Qualitätsstandards für Obst und Gemüse

Rahmenrichtlinie Vermarktungs-/Handelsnormen

Die EU-Kommission hat mit Blick auf die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung hinderliche und unverhältnismäßige Vermarktungs- und Handelsnormen in den letzten Jahren kritisch überprüft und reduziert. Die entsprechend geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2021/1890 (EU-Kommission 2021) sieht vor, dass Obst und Gemüse sowie deren Verarbeitungserzeugnisse Anforderungen an ‚Mindestqualität‘ erfüllen wie gesund (bspw. ohne Fäulnisbefall), sauber, frei von Schädlingen und fremdem Geruch und/oder Geschmack zu sein. Sie ermöglicht aber auch Produkte mit Qualitätsmängeln legal zu vermarkten. So können beispielsweise Äpfel und Birnen auch ohne Klassifizierung und mit einem Hinweis wie „zur häuslichen Verarbeitung" vermarktet werden.

Obst und Gemüse unterliegt aber nicht nur den auf der EU-Ebene gesetzlich vorgegebenen Vermarktungs- und Qualitätsnormen, sondern auch freiwilligen Qualitätsstandards wie den ‚Schönheitsnormen‘ des Handels. Sie führen dazu, dass Obst und Gemüse mit nicht normgerechten äußerlichen Merkmalen wie Größe, Form und Farbe - in England auch als ugly foods bezeichnet –systematisch aussortiert und zu Lebensmittelabfällen werden, obwohl sie sich geschmacklich und von der Zusammensetzung (Inhaltsstoffen) nicht von ‚normgerechten‘ Lebensmitteln unterscheiden, also ebenso gesund und genießbar sind. Um Wirtschaftsbeteiligte dafür zu sensibilisieren, auf Standards zu verzichten, die sich auf die bloße Optik der Lebensmittel beziehen (Schönheitsnormen) und ein Vermarktungshindernis für zwar optisch beeinträchtigte, aber unverändert für den Verzehr geeignete Lebensmittel darstellen, hat das Umweltbundesamt (UBA) eine Studie zu umwelt- und klima- relevanten Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel (UBA 2020) und Empfehlungen zur Senkung handelsspezifischer Vorgaben im Hinblick auf das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse (UBA 2022) veröffentlicht.

Das UBA empfiehlt generell sich von unternehmensspezifischen Vorgaben zu trennen und vorrangig die Vorgaben der allgemeinen zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1890 (EU-Kommission 2021) geänderten Vermarktungsnorm der EU-Kommission zu verfolgen. Indikator für die Verkaufsfähigkeit von Obst und Gemüse sollten Haltbarkeit und Gewicht sein und damit die Aussortierung nach Größe und Aussehen verhindert werden. Polierte Kartoffeln oder mit Blattschmuck angebotene Bundmöhren oder Radieschen zeigen beispielhaft, dass Kriterien wie Aussehen oder Größe zweifelhaft sind, da bei der Politur der Kartoffel, um sie von Erde zu säubern, Beschädigungen verursacht werden und Blattschmuck den Wasserverlust beschleunigt, was die Qualität mindert und zu Entsorgung führen kann. Für die Umsetzung dieses Vorhabens empfiehlt das UBA, Verkaufsvorgaben branchenweit zur selben Zeit umzusetzen und Verbraucher umfänglich zu informieren.

Literatur

UBA (2020): Umwelt- und klimarelevante Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzel-handel. Ursachen und Lösungen. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt (Texte, 72).

UBA (2022): Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima. Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Senkung handelsspezifischer Vorgaben. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.

(Stand 12.2023)

 

Autor: Regine Rehaag

Lebensmittelverschwendung

Aufkommen an Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen

Weltweit gehen konservativ geschätzt rund 2,5 Milliarden Tonnen bzw. 30 bis 40 Prozent der für die menschliche Ernährung bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnisse jährlich verloren. Davon entfallen rund 1,2 Milliarden Tonnen auf Lebensmittelverluste in der Primärproduktion und laut älteren Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in den sich anschließenden Phasen der Wertschöpfungskette 1,3 Milliarden Tonnen auf genießbare Lebensmittelabfälle (FAO 2013). Nach dem neusten Food Waste Index Report 2024 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) fallen über die Lieferkette in den Sektoren Groß- und Einzelhandel, Außerhaus-Verpflegung und private Haushalte weltweit rund 1,05 Milliarden Tonnen Lebensmittelabfälle (2021 931 Mio. t) an. Das entspricht rund 19 Prozent der 5,5 Milliarden Lebensmitteln, die laut den neuesten Food Balance-Daten (FAOSTAT) im Jahr 2020 zum Konsum zur Verfügung standen, bzw. einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen von 132 kg. Zu in der Lebensmittelherstellung anfallenden Lebensmittelabfällen konnten keine belastbaren Daten ermittelt und somit keine Aussagen getroffen werden (UNEP 2024). Vorliegende Studien können zudem auch die Verluste in der Primärproduktion im Ernte- und Nacherntebereich, nur unzureichend abdecken.

Ansatzpunkte zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten sind die insbesondere durch Anforderungen des Handels entstehenden Einbußen im Ernte- und Nachernteprozess. Im Einzelnen durch Aussortierung von Obst, Gemüse und Kartoffeln (siehe Qualitätsstandards für Obst und Gemüse) als nach äußerlichen Merkmalen nicht vermarktungsfähige Ware, um den vorgegebenen Größen- und Schönheitsanforderungen zu genügen, Überproduktion infolge der Anforderung ‚Qualitätsware‘ in ausreichenden Kapazitäten gewährleisten zu müssen sowie nicht mehr rentable Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen infolge zu geringer Erzeugerpreise. Zu den Verlusten in der landwirtschaftlichen Erzeugung gibt es bislang keine belastbaren Datengrundlage.

Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 per Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 (EU-Kommission 2019) verpflichtet die Menge der Lebensmittelabfälle jährlich auf allen Stufen der Lebensmittelversorgungskette – erstmalig zum Erhebungsjahr 2020 – systematisch zu erfassen und an die EU-Kommission zu berichten. Laut dem im Juni 2022 an die EU-Kommission übermittelten Bericht sind in Deutschland im Jahr 2020 über die Lebensmittelversorgungskette rund 11 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle angefallen, die 20 Prozent des aktuellen Lebensmittelverbrauchs von 54,5 Mio. Tonnen entsprechen. Der von einem Konsortium aus Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Statistischem Bundesamt und mehreren Forschungsinstituten verfasste Bericht wurde bis dato nicht veröffentlicht, der im Juni 2023 fällige Bericht für das Jahr 2021 von Deutschland (wie auch von Griechenland, Italien, Lettland, Malta, Spanien, Tschechien und Zypern) noch nicht vorgelegt.

Laut der zweiten EU-weiten Überwachung der Lebensmittelverschwendung beliefen sich die gesamten im Jahr 2021 gemessenen Lebensmittelabfälle auf mehr als 58,4 Mio. Tonnen Frischmasse (2020 58,1 Mio. Tonnen Frischmasse). Das durchschnittliche Pro-Kopf-Aufkommen lag bei 131 kg Lebensmittelabfällen pro Einwohner:in (2020 127 kg) und im Sektor private Haushalte bei 70 kg pro Einwohner:in. Die im Erhebungszeitraum 2020 für Deutschland ermittelten Werte lagen mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen in Höhe von 131 kg insgesamt etwas über dem europäischen Durchschnittswert (und gemeinsam mit Luxemburg an vierzehnter Stelle im europäischen Ranking), mit 78 kg pro Haushalt erzeugten Lebensmittelabfällen etwas stärker über dem diesbezüglichen europäischen Durchschnittswert und an 19. Stelle im europäischen Ranking.

Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Deutschland sieht sich dem von der Staatengemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 beschlossenen Nachhaltigkeitsziel verpflichtet, vermeidbare Lebensmittelabfälle auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 zu halbieren (Sustainable Development Goal, SDG, 12.3) und hat die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung als relevanten Aspekt ‚Nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme‘ in der ‚Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie‘ bekräftigt (Die Bundesregierung 2020).

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Februar 2019 die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (StLMV) verabschiedet (BMEL 2019). Die StLMV setzt auf Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Lebensmittelkette, freiwillige Maßnahmen von Lebensmittelindustrie, Handel und Gastronomie sowie das zur Dachmarke der Strategie ausgebaute Portal ‚Zu gut für die Tonne‘, das mit der Verbreitung von sektorspezifischen Ergebnissen und Best-Practice-Beispielen, Tipps, Bildungs- und Informationsmaterialien sensibilisieren und verändertem Umgang mit der Lebensmittelverschwendung beitragen soll.

Klima- und Umweltrelevanz der Lebensmittelverschwendung

Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist eine klimapolitisch hoch relevante Herausforderung. Laut älteren Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gelangen durch verschwendete Lebensmittel jährlich rund 4,4 Milliarden Tonnen Treibhausgase in die Atmosphäre (FAO 2015). Aktuellere Schätzungen gehen davon aus, dass das globale Ernährungssystem mit Lebensmittelabfällen zu rund zehn Prozent zu den globalen Treibhausgasemissionen (THG) beiträgt (vgl. auch weltweiter Treibhausgasausstoß), zu circa zwölf Prozent mit direkten THG-Emissionen (Methan aus Reisanbau und von Wiederkäuern, Lachgas aus landwirtschaftlich genutzten Böden) und inklusive weiterer THG-relevanter Prozessschritte wie bspw. Transport, zur Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung eingesetzter Energie oder Verpackung insgesamt mit bis zu 37 Prozent (WWF Deutschland 2022). Eine konsequente Reduzierung von Lebensmittelabfällen kann somit einen relevanten Beitrag leisten zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung, die den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduzieren will, sowie zu Ressourcenschonung und Umweltschutz (Flächen-, Wasser- und Energieverbräuche) beitragen und Biodiversitätsverlusten entgegenwirken. Mit der politisch angestrebten Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelabfälle in Handel und Konsum könnten schätzungsweise 17 Mio. t CO2-Äquivalente, vier Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und 368 Mio. GJ zur Lebensmittelerzeugung eingesetzter Energie eingespart werden (Schmidt et al. 2019).

 

Literatur

BMEL (2019): Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Berlin: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Bundesregierung (2020): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2021. Berlin.

EU-Kommission (2019): Delegierter Beschluss (EU) 2019/1597 der Kommission vom 03.05.2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine gemeinsame Methodik und Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen. In: Amtsblatt der Europäischen Union (L 248), S. 77–80.

EU-Kommission (2021): DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1890 vom 2. August 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 hinsichtlich der Vermarktungsnormen im Sektor Obst und Gemüse. In: Amtsblatt der Europäischen Union (L 384), S. 23–83.

FAO (2013): Food wastage footprint. Impacts on natural resources : summary report. Rome: Food and Agriculture Organization of the United Nations. ISBN 978-92-5-107752-8.

FAO (2015): Food wastage footprint & Climate Change. Rome: Food and Agriculture Organization of the United Nations.

Schmidt, T G; Baumgardt, S et al. (2019): Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen - Pathways to reduce food waste (REFOWAS). Maßnahmen, Bewertungsrahmen und Analysewerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln unter Einbindung sozio-ökologischer Innovationen. Volume 1. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut (Thünen Report 73). DOI: 10.3220/REP1569247044000.

UNEP (2024): Food Waste Index Report 2024. Think Eat Save: Tracking Progress to Halve Global Food Waste.: United Nations Environment Programme.

WWF Deutschland (2022): Ernährung & Klimawandel: Essen wir das Klima auf? Berlin.

(Stand 12.2023)

Autor: Regine Rehaag

Aluminiumfolie

In Deutschland wird pro Jahr so viel Aluminium verbraucht wie in Asien, Afrika und Südamerika zusammen.

Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 1990 bei 21 kg; hiervon entfallen 1,9 kg auf Verpackung. In den alten Bundesländern steht die Verpackungsindustrie beim Aluminiumverbrauch an dritter Stelle, hinter den Bereichen Bau und Verkehr. A. nimmt innerhalb der Verpackungsmaterialien Glas, Polyethylen, Polystyrol, PVC, Papier und Weißblech eine absolute Spitzenreiterrolle in bezug auf Energieverbrauch, Wasser- und Luftverschmutzung bei der Produktion ein.

Deshalb sollte A. nicht als Verpackungsmaterial verwendet werden. Dort wo es nicht durch andere, umweltfreundlichere Materialien ersetzt werden kann, sollte es gesammelt und dem Recycling zugeführt werden (Aluminiumrecycling).

Autor: KATALYSE Institut

Altpapier

Altpapier ist Papier, das bei getrennter Sammlung und als Rest bei der Papierherstellung anfällt.

Zur Herstellung von 1 t Papier sind ca. 1,8 t A. erforderlich. Die Herstellung von A.-Rohstoff ist bedeutend umweltverträglicher als die Produktion des Zellstoffs aus Primärfasern. So benötigt man zur Erzeugung 1 t frischen Zellstoffs je nach Herstellungsprozeß 115 m3 Wasser und 3.300 kWh Energie. Für die Herstellung der gleichen Menge A.-Rohstoffs sind notwendig: 16 m3 Wasser und 1.300 kWh Strom. Positiv wirken sich des weiteren die Reduktion der Hausmüllmenge (Hausmüll, Recycling) und die Ressourcenschonung aus.

A. ist mit einem Anteil von etwa 44% mit Abstand der wichtigste Sekundärrohstoff der Papierherstellung. Von den ca. 14,6 Mio t Papier, die 1990 in Deutschland verbraucht wurden, setzte die Papierindustrie 5,8 Mio t A. wieder ein. Im Bereich der Verpackungspapiere/-kartons ist mit 92% die technische Obergrenze für den Einsatz von Sekundärrohstoffen bereits erreicht, in anderen Bereichen, z.B. dem graphischen Bereich, sind bei höherer Akzeptanz des A. noch deutliche Steigerungen möglich.

Seit geraumer Zeit laufen die Altpapiersammlung und -verwertung immer mehr auseinander. In Deutschland wird z.Z. mehr A. gesammelt als in die Papierproduktion zurückfließt. Dies hängt einerseits mit erheblichen, zum Teil gesteuerten Preisschwankungen auf dem A.-Markt zusammen, die in gewissen Zeitabständen auftreten und immer wieder dazu führen, daß es ein Überangebot gibt. Zum anderen fehlt bei Verbrauchern und Herstellern oft noch die nötige Akzeptanz gegenüber A., was zu Veränderungen auf dem Absatzmarkt führt.

Die so entstehenden Überschüsse - eigentlich wichtige Rohstoffe - werden z. Z. verbrannt oder deponiert (Müllverbrennungsanlage, Deponie).

  • A.Verwertung kann nur dann von dauerhaftem Erfolg sein, wenn:
  • die Akzeptanz des A. bei Herstellern und Verbrauchern erhöht wird;
  • der Einsatz von Sekundärrohstoffen die Produktion von Primärrohstoffen ersetzt;
  • die Produktionsmengen insgesamt reduziert werden, da die müllreduzierende Wirkung des Recyclings bei weiter ansteigender Produktion aufgehoben und indirekt sogar zum Ansteigen der Müllberge führen kann (Abfallvermeidung).

Autor: KATALYSE Institut

Komposttoilette

Die K. oder Öko-Toilette verwandelt Fäkalien u.a. organische Stoffe (z.B. Küchenabfälle) in Humus, so daß die wertvollen Nährstoffe erhalten bleiben.

Sie benötigt kein Wasser und erzeugt somit kein Abwasser. In einem geschlossenen Behälter findet eine Kompostierung statt, die vom Kompostmaterial und den Faktoren Luftzufuhr, Feuchtigkeitsgehalt und Temperatur beeinflußt wird.
Dieses System ist ästhetisch und hygienisch einwandfrei und arbeitet mit einer aeroben Kompostierung, d.h. mit einer Umsetzung der Fäkalien und organischen Abfälle durch luftatmende Bodenorganismen. Die Genehmigungsbehörden erlauben nur in Ausnahmefällen dieses Toilettensystem, denn in Wohnungen, die einen Wasseranschluß besitzen, muß eine Spültoilette eingebaut und an vorhandene Abwasserleitungen angeschlossen werden.

siehe auch: Autonomes Haus

Autor: KATALYSE Institut

Elektronikschrott

In Deutschland fallen 1992 nach Schätzungen des Umweltbundesamtes ca. 800.000 t gebrauchter Elektronikgeräte an, mit einer jährlichen Zuwachsrate von 5 bis 10%.

Ein besonderes Problem bei der Entsorgung von E. stellt die Vielzahl eingesetzter Materialien und enthaltener Schadstoffe (z.B. Schwermetalle in Farbstoffen, Kunststoffzusätzen und Bildschirm-Gläsern) dar. E. besteht aus einem fast unüberschaubaren Materialmix und einer Vielzahl von Problemstoffen:

Schwermetalle: praktisch alle giftigen Vertreter

Kunststoffe: bis zu 40 verschiedene Kunststoffe, von PVC über Polystyrol und ABS bis zu Polyester, Phenolharzen, Epoxidharzen

Flammschutzmittel: bromierte Biphenyle, bromierte Phenylether und weitere Dioxin-Vorläufersubstanzen (Dioxine und

Furane), krebserzeugendes Antimontrioxid

Bildschirmgläser enthalten: Blei, Barium, Strontium, Cadmium, Phosphor u.a.

