Biogene Amine

(Proteinogene Amine) B. sind Spaltprodukte der Aminosäuren.

Im Stoffwechsel kommen sie nur in geringer Menge vor, spielen jedoch eine bedeutende Rolle als Überträgerstoffe.

Einzelne Lebensmittel enthalten erhöhte Mengen von B., wodurch bei allergischen Personen (Allergie) beim Genuß solcher Lebenmittel (z.B. Käse, Fisch oder Wein) die allergischen Symptome verstärkt auftreten können.

B. werden in Lebensmitteln gefunden, wenn mikrobielle bzw. Reifungs- und Gärungsprozesse das Lebensmittel verändern oder verderben.

Autor: KATALYSE Institut

Bioalkohol

Umgangssprachliche Bezeichnung für Alkohol, also Ethanol aus biologischer Herkunft, d.h. aus alkoholischer Gärung.

Der von Mikroorganismen (v.a. von Hefen) durch Vergärung verschiedener kohlenhydrathaltiger Rohstoffe erzeugte Ethanol kann vielfältig technisch eingesetzt werden, z.B. als Lösungsmitel, Brennstoff und Syntheserohstoff. Zur technischen Nutzung wird der Alkohol einer Reinigung und Konzentration unterzogen.

Synthesealkohol wird dagegen u.a. durch Hydratisierung von Ethylen aus Crackgasen bei hohen Temperaturen und unter hohem Druck unter Säurekatalyse oder durch das Schwefelsäureverfahren, ebenfalls unter der Verwendung von Ethylen hergestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Bindemittel

Bindemittel sind die zusammenfügende Komponente in mehrkomponentigen Produkten (Beton, Gips, Zement).

Bindemittel in Farben: Neben Pigmenten, Farbstoffen und Lösemitteln wichtigste Komponente in Beschichtungsstoffen. Zu den Bindemittel werden Filmbilder (Kunst- oder Naturharze) sowie Weichmacher und Trockenstoffe gezählt.

Bindemittel verbinden die Pigmentteilchen untereinander und dadurch alle Komponenten gemeinsam mit dem Untergrund. Je nach Bindemittel-Art unterscheidet man Öllacke, Reaktionslacke, Naturharzlacke, Alkydharzlacke, Acryllackdispersionsfarben u.a. (Lacke und Anstrichfarben)

Autor: KATALYSE Institut

Bims

Bims ist ein vulkanisches Lavagestein (Natur-B.), dessen Vorkommen in Deutschland in den Gebieten von Laacher See und Neuwieder Becken sind und dort unter erheblicher Landschaftszerstörung abgebaut wird.

B. kann auch technisch erzeugt werden. Man bezeichnet diesen als Hütten-B.. B. wird häufig in der Bauindustrie verwendet und dient als Grundmaterial für die Herstellung von Leichtbetonsteinen. Der B. ist ein poröses Gestein und verleiht aufgrund dessen den Leichtbetonsteinen eine erhöhte Wärmedämmfähigkeit. Für die Bauindustrie sind ausreichende Ressourcen vorhanden.

Das Grundmaterial für Hütten-B. ist Hochofenschlacke, diese wird mit Hilfe von Wasser oder Dampf geschäumt und zerkleinert. Nach Zufügen von Wasser, Bindemitteln (Kalk oder Zement) und ggf. Zusätzen erhärtet der Hütten-B. an der Luft (mind. 90 Tage). Der Herstellungsprozeß von Hütten-B. ist energieintensiv. Als Schadstoffe werden Kohlen- und Schwefeldioxid, Säuren, Chrombestandteile und Stäube emittiert. Natur- und Hütten-B. können erhöhte Radioaktivität (radioaktive Baustoffe) aufweisen.

Autor: KATALYSE Institut

Beton

B. ist ein Gemisch aus {-Zuschlägen (v.a. Sand und Kies), Bindemitteln (Zement) und Wasser.}

Man unterscheidet nach verwendeten Zuschlagstoffen Leicht-B. (Bims, Blähton), Normal-B. (Sand, Kies, Schlacke) und Schwer-B. (Eisenerz, Stahlschrott). Darüber hinaus gibt es Bio-B., welchem als Bindemittel Kalk und als Zuschläge auch Kalksteinmehl und Ziegelsplitt beigemischt werden. Bio-B. ist für eine Ausführung als Stahlbeton ungeeignet, da er keinen Korrosionsschutz bietet.

