Umweltstandards

U. sind Ziele einer zu erreichenden Umweltqualität und konkretisieren sich in Umweltqualitätszielen.

Konkret handelt es sich um Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie private Regelungen (z.B. DIN-Vorschriften) durch die umweltbezogene, unbestimmte Rechtsbegriffe (wie „schädliche Wirkung“, „Vorsorge“, „Regeln der Technik“) in konkrete Verbote, Gebote oder Erlaubnisse umgesetzt werden.

U. sind politisch festgelegte Werte, die in der Praxis unterschritten oder eingehalten werden müssen, um ein Umweltqualitätsziel zu erreichen. U. sind naturwissenschaftlich begründet und entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.

Die drei Kategorien von Umweltstandards

  • Gesetzlicher Umweltstandard (Grenzwert)
  • Politisch-programmatischer Umweltstandardwert (z.B. Gewässergüteklasse)
  • wissenschaftlich-fachlicher Umweltstandard (Diskussions- und Richtwerte)

U. können einen zukunftsfähigen und gesellschaftlich vertretbaren Weg zwischen der „Null-Belastung“ und extremer „Umwelt- und Gesundheitsbelastung“ darstellen. Bisher basieren Grenzwerte jedoch vorwiegend auf Messungen und Daten von Einzelexpositionen. Trotz der hohen Komplexität sollte es in Zukunft möglich sein U. auch für kombinierte Expositionen aufzustellen.

Lit.: Streffer et.al.: Umweltstandards; Springer Verlag Heidelberg 2000

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, U, Umweltrecht.