Euratom

auch Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Ziel der E. ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernernergie (Kernkraftwerk) und -forschung mit zahlreichen Arbeitsgebieten (Biologie, Medizin, Umweltschutz, Technologie, Reaktorsicherheit, Kernfusion).

Begründet wurde die E. gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957, in Kraft seit dem 1.1.1958. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) und EWG bildete die E. die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Die Tatsache, daß der E.-Vertrag zu den Gründungsverträgen der EG gehört, ist von wesentlicher Bedeutung, weil damit die Nutzung der Kernernergie in der EG-Politik rechtlich verankert ist. Der Atomwirtschaft werden mit dem E.-Vertrag EG-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Ein Ausstieg der EG aus der Atompolitik ist aus diesen Gründen kaum denkbar.
Nach dem E.-Vertrag ist "die Kernernergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt". Neben der Kernspaltung wird auch die Risikotechnologie Kernfusion von der E. gefördert. Geplant ist die Schaffung einer mächtigen, europaweit arbeitenden Nuklearindustrie, die sich erheblich leichter jeglicher Kontrolle entziehen könnte als nationale atomwirtschaftliche Organisationen. Auch wenn einzelne EG-Mitgliedstaaten aus der Atomenergie aussteigen, läßt sich Atomstrom im Europäischen Binnenmarkt nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs EG-weit vermarkten. Ebenso lassen sich bei einem grenzenlosen EG-Verbundnetz die hohen Sicherheitsanforderungen einzelner Mitgliedstaaten durch die Wahl eines Standortes in Ländern mit geringeren Auflagen umgehen.
An ihren Zielen halten die Unterzeichner des E.-Vertrags auch nach Tschernobyl fest. Die für die Atompolitik verantwortlichen EG-Politiker ziehen sich auf den Standpunkt zurück, daß der Sicherheitsstandard westlicher Kernkraftwerke solche Risiken ausschließt. Durch die Diskussion über Klima und Treibhauseffekt erhalten die Ausbaupläne im Gegenteil neuen Aufwind.

Lit.: Spiegel-Spezial: Alarm für die Umwelt - Europa ohne Grenzen, 1992

Autor: KATALYSE Institut

Endlager

Siehe: Atommüll

Autor: KATALYSE Institut

Entstaubung

Siehe Rauchgasentstaubungsanlage.

Autor: KATALYSE Institut

Entschwefelung

Siehe: Rauchgasentschwefelungsanlage, Brennstoffentschwefelung.

Autor: KATALYSE Institut

Emissionshandel

Der Emissionshandel ist ein politisches Instrument, um die CO2-Emissionen der Länder mit möglichst geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten zu senken. Durch Maßnahmen der Unternehmen sollen die Ziele der Klimapolitik erreicht werden, ohne dass die Politik allzu sehr in den Markt eingreift. Das Ziel des Handels mit Emissionsberechtigungen ist somit, dass die Reduktionsleistung dort erbracht wird, wo die Vermeidung am kostengünstigsten ist. Das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) ist das erste und größte Emissionshandelssysteme sowie das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU.

Funktionsweise:
Der Emissionshandel funktioniert nach dem sogenannten Cap & Trade Prinzip. Die Politik setzt dazu eine Obergrenze (Cap) für den Ausstoß von bestimmten Emissionen (z.B. CO2-Emissionen) für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum fest. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Nun werden an Länder bzw. Unternehmen Emissionsberechtigungen (Zertifikate), die zum Ausstoß einer bestimmten Menge CO2 berechtigen, versteigert oder umsonst vergeben. Die Gesamtmenge aller Zertifikate entspricht der festgesetzten Obergrenze. Wenn ein Land bzw. ein Unternehmen/am Ende des Jahres mehr Emissionen ausgestoßen hat, als ihm die Zertifikate zusprechen, erfolgt eine Strafzahlung. In Deutschland überprüft dies die Deutsche Emissionshandelstelle, bei der die Unternehmen in Deutschland jährlich ihre Emissions- und die Zertifikatsmenge melden müssen. Die festgelegte Obergrenze für die Emissionen soll im Laufe der Jahre gesenkt werden (beim EU ETS um 1,74%), um weiterhin Anreize zu geben, weniger CO2 auszustoßen und um die Klimaziele zu erreichen.

