Falsch gekennzeichnete Fleischprodukte

 Unter falsch deklarierten Fleischprodukten versteht man, dass das Fleisch in Fleischprodukten von einer anderen Tierart kommt als auf der Verpackung angegeben ist.

Die jüngste Verbrauchertäuschung in dieser Form ist der sogenannte Pferdefleischskandal.
Anfang 2013 entdeckte man in Großbritannien in Fertigprodukten Pferdefleisch, obwohl dies als Rindfleisch deklariert war. Bald stellte sich heraus, dass diese Verbrauchertäuschung nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Irland, Frankreich, Schweden, Deutschland und in weiteren Ländern vorgekommen ist. Die Öffentlichkeit und die Medien setzten die Politik unter Druck, gegen diese Verbrauchertäuschung vorzugehen.

Doch ein solcher Skandal kam nicht unerwartet. Die Lebensmittelproduktion wird wegen der geringen Transparenz kritisiert. So kann z.B. die Herkunft einzelner Zutaten kaum nachvollzogen werden.

Über Zwischenhändler aus Luxemburg sind Produkte mit Pferdefleisch nach Deutschland gekommen. Besonders häufig wurde in Gulasch, Bolognese und Lasagne von Discountern und Supermärkten (u.a. Aldi, Edeka, Lidl, Rewe) Pferdefleisch nachgewiesen.

Grundsätzlich darf zwar Pferdefleisch verkauft werden, allerdings nicht, wenn es als Rindfleisch ausgegeben wird. Laut Verbraucherzentrale NRW sollte bei verpackten Lebensmitteln in der Verkehrsbezeichnung oder in der Zutatenliste die Tierart angegeben werden, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Des Weiteren fordert die Verbraucherzentrale verbesserte Eigenkontrollen der Lebensmittelwirtschaft und effizientere Überwachungsbehörden. Zudem soll eine Meldepflicht der Unternehmen an die Behörden bei Verbrauchertäuschung eingerichtet werden (Vgl. Verbraucherzentrale NRW 2013).

Am 18. Februar 2013 wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan von den VerbraucherministerInnen der Länder und des Bundes beschlossen. In diesem haben sie 10 Punkte zur Aufklärung und Transparenz beschlossen.
Einerseits sollen Fleischprodukte auf nicht deklarierte Fleischzutaten (z.B. Pferdefleisch) und auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht und die Verbraucher (z.B. über zurückgerufene Produkte) besser informiert werden. Weiterhin werden die Eigenkontrollsysteme und die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Behörden überprüft. Ein weiterer Punkt ist die eventuelle Entwicklung eines Frühwarnsystems, so dass Überwachungsbehörden Vermutungen von Verbrauchertäuschungen nachgehen können. Auch eine eventuelle Entwicklung von Sanktionsmaßnahmen wurde beschlossen. Zudem wird geprüft, ob eine Herkunftsangabe bei allen Fleischprodukten sinnvoll und machbar ist. Eine solche Herkunftskennzeichnung soll europaweit gelten und die Transparenz vergrößern. Als Antwort auf die steigende Nachfrage von regionalen Produkten wird ein „Regionalfenster“ eingeführt, welches die Herkunft der Zutaten zeigt (vgl. BMELV 2013).
Dies soll eine größere Transparenz für Verbraucher (zentrale Internetseite und Hotline) erzielen und so sollen solche Lebensmittelskandale vermieden bzw. die Verbraucher rechtzeitig und besser informiert werden.
Allerdings wird der 10-Punkte-Plan scharf kritisiert, da keine verbindlichen Ziele formuliert wurden. Wie viele Punkte in die Tat umgesetzt werden und inwieweit diese beim Verhindern von Verbrauchertäuschung helfen werden, wird sich erst in der Zukunft zeigen.

Lit.:

  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2013): Nationaler Aktionsplan. [Stand: 21.02.2013]
  • Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (2013): Verbraucherschutzministerium legt neue Zahlen zum Pferdefleisch-Skandal vor. [Stand: 21.02.2013] 
  • Verbaucherzentrale NRW (2013). Falsche Kennzeichnung: Pferdefleisch in Fertiggerichten. [Stand: 21.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Extraktion

Verfahren zur Trennung von bestimmten Bestandteilen aus festen oder flüssigen Substanzgemischen mit Hilfe geeigneter Lösungsmittel.

Anwendung z.B. bei der Gasreinigung und Arzneimittelherstellung.

Autor: KATALYSE Institut

EU-Bio-Kennzeichnungsverordnung

1993 trat die "Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" in Kraft.

EU-Verordnungen sind gesetzesähnliche Rechtsnormen, d.h. die EU legt für die Qualität und Glaubwürdigkeit ökologisch erzeugter Lebensmittel in allen Staaten der Gemeinschaft einen Maßstab und Rahmen fest. Die EU-VO umfaßt die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau. Seit Juni 1992 dürfen nur noch Waren mit der Bewerbung "ökologisch" auf den Markt gebracht werden, wenn sie den Kriterien der EU-VO genügen.

Die EU-VO kann in einem einfachem Verfahren abgeändert und ergänzt werden (Art. 14). Ein von Vertretern der EU-Staaten gebildeter Ausschuß entscheidet über die Annahme von Anträgen. Ungeklärt ist noch, ob mit der EU-VO die Möglichkeit besteht, gegen unlauteren Wettbewerb durch sogenannte "Pseudo-Bio-Lebensmittel", die gezielt ein "Öko-Image" vortäuschen, juristisch vorzugehen.

Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb drei Jahre lang nach den Grundsätzen der EU-VO wirtschaften muss, bevor er seine Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau" stammend kennzeichnen darf (Anhang I, 1). Die Festschreibung einer zweiteiligen Deklaration (Produkte mit 50 Prozent der Rohstoffe aus ökologischem Anbau können auch als "ökologisch" beworben werden) kann zur Verbrauchertäuschung führen.

Untersuchungen haben ergeben, dass Verbraucher von Öko-Lebensmitteln v.a. zwei Eigenschaften, nämlich die Gesundheitsverträglichkeit des Produktes (geringerer Verarbeitungsgrad, weniger schädliche Rückstände), und Umweltverträglichkeit der Produktion (weniger Umweltbelastung durch den Anbau und die Verpackung der Lebensmittel) fordern.

Bis 1993 waren Begriffe wie Bio oder Öko nicht geschützt. Dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben. Damit Verbraucher durch Bezeichnungen wie "biologisch", "bio" oder "öko" auf Lebensmitteln nicht in die Irre geführt werden, hat die EU 1993 die Verordnung 2092/91 zum ökologischen Landbau erlassen. Dies war der entscheidende Schritt in punkto Sicherheit bei Bioprodukten.

In der EU-Verordnung 2092/91 wurde nicht nur festgelegt, wie ökologischer Anbau grundsätzlich auszusehen hat. Es wurde auch ein Rahmen dafür geschaffen, wie Bioprodukte verarbeitet, verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Mit der Kontrolle dieser Vorschriften wurden die so genannten Kontrollstellen beauftragt.

Im Jahr 2000 traten auch Vorschriften für tierische Produkte aus ökologischer Produktion in Kraft, die Richtlinien 1804/99. Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen und ein umfassender Schutz vor Missbrauch bei Bioprodukten erreicht.

Als Label für Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung wurde im Jahr 2001 das Bio-Siegel vom Bundesverbraucherschutzministerium eingeführt.

Autor: KATALYSE Institut

Ethylenglykol

E., auch Glykol genannt, ist eine farblose, viskose, hygroskopische und süß schmeckende Flüssigkeit.

Verwendung und Produktion:
E. findet Verwendung hauptsächlich als Gefrierschutzmittel in der Automobilindustrie, daneben als Schmiermittel, als Zusatz zu hydraulischen Bremsflüssigkeiten, gelegentlich zur Großraumdesinfektion in Schulen, Fabriksälen und Krankenhäusern.
E. ist ein wichtiges Ausgangsprodukt zur Herstellung von Polyethylenterephthalat (PET). Die Produktionsmenge in der BRD betrug 1990 200.000 t.

Toxikologie:
E. wirkt toxisch bei Inhalation oder durch Aufnahme über den Mund. Neben Reizung der Augen und Atemwege besteht die Gefahr der narkotischen Wirkung, anschließend Zeichen der Herz- und Lungenschädigung, später können Nierenschäden autreten.
In den USA beträgt der MAK-Wert für E. 100 ppm, in der BRD existiert hingegen kein MAK-Wert!

Siehe auch: Hygroskopisch

Autor: KATALYSE Institut

Ethno-Food

Ethno-Food bedeutet Volksnahrung, jedoch nicht im Sinne der heimischen Küche, sondern Speisen und Nahrungsmittel aus fremden Ländern wie z.B. Mexiko, Afrika oder China.

Ethno-Food umfasst neben Gerichten, Gewürzen und Zutaten auch Getränke, Spirituosen und Convinience-Produkte. Beispiele sind Croissant, Pizza, Gyros, Caipirinia, Oregano, Nasi Goreng oder Sushi.

Quellen:
LÖBBERT, R. et al.: Lebensmittel. Haan-Gruiten 2004.

Autor: KATALYSE Institut

Esssituation

Mit dem Begriff Esssituation werden Umstände und Bedingungen bezeichnet, unter denen Menschen essen.

Sie haben stoffliche, raum-zeitliche, (infra)strukturelle und sozio-ökonomische Merkmale. Über die Esssituation wird auch die symbolische Bedeutung und Wertschätzung von Essen inszeniert.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungsziele

Ernährungsziele werden nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung u.a. durch Einhaltung der Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr erreicht.

Diese orientieren sich an Zielsetzungen wie Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Konkretisiert werden sie durch Zufuhrempfehlungen (Gedrich/Karg 2001:19), die mit folgenden auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Referenzwerten arbeiten:

  • Ausreichende Nährstoffzufuhr (Vermeidung von Mangelkrankheiten),
  • Durchschnittsbedarf (Gewährleistung psychischer, physiologischer und biochemischer Funktionen; Anlage gewisser Körperreserven bei 50 % der Bevölkerung),
  • Empfohlene Zufuhr (Deckung des Bedarfs von 98 % der Bevölkerung).

Die von Bedarfszahlen abgeleitete Nährstoffzufuhr, bezieht sich auf gesunde Menschen und wird differenziert nach Alter und Geschlecht für verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgewiesen. Es handelt sich um allgemeine Richtwerte für eine wünschenswerte Versorgung (Gedrich/Karg 2001), zur Bewertung der Versorgungssituation einzelner Individuen sind sie nur sehr bedingt geeignet.