Bislang werden Altgeräte über die kommunale Abfallwirtschaft mit dem Hausmüll entsorgt und gelangen damit größtenteils in Hausmüllverbrennungsanlagen oder auf -deponien (Müllverbrennung, Deponie).

Bei der Verbrennung von E., insb. der Leiterplatten, kommt es in vielen Fällen zur Bildung von Dioxinen (Norddeutsche Affinerie AG, Kupferhütten etc.). Hohe Dioxingehalte in Filterstäuben infolge der Verbrennung von Leiterplatten hatten zur Folge, daß man sich bei der Müllverbrennungsanlage Bielefeld weigerte, E. anzunehmen. Dies führte zur getrennten Sammlung der Elektrogeräte.

Z.Z. bestehen für die Bereiche Monitorgläser, Platinen und gemischte Kunststoffe keine großtechnisch anwendbaren Techniken, die aus Sicht der Umwelt aktzeptabel sind.

In Deutschland tritt 1994 eine sog. "E.-Verordnung" in Kraft. Danach sind Hersteller und Händler von Elektrogeräten dazu verpflichtet die Geräte wieder zurückzunehmen.

Es erscheint jedoch fraglich, ob die Verordnung das Ziel einer hohen Erfassungsquote für Altgeräte und damit einer spürbaren Entlastung des Haus- und Gewerbemülls (Hausmüll) überhaupt erreichen wird. Anstatt Maßnahmen zur Schrottvermeidung (Abfallvermeidung) zu ergreifen wie Erhöhung der Lebensdauer, Langlebigkeit, Normung, Nachrüst-Garantien, Reparierbarkeit usw., wird das Recycling von E. überbetont. Eine Beurteilung der Verwertungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit findet nicht statt.

Autor: KATALYSE Institut

Dünnsäure

Als D. wird die etwa 20%ige Schwefelsäure bezeichnet, die auch Schwermetalle und halogenierte Kohlenwasserstoffe enthält und als Abfallprodukt u.a. bei der Herstellung von Farbstoffen und des weißen Pigments Titandioxid entsteht.

Bis 1989 wurde der größte Teil der anfallenden D. in der Nordsee verklappt (Abfallbeseitigung auf See), was seit 1990 verboten ist. Ob durch die D.-Verklappung ökologische Folgen eintraten, ist umstritten, da die Nordsee auch durch zahlreiche andere Belastungsquellen verunreinigt war. Beobachtungen im Verklappungsgebiet, darunter das vermehrte Auftreten von Zellwucherungen bei Plattfischen konnten jedoch nicht in einen direkten Zusammenhang mit D.-Verklappung gebracht werden.

Nach Protestaktionen von Umweltverbänden entwickelte die Bayer AG ein Recyclingverfahren für D., das es ermöglicht die enthaltene Schwefelsäure zurückzugewinnen. In einer Verwertungskaskade wird nunmehr D. durch Eindampfen konzentriert, mit Frischsäure bzw. Oleum („rauchender Schwefelsäure“) versetzt und wieder im Produktionsprozess eingesetzt. Das Filtersalz, das die Begleitelemente als Sulfate enthält, wird geröstet und das dabei entstehende Schwefeldioxid in den Schwefelkreislauf eingeschleust. Die beim Rösten entstehenden Metalloxide werden zur weiteren Verarbeitung gelagert.(FW)

Autor: KATALYSE Institut

Abfallkatalog

Der von der EU aufgestellte Abfallkatalog enthält alle Abfälle nach Herkunft in Abfallarten differenziert und mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet.

Der Abfallschlüssel dient für den Vollzug abfallrechtlicher Regelungen der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV).

Autor: KATALYSE Institut

Chemiekaliengesetz

(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Die letzte Änderung vom 14.3.1990 ist ab dem 1.8.1990 gültig.

Sie regelt vor allem das Inverkehrbringen neuer Stoffe. Nach dem Vorsorgeprinzip müssen neue Chemikalien vor der Vermarktung einer Prüfung unterzogen werden, die der Hersteller selbst durchführt (Gesundheits-, Arbeits-, Umweltschutz) und im Anmeldungsverfahren förmlich überprüft wird. Umfangreichere Untersuchungen sind nur bei hohen Produktionsmengen vorgeschrieben.

Bis Mitte 1985 wurden nur ca. 10 Chemikalien von den Firmen nach C. angemeldet, da vor Inkrafttreten des C. noch alle irgendwie bekannten Substanzen als Altstoffe angemeldet wurden, so daß sie nicht mehr unter das C. fielen. Die Industrie hat bislang noch keine Langzeitstudie bzgl. der 100.000 Altstoffe durchgeführt. Bis 1991 lagen EG-weit ca. 5.000 Anmeldungen vor. Die Zahl der Anmeldungen in Westdeutschland betragen ca. 1.400 bei 2.000 Mitteilungen.

Die Anmeldungen beziehen sich wegen Doppelmeldungen auf ca. 700 Stoffe. Hersteller von Altstoffen können zur Prüfung aufgefordert werden, wenn Hinweise auf Gefahren ("tatsächliche Anhaltspunkte", d.h. sehr begründeter Verdacht) vorliegen. Die zuständige Behörde kann ein befristetes Verbot, die Bundesregierung kann generelle Verbote und Beschränkungen für einzelne Stoffe über den Weg von Verordnungen aussprechen.

Bisher hat es Verordnungen zum Verbot von PCB, polychlorierte Terphenyle (PCT) und zur Beschränkung von Vinylchlorid (VC) am 18.7.1989 und die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 gegeben. In der Praxis handelt es sich gerade nicht um ein Zulassungsverfahren als vielmehr um ein Anmeldeverfahren. Die 45-Tage-Frist, vom Einreichen der Prüfungsunterlagen bis zur automatischen Anwendung einer Chemikalie, auch wenn die Überprüfung der Angaben noch nicht abgeschlossen ist, ist viel zu kurz bemessen.