Die Zertifikate sind frei handelbar (Trade), so dass der Preis durch Angebot und Nachfrage festgelegt wird. Die Zertifikate werden über Börsen, Makler oder over the counter (OTC), also direkt zwischen den Beteiligten, gehandelt. Der Preis wird an den Strombörsen in Leipzig und London festgelegt. Unternehmen, die weniger CO2 ausstoßen, als ihnen durch die Zertifikate eigentlich erlaubt wäre, können ihre „Verschmutzungsrechte“ an andere Emittenten verkaufen. Diese müssen, wenn sie mehr emittieren als ihnen Emissionsrechte zur Verfügung stehen, die Zertifikate (an den Klimabörsen in z.B. London oder in einer Auktion) ankaufen. Allerdings können die Emittenten auch die Zertifikate für die nächste Verpflichtungsperiode aufbewahren, um sie dann zu verkaufen oder selbst für den Ausgleich ihres CO2-Ausstoßes zu gebrauchen.

Die Emissionsmenge wird über die gebrauchten Energieträger errechnet.  Die Verbrennung einer Tonne Kohlenwasserstoffe entspricht knapp drei Tonnen Kohlendioxid. 1 Zertifikat berechtigt für den Ausstoß von 1 Tonne CO2.

Je weniger CO2 ein Unternehmen ausstößt, desto wirtschaftlicher ist es für dieses Unternehmen, da es keine Zertifikate zukaufen muss und im günstigsten Fall sogar seine Zertifikate verkaufen kann. Daherwerden Unternehmen, die Emissionen einsparen, belohnt, da sie an dem Verkauf der Verschmutzungsrechte auch verdienen können. So besteht das Ziel des Emissionshandels darin, Emission-Einsparungen zu fördern und über den Geldbeutel Anreize für emissionsreduzierende Technik und Prozesse zu liefern. Der Verkauf der Zertifikate soll weiterhin für Investitionen in energie- und emissionsreduzierende Techniken genutzt werden. Insgesamt möchte man so mit den gesamtwirtschaftlich geringsten Kosten die Klimaziele (EU: CO2-Reduktion um 20% bis zum Jahr 2020) erreichen.

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel gehen an die teilnehmenden Länder. Mit dem Klima- und Energiefond, der in Deutschland durch die Strafzahlungen finanziert wird, werden Klimaschutzprojekte (z.B. die energetische Gebäudesanierung) gefördert.

 

Der Emissionshandel findet einerseits zwischen Staaten, wie im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbart, und andererseits zwischen Unternehmen bzw. emissionsintensiven Industrieanlagen, wie innerhalb der Europäischen Union, statt.

Der internationale Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls:
1997 wurde der internationale Emissionshandel verabschiedet, aber erst 10 Jahre später (2008) begann der Emissionshandel zwischen den Staaten. Im Artikel 17 des Kyoto-Protokolls ist der zwischenstaatliche Emissionshandel geregelt. Bis 2012 (in der ersten Verpflichtungsperiode) sollte der Ausstoß von bestimmten Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, Perfluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid) um insgesamt 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. 2008 wurde den beteiligten Staaten Emissionszertifikate (assigned amount units - AAUs) in Höhe ihrer festgelegten Emissionsobergrenzen (Emissionsreduktionen gegenüber dem Basisjahr 1990), ausgehändigt. Zum Ende der Kyoto-Periode (Ende 2012) mussten diese Staaten soviele Emissionszertifikate entsprechend ihrer tatsächlichen Emissionen abgeben, ansonsten waren Strafenzahlungen fällig.

