschaftung
  • eine Erzeugung hoher Holzqualitäten stattfindet
  • regelmäßig eine Forstinventur durchgeführt wird und
  • die Produktion marktgerechter, möglichst starker Dimensionen erreicht wird

Autor: KATALYSE Institut

Förderprogramme Umwelt

Verschiedene öffentliche Stellen wie EG, Bund, Länder, Städte und Gemeinden fördern Investitionen oder Modellprojekte im Umweltschutzbereich.

Adressaten dieser F. sind größtenteils Unternehmer (insb. Klein- und Mittelbetriebe) und Forschungseinrichtungen, aber auch Kommunen und Privatpersonen. Z.Z. gibt es ca. 100 F. im Umweltschutzbereich; gefördert wird i.d.R. durch Projektzuschüsse oder durch günstige Kredite. Die F. sind sehr unterschiedlich gestaltet, so daß eine allgemeingültige Vorgehensweise für eine Antragstellung nicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für die meisten F. gelten:
- EG- und Bundesprogramme können normalerweise in ganz Deutschland - in den neuen Bundesländern teilweise zu besonderen Bedingungen - in Anspruch genommen werden. Bei Programmen der Länder und der Städte und Gemeinden wird die Förderung meist nur dann gewährt, wenn die Maßnahme im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt wird.
- Die Richtlinien oder sonstigen Vorschriften müssen genau eingehalten werden. Andernfalls könnte die Förderung aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
- Für den Antrag bzw. auch für die Abwicklung bestehen Formvorschriften; das heißt, es müssen bestimmte Antragsformulare verwendet werden.
- Mit dem Beginn der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
- Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der bewilligenden Stelle und kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden.
- Bei den EG-Programmen, insb. bei den Forschungsprogrammen, ist i.d.R. eine Beteiligung ausländischer Partner erforderlich. Außerdem ist die Gewährung von EG-Mitteln mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten gegenüber der Kommission und mit Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden.
Auskünfte über laufende oder geplante F. geben die zuständigen Bundes- und Landesministerien (i.d.R. Umweltministerium und/oder Wirtschaftsministerium), die entsprechenden städtischen Stellen, IHK, Handwerkskammer, und die Banken. Information und Beratung über EG-Förderprogramme sind bei den Euro-Info-Centern (oftmals der IHK oder verschiedenen Verbänden angegliedert) oder den EG-Vertretungen in Bonn, Berlin und München erhältlich. Dort gibt es auch Adressenlisten der Euro-Info-Center.
Des weiteren gibt es einige Publikationen (und verschiedene, allerdings kostenpflichtige Datenbanken), die einen Überblick über existierende Fördermöglichkeiten im Umweltschutzbereich verschaffen.

Lit.: Deutscher Wirtschaftsdienst (Hrsg.): Förderfibel Energie, Köln 1990; Fries u.a.: Förderhilfen Umweltschutz. EG - Bund - Länder, Bonn 1992; Langer: Investitionshilfen im Umweltschutz, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

FIZ

Das FIZ Karlsruhe ist eine gemeinnützige Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mit dem Auftrag, Fachinformation und darauf basierende Dienstleistungen für Forschung, Entwicklung, Lehre und deren Anwendungsbereiche in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung bereitzustellen.

Das FIZ Karlsruhe ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL). In der WGL haben sich über 80 außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen zusammengeschlossen, die gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden.

Die FIZ ist u.a. eine gute Fachinformationsquelle für alle Fragen zum Thema Umwelt und Energie.

FIZ Karlsruhe betreibt das europäische Servicezentrum STN International "The Scientific & Technical Information Network", dem Online-Service für wissenschaftlich-technische Datenbanken mit mehr als 200 Datenbanken aus allen Fachgebieten von Wissenschaft und Technik. STN International wird gemeinsam vom Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem Chemical Abstracts Service (CAS) in Columbus, OH, USA und der Japan Science and Technology Corporation (JST), in Tokio betrieben.

Autor: KATALYSE Institut

FSC

Siehe: Forest Stewartship Council

Autor: KATALYSE Institut

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das F. wurde nach einer ersten Pilotphase von 1987 bis 1988 als ein auf drei Jahre bemessener Modellversuch im Land Niedersachsen begonnen. Dieser ist fortgesetzt und inzwischen auf Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Ostdeutschland einschl. Berlin (Ost) ausgedehnt worden.

Teilnehmern im Alter zwischen 17 und 25 Jahren soll für ein Jahr die Gelegenheit geboten werden, sich praktisch im Arbeitsbereich "Umwelt" einzusetzen und zu orientieren. Die Erfahrungen in der Arbeit werden durch Begleitseminare vertieft. Durch Pädagogen erfolgt eine individuelle Betreuung und Beratung.
Ziele des F. sind das Angebot des persönlichen Einsatzes für die natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbindung von Theorie und Praxis des Umwelt- und Naturschutzes, die Vermittlung von Grundlagen für das Verstehen ökologischer und politischer Zusammenhänge und Prozesse, die Einsicht in ökologische Berufe, das Vorbild der Freiwilligkeit, eine Multiplikatorenfunktion und die Hilfe zu eigenverantwortlichem und kooperativem Handeln. Das F. dient somit dem Selbstbildungs- und -findungsprozeß sowie der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Problemen.
Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und werden von Vereinen, Verbänden und Umweltzentren angeboten: Biotop-, Gewässerpflege, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerfassung, Dokumentation und Verwaltung im Umweltbereich.

