Förderprogramme Umwelt

Verschiedene öffentliche Stellen wie EG, Bund, Länder, Städte und Gemeinden fördern Investitionen oder Modellprojekte im Umweltschutzbereich.

Adressaten dieser F. sind größtenteils Unternehmer (insb. Klein- und Mittelbetriebe) und Forschungseinrichtungen, aber auch Kommunen und Privatpersonen. Z.Z. gibt es ca. 100 F. im Umweltschutzbereich; gefördert wird i.d.R. durch Projektzuschüsse oder durch günstige Kredite. Die F. sind sehr unterschiedlich gestaltet, so daß eine allgemeingültige Vorgehensweise für eine Antragstellung nicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für die meisten F. gelten:
- EG- und Bundesprogramme können normalerweise in ganz Deutschland - in den neuen Bundesländern teilweise zu besonderen Bedingungen - in Anspruch genommen werden. Bei Programmen der Länder und der Städte und Gemeinden wird die Förderung meist nur dann gewährt, wenn die Maßnahme im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt wird.
- Die Richtlinien oder sonstigen Vorschriften müssen genau eingehalten werden. Andernfalls könnte die Förderung aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
- Für den Antrag bzw. auch für die Abwicklung bestehen Formvorschriften; das heißt, es müssen bestimmte Antragsformulare verwendet werden.
- Mit dem Beginn der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
- Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der bewilligenden Stelle und kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden.
- Bei den EG-Programmen, insb. bei den Forschungsprogrammen, ist i.d.R. eine Beteiligung ausländischer Partner erforderlich. Außerdem ist die Gewährung von EG-Mitteln mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten gegenüber der Kommission und mit Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden.
Auskünfte über laufende oder geplante F. geben die zuständigen Bundes- und Landesministerien (i.d.R. Umweltministerium und/oder Wirtschaftsministerium), die entsprechenden städtischen Stellen, IHK, Handwerkskammer, und die Banken. Information und Beratung über EG-Förderprogramme sind bei den Euro-Info-Centern (oftmals der IHK oder verschiedenen Verbänden angegliedert) oder den EG-Vertretungen in Bonn, Berlin und München erhältlich. Dort gibt es auch Adressenlisten der Euro-Info-Center.
Des weiteren gibt es einige Publikationen (und verschiedene, allerdings kostenpflichtige Datenbanken), die einen Überblick über existierende Fördermöglichkeiten im Umweltschutzbereich verschaffen.

Lit.: Deutscher Wirtschaftsdienst (Hrsg.): Förderfibel Energie, Köln 1990; Fries u.a.: Förderhilfen Umweltschutz. EG - Bund - Länder, Bonn 1992; Langer: Investitionshilfen im Umweltschutz, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, F, Umweltorganisationen, Umweltrecht.