Die Mengenschwellen, die zu abgestuften Prüfanforderungen verpflichten, sind zu hoch angesetzt. Diese Mengenschwellen gelten je Hersteller, so daß die Gesamtmenge von 1 t weit überschritten werden kann, ohne daß der Stoff gemeldet werden muß. Bei der Novellierung des C. sind allerdings die Meldepflichten für Stoffe ausgeweitet worden, die von der Anmeldung ausgenommen sind, wie z.B. Stoffe unter 1 t je Hersteller und Jahr sowie Stoffe, die nicht innerhalb des EG-Raumes vermarktet werden.

Um auch Mitteilungspflichten bei alten Stoffen einzufordern, muß die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen und auch dann, wenn die Stoffe in Mengen über 10 t insgesamt in den Verkehr gebracht werden. Die Industrie kritisiert in letzter Zeit zunehmend das Verhalten der Prüfstellen, zusätzlich Prüfungen auf umweltgefährdende Eigenschaften zu verlangen, die aufgrund der hohen Kosten angeblich die Innovationsfähigkeiten behindern.

Nicht angemeldet werden müssen Zwischenprodukte, die zwar hergestellt werden, das Werk aber nicht verlassen. Damit entzieht sich ein großes Gefahrenpotential staatlicher Kontrolle. Von den ca. 100.000 Altstoffen, die vor dem 18.9.1981 in den Verkehr gebracht wurden, sind nach 10 Jahren erst ca. 100 Stoffberichte von der Altstoffkommission abgeschlossen worden.

Das Auswahlverfahren läßt alle Zweifel bestehen, ob hiermit die wichtigsten Altstoffe ausgesucht wurden. Die Bearbeitungszeit läßt erahnen, wie lange die Aufarbeitung der Altstoffe noch dauern wird.

Autor: KATALYSE Institut

Asbest

A. ist ein natürliches Erdgestein und wird seit mindestens 2.000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Asbestprodukte dienten in Gebäuden und Geräten als Brand- und Isolierschutz.

A. wurde in mehr als 3.000 Produkten verarbeitet. Die Hauptanwendungen lassen sich drei Bereichen zuordnen:

  • Spritzasbest mit A.-Gehalten von über 60 Prozent. Hierbei sind die Asbestfasern meist lose gebunden, so dass sie leicht freigesetzt werden können.
  • Asbestzementprodukte mit einem A.-Gehalt von unter 15 Prozent, wobei die Fasern fest in die Zementmatrix eingebunden sind.
  • Asbesthaltige Platten mit einem A.-Gehalt zwischen 15 und 60 Prozent

Erst 1979 wurde Spritzasbest und 1989 die Verwendung aller Asbestmaterialien verboten. Ein beruflicher Kontakt mit A. kommt nur noch bei Abbruch, Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten in Frage, diese dürfen nur von nach
TRGS 519 geschulten Personal mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden.

Die A.-Produktion betrug 1976 weltweit 5,2 Mio t. Davon entfielen 94 Prozent auf die A.-Sorte Chrysotil, 4 Prozent auf Krokydolith und Prozent auf Amosit. A. vereinigen in sich eine einzigartige Kombination begehrter technischer Eigenschaften. A. ist chemisch beständig, unbrennbar, verspinnbar, verrottungsfest, mechanisch fest, gut in anorganische und organische Bindemittel einzubinden und besitzt ein gutes Isoliervermögen.

Wichtigste Anwendungsbereiche waren in Deutschland (1975): A.-Zementprodukte (A.-Verbrauch 130.000 t), Fußbodenbeläge (mehr als 14.000 t), Textilien (14.000 t), Leichtbauplatten (10.000 t), bauchemische Produkte (10.000 t) sowie Brems- und Kupplungsbeläge (9.000 t).

In vielen größeren Gebäuden, die vor 1982 errichtet wurden, ist mit A.-Produkten zu rechnen. Typische Anwendungen im privaten Bereich sind A.Pappen oder -platten an hölzernen Heizkörperverkleidungen oder A.-haltige Wärmedämmstoffe, Dichtungen oder Schnüre an Herden, Öfen, Kaminen und Schornsteinen, Brandschutzklappen, Elektrospeicherheizungen und Cushion-Vinyl-Fußbodenbeläge. In den neuen Bundesländern wurden in zahlreichen Wohnungen schwachgebundene A.-Platten verwendet.

Heute findet man in der Außenluft in Straßennähe 50-150 Fasern/m3 und in der Nähe von verwitternden Asbestzementplatten an Häusern Maximalwerte bis 1.000 F./m3. Die Raumluft enthält in der Regel weniger als 100 F./m3, dies gilt auch beim Betrieb einwandfreier Nachtspeicheröfen.

Treten Faserkonzentrationen von 1.000 F./m3 und mehr auf müssen die Gebäude aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sofort geschlossen werden. Nach der Sanierung von Gebäuden gilt als Richtwert eine maximale Faserkonzentration von 500 F./m3.
Der Richtwert für A.-Fasern im Trinkwasser liegt bei 10.000 F./Liter.

Die krebserzeugende Wirkung ist seit mehr als 60 Jahren in der Arbeitsmedizin bekannt. Etwa Zweidrittel aller heute anerkannten Arbeitserkrankungen gehen auf A.zurück. A. ist daher in der Gruppe III A 1 eingestuft (MAK-Liste). In Tierversuchen hat sich herausgestellt, dass Fasern mit einer Länge von < 2 µm nicht kanzerogen wirken, die stärkste krebsauslösende Wirkung Fasern von einer Länge von ca. 8 µm und einem Durchmesser von 0,25 µm aufwiesen.

Autor: KATALYSE Institut

WWF

Der "World Wide Fund For Nature" (WWF) ist eine der größten unabhängigen Naturschutzorganisationen der Welt. Der WWF Deutschland wurde 1963 gegründet.
Derzeit sind 116 hauptamtliche Mitarbeiter, die meisten in der Frankfurter Zentrale des WWF in Deutschland, beschäftigt. 1999 wurde das Jugendprogramm Young Panda ins Leben gerufen, wo die jugendlichen Mitglieder selbst entscheiden dürfen, in welche Projekte ihr Mitgliedsbeitrag investiert wird. Außerdem wird durch verschiedene Projekte und Camps die Bindung zur Natur gefördert.