Autor: KATALYSE Institut

Fortpflanzung

Fortpflanzung ist die Entstehung neuer aus den vorhandenen Lebewesen, also die Reproduktion von genetisch identischen oder weitgehend identischen Lebewesen

Fortpflanzung umfasst u.a. Zweiteilung, Klonung,
Knospung, Auswachsen von Bruchstücken zu neunen Lebewesen ebenso wie die Vereinigung zweier Zellen (sexuelle Fortpflanzung). Von der Fortpflanzung ausgenommen sind die biogenen Vorstufen (Biogenese in der Evolution).

Die Formen der Fortpflanzung varieren von Generation zu Generation. Die zweigeschlechtliche Fortpflanzung besitzt häufig eine höhere Varianz der genetischen Vielfalt.

Neben der eingeschlechtlichen (unisexuelle, monocytogene) und zweigeschlechtlichen Fortpflanzung(heterosexuelle, dicytogene) gibt es die ungeschlechtliche Fortpflanzung durch Zellteilung.

Autor: KATALYSE Institut

Forest Stewardship Council

Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde 1993 in Toronto gegründet, mit dem Ziel einer weltweiten Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Der FSC ist eine nicht-staatliche, gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine ökologisch vertretbare Nutzung der Wälder der Erde ein.

1995 erfolgten die ersten Zertifizierungen von Forstbetrieben mit dem ökologisch ausgerichteten Gütesiegel. Im Oktober 1997 wurde die deutsche FSC-Arbeitsgruppe in Bonn gegründet und im September 1998 der erste deutsche Waldbetrieb, der Stadtwald Hamburg mit 5.000 Hektar, zertifiziert. Im Januar 1999 wurde die deutsche Arbeitsgruppe durch den FSC offiziell anerkannt und eine zweite Fassung der Richtlinien erarbeitet, die am 13. April 1999 von der deutschen Vollversammlung verabschiedet wurde.

Im November 2000 waren insgesamt weltweit rund 18 Mio. Hektar Wald (davon etwa 3,5 Mio. Hektar in den Tropen) mit über 790 Holzwirtschaftsbetrieben und rund 200.000 Hektar Wald in Deutschland zertifiziert. Für diese Wälder gelten die zehn Prinzipien des FSC.

Das FSC-Logo ist weltweit als Warenzeichen eingetragen und geschützt, so dass sein Mißbrauch rechtlich verfolgt werden kann. Das Warenzeichen ist ein Siegel für Rohholz und Holzprodukte. Es garantiert, dass der forstliche Herkunftsbetrieb nach international vereinbarten Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsstandards von unabhängigen Stellen geprüft wird. Mit dem Kauf FSC-zertifizierter Produkte ist eine direkte Unterstützung einer nachhaltigen Waldwirtschaft verbunden. Produkte mit FSC-Siegel durchlaufen vom Waldrand bis zum Endverbraucher verschiedene Stufen des Handels und der Verarbeitung. Bei der Kontrolle und Zertifizierung wird die gesamte Produktkette bis hin zum fertigen Möbel überprüft, damit z.B. eine Vermischung mit nicht zertifiziertem

Holz und Produkte ausgeschlossen werden kann. Das FSC-Siegel bietet den Verbrauchern, sich konstruktiv an der weltweiten Erhaltung der Naturwaldressourcen zu beteiligen.

Forstbetriebe, die in Deutschland nach den FSC-Kritieren zertifiziert sind:

  • Oberförsterei Freiherr von Rotenahn`sche: 2.209 ha
  • Hatzfeldt-Wildenburg`sche Verwaltung: 7.320 ha
  • Gemeinde & Städtebund Rheinland-Pfalz: 42.400 ha
  • Grün- und Umweltamt Mölln: 1.100 ha
  • Kreisstadt Emmendingen: 589 ha
  • Kreisforsten Herzogtum Lauenburg: 9.200 ha
  • Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein: 49.466 ha
  • Stadt Hamburg: 4.938 ha
  • Stadt Lübeck: 4.500 ha
  • Stadt Düsseldorf: 2.016 ha
  • Stadt Saarbrücken: 1.948 ha

Seit 1996 wird auch ein Zertifikat des Ökolandbauverbandes Naturland vergeben. Wälder u.a. in Lübeck, Göttingen und Uelzen sind nach Naturland-Kriterien zertifiziert. Die Richtlinien für dieses Zertifikat wurden von Naturland mit den deutschen Umweltverbänden gemeinsam erarbeitet. Das Naturland-Siegel weist gegenüber dem FSC-Zertifikat einen Vorteil auf, es schreibt auch ökologische Standards für die Holzverarbeitung vor.

Autor: KATALYSE Institut

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Ziel der Richtlinie ist es die natürliche
Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie trat im Juni 1992 nach mehrjährigen Verhandlungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, unter dem Namen „Natura 2000" ein europaweit durchgängiges Netz ausgewiesener Naturschutzgebiete einzurichten.

Autor: KATALYSE Institut

Flora

Bezeichnung für die Gesamtheit der Pflanzenarten eines Gebiets.

Die Verbreitung der Pflanzenarten und die Entstehung pflanzlicher Areale vollzieht sich in Abhängigkeit von den genetischen Eigenschaften (Gen) der Pflanzen, historischen Faktoren und den ökologischen Bedingungen der geographischen Bereiche.