B. erhärtet sowohl an der Luft als auch unter Wasser. Noch Jahre nach der Herstellung enthält B. viel Feuchtigkeit (Baufeuchte), was zu einem ungesundem Raumklima führt. Die Diffusionsfähigkeit von B., v.a. von Fertigbetonteilen, ist gering, der Dampf-Diffusionswiderstand ca. 5-50mal so hoch wie bei Ziegelsteinen. B. besitzt eine geringe Wärmedämmfähigkeit, jedoch ein gutes Wärmespeichervermögen (k-Wert).

Mit erhöhter Radioaktivität ist v.a. bei den Zuschlägen für Leicht-B. und einigen Zementen zu rechnen (Radioaktive Baustoffe).

Da B. keinen statischen Zug aufnehmen kann, werden Decken, Unterzüge, Stützen etc. aus B. mit Stahlstäben und -matten bewehrt. Dies führt zu Änderungen der natürlichen elektrischen und magnetischen Felder. Zusätzlich können künstliche elektrische Felder an die Bewehrung kapazitiv ankoppeln (Elektrosmog ).

Autor: KATALYSE Institut

Betablocker

Umgangssprachlich für Beta-Rezeptoren-Blocker, Pharmaka, welche die Wirkung der Streßhormone Adrenalin und Noradrenalin reduzieren.

Nach Gabe von B. sinkt die Herzfrequenz, die Erregbarkeit wird herabgesetzt, die maximale Kontraktionskraft reduziert, der Sauerstoffbedarf des Herzens ist vermindert.

Autor: KATALYSE Institut

Beryllium

Chemisches Element der II. Hauptgruppe, Symbol Be, Ordnungszahl 4, Schmelzpunkt 1.285 Grad C, Siedepunkt 2.970 Grad C, Dichte 1,85 g/cm3, silberweißes, glänzendes, leicht oxidierbares, giftiges Metall.

B. und seine Verbindungen stehen in der MAK-Liste unter III A2 der im Tierversuch krebserzeugenden Arbeitsstoffe, TRK 0,005 mg/m3für Produktionsbetriebe bzw. 0,002 mg/m3 für alle anderen Betriebe. Sie werden in Form von Staub und Dämpfen in den Körper aufgenommen und verursachen schwere irreversible Lungenschäden (Lungenödem), die tödlich ausgehen können. Da B. praktisch nicht ausgeschieden wird, kann es bei chronischer Exposition zu Leberschäden und Milzvergrößerung kommen. Die Latenzzeit einer Erkrankung kann bis zu 30 Jahren dauern.

B. kommt in der Erdkruste recht selten vor (0,006 Prozent). Das wichtigste B.-Mineral ist der Beryll, aus dem früher auch Linsen geschliffen wurden (daher das Wort Brille). Die Weltförderung liegt rund 9.000 t. Reines B. ist für Röntgenstrahlen etwa 17mal stärker durchlässig als Aluminium und findet daher als Röntgenfenster Anwendung.

In Legierungen verleiht es anderen Metallen (Kupfer, Aluminium, Nickel, Cobalt, Eisen) Härte, Temperatur- und Korrosionsstabilität (z.B. Anwendung als Uhrfedern und in funkenfreien Werkzeugen). B. kann aber auch anstelle von Graphit oder schwerem Wasser in kleinen Kernreaktoren oder Atomwaffen als Moderator eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Bergbau

Im B. fördert man aus der Erde Metallerze, Salze, Gesteine und fossile Brennstoffe.

B. ist immer mit Eingriffen in Landschaft und (hydro-)geologische Verhältnisse sowie mit Staubemissionen verbunden (Staub). Durch Wiederverwendung gebrauchter Rohstoffe (Recycling, Metalle) lassen sich Abbau und damit Umweltbelastung reduzieren. Besondere Probleme treten wegen der hohen Materialentnahme aus der Erde und massiven Eingriffen in den Wasserhaushalt beim Abbau von Braun- und Steinkohle auf. Der Abbau von Uran führt zu radioaktiver Belastung von Bergarbeitern und Umwelt.

