Erneuerbare Energien Gesetz

Dieses Gesetz trat an die Stelle des früheren Stromeinspeisegesetzes und gilt unter Experten als das weltweit mit Abstand fortschrittlichste staatliche Programm zur Markteinführung erneuerbarer Energien.

Seit April 2000 fördert die Bundesregierung den Ausbau und die Entwicklung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG). Durch das
EEG sollte eine CO2-neutrale Energieerzeugung gewährleistet und die Abhängigkeit von Rohstoff-Importen verringert werden.

Die Ziele des EEGs sind u.a. einen marktwirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen und durch eine Planungs- und Investitionssicherheit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu liefern, da die erneuerbaren Energien ohne Förderung gegenüber konventioneller Energieerzeugung noch nicht wirtschaftlich sind.

Dies liegt an mehreren Gründen:

  • Fossile Energien werden bis heute subventioniert. Die geschätzten Energiesubventionen laut IEA von fossilen Energieträgern beliefen sich weltweit 2010 auf 409 Mrd. Us-D für fossile und 66 Mrd-UsD für erneuerbare Energien. (vgl. Belschner &  Westphal 2012; IEA 2011)
  • Die Kosten durch Umweltverschmutzung, hervorgerufen durch konventionelle Energien, werden nicht berücksichtigt.
  • Entwicklungsbedarf bei Wirkungsgrad und Speicherung der erneuerbaren Energien

Die wichtigsten Bausteine des EEGs:

  • Feste Vergütung (über einen Zeitraum von 20 Jahren) für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien an private und gewerbliche Stromerzeuger. Dieser Vergütungssatz ist abhängig von Technologie, Standort und Jahr. Jährlich sinkt die Vergütung um einen bestimmten Prozentsatz, so dass sich eine frühe Inbetriebnahme von erneuerbaren Energien auszahlt (Vergütungsregelung).
    Die einzelnen Vergütungssätze (
    EEG-Novelle 2012) kann man hier nachlesen.
  • Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sofort ans Stromnetz angeschlossen und die Abnahme des Stroms ist garantiert (Abnahmeregelung).

Dies wird vor allem durch die
EEG-Umlage finanziert. Die Berechnung der
EEG-Umlage ist (seit 2010) wie folgt geregelt: „Die erwartete Differenz zwischen den Verkaufserlösen an der Strombörse und den Kosten für die Vergütungszahlungen an die
EEG-Anlagenbetreiber sowie der Vermarktung des
EEG-Stroms werden über die
EEG-Umlage anteilig auf den gesamten
EEG-pflichtigen Stromnetzverbrauch umgelegt. Mögliche Über- beziehungsweise Unterdeckungen des
EEG-Kontos aufgrund einer von der Prognose abweichenden Marktentwicklung sind dann im jeweiligen Folgejahr auszugleichen.“ (BMU 2012, S. 42).

Gesetzesnovellen in den letzten Jahren sollten die Förderung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. So hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 ein Photovoltaik - Vorschaltgesetz zum
EEG verabschiedet. Es regelt die Vergütung für Solarstrom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Seit 2009 wird die Vergütung an den Solaranlagenausbaus abhängig gemacht. Dabei gilt, dass die Vergütung sinkt, je mehr Anlagen ans Stromnetz gehen.
Durch die Energiewende angeregt ist seit Anfang 2012 die „Novelle des erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ in Kraft getreten, die u.a. eine „Flexibilitätsprämie und eine optionale Marktprämie beinhaltet, die einen bedarfs- und marktorientierten Betrieb der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anreizen soll“ (BMU 2012, S. 9). Doch die Novelle wird als „Ergebnis heftiger Lobby-Kämpfe“ (Werner Eckert 2012) kritisiert. Zum Beispiel wird die höhere Vergütung der Offshore-Anlagen (Windenergie im Meer) negativ bewertet, da diese größtenteils nur von großen Energiekonzernen finanziert und gebaut werden können und die hohe Vergütung die
EEG-Umlage vermutlich weiter steigen lassen wird. Dagegen sind z.B. die Vergütungen der Onshore-Anlagen (Windenergie an Land) geringer.
Auch in Zukunft wird das
EEG Erneuerungen und Veränderungen erfahren.

