Fluglärm

Beim Flugverkehr kommt es neben Umweltbelastungen durch Flugzeugabgase zu nicht unerheblichen Belastungen durch Lärm.

Nach Ermittlungen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. fühlten sich 1987 bereits knapp 40% der Bundesbürger durch F. belästigt. Der Trend ist weiterhin steigend. Gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des F. wurden durch das F.-Gesetz vom 30.3.1971 geschaffen. In diesem werden Flugplatzhalter, Flugzeughalter und Flugzeugführer zu umweltgerechtem Verhalten verpflichtet. Dies soll durch die Optimierung der Flugrouten, lärmmindernde Flug- bzw. Start- und Landeverfahren und Nachtflugverbot erreicht werden. Des weiteren wurden Lärmschutzbereichefestgelegt. Insgesamt haben die Flugplätze (alte Bundesländer) bis 1990 über 750 Mio DM für Maßnahmen der Lärmbekämpfung ausgegeben. Leider gibt es noch eine Vielzahl alter, lauter Flugzeuge, die nach wie vor die Umgebung der Flughäfen extrem verlärmen.

Da das Flugaufkommen auch weiterhin zunehmen wird, ist damit zu rechnen, daß alle technischen Maßnahmen der Lärmbekämpfung letztlich kompensiert oder gar überkompensiert werden. Aus diesem Grund läßt sich eine Verminderung der Umweltbelastungen im wesentlichen nur noch durch eine Verringerung des Luftverkehrs erreichen.

Ein besonderes Problem stellt der Militärflugverkehr mit 1,8 Mio Starts und Landungen pro Jahr dar. Im Gegensatz zur zivilen Luftfahrt bestehen hier keinerlei Anreize, lärmärmere Motoren zu entwickeln bzw. einzusetzen. Darüber hinaus gehen erhebliche Belästigungen bis hin zu direkten Lärmschäden von den militärischen Überschall- und Tiefflügen aus (Tiefflüge ).

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, F, Lärm.