Autor: KATALYSE Institut

Benzo(a)pyren

B. (C20H12), ist ein aus 5 Benzolringen bestehender polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoff und stark cancerogen.

Der cancerogene Charakter wird durch die Lage der Benzolringe bestimmt (z.B. ist 3,4-B. ein starkes Kanzerogen im Gegensatz zu 1,2-B.).

Quellen der Belastung: Autoabgase (insb. aus Dieselmotoren; Schadstoffe aus Kfz), Straßenstaub, Ackererde, Tabakrauch (entscheidende Bedeutung für die Entstehung von Lungenkrebs), in geräucherten und auf Rost gegrillten Lebensmitteln. Hoher Gehalt in zahlreichen Nahrungsmitteln des täglichen Bedarfs durch "Fall-out" in Industriegebieten (Gemüse, insbesondere Blattgemüse, Obst).

B. entsteht bei 500-600 GradC, z.B. wenn Fett auf glühende Holzkohle tropft und verdampft (beim Grillen von Fleisch auf offenem Holzkohlenfeuer).
B. führt bei regelmäßiger Aufnahme in bestimmter Dosis zu Magenkrebs. Der Grenzwert für B. in Lebensmitteln liegt bei 1 ppb (1 mycrog/kg).

Der Zusammenhang zwischen Lungenkrebs und Zigarettenkonsum (Tabakteer) ist nachgewiesen.
Berufskrankheiten: Schornsteinfeger (Krebs), Arbeiter in Brikettfabriken (Gesichtskrebs).

Autor: KATALYSE Institut

Batterien

Zusammenschaltung mehrerer gleichartiger technischer Geräte (Strom-, Spannungsquellen, Kondensatoren).

Üblicherweise auch allgemeine Bezeichnung für einzelne elektro-chemische Energiespeicherzellen (Chemischer Speicher). Sie enthalten chemische Energie, die beim Entladen in Form von elektrischer Energie abgegeben wird. Die Grundbausteine sind zwei Elektroden aus unterschiedlichen Materialien und einer geeigneten elektrisch leitfähigen Flüssigkeit oder Paste (Elektrolyt). Die sich zwischen den Elektroden aufbauende Spannung ist abhängig von der Wahl der Elektrodenmaterialien. Häufig verwendete Systeme sind:

Alkali-Mangan-Batterien, Lithium-Batterien, Quecksilberoxid-Batterien, Silber-Luft-B., Zink-Kohle-B., Zink-Luft-B.. Die genannten Systeme sind nach Gebrauch nicht wiederaufladbar und werden daher als Primärbatterien bezeichnet. Man darf auf keinen Fall versuchen, Primär-B. aufzuladen, da der Elektrolyt auslaufen oder die B. sogar explodieren kann. Aufladbare B. heißen Akkumulatoren.

Bei Gebrauch von B. ist darauf zu achten, daß sie vollständig entladen werden oder im entladenen Zustand zu lange gelagert werden. Besonders bei Zink-Kohle-B. besteht die Gefahr des Auslaufens. Daher immer einen kompletten B.-Satz eines Gerätes bei deutlicher Leistungsabnahme wechseln (nie einzelne B. eines Satzes wechseln!) oder bei längerer Nichtbenutzung eines Gerätes B. herausnehmen. Neuerdings ist auf Primär-B. ein Datum aufgeprägt, welches bei richtiger Lagerung (+15 bis +25 Grad C) den Zeitpunkt angibt, zu dem der Hersteller noch eine volle Leistungskapazität garantiert.

B. bilden einen Großteil des Metallabfalls in unseren Haushalten (Hausmüll). Daher empfiehlt es sich, auch alle anderen B.-Typen aus dem Hausmüll ferzuhalten und sie einer gesonderten Batterie-Entsorgung zuzuführen.
Die größte Gesundheitsgefährdung geht von B. aus, wenn sie verschluckt werden (besonders darauf achten, daß kleine Bauformen z.B. Knopfzellen nicht in Kinderhände gelangen).