Kritik:

Häufig werden das
EEG und der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Strompreissteigerungen verantwortlich gemacht. Doch gerade die erneuerbaren Energien sind in den letzten Jahren für eher sinkende Großhandelspreise an der Leipziger Strom-Börse verantwortlich (aber auch das Überangebot an kohlebasierter Grundlast und der niedrige CO2-Preis sind dafür mitverantwortlich). Diese sinkenden Preise führen aber dazu, dass die
EEG-Umlage steigt (Differenz zwischen dem an der Börse erzieltem Erlös und der garantierten Einspeisevergütung wird größer). Von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren in erster Linie die Stromeinkäufer und Großabnehmer, die den Strom direkt an der Börse kaufen. Da aber gerade energieintensive Unternehmen von den Netzentgelten und der
EEG-Umlage befreit sind, muss der private Stromverbraucher überproportional die Last der wegen der geringeren Börsenpreise steigenden
EEG-Umlage tragen (die
EEG-Umlage beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh. 2004 betrug die Umlage nur 0,35 ct/kWh, 2010 2,047 ct/kWh und 2012 3,592 ct/kWh).

Energieintensive Unternehmen profitieren somit doppelt, da sie preiswerten Strom einkaufen können und gleichzeitig von der
EEG-Umlage und Netzentgelten befreit werden, während die BürgerInnen einerseits eine höhere
EEG-Umlage bezahlen und die eigentlich niedrigeren Stromeinkaufspreise nicht ausreichend an sie weitergereicht werden, oder anders formuliert: der Kleinverbraucher subventioniert die Strom-Großverbraucher.

Die Strompreissteigerung der letzten Jahre muss aber auch den gestiegenen Brennstoffpreisen der fossilen Energieträger (z.B. bei Öl und Gas) und politischen Beschlüssen angelastet werden. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Umlage indirekt durch folgende Beschlüsse erhöht: Zu einem werden nun Unternehmen schon ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunde/Jahr (anstatt 10 Gigawattstunden) als energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit und zum anderen hätten schon in den letzten Jahren die Umlagen erhöht werden müssen. Die
EEG-Umlage war für die Jahre 2010 - 2012 zu niedrig kalkuliert. Doch die Kanzlerin hatte im Wahlkampf 2009 eine stabile Umlage versprochen. Diese Unterdeckung muss nun durch eine besonders starke Erhöhung der Umlage ausgeglichen werden. Da die Preisgarantien jährlich sinken (siehe Vergütungsregelung) sagen Prognosen allerdings voraus, dass die Umlage nur bis etwa 2020 weiter ansteigt.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass (unflexible) Grundlastwerke (z.B. Atomkraftwerke) das schwankende Stromangebot der Erneuerbaren Energien nicht ausgleichen können, so dass die Erneuerbaren-Energien-Anlagen (z.B. Windkraft) gerade dann teilweise vom Netz genommen werden müssen, wenn besonders viel erneuerbare Energie erzeugt werden könnte (ein Überangebot an eingespeister Energie würde zu einem instabilen Stromnetz führen). Im
EEG ist allerdings eine Entschädigungszahlungen an die Betreiber dieser Anlagen für die so entstehenden Verluste geregelt und diese Kosten fließen auch in die
EEG-Umlage mit ein. Dies bedeutet, dass der Verbraucher teilweise durch die
EEG-Umlage Atomstrom finanziert. Auch über die Steuern bezahlen die BürgerInnen die Atomsubventionen der Bundesregierung (in Höhe von 127 Mrd. Euro oder 2,6 ct/kWh) (vgl. Wurzbacher 2013).