Schwerpunkte der Arbeit des WWF sind:

  • Durchführung von nationalen und internationalen Aktionen und Projekten zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, sowie gefährdeter Naturlandschaften , insbesondere der Wälder, Flussauen und der Nord- undOstsee
  • Einflussnahme auf Entwicklungshilfepolitik

    Der WWF fordert u.a.: 

    • Klimaschutz (Reduktion des Kohlendioxids bis 2020 um 40 % gegenüber 1990, Steigerung der erneuerbaren Energien, Ausstieg aus der Atomindustrie, Fortführung der Öko-Steuer)
    • Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete sichern, mehr Deiche zurückverlegen, Flächenversiegelungen und Flussbegradigungen reduzieren, Auen- Renaturierung)
    • Meeresfischerei ( Abbau der EU-Fangflotte um mind. 40 %, Stopp der Subventionen von Schiffsneubau und Abwrackung, Förderung der Fischerei, die den Meeresboden unangetastet lässt und ohne Beifang auskommt)
    • Agrarpolitik ( Agrarsubventionen umschichten, so dass Geld zur Förderung des ländlichen Raums frei wird, Subventionen an die Einhaltung EU-weiter Umweltstandards knüpfen, Beitrittsländer bereits jetzt bei der Umsetzung der umweltverträglichen Landwirtschaft unterstützten)
    • Arten- und Biotopschutz ( bessere Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, Einrichtung eines Fonds zum Schutz bedrohter Arten, Stärkung der Nationalparks in Deutschland und bessere finanzielle Unterstützung, Ausweitung des EU-Schutzprojektes Natura 2000, Truppenübungsplätze sollen zu Biotopverbundsystemen umfunktioniert werden)
    • Chemikalienpolitik (Umkehrung der Beweislast: „erst wenn sichergestellt ist, dass eine Chemikalie gesundheitsverträglich ist, sollte sie erlaubt werden“, außerdem sollen das Substitutionsprinzip eingeführt werden und einheitliche Bewertungs- und Zulassungssysteme entstehen)
    • Schutz der Wälder (FSC- Gütesiegel verbreiten, Zusammenarbeit zwischen Geldgebern, Entwicklungshilfe- und Naturschutzorganisationen ausweiten)
    • Entwicklungspolitik und Naturschutzfinanzierung (kontinuierliche Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,7% des BSP bis 2010, Änderung der Haushaltsrichtlinien, damit künftig auch deutsche Gelder in Umweltfonds eingezahlt werden können)

Der WWF setzt seit Juni 2012 verstärkt auf Kommunikation. Mit der online gegangenen Dialogplattform auf http://dialog.wwf.de/ möchte die Naturschutzorganisation die Transparenz erhöhen und Unterstützer sowie weitere Naturinteressierte dazu ermutigen, Fragen zu stellen. Fragen, die helfen können, mehr über die moderne Naturschutzarbeit zu erfahren - sowohl projektbezogen als auch allgemein. Die Antworten kommen hierbei aus erster Hand von den zuständigen Naturschutzexperten.
Ein weiterer Vorteil dieser Plattform liegt in der Vernetzung. Der WWF hofft durch die direkte Einbindung der sozialen Netzwerke, mehr Menschen für den Naturschutz zu sensibilisieren und die Reichweite der Projekte auf eine neue Ebene zu bringen.

Kontakt:
WWF Deutschland
Rebstöcker Straße 55
60326 Frankfurt
Tel.: 069/791440
Fax: 069/617221
www.wwf.de
dialog.wwf.de

Autor: KATALYSE Institut

Windeln

Beim Wickeln von Säuglingen unterscheidet man folgende Wickelmethoden: 1. Wickeln in Höschen-W. (Einmal- oder Wegwerf-W.), 2. Wickeln in Baumwoll-W. a) Waschen zu Hause, b) Waschen durch W.-Dienst, 3. W.-Höschen zum vielfachen Gebrauch mit Einmal-Vlies-Einlagen.

Wegwerf-W. machen 2,8 Gew.-% des westdeutschen Hausmülls aus. Die Verwendung von Wegwerf-W. erfordert viermal mehr Energieeinsatz als die von Baumwoll-W.. Den ökologischen Vorteilen der Baumwoll-W. steht der hohe Arbeitsaufwand dieser Methode gegenüber. W.-Dienste, deren Adressen bei Verbraucherzentralen oder kommunalen Umweltberatungen erfragt werden können, erhöhen beim Verbraucher die Akzeptanz der Baumwoll-W.. Durch eine Produktlinienanalyse wurde aufgezeigt, daß Höschen-W. in puncto Luft- und Wasserbelastung qualitativ und quantitativ schlechter abschneiden als andere W. (s.Tab.).

Baumwoll-W., die zu Hause gewaschen werden, rufen die geringste Umweltbelastung hervor. Bei den W.-Diensten ergeben sich die Hauptbelastungen der Luft aus der Anlieferung und Abholung der W. mit dem Auto .

In der Erprobung sind Kompostierungsverfahren von Wegwerf-W., bzw. Vlieseinlagen. Problematisch ist dabei der Plastikanteil der Höschen-W. und die Verwendung von zinkhaltigen Salben im W.-Bereich. In den von "Ökotest" untersuchten Höschen-W. konnten PVC, Pestizide, Formaldehyd, Bleichmittelrückstände, Konservierungsmittel oder optische Aufheller nicht mehr nachgewiesen werden. Parfüm wird nur noch selten verwendet.