Die schützende Umhüllung kann sich im Magen auflösen, so daß der Inhalt schwere Vergiftungen oder Verätzungen bewirkt. Sollte eine B. dennoch verschluckt werden, auf keinen Fall warten bis sie über den normalen Weg ausgeschieden wird. Sofort durch Erbrechen versuchen sie aus dem Körper zu entfernen und auf jeden Fall einen Arzt benachrichtigen.

Autor: KATALYSE Institut

Backofen- und Grillreiniger

Aggressive Spezialreiniger (Reinigungsmittel) zur Entfernung verkrusteter Speiserückstände.

Neben den schmutz- und fettlösenden Tensiden beruht ihre Wirkung auf der Fett- und Eiweißspaltung durch starke Basen (Natriumhydroxid, organische Amine) und der Gegenwart von Lösemitteln (insbesondere Butylglykol). Entsprechend sind diese Produkte hoch alkalisch (pH-Wert bis 14) und ätzend. Besondere Gefahr geht von B. bei der Anwendung als Aerosol (Spraydosen) aus.

Backofen- und Grillreiniger sollten grundsätzlich vermieden werden. Handlungsalternativen wären Einweichen der möglichst noch frischen, warmen Verschmutzungen mit alkalischer Schmierseife (Seife) oder einem Speiseöl und nachfolgende Behandlung mit Scheuermitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltstandards

U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.

Konkret handelt es sich um Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie private Regelungen (z.B. DIN-Vorschriften) durch die umweltbezogene, unbestimmte Rechtsbegriffe (wie „schädliche Wirkung“, „Vorsorge“, „Regeln der Technik“) in konkrete Verbote, Gebote oder Erlaubnisse umgesetzt werden.

U. sind politisch festgelegte Werte, die in der Praxis unterschritten oder eingehalten werden müssen, um ein Umweltqualitätsziel zu erreichen. U. sind naturwissenschaftlich begründet und entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.

Die drei Kategorien von Umweltstandards

  • Gesetzlicher Umweltstandard (Grenzwert)
  • Politisch-programmatischer Umweltstandardwert (z.B. Gewässergüteklasse)
  • wissenschaftlich-fachlicher Umweltstandard (Diskussions- und Richtwerte)

U. können einen zukunftsfähigen und gesellschaftlich vertretbaren Weg zwischen der „Null-Belastung“ und extremer „Umwelt- und Gesundheitsbelastung“ darstellen. Bisher basieren Grenzwerte jedoch vorwiegend auf Messungen und Daten von Einzelexpositionen. Trotz der hohen Komplexität sollte es in Zukunft möglich sein U. auch für kombinierte Expositionen aufzustellen.

Lit.: Streffer et.al.: Umweltstandards; Springer Verlag Heidelberg 2000

Autor: KATALYSE Institut

Ätznatron

Natriumhydroxid

Autor: KATALYSE Institut

Ätzkali

Natriumhydroxid

Autor: KATALYSE Institut

Umweltschutzgesetze

Für Umweltschutzgesetze hat gemäß der Kompetenzverteilung der Bund für den Erlaß die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.

Konkurrierende, also von Bund und Ländern gemeinsam wahrzunehmende Gesetzgebungsbefugnis besteht u.a. für die Bereiche:

  • Abfallentsorgung,
  • Luftreinhaltung,
  • Lärmbekämpfung,
  • Kernkraftwerke und Strahlenschutz,
  • Straßen- und Schienenverkehr,
  • Energiewirtschaft,
  • Schiffsverkehr,
  • Fischerei, Land- und Forstwirtschaft,
  • Tier- und Pflanzenschutz,
  • Seuchenbekämpfung und Arzneimittelrecht.

Eine Rahmengesetzgebungskompetenz hat der Bund für Wasserhaushalt, Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen und Raumordnung. Die Länder regeln die übrigen Rechtsgebiete ihres Hoheitsbereiches bzw. füllen die Rahmengesetzgebung des Bundes aus.

Frühe und besonders wichtige Umweltschutzgesetze sind:

  • Bundesim-missionsschutzgesetz (1974),
  • Abwasserabgabengesetz (1976),
  • Chemikaliengesetz (1980),
  • Abfallgesetz (1986),
  • Wasserhaushaltsgesetz (1986)
  • Bundesnaturschutzgesetz (1986).