Als Richtlinie für eine präventive gesundheitsfördernde Ernährung wird eine gemüse- und obstreiche Kost („5 am Tag“) empfohlen (vgl. Stehle 2001:18). Bezogen auf präventive Aspekte der Ernährung werden u.a. Lebensmittel mit antioxidaktiven Nährstoffen, sekundären Pflanzenstoffen, Folsäure und Vitamin K besonders hervorgehoben.

Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr wurden in Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erstmals 1955 unter dem Titel Die wünschenswerte Höhe der Nahrungszufuhr herausgegeben. Sie wurden 1962 überarbeitet, 1970 einer grundlegenden Revision unterzogen und erschienen ab 1975 unter dem Titel Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr. Im März 2000 wurden erstmals gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährungsforschung und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung‚ Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr veröffentlicht.

Quelle:
Neueste Ausgabe der Empfehlung für die Nährstoffzufuhr

Da die Definitionsmacht bei den naturwissenschaftlichen Disziplinen liegt, beschränken sich die Referenzwerte und Zufuhrempfehlungen auf eng gefasste physische Ziele. Eine Konkretisierung der allgemeinen Ziele Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit steht noch aus. Die aktuellen Ernährungsziele sind damit weit entfernt von Lebenspraxis und Ernährungsalltag, Küche, Einkaufs- und Ernährungsverhalten (denen komplexe Strukturen, wie Einstellungen, Traditionen, Wahrnehmungen, Informationsverhalten, Lebensstile und Motive zugrunde liegen). Eine Chance für die Ausgestaltung von Ernährungszielen und den dazu erforderlichen praktischen Instrumenten liegt in neuen gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen. Weder die Politik noch nichtstaatliche Organisationen im Ernährungsbereich verfügen aktuell über wirksame Instrumente zur zielgruppen-, gender- und sozialspezifischen Erreichung von Ernährungszielen in der breiten Bevölkerung. Erforderlich ist, die gegenwärtige Verengung der Perspektive auf einen naturwissenschaftlichen Zugang zu durchbrechen, die Aushandlungsprozesse über Ernährungsziele auch im politischen Raum zu verankern und dafür zu sorgen, dass alltagspraktische Zugänge Eingang finden können.

Die aktuelle Ernährungs- und Gesundheitssituation in Deutschland ist wie folgt zu beschreiben: Obwohl das Lebensmittelangebot sicher, preiswert und qualitativ hochwertig ist, bleiben ernährungsbeeinflusste Erkrankungen ein gesellschaftlich relevantes Gesundheitsproblem. Es wird insgesamt zu viel und zu fett gegessen, aber gleichzeitig zu wenig Obst und Gemüse verzehrt, bei abnehmender körperlicher Aktivität. Die Rolle des Lebensstils und der Ernährung bei der Entstehung chronischer Erkrankungen wird zunehmend deutlicher. Gesundheit, Wohlbefinden, Nachhaltigkeit, Genuss und gerechte Verteilung sind von allen maßgeblichen Akteuren im Ernährungsbereich ankannte Ernährungsziele. Diese breite Zustimmung findet sich in der Ernährungspolitik jedoch nicht wieder. Ein Konsens in bezug auf Ziele und Absichten kann bei der praktischen Umsetzung der Ernährungsziele schnell in Dissens umschlagen, da von den Interessengruppen Zugeständnisse und Veränderungen in Produktion und Konsum abverlangt werden. Ein gravierendes Problem stellt auch die Abhängigkeit der Ernährungsziele von politischen Konjunkturen dar. Mit der BSE-Krise wurde beispielsweise Lebensmittelsicherheit zum vorrangigen Ernährungsziel erklärt und stand ganz oben auf der Agenda, mit nachlassendem Interesse, verlor dieses Ernährungsziel wieder an Bedeutung.

Generell stehen hinter Ernährungszielen Vorstellungen von richtiger (gesunder) Ernährung, vom richtigen Essen, bis hin zum richtigen Leben(sstil). Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanzfähigkeit solcher normativen Vorgaben ist ein breiter gesellschaftlicher Diskurs. Die Formulierung von Ernährungszielen obliegt bislang jedoch wissenschaftlichen Experten und ist nicht Gegenstand der öffentlichen politischen Diskussion. Gesellschaftliche Akteure nehmen an dem Aushandlungsprozess nicht teil. Aber auch der wissenschaftliche Zugang ist verengt. Bei der Umsetzung des wissenschaftlichen Gesundheits- und Ernährungswissens in Ernährungsziele, ist es nicht gelungen die naturwissenschaftliche Perspektive zu öffnen und kulturelle Dimensionen der Ernährung einzubeziehen.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungswende

Ernährungswende bedeutet die Umgestaltung der Ernährungsverhältnisse in Richtung einer nachhaltigen Ernährung, die nicht nur die Nachhaltigkeitsdimensionen Gesundheit und Umwelt berücksichtigt, also risikoarm, gesundheitsfördernd und umweltverträglich ist, sondern besonderen Nachdruck auf die soziale Dimension und die Ansprüche der KonsumentInnen legt, also bedarfsgerecht, alltagsadäquat und sozial differenziert.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungsverhältnisse

Ernährungsverhältnisse bilden sich aus materiellen, symbolischen und strukturellen Dimensionen von Ernährung.