Autor: KATALYSE Institut

Flechten

F., enge Gemeinschaft (Symbiose) aus niederen Pilzen und Algen, sind weniger als höher entwickelte Pflanzen durch ein Abschlußgewebe nach außen geschützt

Sie reagieren daher besonders empfindlich auf Schadgas und werden häufig als Bioindikatoren für Luftverunreinigungen verwendet. Das Zentrum vieler Städte wird als F.-Wüste bezeichnet, da dort wegen des hohen Schwefeldioxidgehaltes der Luft keine F. leben können. F.-Bewuchs auf Baumstämmen kann zur Beurteilung der Waldgefährdung (Waldsterben) herangezogen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzungsplan

Der F. stellt die 1. Stufe der Bauleitplanung dar. Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gesetzliche Grundlage des F. ist das Baugesetzbuch (BauGB), durch das Verfahren und Inhalt der Flächennutzungsplanung bundeseinheitlich geregelt werden.

Der F. soll die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen darstellen ( 5, Abs 1 ). Im F. können insb. Baugebiete und Bauflächen, Flächen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Grünflächen, Flächen mit Nutzungseinschränkungen, Wasserflächen, Flächen für Abgrabungen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft usw. (5, Abs.2 BauGB) festgelegt werden. Nach 5, Abs.3 BauGB sollen im F. die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten).

Als vorbereitender Bauleitplan schafft der F. noch kein Baurecht. Werden z.B. Wohnbauflächen dargestellt, ergibt sich daraus nicht das Recht, dort Wohnbebauung zu erstellen. Erst der nachfolgende, aus dem F. zu entwickelnde Bebauungsplan schafft die hierzu notwendige Rechtsgrundlage. Der F. ist jedoch behördenverbindlich, d.h. er bindet andere öffentliche Planungsträger (Träger öffentlicher Belange).

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzung

Die F. ist in der BRD seit 1950 von einer stetigen Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen gekennzeichnet.

Dieser Zuwachs erfolgte in erster Linie auf Kosten naturnaher Flächen, also z.B. Moor und Heide. Auch die Landwirtschafts-Fläche wurde zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen immer weiter beschnitten. Besonders dramatisch verlaufen diese Prozesse in den Kernstädten der großen Ballungsgebiete (Urbanisierung). In den letzten Jahren hat sich der Trend sich ändernder F. eher verstärkt als abgeschwächt (derzeitige F.: s. Tab).

Die Aufteilung der Gebäude- und Freiflächen nach Wohnen und Gewerbe/Industrie ist nur für acht der elf alten Bundesländer angegeben. Hier lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen. Während in Westberlin auf 1 ha Gewerbefläche 5,4 ha Wohnfläche kommen und im Saarland dieser Faktor immerhin noch 1:5 beträgt, weist Baden-Württemberg nur 3,8 ha Wohnfläche je 1 ha Gewerbefläche und Nordrhein-Westfalen mit 1:3,6 erwartungsgemäß den ungünstigsten Wert auf (Durchschnitt 1:4,4).

Quantitative Flächenbilanzen können allerdings nur ungenau wiedergeben, welche qualitativen Veränderungen mit bestimmten F. bzw. mit der Umwidmung von Flächen einhergehen (Bodenbelastung). Auch sagen die Durchschnittswerte wenig über die regionale Verteilung der Nutzungsarten aus. So besteht in Westdeutschland ein Gürtel demographischer und wirtschaftlicher Konzentration, der von Braunschweig über Hannover, Bielefeld, über die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie im Gebiet Rhein-Main-Neckar bis nach Stuttgart reicht.

In Gemeindegebieten innerhalb dieses Gürtels betrug der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bereits 1985 bis zu 70%, was einem Vielfachen des damaligen bundesweiten Durchschnittswertes von 11,7% (1991: 12,2%) entsprach.

Unter Naturschutz stehen 1,9% der Fläche Westdeutschlands (Naturschutzgebiet), ca. ein Viertel ist dagegen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die zehn deutschen Nationalparks umfassen 7.000 km2, von denen allerdings vier Fünftel auf Watt und Wasser von Nord- und Ostsee (Wattenmeer) entfallen.

Zu den Hauptgründen des weiteren Verbrauchs an freier Landschaft zählen:

  • weitere Zunahme der Straßenfläche (Straßenbau),
  • Neuansiedlung von Industriegebieten bei gleichzeitiger Aufgabe oftmals verseuchter und schwer rekultivierbarer alter Standorte,
  • Zersiedelung der Landschaft durch Einfamilienhaussiedlungen und
  • Erschließung von Flächen für Sport und Freizeit, die ihrerseits neuen Straßenbedarf schaffen.
    Folgende Lösungsansätze für das Problem des Flächenverbrauchs sind u.a. denkbar:
  • Beschränkung der Siedlungsfläche; ein Anteil der Siedlungsfläche von 40% an der gesamten Freifläche (ohne Wald, Wasser und Ödland) gilt als kritische Grenze,
  • Umkehr der Stadtflucht durch Wiederaufwertung der Innenstädte als Wohngebiete,
  • Schaffung neuer, dichterer Siedlungsformen im ländlichen Raum; Beschränkung von Einfamilienhaussiedlungen,
  • Verminderung des Verkehrsflächenbedarfs durch den Ausbau von Öffentlichem Personennahverkehr und Bahn (Schienenverkehr),
  • Verringerung des Landschaftsverbrauchs durch Industrie und Gewerbe durch Wiedernutzung aufgegebener Standorte (Flächenrecycling) und
  • Beschränkung des Flächenbedarfs für Freizeit und Sport.

Autor: KATALYSE Institut

Fischbestand

Die übermäßige Dezimierung des Fischbestandes durch Fischfang gehört inzwischen weltweit zur Tagesordnung. Fast überall werden mehr Fische gefangen, als durch natürliche Vermehrung nachwachsen.