Für den Vollzug der Umweltschutzgesetze sind fast ausschließlich die Länder und z.T. die Kommunen zuständig. Typische Vollzugsprobleme bzw. -Vollzugsdefizite sind: Nichtanwendung von Normen, zu großzügige Auslegung der Normen (z.B. Genehmigung einer Anlage, obwohl Grenzwerte überschritten werden), mangelnde politische Zielvorgaben und Kontrollen (z.B. bei der Ausweisung von Schutzgebieten), unzureichende Kontrolle und Überwachung (z.B. von Sicherheitsvorschriften), mangelnde Sanktionen (z.B. Verzicht auf Anklageerhebung bei illegalen Abwassereinleitungen), Höherbewertung anderer Interessen (z.B. bei Naturschutzbelangen Siedlung).

Autor: KATALYSE Institut

Äthylen

Ethylen

Autor: KATALYSE Institut

Äther

Ether

Autor: KATALYSE Institut

Äthanol

Ethanol

Autor: KATALYSE Institut

Umweltschutzabkommen

U. werden zwischenstaatlich geschlossen und sind von daher für den einzelnen Bürger nicht einklagbar.

Es darf an ihrer Effektivität oft gezweifelt werden.
Beispielhaft seien für den Bereich der EG das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Ozonabbau führen (FCKW), für Deutschland das Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung genannt.

Derzeit ist in den Vordergrund ein Abkommen zur Rettung der Regenwälder gerückt, das die Industrieländer zu hohen Ausgleichszahlungen verpflichten dürfte.

Autor: KATALYSE Institut

Asphalte

A. sind Gemische aus Bitumen und Mineralstoffen.

Genaue Definition in DIN 55946. Feste, braunschwarze, matte bis fettglänzende Stücke von muscheligem Bruch.

Reine A.: Gemenge hochvernetzter Kohlenwasserstoffe mit geringem Gehalt an Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel.

Natur-A. entstehen durch Verdunsten leichtflüchtiger Bestandteile des Erdöls und Verfestigung der Rückstände.
Künstliche A. entstehen durch Erhitzen (ca. 190 Grad C) von Erdölrückständen mit Luft oder Wasserdampf, der sog. geblasene A. muß vor der Verarbeitung erneut geschmolzen werden.

Verwendung: zum Asphaltieren von Straßen (genormte Gemenge mit Kies, Sand und Schotter), hohe Festigkeit, gute Elastizität und Widerstandfähigkeit gegen Wasser, Herstellung von Dachpappen, in wasserfesten Lacken.
Längerer Hautkontakt verursacht Hauterkrankungen (Dermatitis, Keratosen).

Autor: KATALYSE Institut

Arsen

A. ist ein weitverbreitetes Halbmetall, das sich weltweit in fast allen Umweltmedien nachweisen lässt. Belastungen der Umwelt sind v.a. auf die Verarbeitung von arsenhaltigen Erzen und Metallen zurück zuführen. Arsen wird zur Herstellung von Glas- und Keramik, bei Blei- und Kupferlegierungen und der Produktion von Mikrochips eingesetzt.

Chemisches Element der V. Hauptgruppe, Symbol As, Ordnungszahl 33, kommt in mehreren Modifikationen vor, deren Dichten zwischen 1,97 und 5,73 g/cm3 liegen.

Zur Beurteilung der Toxizität von Arsenverbindungen:
1. Anorganisches A (III/V).: Mittelhohe Toxizität. Die krebserregende Wirkung von A.-Verbindungen ist sowohl bei oraler als auch inhalativer Aufnahme eindeutig beim Menschen bewiesen. Es können v.a. Hauttumore, bei inhalativer Aufnahme Tumore an Bronchien auftreten. Weiterhin wirken diese Verbindungen teratogen.
2. Organische A.-Verbindungen (Arsenobetain, Arsencholin = sog. Fischarsen): Geringe Toxizität.
3. Arsenwaserstoff: Hochtoxisches Gas

A. wird in der Nahrungskette angereichert, z.B.in Muscheln, Garnelen oder Fisch. So werden die Aufnahmemengen von A. in Deutschland hauptsächlich durch den Fischkonsum bestimmt. Ohne Fischverzehr liegt die tägliche A.-Aufnahmemenge zwischen 1 und 10 µg/Tag, während bei Fischverzehr die Werte auf 100 bis 300 µg/Tag ansteigen können.

