Umweltschutz

Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden.

Der Umweltschutz umfasst Maßnahmen, geschädigte Umwelt wieder ins ökologische Gleichgewicht zu bringen, wie auch präventiv die Belastung der Umwelt durch schädigende Einflüsse zu verhindern (Vorsorgeprinzip). Negative Auswirkungen gehen in erster Linie von den ökonomischen Tätigkeiten des Menschen, den technischen Einrichtungen, Freisetzung von Stoffen und Nutzung von Ressourcen aus.

Die Umweltbelastung war schon in historischen Zeiten regional Anlaß für Umweltschutz-Maßnahmen, jedoch erst mit dem Beginn der industriellen Revolution steht die industrielle Entwicklung mit der globalen Umweltverschmutzung wie Treibhauseffekt und Klimaveränderung in unmittelbarem Zusamenhang.

Bisher setzen Umweltschutz-Maßnahmen an der Schnittfläche zwischen Technosphäre und Ökosphäre an, womit keine Umweltvorsorge betrieben werden kann, welche jedoch effektiver und insbesondere preisgünstiger als alle Maßnahmen der Nachsorge wären. Während der Umweltschutz anfangs nahezu ausschließlich den von der industriellen Tätigkeit des Menschen ausgehenden Emissionen gewidmet war und durch eingreifende Umweltschutz-Gesetzgebung die Übernutzung ökologischer Senken teilweise vermindert hat, wird gegenwärtig ein verstärktes Augenmerk auf die explodierende Konsumgütererzeugung gerichtet, insbesondere mit den damit einhergehenden Abfallanfall und Verbrauch der endlichen Ressourcen (Ressourcenschonung).

Mit einer Analyse industriell bedingter Stoffströme soll nun versucht werden, die Effizienz unterschiedlicher Instrumente wie z.B. Gesetze zu ermitteln, um den Stoffumsatz zu reduzieren und falschen Stoffeinsatz abzuschaffen. In Einzelfeldern hat sich der Stand der Umwelt verbessert. Die Wasserverschmutzung v.a. in den Flüssen ist bei den leichtabbaubaren Verbindungen deutlich zurückgegangen, die Luftverschmutzung hat sich verringert.

Der Umweltschutz wird in Deutschland vor allem in folgenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz seit 1974,
  • Abfallgesetz seit 1986,
  • Chemikaliengesetz seit 1980,
  • Störfall-Verordnung seit 1980,
  • Gefahrstoff-Verordnung seit 1986,
  • TA Luft seit 1986 sowie
  • ca. 2.000 weitere nationale Regelungen, die zunehmend von der europäischen Ebene vorgegeben werden, wie etwa REACH oder Gentechnik-Regelungen.

Die Umweltchutz-Maßnahmen haben aber ihre Grenzen, wo z.B. der zunehmende Straßenverkehr die Verbesserungen bei der Kraftwerksentstickung (Großfeuerungsanlagenverordnung) kompensiert oder schwerabbaubare Verbindungen im Gewässer verbleiben, weil die Kläranlagen (Abwasserreinigung)die auf Stabilität getrimmten Verbindungen nicht aus dem Abwasser entfernen können. Neben einer generellen Reduzierung der Stoffmengen muss also auch eine gezielte Anpassung der produzierten Stoffe auf Eingliederbarkeit in ökologische Kreisläufe erfolgen.

Schließlich müssen zur Schonung der Ressourcen und zur Entlastung von Deponieraum eine größere Recyclingrate erreicht werden, die sich aber nur unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten oder weitern steigern lässt. So dürfen bestimmt Materialien, die die Recyclierbarkeit von anderen Materialien behindern, nicht weiter eingesetzt werden.

Materialien müssen voneinander getrennt werden können, d.h. bereits bei der Konzeption der Produkte so konzipiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzungszeit sortenrein getrennt werden können. Verbundmaterialien sind bei allen technischen Qualitäten für ein allgemeines Recycling nicht geeignet und nur noch in einem schwer zu realisierenden Spezialkreislauf zu führen, in dem aus
Abfall immer wieder das gleiche Neuprodukt wird.

Umweltschutz wird solange nicht die zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nötige Wirkung erhalten, solange nicht die Erkenntnis in das Bewußtsein des Menschen eingedrungen ist, dass die getrennt erscheinenden Aspekte der Umwelt ein zusammenhängendes holistisches System bilden. Umweltschutz wird erst dann über die bisherigen Maßnahmen des traditionelle Naturschutzes hinausgehen, der sich mit fortschreitender Verkarstung, Versteppung, Verwüstung (Wüste), Biotopschutz, Rekultivierung, Artenschutz und anderen Themen befaßt.

Der Umweltschutz muss effektiviert werden durch eine stringentere Politik und an Managementsystemen orientiertem Vollzug. Ökologische Ziele müssen in die unternehmerischen Aktivitäten integriert werden. Die ökosoziale Marktwirtschaft soll nur den Unternehmen eine dauerhafte Entwicklungsmöglichkeit lassen, die den Umweltschutz als betriebsimmanente Qualität anwenden. Das Ökosozialprodukt wird als Kennzahl die Effektivität der Umweltschutz-Maßnehmen der Einzelstaaten deutlich machen oder auch den Nachholbedarf bei fallenden Ökosozialprodukt signalisieren.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, U, Umweltrecht.