Sie sind das Ergebnis einer komplexen Interaktion zwischen:

  • Nahrungsmittelerzeugung und Nährstoffbedürfnissen und den damit verbundenen Stoffströmen,
  • Bedeutungen und Praktiken –also kultur-, lebensstil- und geschlechtsspezifische Zuschreibungen und
  • gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf sozialstruktureller, wirtschaftlicher und politischer Ebene.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungsverantwortung

Ernährungsverantwortung ist die Verantwortungsnahme für die Gestaltung des Ernährungsalltags. Sie umfasst neben einer individuellen Ernährungsverantwortung im privaten Rahmen, auch die gesellschaftliche Verantwortungsnahme, z.B. für gesunde und nachhaltige Ernährung.

Mit dem ständig wachsenden Wissen über Ernährung entsteht ein erhöhter Bedarf eines systematischen Wissensmanagements. Um gesellschaftliche und ökonomische Vorteile aus diesem Wissen zu gewinnen, werden die Akteure in Zukunft neue Formen der Zusammenarbeit finden müssen.

Damit werden relevante Akteure im Ernährungsbereich in die Verantwortung genommen, sich der gesellschaftlichen Ernährungsverantwortung zu stellen, die sich sowohl auf die Verantwortung für Produkte und Dienstleistungen, als auch auf die Gestaltung von Esssituationen, z.B. in der Außer-Haus-Verpflegung bezieht.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungsstatus

Der Ernährungsstatus (nutritional status) wird als ein durch die Ernährung bedingter Zustand eines einzelnen Menschen oder einer Bevölkerungsgruppe definiert und ergibt sich aus der Nahrungsaufnahme, -resorption, -verwertung und dem Nährstoffbedarf.

Mit Hilfe des Ernährungsstatus können frühzeitig Unter- oder Überernährung festgestellt werden, welche die Entstehungen von Krankheiten begünstigen können. Ernährungsdefizite entstehen, wenn die Energie- und Nährstoffzufuhr den Bedarf anhaltend unter- oder überschreiten. Beeinflussend wirken sich hierbei auch die sozio-ökonomische Situation, das Essverhalten und die körperlichen Belastungen aus. Der optimale Ernährungsstatus ist erreicht, wenn die Nährstoffzufuhr dem Nährstoffbedarf entspricht.

Mit den folgenden Methoden kann der Ernährungszustand festgestellt werden:

  • Anthropometrie (BMI, Körperlänge und –gewicht, Broca-Index, Hautfaltendichte),
  • Körperzusammensetzung (bioelektrische Impedanz Analyse),
  • laborchemische Daten (Plasmaproteine, Kreatinin, Mikronährstoffe, Biomarker),
  • Muskelfunktionstests,
  • körperliche Untersuchungen (Ödeme, Hautveränderungen, Muskelatrophie).

Quellen:
SPEKTRUM: Lexikon der Ernährung. Heidelberg 2001.
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungsreform

Unter Ernährungsreform versteht man alternative Ernährungs- und Lebensweisen, die von Vertretern wie Bircher-Benner, Hindhede und Kollath propagiert wurden. Heute finden sich die Aspekte der Ernährungsreform in den Grundsätzen der Vollwert-Ernährung wieder.

Hintergrund dieser Veränderungsvorschläge finden sich in der Industrialisierung: die Kost wurde ballaststoffärmer, gleichzeitig protein- und fettreicher. In der Folge haben ernährungsbedingte Krankheiten wie Übergewicht, Karies und Verdauungsstörungen zugenommen.

Die wichtigsten Grundsätze der Ernährungsreform sind:

  • Orientierung an der "Urnahrung" der Menschen wie Samen, Wurzelknollen und Blattsprösslingen,
  • Betonung der Natürlichkeit und Echtheit von Rohstoffen, Verarbeitung und Zubereitung,
  • Starke Einschränkung des Fleischkonsums,
  • Bevorzugter Verzehr von Obst und Gemüse,
  • Verwendung möglichst naturbelassener Nahrungsmittel.

Quellen:
VOGT, G.: Entstehung und Entwicklung des ökologischen Landbaus. Bad Dürkheim 2000.
www.vegetarierbund.de

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungskompetenz

Ernährungskompetenz ist die Fähigkeit, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Ernährungsalltag in ein angemessenes Handeln - z.B. im Sinne einer gesunden oder nachhaltigen Ernährung - umzusetzen.

Ernährungskompetenz in Bezug auf KonsumentInnen ist in die Daseins- bzw. Alltagskompetenzen eingebettet. Sie unterstützt die Bewältigung und Gestaltung des Alltagslebens sowohl im häuslichen Ernährungsalltag (Koch- und Konsumkompetenzen) als auch im Marktgeschehen (u.a. Lebensmitteleinkauf). Weiterhin gehören auch Gesundheits-, Medien- und Finanzkompetenzen dazu.

