FSC Grundprinzipien

Die FSC Grundprinzipien, die bei der Bewirtschaftung von Wälder eingehalten werden müssen, um die Anforderungen an die FSC-Zertifizierung zu erfüllen.

  • 1. Einhaltung der Gesetze und der FSC Prinzipien
    Die Waldwirtschaft soll alle relevanten Gesetze sowie internationale Verträge und Abkommen respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  • 2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  • 3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen.
  • 4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig sichern.
  • 5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so das sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  • 6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die

    biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

  • 7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren und beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und Verwirklichung.
  • 8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte und der Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  • 9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Bei Entscheidungen zu diesen Wäldern soll imme eine vorbeugende Herangehensweise erwogen werden.
  • 10. Plantagen
    Plantagen bieten soziale und ökonomische Vorteile und können dazu beitragen, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen. Ihre Bewirtschaftung soll Naturwäldern ergänzen und den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

Die Grundsätze, Kriterien und die Politik des FSC werden von den Mitgliedern der drei Kammern bestimmt: Wirtschaftskammer mit Waldbesitzern, Forst- und Holzindustrie, Umweltkammer mit Umweltorganisationen und Sozialkammer mit den Gewerkschaften und Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Der Vorteil des „Drei-Kammer-Modell“ liegt in der Ausgewogenheit der Entscheidungen, da alle Kammern das gleiche Stimmrecht besitzen.

In den Kriterien ist entsprechend der Kammern des Forest Stewardship Council u.a. folgendes festgelegt, dass

Umwelt

  • Kahlschläge grundsätzlich zu unterlassen sind
  • Biozide nicht eingesetzt werden dürfen
  • Totholz im Wald verbleibt

    Soziales

  • Personal möglichst ganzjährig beschäftigt wird,
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden,
  • Die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Dienstleister gewährleistet wird Bewirtschaftung
  • eine Erzeugung hoher Holzqualitäten stattfindet
  • regelmäßig eine Forstinventur durchgeführt wird und
  • die Produktion marktgerechter, möglichst starker Dimensionen erreicht wird

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, F, Umweltorganisationen.