Maßnahmen gegen die Überfischung sind internationale Überfischungsabkommen oder die Einrichtung von Fischerei-Schutzzonen, mit denen der freie und ungehinderte Fischfang zeitlich begrenzt oder dauerhaft eingeschränkt wird oder durch die Höchstmengen festgeschrieben werden.

Überfischung lässt auf sozialen Druck, aber auf das Gewinnstreben der Großfangflotten zurück führen. Ein so genanntes "Leerfischen" der Meere ist nicht möglich, denn wenn eine Fischart stark vom Aussterben bedroht ist, spezialisieren sich die Fischfangflotten auf andere Fischarten, da sie hier höhere Erträge erzielen, als bei den vom Aussterben bedrohten. Allerdings kann durch die Dezimierung bestimmter Fischarten die gesamte Nahrungskette betroffen sein, so dass indirekt andere Tierarten bedroht sind.

Pro Kopf verzehrt jeder Bundesbürger rund 13 Kilogramm Fisch im Jahr. Das ist viel mehr, als unsere eigenen Küsten- und Binnengewässer hergeben. Die eigenen Fischressourcen sind im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße zu klein – auch wegen starker Überfischung. 1972 wurden in der Nordsee laut Bundesforschungsanstalt für Fischerei 350.000 Tonnen Kabeljau gefischt, 2000 waren es nur noch 100.000 Tonnen.

Die EU bestimmt mittlerweile Fangquoten, Maschengrößen der Netze, Art der Fanggeräte und zahlt so genannte Stilllegungsprämien. Doch beim jährlichen Treffen der Fischereiminister folgt man noch immer nicht konsequent den wissenschaftlichen Empfehlungen zur Reduzierung der Fangquoten. Kurzfristige Fischereiinteressen stehen nach wie vor im Mittelpunkt. Von einer deutlichen Erholung der Bestände ist darum bislang nichts zu merken.

Von manchen Fischarten, wie dem Rotbarsch zum Beispiel, der in bis zu 1.000 Meter Tiefe gefangen wird, ist die Populationsdynamik sogar noch weitgehend unerforscht. Ein Minimalbestand der das Überleben dieser Art sichern würde, ist nicht bekannt. Trotzdem wird rücksichtslos in großem Stil Jagd auf diesen Fisch gemacht.

Immer mehr Fischbestände stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Die Welternährungsorganisation schätzt, dass rund 75 Prozent der heute verkauften Fischarten überfischt sind oder am Rande der Überfischung stehen. Besonders kritisch ist die Situation in den europäischen Gewässern. Im nord-östlichen Atlantik sind zwei Drittel der wichtigsten Speisefischartbestände akut bedroht.

Trotz immer effizienterer Fangtechniken, landen immer weniger Fische in den Netzen der Fischer. Hochgerüstete Fangflotten machen Jagd auf immer weniger Fisch: Seit 1970 hat sich die weltweite Kapazität der Fischereiflotte verdoppelt.

Obwohl von den 3,5 Millionen weltweit eingesetzten Fischereischiffen nur etwa ein Prozent industrielle Schiffe sind, schöpfen diese 50 bis 60 Prozent der Bestände ab. Nach offiziellen Berechnungen hat die europäische Fischereiflotte eine Überkapazität von mehr als 40 Prozent. Damit sich die übernutzten Fischbestände erholen können, müsste die Hälfte der 100.000 Fischereischiffe stillgelegt werden. Zwar investierten die EU-Länder von 1994 bis 1999 fast 900 Millionen Euro in den Abbau von Überkapazitäten. Gleichzeitig floss ebenso viel Geld in die Modernisierung von Schiffen und Hafenanlagen.

Weltweit wird nach der Maxime gefischt: Wer zuerst kommt, fischt zuerst - und wer nicht zugreift, überlässt die Chance dem Nächsten. In vielen Staaten existieren keine Fischereimanagement-Pläne, und dort, wo es sie gibt, mangelt es häufig an Kontrolle und Durchsetzung. Obwohl der Nordost-Atlantik und die Nordsee weltweit die längste Tradition in Fischereimanagement und -forschung haben, wird vorhandenes Wissen von den zuständigen EU-Politikern nicht aufgegriffen.

Regelmäßig legt etwa der Internationale Meeresrat Berichte zur Lage der Fischbestände vor. Doch EU-Beschlüsse zur Reduzierung der Fangmengen liegen meist weit unter den Empfehlungen des Rates.

Verschärft wird die Krise durch den enormen Beifang in der Fischerei. Rund 30 Millionen Tonnen Meerestiere werden weltweit jedes Jahr über Bord geworfen. Dies ist nicht nur eine ökologische Katastrophe - auch die wirtschaftlichen Schäden sind enorm.

Zusätzlich wird die Überfischung durch hohe Subventionen gefördert: Die jährliche Weltfischfangmenge hat einen Wert von etwa 70 Milliarden US-Dollar. Aber es werden ca. 15 Milliarden US-Dollar für die Unterstützung der Fischerei ausgegeben.

Was wird gefangen?
80 Prozent des angelandeten Fisches stammen von nur 200 Beständen. Von Bestand spricht man, wenn es um die regionale Verbreitung von einer bestimmten Fischart geht. Vom Hering existieren beispielsweise allein im Nordatlantik mindestens 14 verschiedene Bestände.
Fischarten gibt es weltweit rund 25.000. Nach Menge ist die weltweit bedeutendste Fischart die Anchoveta, die Peruanische Sardelle, die fast ausschließlich zu Fischmehl verarbeitet wird. Zweitwichtigste Fischart ist der Alaska-Seelachs, der bei uns vor allem als Fischstäbchen, Schlemmerfilet oder Quadratfisch auf den Markt kommt. An dritter Stelle stehen die Heringe, die vor allem aus dem Nordatlantik stammen.