Vor dem Hintergrund rückläufiger Ernährungskompetenzen in der Gesellschaft und von ernährungsassoziierten Krankheiten und ihren Folgekosten gilt es die Kompetenzen der KonsumentInnen zu stärken. Ernährung sollte zukünftig einen stärkeren Beitrag für eine gesunde Bevölkerung und für eine hohe Lebensqualität des Einzelnen leisten.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungskommunikation

Ernährungskommunikation ist eine gesellschaftliche Verständigungsleistung.

Mit öffentlicher Ernährungskommunikation wird das Segment von Ernährungskommunikation bezeichnet, das über massenmediale Kommunikation zugänglich ist und als gesellschaftliches Forum fungiert. In diesem Forum werden Vorstellungen über „richtige“ Ernährung als ein Teil eines erstrebenswerten Lebens sozial konstruiert.

Autor: KATALYSE Institut

Ernährungshandeln

Ernährungshandeln umfasst alle Aktivitäten zur Gestaltung des Ernährungsalltages, die damit verbundenen Handlungsmotive und die soziale Konstruktion von Ernährung und Essen.

Das Ernährungshandeln wird u.a. durch moralische, rationale, emotionale und sozio-kulturelle Faktoren bestimmt und in Ernährungs- und Essgewohnheiten routinisiert.

Autor: KATALYSE Institut

Enzyme

E. sind Biokatalysatoren, die Reaktionen beschleunigen oder überhaupt ermöglichen, ohne selbst verändert zu werden.

Sie werden namentlich oftmals durch die Endung "ase" gekennzeichnet (z.B.: Protease, Lipase, Decarboxylase). Bei E. handelt es sich um hochmolekulare Proteine, zu denen nicht eiweißartige Verbindungen (Coenzyme) (z.B. Vitamine) treten können, die dann zusammen das funktionsfähige E. (Holoenzym) bilden.

Sämtliche in Lebewesen ablaufenden Stoffwechselvorgänge werden durch E. ermöglicht und reguliert, wobei jedes E. entweder nur einen ganz spezifischen Vorgang (Wirkungsspezifität) oder die Reaktion einer ganz bestimmten Substanz oder einer Stoffgruppe (Substratspezifität) beeinflußt. So sind z.B. am Abbau der Glukose (Traubenzucker) in der Glykolyse allein 10 verschiedene E. beteiligt.

Für ihre Wirkungsweise ist vor allem die räumliche Struktur entscheidend. Das Substrat lagert sich an einer bestimmten Stelle des E. (aktives Zentrum) an, wo es umgesetzt oder in eine energetisch günstigere Reaktionsposition gebracht wird.
Die Wirkung der E. ist durch Hemmung, Aktivierung, Strukturveränderung u.a. regulierbar und damit auch die Geschwindigkeit der enzymgesteuerten Reaktion.

Äußere Faktoren wie pH-Wert und Temperatur sind entscheidend für die Funktionsfähigkeit von E. (z.B. werden bei Temperaturen über 40 GradC durch die Zerstörung der räumlichen Struktur menschliche E. inaktiviert). Enzympräparate werden in den verschiedensten Bereichen verwendet: u.a. Bierbrauerei, Fruchtsaftherstellung, Käseherstellung, Pharmazie, Wasch- und
Reinigungsmittel.

Autor: KATALYSE Institut

Enzymdesign

Konstruktion bisher noch nicht existierender Enzyme, die neue Eigenschaften gegenüber der Umwelt (z.B. Temperatur, pH-Wert, Salzgehalt), veränderte Substrat- und/oder Wirkspezifität haben.

Wegen der Komplexität des Enzymaufbaus ist das Design verwendbarer Enzyme noch nicht gelungen. Das E. stellt eine Anwendungsmöglichkeit der Gentechnik dar.

Autor: KATALYSE Institut

Eiweiße

Siehe Proteine.

Autor: KATALYSE Institut

Einbauküchen

Die Küche muß neben funktionalen Ansprüchen auch besonderen raumhygienischen Anforderungen entsprechen.

Die heute meist anzutreffenden Küchen aus kunststoffbeschichteten Spanplatten erfüllen zwar problemlos den ersten Punkt, die "gesundheitliche Unbedenklichkeit" bleibt jedoch auf der Strecke. Formaldehyd, PVC und Weichmacher aus Möbeln sowie Dioxine und Pentachlorphenol aus Farben und Anstrichen stellen eine nicht zu unterschätzende Belastung der Umwelt und insb. der Gesundheit dar. Selbst führende Küchenhersteller bieten kaum annehmbare Alternativen. Besondere Beachtung sollten die Materialien der Arbeitsplatte finden und die Möbelteile, in denen Lebensmittel aufbewahrt werden; gesundheitliche Unbedenklichkeit ist hier oberstes Gebot.

Siehe auch: Möbel, Lacke und Anstrichfarben, Beschichtungen

Autor: KATALYSE Institut

Eier

Eier des Hausgeflügels sowie mancher Wildvögel dienen als Lebensmittel.

Hühnereier werden derzeit in Deutschland zu 90 Prozent in Massentierhaltung (intensive Legehennenproduktion) erzeugt. Hühner aus dieser Haltungsart legen in Deutschland etwa 280 Eier/Jahr ; in Dänemark gar 370 Eier/Jahr.

Eine EG-Verordnung (Vermarktungformen für Eier) regelt die verschiedenen Haltungsarten. Rückstände aus Futtermitteln und Tierarzneimitteln finden sich v.a. im Eigelb. Eine intensivere Färbung des Eigelbs kann durch Farbzusätze erzielt werden.

