Ein Großteil der Lebensmittelzusatzstoffe muß mit der genauen Substanzbezeichnung oder wahlweise ihrer EG-Nummer (E.) auf der Packung angegeben werden.
Diese E. sind Codezahlen, die in der Europäischen Gemeinschaft und darüber hinaus einheitlich festgelegt werden. Wichtige E. mit Substanzzuordnung und Kurzbeschreibung finden sich im Anhang. Die meisten Zusatzstoffe dürfen zugelassene Höchstmengen in bestimmten ausgewiesenen Nahrungsmittelgruppen nicht überschreiten. Die Zusatzstoffe werden entweder für Lebensmittel allgemein oder nur für bestimmte Nahrungsmittel zugelassen.
Autor: KATALYSE Institut