Seit 2002 gilt eine neue EU-Verordnung zur besseren Kennzeichnung von Fischerei-Erzeugnissen, einschließlich Krebs- und Weichtieren. Sie besagt, dass frische, gefrorene und getrocknete Fischereiprodukte nur verkauft werden dürfen, wenn sie mit

  • Handelsbezeichnung (Art)
  • Produktionsmethode (Meere-, Binnenfischerei oder Aquakultur/Zucht)
  • Fanggebiet (z.B. Nordostatlantik, Ostsee) oder Aufzuchtsgebiet (z.B. Norwegen)

gekennzeichnet sind.
Verarbeitungsprodukte wie Fischstäbchen und Fisch-Konserven sind von der Regelung nicht betroffen. Zudem ist die Kennzeichnung aus ökologischer Sicht unzureichend, da sie nichts über die Situation der jeweiligen Bestände und über die Fangmethoden aussagt.

Die Ozeane sind leergefischt.
Obwohl zahlreiche Fischbestände bereits vor dem Zusammenbruch stehen, durchkämmen hochtechnisierte Industriefangflotten weiterhin die Weltmeere. Mit immer effektiveren Fangmethoden werden die letzten Speisefische eingesammelt. Doch die angewandten Techniken fordern einen hohen Tribut: Mehr als 30 Millionen Tonnen unerwünschter Beifang, darunter Jungfische, Vögel, Wale und Haie, sterben jährlich in den Netzen. So ist der Kabeljaubestand in der Nordsee zusammengebrochen und auch Scholle und Seezunge sind weitestgehend ausgebeutet. Zu den ungewünschten Meerestieren zählen Fische, Seesterne, Muscheln und Krebse, aber auch Wale, Seevögel und Haie. Diese werden tot oder sterbend über Bord (Beifang) gekippt.

Nur die gewünschte Fischart alleine aus dem Wasser zu holen, ist praktisch unmöglich. Fische schwimmen nun einmal mit anderen Artgenossen zusammen im Meer, und auch im Schwarm selbst haben nicht alle eine Standardgröße. Nur bei Schwarmfischen wie dem Hering, der Sardine, der Makrele und der Sardelle ist mit dem Netz relativ selektives Fischen möglich, die Beifangraten liegen bei diesen Fischarten „nur“ zwischen 3 und 10 Prozent. Bei Garnelen und Plattfischen beispielsweise liegen sie jedoch zwischen 40 und 80 Prozent.

Jedes Jahr werden auf den Meeren bis zu 39 Millionen Tonnen sinnlos getöteter Beifang auf Fischereischiffen wieder über Bord geworfen. Unter Beifang versteht man unerwünschte oder zu kleine Fische, sowie Schildkröten, Haie, Seevögel, Robben, Wale und Delphine, die in den Netzen qualvoll verenden und ungenutzt wieder über Bord geworfen werden. Nur sehr wenige Tiere überleben den Rückwurf ins Wasser. Der größte Teil des Beifanges kommt aus der industriellen Fischerei, da traditionelle Fischerboote im Gegensatz zu diesen Monsterschiffen mit ungewollter Beute viel besser umgehen d.h. diese auch nutzen können. Oft ist das Verhältnis zwischen erwünschtem Fisch und Beifang geradezu absurd:
Für 1 Tonne Seezunge werden etwa 11 Tonnen Beifang getötet oder für 1 Tonne Shrimp sogar bis zu 15 Tonnen.

Ein Grund für die problematischen Beifänge von Fischarten ist die Quotenvergabe. Fangquoten sind eigentlich sinnvolle Maßnahmen zur Begrenzung der Fischerei. In der Praxis führen sie dazu, dass die Fischer nur solche Arten an Bord behalten, für die sie eine Quote besitzen und die aufgrund Größe und Gewicht einen guten Gewinn versprechen. Kleine Fische und andere Arten sterben als ungewünschter Beifang.

Ein weiterer Grund ist die optimale Nutzung der Laderäume. Diese werden mit der wirtschaftlich ertragreichsten Ware gefüllt. Selbst wenn dem Garnelenfischer edle Schollen in die Netze gehen, wirft er sie weg, da Krabben mehr Gewinn versprechen. Allein den europäischen Garnelenfischern gehen jedes Jahr junge Schollen im Wert von 18 Millionen Euro in die Netze. Die Fische werden nicht verwertet, sondern tot über Bord gekippt.

In der Nordsee werfen Fischer ein Viertel der Fänge wieder über Bord - darunter häufig wertvolle Speisefische. So wird etwa jeder zweite Wittling und Schellfisch aufgrund seiner Größe oder einer bereits erfüllten Quote wieder tot ins Meer zurückgeworfen.

Haie, Wale und Delfine
Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation sterben jährlich 100 Millionen Haie durch die Fischindustrie. 700.000 Haie werden allein durch Langleinenfischer im Pazifik getötet, 80.000 Blauhaie durch die französische Treibnetzflotte im Nordostatlantik. Da sich Haie langsam vermehren, aber hemmungslos gejagt werden, sind von 100 befischten Haiarten bereits 11 vom Aussterben bedroht, mindestens 70 weitere gelten als gefährdet.
Auf den Weltmeeren sterben jährlich mehr als 350.000 Wale und Delfine als Beifang in der Fischerei. Die Dunkelziffer liegt bei einer Million. Im tropischen Ostpazifik verenden jährlich Tausende Delfine durch die Ringwadenfischerei auf Thunfisch. An der französischen und englischen Küste werden jedes Frühjahr Hunderte toter Delfine angeschwemmt. Sie sind Opfer der Schleppnetze auf europäischen Fischtrawlern. In Nord- und Ostsee müssen jährlich Tausende der nur 1,50 Meter großen Schweinswale als Beifang in Treib- und Stellnetze qualvoll ertrinken. Allein in der Nordsee sterben so jedes Jahr 7000 Schweinswale. 