Der Grenzwert für Trinkwasser in Deutschland liegt bei 10 µg/Liter ist toxikologisch begründet und 1996 von 40 µg/Liter abgesenkt. Für

Mineralwasser gilt dagegen immer noch ein Grenzwert von 50 µg/Liter.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltschutz

Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.

Der Umweltschutz umfasst Maßnahmen, geschädigte Umwelt wieder ins ökologische Gleichgewicht zu bringen, wie auch präventiv die Belastung der Umwelt durch schädigende Einflüsse zu verhindern (Vorsorgeprinzip). Negative Auswirkungen gehen in erster Linie von den ökonomischen Tätigkeiten des Menschen, den technischen Einrichtungen, Freisetzung von Stoffen und Nutzung von Ressourcen aus.

Die Umweltbelastung war schon in historischen Zeiten regional Anlaß für Umweltschutz-Maßnahmen, jedoch erst mit dem Beginn der industriellen Revolution steht die industrielle Entwicklung mit der globalen Umweltverschmutzung wie Treibhauseffekt und Klimaveränderung in unmittelbarem Zusamenhang.

Bisher setzen Umweltschutz-Maßnahmen an der Schnittfläche zwischen Technosphäre und Ökosphäre an, womit keine Umweltvorsorge betrieben werden kann, welche jedoch effektiver und insbesondere preisgünstiger als alle Maßnahmen der Nachsorge wären. Während der Umweltschutz anfangs nahezu ausschließlich den von der industriellen Tätigkeit des Menschen ausgehenden Emissionen gewidmet war und durch eingreifende Umweltschutz-Gesetzgebung die Übernutzung ökologischer Senken teilweise vermindert hat, wird gegenwärtig ein verstärktes Augenmerk auf die explodierende Konsumgütererzeugung gerichtet, insbesondere mit den damit einhergehenden Abfallanfall und Verbrauch der endlichen Ressourcen (Ressourcenschonung).

Mit einer Analyse industriell bedingter Stoffströme soll nun versucht werden, die Effizienz unterschiedlicher Instrumente wie z.B. Gesetze zu ermitteln, um den Stoffumsatz zu reduzieren und falschen Stoffeinsatz abzuschaffen. In Einzelfeldern hat sich der Stand der Umwelt verbessert. Die Wasserverschmutzung v.a. in den Flüssen ist bei den leichtabbaubaren Verbindungen deutlich zurückgegangen, die Luftverschmutzung hat sich verringert.

Der Umweltschutz wird in Deutschland vor allem in folgenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz seit 1974,
  • Abfallgesetz seit 1986,
  • Chemikaliengesetz seit 1980,
  • Störfall-Verordnung seit 1980,
  • Gefahrstoff-Verordnung seit 1986,
  • TA Luft seit 1986 sowie
  • ca. 2.000 weitere nationale Regelungen, die zunehmend von der europäischen Ebene vorgegeben werden, wie etwa REACH oder Gentechnik-Regelungen.

Die Umweltchutz-Maßnahmen haben aber ihre Grenzen, wo z.B. der zunehmende Straßenverkehr die Verbesserungen bei der Kraftwerksentstickung (Großfeuerungsanlagenverordnung) kompensiert oder schwerabbaubare Verbindungen im Gewässer verbleiben, weil die Kläranlagen (Abwasserreinigung)die auf Stabilität getrimmten Verbindungen nicht aus dem Abwasser entfernen können. Neben einer generellen Reduzierung der Stoffmengen muss also auch eine gezielte Anpassung der produzierten Stoffe auf Eingliederbarkeit in ökologische Kreisläufe erfolgen.

Schließlich müssen zur Schonung der Ressourcen und zur Entlastung von Deponieraum eine größere Recyclingrate erreicht werden, die sich aber nur unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten oder weitern steigern lässt. So dürfen bestimmt Materialien, die die Recyclierbarkeit von anderen Materialien behindern, nicht weiter eingesetzt werden.