Ein weiterer Kritikpunkt am
EEG ist, dass trotz der Förderung der Solarenergie deutsche Solaranlagen-Hersteller nicht profitieren konnten. Das
EEG unterstützt nur die Betreiber der erneuerbaren-Energien-Anlagen, die wiederum die Hardware vor allem von billigeren chinesischen Solar-Herstellern beziehen.

Bei der
EEG Förderung steht unter anderem die Förderung von Bioenergie und Biogasanlagen in der Kritik. Durch diese Förderung ist es für Landwirte profitabler geworden z.B.
Mais für die energetische Biomassennutzung auf ihren Anbauflächen anzubauen, anstatt Nahrungsmittel oder Tierfutter zu produzieren.  Daher muss
Mais für Tierfutter inzwischen importiert werden, z.B. aus den Tropen, wo der Regenwald für diesen Anbau abgeholzt wird, oder aus Ländern mit geringeren Umweltstandards als in Deutschland. So sorgte Anfang 2013 der Import von mit Schimmelpilzen belasteten
Mais aus Serbien, der hier zu Tierfutter weiterverarbeitet wurde, für Aufsehen, während die Bauern vor Ort
Mais zur Energiegewinnung anbauten. Die hohen Pachtpreise, die durch den wachsenden Wettbewerb um Ackerflächen entstehen, sorgen für einen teuren, sich für die Bauern nicht mehr lohnenden Getreide-Anbau. Des Weiteren gefährden die vielen
Mais-Monokulturen die Biodiversität und sind auch für steigende Lebensmittelpreise mitverantwortlich. Umweltschutzorganisationen fordern daher eine Änderung in der Biogasförderung, so soll z.B. die Biogaserzeugung vor allem aus Reststoffen (Gülle, Schnittgut) gewonnen werden und ein Biomassen-Anbau für die energetische Nutzung soll auf Mischkulturen beruhen. In der
EEG Novelle 2012 wurde teilweise schon auf diese Forderungen eingegangen. Es gibt nun zwei Rohstoffvergütungsklassen (nachwachsenden Rohstoffe sowie ökologisch vorteilhafte Einsatzstoffe (z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial)). Weiterhin wurden bei der Grundvergütung eine Wärmenutzungverpflichtung eingeschlossen und die Begrenzung des Einsatzes von
Mais und Getreidekorn geregelt. Inwieweit diese Regelungen die Probleme der Bioenergie lösen, bleibt abzuwarten.

Das
EEG ist in vielen Punkten inkonsequent und ineffektiv. So müssen z.B. Sonderregelungen für die Wirtschaft, durch die nicht der Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten wird, sondern die Unternehmen auf Kosten der privaten Stromkunden profitieren, abgeschafft werden. Trotzdem ist das
EEG ist für die benötigte Energiewende unerlässlich. Deshalb muss das
EEG verbessert und gestärkt werden.

Trotz der Kritikpunkt weist das
EEG auch einige wichtige Erfolge auf:

  • Steigender Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch (setzt sich aus den Energieprodukten, die in Industrie, Verkehr, Haushalten, im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft sowie in der Energiewirtschaft benötigt werden, zusammen). Im Jahr 2011 betrug der Anteil 11,3%.
  • Durch
    EEG geförderte Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesparte CO2 Emissionen betrugen im Jahr 2008 53 Millionen Tonnen (Vgl. BMU 2009)
  • Technologieentwicklung in Deutschland (z.B. höherer Wirkungsgrad der Erneuerbaren-Energein-Anlagen und deutsche Windenergiehersteller mit weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen)
  • Förderung eines wichtigen Wirtschaftsfaktors in Deutschland (über 382.000 Arbeitsplätze in der Branche der erneuerbaren Energien) (vgl. BMU 2012)
  • Vermeidung von Umweltschäden
  • Vermeidung von Energieimporten

Lit.

 

Siehe auch: Bioenergie, Regenerative Energiequellen, dezentrale Energieversorgung, Photovoltaik, Windenergie, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermische Energie

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, E, Energie.