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtgebiete

F. sind Flächen, die zum Teil ständig von seichtem Wasser bedeckt sind. Darunter fallen Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete sowie im erweiterten Sinne auch Gewässer.

2% der Fläche Westdeutschlands werden als F. bezeichnet. F. sind Gebiete hoher biologischer Produktion und großen Artenreichtums. Von den 649 höheren Tierarten der alten BRD ist fast jede zweite auf F. angewiesen, und zwar 13% der Säuger, 46% der Vögel, 23% der Reptilien und fast alle Lurch- und 150 Fischarten. F. regulieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Da sie für den Menschen nicht direkt nutzbar sind, werden sie z.B. häufig zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgetrocknet. Eine Vielzahl der vom Aussterben bedrohten Arten ist von diesen Maßnahmen betroffen. Von den gefährdeten Vogelarten der Roten Liste sind über 80% Bewohner der F..

1971 wurde in Ramsar/Iran eine Internationale Konvention über den Schutz von F. abgeschlossen, der gegenwärtig 48 Staaten beigetreten sind. Am 25.6.1976 trat in der BRD das Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, insb. als Lebensraum für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung, in Kraft. Zunächst werden 17 F., die wichtige Rast- und Überwinterungsgebiete von Watt- und Wasservögeln sind, unter Schutz gestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Flachmoor

F. (= Niedermoor) entstehen im nährstoffreichen Grundwasserbereich durch Verlandung von nacheiszeitlichen Schmelz- und Stauwasserseen.

F. werden künstlich entwässert und gedüngt als Grün- oder Ackerland genutzt (Dauergrünland). Im Gegensatz zu den Hochmooren sind F. wirtschaftlich besser nutzbar, so daß notwendige Schutzmaßnahmen oft unterbleiben und ihre Gefährdung größer ist.

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtbiotop

Allgemeiner Begriff für Land- und Uferlebensräume, in denen Wasser der charakterisierende ökologische Faktor ist.

Zu den F. gehören Feuchtwiesen, Moore, Fließgewässer und ihre Ufer, Flußauen, Seen, Teiche (Gartenteich) und Lebensräume mit staunassen Böden in jeder Form.
Pflanzen feuchter Lebensräume sind oft in besonderer Art und Weise an die oft sauerstoffarmen Lebensbedingungen angepaßt durch Durchlüftungsgewebe, Schwimmplatte, Atemwurzeln, veränderte Oberflächen (Epidermisstruktur) und veränderte physiologische Eigenschaften.

Typische Pflanzen feuchter Standorte sind u.a. Schwarzerle, Moorbirke, Sumpfdotterblume und v.a. Ried- und Sauergräser. Aber auch Tiere wie der Große Brachvogel, Salamander, Kröten, Molche und viele Insekten sind an die feuchten Bedingungen angepaßt. Der Anteil der F. in der Landschaft ist durch die Überführung von Feuchtgrünland in trockenes, intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland oder Ackerland, durch den Torfabbau (Torf), die Verrohrung von Bächen und die Begradigung von Flüssen stark zurückgegangen.

Der Verlust an Lebensraum für die daran angepaßten Organismen findet deutlich Niederschlag in der Roten Liste der ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere: Von den 350 Pflanzenarten, die an Feuchtland gebunden sind, sind 182 vom Aussterben bedroht oder bereits verschollen (Artensterben).
Weitere Gefährdungen von F.: Braunkohle

Autor: KATALYSE Institut

Feldafinger Thesen

Die "Feldafinger Thesen" bieten die Grundlage für eine zukunftsträchtige Entwicklung der deutschen Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

1. Gebirgsregionen sind besonders empfindliche Räume. Sie haben nur dann eine nachhaltige Zukunft, wenn sie Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum bleiben, und nicht zum "Museum" werden.

2. Die Strukturen und Situation in den verschiedenen Hoch- und Mittelgebirgen sind sehr unterschiedlich; daraus resultiert die Notwendigkeit regionsspezifischer Ansätze und Entwicklungskonzepte.

3. Daraus ergibt sich eine zentrale und dezentrale Verantwortung für den Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum der Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

4. Frühzeitig, umfassend und sektorübergreifend sind die direkt Betroffenen und die lokalen Akteure bei Planung und Durchführung der Entwicklungsprozesse /-maßnahmen zu beteiligen, um die Balance zwischen Nutzen und Schützen zu gewährleisten.

5. Gefordert sind integrative, bergspezifische Lösungsansätze, die den jeweiligen besonderen ökologischen Bedingungen /Empfindlichkeiten, den speziell en Risiken und den besonderen Siedlungs-, Lebens- und Wirtschaftsformen, insbesondere der Land- und

Forstwirtschaft

Rechnung tragen. Hierfür müssen vorhandene Informationen effektiver genutzt, vernetzt und ergänzt werden.

6. Es bedarf abgestufter regionsspezifischer Nutzungskonzepte unter Einschluss von Sonderstandorten in Hoch- und Mittelgebirgsregionen (Moore, Karst, Fließgewässer, spezielle Bergwaldgesellschaften, Initialstandorte, Gletscher,...). Diese bedürfen eines besonderen Schutzes bzw. sind wieder herzustellen.