Lit.: Öko-Test-Magazin 10/87; Globus 5/91; W.-A.Bast, S.Diehl: Produktlinienanalyse Babywindeln, Darmstadt 1990

Autor: KATALYSE Institut

Weltraummüll

Als W. werden Trümmerteile von Raumflugobjekten und abgebrannten Triebwerken bezeichnet, die im Weltraum die Erde umkreisen.

Im erdnahen All befinden sich 7.000 etwa 1-10 cm große Objekte und rd. 70.000 bis 1 cm Größe. Hinzu kommen nach Schätzungen der europäischen Weltraumorganisation ESA Hunderttausende winzige Teile, die mit bis zu 36.000 km/h durchs All fliegen.

Der W. stellt eine große Gefahr für Satelliten und Raumflugprojekte dar. Ein erbsengroßes Fragment kann bereits einen Satelliten zerschlagen, ein murmelgroßes Objekt die Kabinenwand einer Raumstation und damit aufgrund des Druckabfalls das Leben von Astronauten gefährden.
Ein besonderes Risiko stellen auseinanderbrechende Satelliten mit nuklearer Energieversorgung dar, die als radioaktiv verseuchte Trümmer auf die Erde zurückfallen (Radioaktivität).

Autor: KATALYSE Institut

Verrottung

siehe Kompostierung, Bodengefüge,Bodenorganismen, Humus.

Autor: KATALYSE Institut

Verpackungsmüll

Von den durchschnitlich 250 kg Hausmüll, die der Durchschnittsbürger pro Jahr produziert, entfallen ungefähr 70 kg, also knapp 30 Gew.-% auf Verpackungsmaterialien, wie Papier, Pappe, Glas, Kunststoffe und Metalle, die bereits nach einmaligem Gebrauch nutzlos sind und entsorgt werden müssen

Die Tab. gibt an, wie viel Gew.-% des jeweiligen Stoffes im Hausmüll aus Verpackungen stammen.
Diese Mengen könnten durch abfallarmen Einkauf (Abfallvermeidung) gemindert werden, indem man auf Verbundverpackungen (z.B. Getränkekartons) verzichtet und anfallende Verpackungsreste einer Wiederverwertung zuführt (Mehrwegverpackung, Recycling).

Lit.: KATALYSE e.V.: Kommt gar nicht in die Tüte!, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

Verpackungen

Man unterscheidet Mehrweg(MW)-V. (z.B. Pfandflaschen) und Einweg(EW)-V. (z.B. Plastiktüten, Aludosen, Konservendosen oder Getränkekartons).

Beide Systeme belasten die Umwelt unterschiedlich stark durch Rohstoff- und Energieverbrauch, Schadstoffemissionen und Abfallaufkommen (Verpackungsmüll) bei Erzeugung, Transport und Entsorgung. 

Ökologische Vergleiche zwischen EW- und MW-V. sind von der Spülung, der Umlaufzahl und dem Transportweg abhängig.
Die Umlaufzahl beschreibt die Anzahl der Wiederbefüllungen von V.. Da MW-V. i.d.R. schwerer sind als EW-V., sind MW-V. mit niedrigen Umlaufzahlen (z.B. Flaschen aus Polyethylenterephtalat(PET)) nicht unbedingt umweltfreundlicher als EW-V.. Hohe Umlaufzahlen erreichen MW-Glasflaschen (bis zu 50).
Hohe Transportwege vom Verpacker zum Verbraucher verschieben das Verhältnis zugunsten von EW-V.. Die Entfernug läßt sich jedoch stark verringern, indem man das verpackte Gut entweder durch ein Gut ersetzt, das in der Nähe produziert oder verpackt wurde, oder indem MW-Systeme normiert werden (Standardisierung). Durch die Normierung können MW-V. an beliebigen Sammelstellen erfaßt und dezentral wiederverwendet werden. Für Getränke war dies jahrelang der Fall, da Flaschen und Kästen für Bier oder Sprudel einheitlich waren. Leider geht der Trend immer mehr zu einer Individualisierung von Flaschen und Kästen.

Mehrere Studien belegen den Trend, daß MW-V. den EW-V. ökologisch in allen untersuchten Bereichen überlegen sind. Eine Ausnahme bildet allenfalls eine PE-Schlauchbeutel-V. für Frischmilch. Auch Recyclingmaßnahmen wirken sich nicht positiv auf das Umweltverhalten von EW-V. aus (Abfallvermeidung,Abfallverwertung). Eine noch größere Umweltenlastung läßt sich durch die Vermeidung von V. (z.B. Um-V.) erreichen. Der Verbraucher sollte unnötige V. auf jeden Fall in den von der Verpackungsverordnung vorgeschriebenen Behältern im Supermarkt zurücklassen, um so Druck auf die V.-Industrie auszuüben, derartige V. zu vermeiden.

Lit.: S.Schmitz, (UBA): Vergleich der Umweltauswirkungen von Einweg- und Mehrwegverpackungen, Berlin 1992; H.J.Oels, (UBA): Umweltauswirkungen verschiedener Verpackungsformen und Lösungsmöglichkeiten der daraus resultierenden Probleme, Berlin. Beide sind über das Umweltbundesamt erhältlich.

Autor: KATALYSE Institut

Verklappung

siehe Abfallbeseitigung auf See

Autor: KATALYSE Institut

Verbrennung

Als Verbrennung bezeichnet man umgangssprachlich eine chemische Reaktion, bei der sich ein chemisches Element schnell und unter Wärmeabgabe mit Sauerstoff verbindet.

So verbrennt der in Kohle enthaltene Kohlenstoff (C) mit Luftsauerstoff (O2) nach der Reaktionsgleichung C+O2 -> CO2 + Wärme zu Kohlendioxid (CO2) (Treibhauseffekt). Bei Sauerstoffmangel (unvollständige Verbrennung) entsteht außerdem Kohlenmonoxid (CO). Wie viele andere Stoffe, verbrennt beispielsweise Kohle nicht spontan an Luft, sondern benötigt eine bestimmte Entzündungstemperatur.

