Unter falsch deklarierten Fleischprodukten versteht man, dass das Fleisch in Fleischprodukten von einer anderen Tierart kommt als auf der Verpackung angegeben ist.
Die jüngste Verbrauchertäuschung in dieser Form ist der sogenannte Pferdefleischskandal.
Anfang 2013 entdeckte man in Großbritannien in Fertigprodukten Pferdefleisch, obwohl dies als Rindfleisch deklariert war. Bald stellte sich heraus, dass diese Verbrauchertäuschung nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Irland, Frankreich, Schweden, Deutschland und in weiteren Ländern vorgekommen ist. Die Öffentlichkeit und die Medien setzten die Politik unter Druck, gegen diese Verbrauchertäuschung vorzugehen.
Doch ein solcher Skandal kam nicht unerwartet. Die Lebensmittelproduktion wird wegen der geringen Transparenz kritisiert. So kann z.B. die Herkunft einzelner Zutaten kaum nachvollzogen werden.
Über Zwischenhändler aus Luxemburg sind Produkte mit Pferdefleisch nach Deutschland gekommen. Besonders häufig wurde in Gulasch, Bolognese und Lasagne von Discountern und Supermärkten (u.a. Aldi, Edeka, Lidl, Rewe) Pferdefleisch nachgewiesen.
Grundsätzlich darf zwar Pferdefleisch verkauft werden, allerdings nicht, wenn es als Rindfleisch ausgegeben wird. Laut Verbraucherzentrale NRW sollte bei verpackten Lebensmitteln in der Verkehrsbezeichnung oder in der Zutatenliste die Tierart angegeben werden, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Des Weiteren fordert die Verbraucherzentrale verbesserte Eigenkontrollen der Lebensmittelwirtschaft und effizientere Überwachungsbehörden. Zudem soll eine Meldepflicht der Unternehmen an die Behörden bei Verbrauchertäuschung eingerichtet werden (Vgl. Verbraucherzentrale NRW 2013).
Am 18. Februar 2013 wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan von den VerbraucherministerInnen der Länder und des Bundes beschlossen. In diesem haben sie 10 Punkte zur Aufklärung und Transparenz beschlossen.
Einerseits sollen Fleischprodukte auf nicht deklarierte Fleischzutaten (z.B. Pferdefleisch) und auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht und die Verbraucher (z.B. über zurückgerufene Produkte) besser informiert werden. Weiterhin werden die Eigenkontrollsysteme und die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Behörden überprüft. Ein weiterer Punkt ist die eventuelle Entwicklung eines Frühwarnsystems, so dass Überwachungsbehörden Vermutungen von Verbrauchertäuschungen nachgehen können. Auch eine eventuelle Entwicklung von Sanktionsmaßnahmen wurde beschlossen. Zudem wird geprüft, ob eine Herkunftsangabe bei allen Fleischprodukten sinnvoll und machbar ist. Eine solche Herkunftskennzeichnung soll europaweit gelten und die Transparenz vergrößern. Als Antwort auf die steigende Nachfrage von regionalen Produkten wird ein „Regionalfenster“ eingeführt, welches die Herkunft der Zutaten zeigt (vgl. BMELV 2013).
Dies soll eine größere Transparenz für Verbraucher (zentrale Internetseite und Hotline) erzielen und so sollen solche Lebensmittelskandale vermieden bzw. die Verbraucher rechtzeitig und besser informiert werden.
Allerdings wird der 10-Punkte-Plan scharf kritisiert, da keine verbindlichen Ziele formuliert wurden. Wie viele Punkte in die Tat umgesetzt werden und inwieweit diese beim Verhindern von Verbrauchertäuschung helfen werden, wird sich erst in der Zukunft zeigen.
Lit.:
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2013): Nationaler Aktionsplan. [Stand: 21.02.2013]
- Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (2013): Verbraucherschutzministerium legt neue Zahlen zum Pferdefleisch-Skandal vor. [Stand: 21.02.2013]
- Verbaucherzentrale NRW (2013). Falsche Kennzeichnung: Pferdefleisch in Fertiggerichten. [Stand: 21.03.2013]
Autor: KATALYSE Institut