7. Maßnahmen, die zu einer langfristigen Belastung in anderen Bergregionen führen, (z.B. extreme Tourismusansiedlung, Verkehrserschließung), sind nicht als nachhaltig anzusehen und daher abzulehnen.

8. Notwendig ist eine umfassende Bewusstseinsbildung über die besonderen Werte der Bergregionen, ihre Multifunktionalität und Sensibilität nach "Drinnen" (Akteuren) und nach "Daußen" (Verbraucher und Nutzer) und Beteiligung der Betroffenen. Sie erfordert einen neuen

Dialog

-Prozess, der möglichst viele Akteure in ihrer Eigenverantwortlichkeit motiviert.

9. Für das Hochgebirge ist die

Alpenkonvention

ein zukunftsweisendes Politik-Modell. Die schnelle Ratifizierung und Umsetzung der Protokolle sollte um gehend erfolgen. Für die effektive Umsetzung sind die entsprechenden Strukturen einzurichten und zu finanzieren.

10. Für die Mittelgebirge sind zur Förderung integrativer Entwicklungsansätze Verwaltungsgrenzen überschreitende

Agenda 21

-Prozesse anzustoßen, zu finanzieren und umzusetzen.

Entwickelt von 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zusammengesetzt aus Verbänden der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Wirtschaft, Verkehr, von Landes- und Bundesministerien und Vertretern der Wissenschaft.

Siehe auch die Stichwörter: Alpenkonvention, Kunstschnee und Alpentransitverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

Flugzeugabgase

Die vom zivilen und militärischen Flugverkehr verursachten Schadstoffemissionen betragen nur etwa 1% der Gesamtschadstoffbelastung in Deutschland.

Berücksichtigt werden dabei allerdings nur die Flüge im deutschen Luftraum, nicht F., die durch Flugverkehr deutscher Urlauber und Geschäftsreisender über dem Ausland oder den Meeren emittiert werden. F. müssen aufgrund ihrer Wirkungsweise getrennt nach den ökologischen Folgen im bodennahen Bereich, d.h. bei Start-, Steig- und Landebewegungen, und solchen in Reiseflughöhe bei 8.000 bis 12.000 m betrachtet werden.

70 bis 90% der F. werden in den unteren Luftschichten bis 3.000 m ausgestoßen. Sie sind mitverantwortlich für das Waldsterben, an der Bildung des Sommersmogs und der Erhöhung der hier schädlichen Ozonkonzentration (Ozon). Besonders belastet sind die dichtbesiedelten Ballungsräume, in denen die Flughäfen Deutschlands liegen.

Auf Reiseflughöhe, in der Stratosphäre (Atmosphäre), ist der Flugverkehr der einzige direkte Luftverschmutzer. Trotz ihrer vergleichsweise geringen Mengen haben die Schadstoffe hier eine besonders gravierende Wirkung. Sie können nicht mehr ausgewaschen werden, auch nicht an darunterliegende Schichten der Atmosphäre abgegeben werden.

Aufgrund extrem niedriger Temperaturen und geringer Luftdichte haben sie hier eine Verweildauer von bis zu sieben Jahren. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen große Mengen Wasserdampf. In den kalten Luftschichten bildet dieses Wasser Eiswolken (Cirren), die das Sonnenlicht durchlassen, die Wärmeabstrahlung der Erde aber reflektieren, wodurch der Treibhauseffekt verstärkt wird. In den hohen Luftschichten emittierte Stickoxide führen zum Ozonabbau.

Als weitere Schadstoffbelastung kommen für die Menschen im Umland von Flughäfen Rückstände aus Treibstoffschnellablässen hinzu. Um das Landegewicht und die Explosionsgefahr zu reduzieren, lassen Piloten bei befürchteten Notlandungen Treibstoff ab, 1989 allein am Flughafen Frankfurt/Main über 300.000 l giftiges Kerosin auf Äcker, Dächer, Haut und Lunge.
Emissionen im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln: Verkehr

Siehe auch: Flugverkehr

Autor: KATALYSE Institut

Filter

1. Optische F. sind Gläser, die nur für bestimmte Wellenlängen des Lichtes durchlässig oder undurchlässig sind.

In der Industrie haben sie eine wichtige Aufgabe als Schutzgläser oder Brillen, um das Auge z.B. vor der schädigenden UV- oder Infrarotstrahlung zu schützen (Feuerstar). Auch bei der Wahl einer Sonnenbrille ist unbedingt darauf zu achten, daß die Gläser nicht nur das sichtbare Licht abschwächen sondern auch die UV-Strahlung herausfiltern.

2. Elektronische F. sind Schaltungen, die einzelne Frequenzen oder Frequenzbereiche dämpfen oder passieren lassen oder nur in Abhängigkeit von der Frequenz den Phasenwinkel zwischen Eingangssignal und Ausgangssignal verändern.

3. Vorrichtung zur Trennung von Stoffgemischen (z.B. Suspension, Emulsion oder Aerosol), welche auf dem Prinzip der Siebwirkung oder Adsorption basiert. Meist poröser netzartiger Körper oder Schicht. Als Material eignen sich Papier (Filterpapier, Gewebefilter), Glas, Ton, Bimsstein und Sandschichten. Anwendung finden sie z.B. bei der Trinkwasseraufbereitung und der Gasreinigung (Aktivkohlefilter, Partikelfilter, Rauchgasentstaubungsanlagen).

Reinigungsanlagen, die auf anderen Prinzipien beruhen (Biofilter, Ionenaustauscher, Rauchgasentschwefelungsanlagen, Wäscher, Elektrofilter usw.) werden oft auch als F. bezeichnet.