Der Eierverzehr sollte sich wegen des hohen Cholesteringehalts in Grenzen halten, jedoch wird ein steigender Eierkonsum (1987: 285 St./Kopf im Jahr) der deutschen Bevölkerung verzeichnet.

Autor: KATALYSE Institut

EG-Güteklassen

Nach EG-Verordnungen unterliegen Obst und Gemüse, die öffentlich verkauft werden, einheitlichen Qualitätsnormen, die sich auf Form, Frische, Sauberkeit, Aussehen, Rückstände, Feuchtigkeitsgehalt, Größe etc. des Produktes beziehen.

Entsprechend scharfe Bestimmungen gelten für die Verpackung von Obst- und Gemüsesorten. Die Obst- und Gemüsesorten, wie z.B. Äpfel, Birnen, Pflaumen, Trauben und Blumenkohl, Lauch, Möhren, Tomaten etc., müssen nach Güteklassen sortiert, aufbereitet und gekennzeichnet sein. Für die Überwachung tragen die Mitgliedstaaten die Verantwortung.

Die EG-Qualitätsnormen bereiten jedoch den Bio-Landwirten Schwierigkeiten, da die Mindestgrößen z.B. von Äpfeln bei biologisch angebautem Obst und Gemüse oftmals nicht eingehalten werden können. Hier könnte die im Juni 1991 verabschiedete EG-Verordnung zum ökologischen Landbau Abhilfe schaffen, die eine regelmäßige Kontrolle der Erzeuger, unter anderem auch hinsichtlich besonderer Merkmale von Lebensmitteln, vorschreibt.

Autor: KATALYSE Institut

E-Nummern

Ein Großteil der Lebensmittelzusatzstoffe muß mit der genauen Substanzbezeichnung oder wahlweise ihrer EG-Nummer (E.) auf der Packung angegeben werden.

Diese E. sind Codezahlen, die in der Europäischen Gemeinschaft und darüber hinaus einheitlich festgelegt werden. Wichtige E. mit Substanzzuordnung und Kurzbeschreibung finden sich im Anhang. Die meisten Zusatzstoffe dürfen zugelassene Höchstmengen in bestimmten ausgewiesenen Nahrungsmittelgruppen nicht überschreiten. Die Zusatzstoffe werden entweder für Lebensmittel allgemein oder nur für bestimmte Nahrungsmittel zugelassen.

Autor: KATALYSE Institut

Fernwärme

F. wird in Heizwerken und in Kraft-Wärme-Kopplung in Heizkraft- und Blockheizkraftwerken erzeugt, über F.-Netze verteilt und beim Verbraucher zum Heizen und Erwärmen von Brauchwasser verwandt (Warmwasserbereitung).

Beim Verteilen von F. treten hohe Verluste auf. Deshalb muß F. verbrauchernah erzeugt und kann maximal über Entfernungen von ca. 40 km verteilt werden. Sind die Entfernungen zwischen Erzeugungsort und Verbraucher sehr gering, spricht man von Nahwärme (Blockheizkraftwerke, solare Nahwärme: Sonnenkollektoren).

In den alten Bundesländern hat F. einen Anteil von 9% am Wärmemarkt. F. wird langsam, aber stetig ausgebaut. Etwa 2,2 Mio Wohnungen werden derzeit fernbeheizt. Flensburg besitzt mit einer Anschlußquote von 95% das dichteste F.-Versorgungsnetz der alten Bundesländer. Die neuen Bundesländer verfügen über ein erheblich dichteres F.-Netz als die alten: F. hat einen Anteil von 24% am Wärmemarkt. Allerdings macht die Altersstruktur der Wärmenetze und Erzeugungsanlagen umfangreiche Investitionen notwendig, bis 2000 etwa 15 Mrd DM. Insb. müssen auch die F.-Leitungen verbessert werden, die bislang aufgrund schlechter Isolation hohe Wärmeverluste aufweisen.

Ein F.-Anteil von mindestens 25% im vereinten Deutschland ist wünschenswert und realisierbar. Dünner besiedelte Länder wie Dänemark oder Finnland verfügen schon heute über einen F.-Anteil am Wärmemarkt von 25 bis 35%.

Die in Heizwerken erzeugte F. führt lediglich zu einer lokalen Reduzierung der Schadstoffbelastung in Ballungsgebieten. Global umweltentlastend ist die Erzeugung von F. in Kraft-Wärme-Kopplung; durch die Nutzung der Abwärme bei Stromerzeugung und industriellen Prozessen werden Abwärmebelastung, Energieeinsatz und Schadstoffemissionen gesenkt. Weitere Vorteile von F. und Nahwärme: geringe Vorabinvestitionen beim Abnehmer sowie einfache Integrationsmöglichkeiten neuer umweltschonender Technologien wie z.B. solare Nahwärme (Sonnenkollektoren).
Zum Vergleich mit den Emissionen anderer Systeme s. Heizung, Kraftwerk.

Autor: KATALYSE Institut

Erneuerbare Energien Gesetz

Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste staatliche Programm zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Seit April 2000 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Entwicklung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). Durch das
EEG sollte eine CO2-neutrale Energieerzeugung gewährleistet und die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen verringert werden.

