EG-Güteklassen

Nach EG-Verordnungen unterliegen Obst und Gemüse, die öffentlich verkauft werden, einheitlichen Qualitätsnormen, die sich auf Form, Frische, Sauberkeit, Aussehen, Rückstände, Feuchtigkeitsgehalt, Größe etc. des Produktes beziehen.

Entsprechend scharfe Bestimmungen gelten für die Verpackung von Obst- und Gemüsesorten. Die Obst- und Gemüsesorten, wie z.B. Äpfel, Birnen, Pflaumen, Trauben und Blumenkohl, Lauch, Möhren, Tomaten etc., müssen nach Güteklassen sortiert, aufbereitet und gekennzeichnet sein. Für die Überwachung tragen die Mitgliedstaaten die Verantwortung.

Die EG-Qualitätsnormen bereiten jedoch den Bio-Landwirten Schwierigkeiten, da die Mindestgrößen z.B. von Äpfeln bei biologisch angebautem Obst und Gemüse oftmals nicht eingehalten werden können. Hier könnte die im Juni 1991 verabschiedete EG-Verordnung zum ökologischen Landbau Abhilfe schaffen, die eine regelmäßige Kontrolle der Erzeuger, unter anderem auch hinsichtlich besonderer Merkmale von Lebensmitteln, vorschreibt.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, E, Ernährung.