Wasser-F. für den Hausgebrauch sind kritisch zu betrachten. Die Wasserqualität des Leitungwassers ist oft so gut, daß sie keiner Filterung bedarf und sie durch zusätzliche F. sogar herabgesetzt werden kann (Verkeimung der F., Einbringen anderer Substanzen in das Wasser durch Ionentauscher, Herausfiltern für den Menschen wichtiger Stoffe z.B. Kalk). Ist jedoch ein F. notwendig, muß genau geprüft werden, welcher F.-Typ von den unterschiedlichen angebotenen F. geeignet ist.

Autor: KATALYSE Institut

Feinstaub

Staub weist eine Teilchengröße zwischen 1 und 10 Mikrometer. Als Feinstaub bezeichnet man winzige, mit bloßem Auge nicht sichtbare Partikel mit einer Teilchengrößen unter 1 Mikrometer.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten EU-weit Grenzwerte für Feinstäube, um dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Der Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf pro Jahr an maximal 35 Tagen überschritten werden.

Die deutschen Kommunen müssen dafür Sorge tragen, dass dieser Grenzwert eingehalten wird; ansonsten kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsländer einleiten.

Bereits in den letzten Jahren wären die Kommunen und Bundesländer gehalten gewesen in Gebieten, die in den Vorjahren die Grenzwerte nicht einhalten konnten, Luftreinhaltepläne aufzustellen, um eine wirksame Absenkung zu erreichen.

In der Stadt Stuttgart überschritt am 13. März 2005 die Feinstaubkonzentration zum 35. Mal den zulässigen Grenzwert. Inzwischen wird die Einführung von Partikelfiltern in Dieselfahrzeugen und deren steuerliche Förderung diskutiert.

Aber die Partikelfilter können gerade, die kleinsten Partikel, die besonders gesundheitsgefährlich sind und wesentlich tiefer in die Lunge vordringen, nicht zurück halten.

Autor: KATALYSE Institut

Freizeitlärm

Aufgrund der ständigen Verkürzung der Arbeitszeit in den vergangenen Jahrzehnten hat die Freizeitgestaltung einen immer größeren Stellenwert bekommen.

Außerdem sind gleichzeitig die verfügbaren Einkommen gestiegen, so daß es einen Trend zu immer aufwendigeren Freizeitaktivitäten gibt. Dies hat zu einer erheblichen weiteren Lärmbelastung geführt. F. ist v.a. deshalb problematisch, weil er in den eigentlichen Ruhezeiten, und damit in den für die Erholung des Innenohrs wichtigen Zeiten, auftritt.
Insb. der Betrieb von Motoren, z.B. bei Sportflugzeugen, Motorbooten, Motorrädern, Modellmotorfliegern etc. bringt manchen um seine Erholung. Schießplätze gehören zu den Anlagen mit dem lästigsten Lärm. Auch Dressur- und Sportplätze können Anwohner um ihre Ruhe bringen. Von F. sind neben den Anwohnern von Sport- und Freizeitstätten auch die Nutzer solcher Einrichtungen belastet. Hierbei ist weniger die Lästigkeit (Aufgrund der Einstellung zur Schallquelle wird die Lärmbelastung vom Lärmverursacher i.d.R. nicht als lästig empfunden) als die Höhe der Lärmbelastung, die in vielen Fällen bis an die Schmerzgrenze geht, das eigentliche Problem. Motorsport, Heimwerkeraktivitäten, Diskotheken, Rockkonzerte, Kopfhörer (Walkman) sind nur einige Stichworte, die das Problem verdeutlichen sollen.

Autor: KATALYSE Institut

Fluglärm

Beim Flugverkehr kommt es neben Umweltbelastungen durch Flugzeugabgase zu nicht unerheblichen Belastungen durch Lärm.

Nach Ermittlungen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. fühlten sich 1987 bereits knapp 40% der Bundesbürger durch F. belästigt. Der Trend ist weiterhin steigend. Gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des F. wurden durch das F.-Gesetz vom 30.3.1971 geschaffen. In diesem werden Flugplatzhalter, Flugzeughalter und Flugzeugführer zu umweltgerechtem Verhalten verpflichtet. Dies soll durch die Optimierung der Flugrouten, lärmmindernde Flug- bzw. Start- und Landeverfahren und Nachtflugverbot erreicht werden. Des weiteren wurden Lärmschutzbereichefestgelegt. Insgesamt haben die Flugplätze (alte Bundesländer) bis 1990 über 750 Mio DM für Maßnahmen der Lärmbekämpfung ausgegeben. Leider gibt es noch eine Vielzahl alter, lauter Flugzeuge, die nach wie vor die Umgebung der Flughäfen extrem verlärmen.

Da das Flugaufkommen auch weiterhin zunehmen wird, ist damit zu rechnen, daß alle technischen Maßnahmen der Lärmbekämpfung letztlich kompensiert oder gar überkompensiert werden. Aus diesem Grund läßt sich eine Verminderung der Umweltbelastungen im wesentlichen nur noch durch eine Verringerung des Luftverkehrs erreichen.

Ein besonderes Problem stellt der Militärflugverkehr mit 1,8 Mio Starts und Landungen pro Jahr dar. Im Gegensatz zur zivilen Luftfahrt bestehen hier keinerlei Anreize, lärmärmere Motoren zu entwickeln bzw. einzusetzen. Darüber hinaus gehen erhebliche Belästigungen bis hin zu direkten Lärmschäden von den militärischen Überschall- und Tiefflügen aus (Tiefflüge ).

Autor: KATALYSE Institut