Ein weiteres Instrument des Emissionshandels ist der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung/Clean Development Mechanism (CDM). Industrieländer bzw. Unternehmen können ihre Minderungsverpflichtungen, die im Kyoto-Protokoll festgeschrieben sind, erfüllen, indem sie in Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern investieren .Länder bzw. deren Unternehmen erhalten Zertifikate (CER) für die Förderungen von CO2-reduzierende Projekte in Entwicklungsländern. Diese CER-Zertifikate können für den Ausgleich der eigenen Emissionen verwendet werden. Das dies Zieles Mechanismus ist es, saubere Technologien und eine nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern zu fördern.  Der CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board) überwacht die Durchführung der Projekte und vergibt für eine erfolgreiche Ausführung von CDM-Projekten die entsprechenden Gutschriften, also die Certified Emission Reductions (CER). (vgl. DEHSt 2012)

Weiterhin gibt es den sogenannten Joint Implementation (JI), der ähnlich funktioniert wie der CDM. Allerdings können emissionsreduzierende Projekte nicht in Entwicklungsländern, sondern in Industrieländern  durchgeführt werden. Diese Einsparungen kann ein Unternehmen bzw. ein Land dann wie beim CDM im eigenen Land anrechnen. Durch den JI-Mechnaismus sollen vor allem osteuropäische Staaten modernisiert und untertsützt werden, während gleichzeitig die Treibhausgasemissioen gesenkt werden.  

Kritik:
Ein Überschuss an AAUs durch den Zerfall der Sowjetunion (hohe Produktivität der Sowjetunion im Jahr 1990, danach brach die Wirtschaft zusammen) führte dazu, dass Industrienationen billig an die Zertifikate herankamen und so ihre Emissionen abdecken konnten. De facto wurde die CO2-Reduktion aber nur durch die geringere Wirtschaftsleistung der Transformationsländer erreicht.

Auch die Möglichkeit, durch Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern den eigenen CO2-Ausstoß auszugleichen, wird kritisiert. Unternehmen/Länder können ihren Emissionen mit den Zertifikaten ausgleichen. Wenn ein solches CDM-Projekt günstiger ist als die Investitionen in die eigenen europäischen Anlagen, wird dieses Projekt finanziert und das entsprechende Unternehmen kann in der europäische Anlage ungestraft mehr emittieren, da ja als Ausgleich ein Klimaschutzprojekt in einem Entwicklungsland zur CO2 Minderung führt. Dies ist aber umstritten, da viele solche Projekte schon vorher geplant worden sind oder gar keine Klimaschutzwirkung haben, sondern im Gegenteil dem Klima schaden. So z.B. dadurch, dass eine hohe Verschmutzung, die plötzlich geringfügig reduziert wird, genauso mit Zertifikaten belohnt wird, wie eine insgesamt geringere Verschmutzung. Unternehmen mit einem trotz leichter Reduzierung hohen Emissionsausstoß profitieren somit von den Zertifikaten, während Anlagen mit geringem Ausstoß, aber keiner Reduzierung, übergangen werden.

Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung/Clean Development Mechanism (CDM) führte u.a. zu einem Überschuss an Zertifikaten. Die ansteigende Zahl von Zertifikaten aus Schwellenländern verringert den Wert dieser Zertifikate immer mehr. Einige CER-Prüfer zertifizieren Anlagen eine größere Reduktion von CO2 als in Wirklichkeit eingespart wurde, d.h. sie betrügen und fälschen. Da keine strengen Strafen auf solche Vergehen folgen, ist es gängige Praxis die Angaben zur CO2-Reduktion zu fälschen.

Ab 2013 werden nur noch Zertifikate aus wenig entwickelten Ländern (LDCs) zugelassen, während bestimmte Projektaktivitäten nicht mehr als Ausgleich geltend gemacht werden kann.

Forderungen:
Strengere Kontrollen der Projekte sind für einen wirksamen Emissionshandel unerlässlich. Die Zusätzlichkeit bei jedem Projekt und der tatsächliche positiven Einfluss auf die CO2-Emissionen müssen gewährleistet sein. Dafür muss man klarere Regeln für die Projekte definieren und die Zertifizierung (Kontrolleure) strenger überwachen.