Die weltweit verbrauchte Primär-Energie wird heute zu ca. 95 Prozent durch die Verbrennung fossiler Energieträger (Gas, Öl, Kohle...) und

Holz erzeugt. Bei ihrer Verbrennung entstehen neben Kohlendioxid als Verbrennung-Produkte zahlreiche Luftschadstoffe, die zum Teil auch klimarelevant sind. Ihre Menge hängt für einige Schadstoffe (Schwefeldioxid, Halogenwasserstoffe, Staub) vom eingesetzten Energieträger, für die übrigen (Stickoxide, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe) überwiegend von der benutzten Verbrenungstechnik ab. So entstehen Stickoxideerst bei Verbrennungstemperaturen oberhalb 900 Grad °C, Kohlenmonoxid undKohlenwasserstoffe bei Sauerstoffmangel und niedrigen Verbrennungstemperaturen. Bei Verbrennungsprozessen entstehen auch feste Rückstände, die als Asche aus dem Feuerraum abgezogen und auch Schlacke genannt werden.

Die wichtigsten Wirkungen der genannten Schadstoffe an Mensch undUmwelt:

  • Schwefeldioxid (SO2): Wintersmog, Saurer Regen, Pseudokrupp;
  • Stickoxide (NOx): Wintersmog, Sommersmog, Ozon, Saurer Regen, Schädigung der Atmungsorgane; Kohlenmonoxid: Starkes Atemgift;
  • Kohlenwasserstoffe: Verdacht auf Krebserzeugung (u.a. Benzol, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd);
  • Staub: Erkrankungen der Atmungsorgane;
  • Halogenkohlenwasserstoffe: Saurer Regen.
  • Schadstoffemissionen verschiedener Verbrennungssysteme: Heizung, Kraftwerk, Müllverbrennung, Schadstoffe aus Kfz
  • Energieträger: Braunkohle, Steinkohle, Erdöl, Erdgas,
    Holz, Wasserstoff

Autor: KATALYSE Institut

Untertagedeponie

Für die Endlagerung von Sonderabfällen, z.B. für mittel- und hoch radioaktive Abfälle (Atommüll), wird oft eine U. vorgesehen.

Mögliche Standorte bilden Salzstöcke, Salzbergwerke sowie sehr trockene Eisenerzbergwerke. Diese bieten große Tiefe und relativ gute geologische Abdichtung gegenüber dem Grundwasser. Bei U. treten Probleme z.B. bzgl. der Alterungsbeständigkeit, der chemisch-physikalischen Widerstandsfähigkeit und Undurchlässigkeit gegenüber Sonderabfällen sowie Berg- und Grundwasser auf, weshalb hier zusätzliche Dichtungssysteme erforderlich sind (Deponiesickerwasser,Basisabdichtung).

Autor: KATALYSE Institut

TA-Siedlungsabfall

Vom Bundestag verabschiedete sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (Stand 9/92).

Sie gibt verbindliche Richtlinien für Planung, Errichtung und Betrieb von Verfahren, Technologien und Anlagen zur Entsorgung von
Abfall und Klärschlamm sowie für die Vorbereitung und Planung von integrierten Abfallwirtschaftskonzepten vor. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Kommunen alle nach dem Stand der Technik verfügbaren Verfahren der stofflichen Verwertung (Recycling) und Beseitigung in den Planungsprozess einbeziehen.

Ziel der T. ist es, künftig nur noch vorbehandelten Hausmüll auf Deponien ablagern zu lassen. Als Hauptkriterium zur Beurteilung der Vorbehandlung soll der maximal zulässige Organikgehalt des zu deponierenden Mülls dienen, da dieser einen Großteil der im Müll enthaltenen Schadstoffe bindet und wesentlich zu den Deponieemissionen (Deponiesickerwasser, Deponiegas) führt.

Der Grenzwert soll bei 10% (gerechnet als Glühverlust) liegen. Kritiker sehen in diesem Grenzwert die Festschreibung der Müllverbrennung, da ein Glühverlust von 10% durch andere "kalte" Verfahren wie z.B. Vorrotte (Kompostierung) kaum zu erreichen ist.

Teil II der T. befasst sich mit der Entsorgung von Klärschlamm. Hierbei wird der landwirtschaftlichen Verwertung Vorrang eingeräumt, was jedoch auf die Dauer aufgrund rechtlicher Auflagen (Klärschlammverordnung) und zunehmenden Akzeptanzverlustes kaum in großen Mengen verwirklicht werden kann.

Da die T. die Deponierung kommunaler Klärschlämme quasi untersagt (für eine Übergangsfrist von 8 Jahren darf Klärschlamm noch deponiert werden), wird auch hier die dauerhafte Festschreibung der Klärschlammverbrennung befürchtet, da einmal errichtete Verbrennungsanlagen (bei Verwirklichung der T. wäre die 15-fache der heute zur Verfügung stehenden Verbrennungskapazität nötig!) keinen anderen Entsorgungsweg mehr zulassen.

Lit.: Abwassertechnische Vereinigung (ATV): Stellungnahme zur TA Siedlungsabfall vom 14.2.1992, St.Augustin 1992

Autor: KATALYSE Institut

TA-Abfall

Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift, die auf Grundlage des 4 Absatz 5 Abfallgesetz (Ermächtigungsgrundlage) erlassen wurde.

Während die erste Verwaltungsvorschriftdie EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ins nationale Recht umsetzte, regelt die T. Anforderungen an die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigenAbfällen nach dem Stand der Technik. Sie wurde 1990 in zwei Teilen erlassen.

Autor: KATALYSE Institut

Standfestigkeit von Deponien

Damit bei Deponien keine Gefahren durch Rutschungen entstehen und keine Abfälle vom Deponiekörper nach außerhalb gelangen, muss die S. geprüft werden.

Die S. ist von der Böschungsneigung, der Art der eingebauten Abfälle, dem Deponieuntergrund und dem Wassergehalt der Deponie abhängig.

Autor: KATALYSE Institut