EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Ziel der Richtlinie ist es die natürliche
Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie trat im Juni 1992 nach mehrjährigen Verhandlungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, unter dem Namen „Natura 2000" ein europaweit durchgängiges Netz ausgewiesener Naturschutzgebiete einzurichten.
Autor: KATALYSE Institut