Die Ziele des EEGs sind u.a. einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen und durch eine Planungs- und Investitionssicherheit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu liefern, da die erneuerbaren Energien ohne Förderung gegenüber konventioneller Energieerzeugung noch nicht wirtschaftlich sind.

Dies liegt an mehreren Gründen:

  • Fossile Energien werden bis heute subventioniert. Die geschätzten Energiesubventionen laut IEA von fossilen Energieträgern beliefen sich weltweit 2010 auf 409 Mrd. Us-D für fossile und 66 Mrd-UsD für erneuerbare Energien. (vgl. Belschner &  Westphal 2012; IEA 2011)
  • Die Kosten durch Umweltverschmutzung, hervorgerufen durch konventionelle Energien, werden nicht berücksichtigt.
  • Entwicklungsbedarf bei Wirkungsgrad und Speicherung der erneuerbaren Energien

Die wichtigsten Bausteine des EEGs:

  • Feste Vergütung (über einen Zeitraum von 20 Jahren) für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien an private und gewerbliche Stromerzeuger. Dieser Vergütungssatz ist abhängig von Technologie, Standort und Jahr. Jährlich sinkt die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz, so dass sich eine frühe Inbetriebnahme von erneuerbaren Energien auszahlt (Vergütungsregelung).
    Die einzelnen Vergütungssätze (
    EEG-Novelle 2012) kann man hier nachlesen.
  • Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sofort ans Stromnetz angeschlossen und die Abnahme des Stroms ist garantiert (Abnahmeregelung).

Dies wird vor allem durch die
EEG-Umlage finanziert. Die Berechnung der
EEG-Umlage ist (seit 2010) wie folgt geregelt: „Die erwartete Differenz zwischen den Verkaufserlösen an der Strombörse und den Kosten für die Vergütungszahlungen an die
EEG-Anlagenbetreiber sowie der Vermarktung des
EEG-Stroms werden über die
EEG-Umlage anteilig auf den gesamten
EEG-pflichtigen Stromnetzverbrauch umgelegt. Mögliche Über- beziehungsweise Unterdeckungen des
EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung sind dann im jeweiligen Folgejahr auszugleichen.“ (BMU 2012, S. 42).

Gesetzesnovellen in den letzten Jahren sollten die Förderung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. So hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 ein Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum
EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Seit 2009 wird die Vergütung an den Solaranlagenausbaus abhängig gemacht. Dabei gilt, dass die Vergütung sinkt, je mehr Anlagen ans Stromnetz gehen.
Durch die Energiewende angeregt ist seit Anfang 2012 die „Novelle des erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ in Kraft getreten, die u.a. eine „Flexibilitätsprämie und eine optionale Marktprämie beinhaltet, die einen bedarfs- und marktorientierten Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anreizen soll“ (BMU 2012, S. 9). Doch die Novelle wird als „Ergebnis heftiger Lobby-Kämpfe“ (Werner Eckert 2012) kritisiert. Zum Beispiel wird die höhere Vergütung der Offshore-Anlagen (Windenergie im Meer) negativ bewertet, da diese größtenteils nur von großen Energiekonzernen finanziert und gebaut werden können und die hohe Vergütung die
EEG-Umlage vermutlich weiter steigen lassen wird. Dagegen sind z.B. die Vergütungen der Onshore-Anlagen (Windenergie an Land) geringer.
Auch in Zukunft wird das
EEG Erneuerungen und Veränderungen erfahren.

Kritik:

Häufig werden das
EEG und der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Doch gerade die erneuerbaren Energien sind in den letzten Jahren für eher sinkende Großhandelspreise an der Leipziger Strom-Börse verantwortlich (aber auch das Überangebot an kohlebasierter Grundlast und der niedrige CO2-Preis sind dafür mitverantwortlich). Diese sinkenden Preise führen aber dazu, dass die
EEG-Umlage steigt (Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Erlös und der garantierten Einspeisevergütung wird größer). Von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren in erster Linie die Stromeinkäufer und Großabnehmer, die den Strom direkt an der Börse kaufen. Da aber gerade energieintensive Unternehmen von den Netzentgelten und der
EEG-Umlage befreit sind, muss der private Stromverbraucher überproportional die Last der wegen der geringeren Börsenpreise steigenden
EEG-Umlage tragen (die
EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh. 2004 betrug die Umlage nur 0,35 ct/kWh, 2010 2,047 ct/kWh und 2012 3,592 ct/kWh).

Energieintensive Unternehmen profitieren somit doppelt, da sie preiswerten Strom einkaufen können und gleichzeitig von der
EEG-Umlage und Netzentgelten befreit werden, während die BürgerInnen einerseits eine höhere
EEG-Umlage bezahlen und die eigentlich niedrigeren Stromeinkaufspreise nicht ausreichend an sie weitergereicht werden, oder anders formuliert: der Kleinverbraucher subventioniert die Strom-Großverbraucher.