Materialien müssen voneinander getrennt werden können, d.h. bereits bei der Konzeption der Produkte so konzipiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzungszeit sortenrein getrennt werden können. Verbundmaterialien sind bei allen technischen Qualitäten für ein allgemeines Recycling nicht geeignet und nur noch in einem schwer zu realisierenden Spezialkreislauf zu führen, in dem aus
Abfall immer wieder das gleiche Neuprodukt wird.

Umweltschutz wird solange nicht die zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nötige Wirkung erhalten, solange nicht die Erkenntnis in das Bewußtsein des Menschen eingedrungen ist, dass die getrennt erscheinenden Aspekte der Umwelt ein zusammenhängendes holistisches System bilden. Umweltschutz wird erst dann über die bisherigen Maßnahmen des traditionelle Naturschutzes hinausgehen, der sich mit fortschreitender Verkarstung, Versteppung, Verwüstung (Wüste), Biotopschutz, Rekultivierung, Artenschutz und anderen Themen befaßt.

Der Umweltschutz muss effektiviert werden durch eine stringentere Politik und an Managementsystemen orientiertem Vollzug. Ökologische Ziele müssen in die unternehmerischen Aktivitäten integriert werden. Die ökosoziale Marktwirtschaft soll nur den Unternehmen eine dauerhafte Entwicklungsmöglichkeit lassen, die den Umweltschutz als betriebsimmanente Qualität anwenden. Das Ökosozialprodukt wird als Kennzahl die Effektivität der Umweltschutz-Maßnehmen der Einzelstaaten deutlich machen oder auch den Nachholbedarf bei fallenden Ökosozialprodukt signalisieren.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltrecht

Umweltpolitik wird zuviel mit allgemeinen Absichtserklärungen und generellen Zielvorstellungen betrieben, um auf diesem Sektor, bei dem die Interessenkonflikte besonders hart aufeinanderprallen, der Auseinandersetzung zu entgehen.

Wirksamer Umweltschutz kann aber nur mit gut formulierten, straffen Gesetzen erreicht werden. Die mittlerweile zwar unbestrittene Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen hat jedoch wegen des Dualismus zwischen Ökologie und Ökonomie bisher nur zu einem sehr zersplitterten und unübersichtlichen Querschnittsrecht geführt, das lückenhaft, willkürlich und - im Sinne der Umwelt - voller schlechter Kompromisse ist. Erste Vorarbeiten für ein umfassendes "Umweltgesetzbuch" sind zwar geleistet worden, werden aber bezeichnenderweise z.Z. nicht weiterverfolgt.

Von Ausnahmen in einigen Gesetzen abgesehen (Bundesimmissionsschutzgesetz, Planfeststellungsverfahren, Bundesnaturschutzgesetz), fehlt es an einem umfassenden Rechtsschutz bei Planung und Ausführung von umweltbelastenden Anlagen. Da die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, mit seiner mangelhaften Umweltpolitik, die Sanierungsnotwendigkeit der neuen Bundesländer sowie die miserablen Umweltstandards unserer östlichen Nachbarn einen effektiveren Gesundheitsschutz der Bevölkerung in ihrem Lebensumfeld dringend geboten erscheinen lassen, sind folgende Verbesserungen im U. vorrangig erforderlich:

  • Ausweitung der Klagebefugnis durch Zulassung der Verbandsklage für anerkannte Naturschutz- und Umweltverbände,
  • Umkehr der Beweislast bei der Genehmigung neuer Verfahren:
    Die Betreiber der Anlagen und Hersteller gefährlicher Produkte müssen Unschädlichkeitsnachweise erbringen, Beweislücken können nicht zu Lasten der Bevölkerung gehen. Damit ist Aufgabe der Schutznormtheorie im U.:
  • strafbewehrte Wahrheitspflicht für Betreiber von Anlagen,
  • effiziente Umwelthaftungsregelungen (Umwelthaftungsrecht),
  • effektive Regelung der Beanspruchung von Umweltgütern durch Abgaben, Auflagen, Ver- und Gebote,
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen und umfassende frühzeitige Bürgerbeteiligung für Bereiche mit Umweltrelevanz bei staatlicher und industrieller Planung.
    Diese Forderungen wären selbstverständlich, wenn es ein Grundrecht auf ökologische Lebensqualität und Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung gäbe (Umweltgrundrecht, Staatsziel Umweltschutz).

Autor: KATALYSE Institut