Die Strompreissteigerung der letzten Jahre muss aber auch den gestiegenen Brennstoffpreisen der fossilen Energieträger (z.B. bei Öl und Gas) und politischen Beschlüssen angelastet werden. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Umlage indirekt durch folgende Beschlüsse erhöht: Zu einem werden nun Unternehmen schon ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunde/Jahr (anstatt 10 Gigawattstunden) als energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit und zum anderen hätten schon in den letzten Jahren die Umlagen erhöht werden müssen. Die
EEG-Umlage war für die Jahre 2010 - 2012 zu niedrig kalkuliert. Doch die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2009 eine stabile Umlage versprochen. Diese Unterdeckung muss nun durch eine besonders starke Erhöhung der Umlage ausgeglichen werden. Da die Preisgarantien jährlich sinken (siehe Vergütungsregelung) sagen Prognosen allerdings voraus, dass die Umlage nur bis etwa 2020 weiter ansteigt.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass (unflexible) Grundlastwerke (z.B. Atomkraftwerke) das schwankende Stromangebot der Erneuerbaren Energien nicht ausgleichen können, so dass die Erneuerbaren-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft) gerade dann teilweise vom Netz genommen werden müssen, wenn besonders viel erneuerbare Energie erzeugt werden könnte (ein Überangebot an eingespeister Energie würde zu einem instabilen Stromnetz führen). Im
EEG ist allerdings eine Entschädigungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen für die so entstehenden Verluste geregelt und diese Kosten fließen auch in die
EEG-Umlage mit ein. Dies bedeutet, dass der Verbraucher teilweise durch die
EEG-Umlage Atomstrom finanziert. Auch über die Steuern bezahlen die BürgerInnen die Atomsubventionen der Bundesregierung (in Höhe von 127 Mrd. Euro oder 2,6 ct/kWh) (vgl. Wurzbacher 2013).

Ein weiterer Kritikpunkt am
EEG ist, dass trotz der Förderung der Solarenergie deutsche Solaranlagen-Hersteller nicht profitieren konnten. Das
EEG unterstützt nur die Betreiber der erneuerbaren-Energien-Anlagen, die wiederum die Hardware vor allem von billigeren chinesischen Solar-Herstellern beziehen.

Bei der
EEG Förderung steht unter anderem die Förderung von Bioenergie und Biogasanlagen in der Kritik. Durch diese Förderung ist es für Landwirte profitabler geworden z.B.
Mais für die energetische Biomassennutzung auf ihren Anbauflächen anzubauen, anstatt Nahrungsmittel oder Tierfutter zu produzieren.  Daher muss
Mais für Tierfutter inzwischen importiert werden, z.B. aus den Tropen, wo der Regenwald für diesen Anbau abgeholzt wird, oder aus Ländern mit geringeren Umweltstandards als in Deutschland. So sorgte Anfang 2013 der Import von mit Schimmelpilzen belasteten
Mais aus Serbien, der hier zu Tierfutter weiterverarbeitet wurde, für Aufsehen, während die Bauern vor Ort
Mais zur Energiegewinnung anbauten. Die hohen Pachtpreise, die durch den wachsenden Wettbewerb um Ackerflächen entstehen, sorgen für einen teuren, sich für die Bauern nicht mehr lohnenden Getreide-Anbau. Des Weiteren gefährden die vielen
Mais-Monokulturen die Biodiversität und sind auch für steigende Lebensmittelpreise mitverantwortlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Änderung in der Biogasförderung, so soll z.B. die Biogaserzeugung vor allem aus Reststoffen (Gülle, Schnittgut) gewonnen werden und ein Biomassen-Anbau für die energetische Nutzung soll auf Mischkulturen beruhen. In der
EEG Novelle 2012 wurde teilweise schon auf diese Forderungen eingegangen. Es gibt nun zwei Rohstoffvergütungsklassen (nachwachsenden Rohstoffe sowie ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial)). Weiterhin wurden bei der Grundvergütung eine Wärmenutzungverpflichtung eingeschlossen und die Begrenzung des Einsatzes von
Mais und Getreidekorn geregelt. Inwieweit diese Regelungen die Probleme der Bioenergie lösen, bleibt abzuwarten.

Das
EEG ist in vielen Punkten inkonsequent und ineffektiv. So müssen z.B. Sonderregelungen für die Wirtschaft, durch die nicht der Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten wird, sondern die Unternehmen auf Kosten der privaten Stromkunden profitieren, abgeschafft werden. Trotzdem ist das
EEG ist für die benötigte Energiewende unerlässlich. Deshalb muss das
EEG verbessert und gestärkt werden.

Trotz der Kritikpunkt weist das
EEG auch einige wichtige Erfolge auf:

  • Steigender Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch (setzt sich aus den Energieprodukten, die in Industrie, Verkehr, Haushalten, im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft sowie in der Energiewirtschaft benötigt werden, zusammen). Im Jahr 2011 betrug der Anteil 11,3%.
  • Durch
    EEG geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesparte CO2 Emissionen betrugen im Jahr 2008 53 Millionen Tonnen (Vgl. BMU 2009)
  • Technologieentwicklung in Deutschland (z.B. höherer Wirkungsgrad der Erneuerbaren-Energein-Anlagen und deutsche Windenergiehersteller mit weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen)
  • Förderung eines wichtigen Wirtschaftsfaktors in Deutschland (über 382.000 Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien) (vgl. BMU 2012)
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Vermeidung von Energieimporten

Lit.

 

Siehe auch: Bioenergie, Regenerative Energiequellen, dezentrale Energieversorgung, Photovoltaik, Windenergie, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermische Energie

Autor: KATALYSE Institut