Die drei Kriterien der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) müssen bei der Projektplanung und –Umsetzung beachtet werden. Dazu gehört auch eine Partizipation der Bevölkerung vor Ort.

 

Der Emissionshandel in der Europäischen Union:

Das EU ETS wurde 2003 von der EU beschlossen und zum ersten Januar 2005 eingeführt. Das Emissionshandelssystem befindet sich nun nach der Pilotphase (2005-2007) und der zweiten Phase (2008-2012) in der dritten Phase (2013-2020). Europaweit werden 12.000 Anlagen in 31 Ländern (27 EU-Staaten), die für fast die Hälfte der CO2-Emissionen (dies entspricht etwa 8 % des weltweiten CO2-Ausstoßes) (vgl. UBA 2012) und für etwa 40% der Treibhausgasemissionen der EU (vgl. bpb 2013) verantwortlich sind.

Für die dritte Phase (2013-2020) wurde der Europäische Emissionshandel reformiert. Ab 2013  gibt es keine nationalen Obergrenzen und Zuteilungsregeln mehr, sondern dies EU-übergreifend geregelt wird. Der Emissionshandel wird zudem auf weitere Branchen ausgeweitet, u.a. chemische Anlagen und industrielle Anlagen mit Prozessfeuerung. Zudem werden Distickstoffoxid (N2O) und PFCs beim Emissionshandel mit einbezogen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Verschenkung der Zertifikate sukzessiv gestoppt wird. Der Anteil der kostenfreien Handlungsrechte wird stetig bis zum Jahr 2027 verringert. Stattdessen werden die Zertifikate versteigert. In 2013 beträgt der Anteil der versteigerten Zertifikate 40 Prozent (vgl. Europäische Kommission 2013). Ausnahmen bleiben übergangsweise Industriebranchen, die durch einen starken internationalen Wettbewerb gekennzeichnet sind und durch die CO2-Reduzierung einen gravierenden Wettbewerbsnachteil befürchten müssen. Diese bekommen weiterhin kostenlos Zertifikate, allerdings wird dies über sogenannte Benchmarks (Durchschnittlicher Emissionswert der EU-weit 10 Prozent besten Technologien eines Sektors) geregelt. Unternehmen, die die Benchmarks  erreichen, bekommen die benötigten Zertifikate, während Unternehmen, die die Benchmarks nicht erreichen, weniger Zertifikate erhalten, so dass sie ihre Emissionen reduzieren müssen, um nicht Zertifikate dazukaufen zu müssen.

Nach dem Vorbild des europäischen Handelssystems werden auch in anderen Staaten etabliert. Die einzelnen Emissionshandelssysteme sollen verknüpft werden.

Kritik:
Bei der Einführung des EU-Emissionshandels im Jahr 2005 wurden auf dieses Klimaschutz-Instrument große Hoffnungen gelegt. Nicht der Staat muss die Wirtschaft und Unternehmen regulieren und kontrollieren, sondern der Markt erledigt dies durch die handelbaren Zertifikate. Gleichzeitig profitiert auch die Umwelt, da die Menge der Gesamtemissionen gesteuert und verringert wird. Außerdem bekommt der Emissions-Ausstoß einen Preis. Je mehr ein Unternehmen zum
Klimawandel beiträgt, desto mehr muss es auch zahlen. Über die Kosten gibt der Emissionshandel den Unternehmen einen Anreiz CO2 einzusparen, in dem sie z.B. auf effizientere Techniken setzten.

Doch durch einige falsche Entscheidungen wurde der Emissionshandel unwirksam gemacht. Bisher hat der Emissionshandel kaum zur Treibhausgasreduktion beigetragen, sondern nutzt den Unternehmen, während der Klimaschutz und das Klima auf der Strecke bleiben. Die Reduktion der Emissionen in der EU lässt sich nur auf die geringere Wirtschaftsleistung der letzten Jahre zurückführen.

Dies liegt vor allem daran, dass der Wert der Zertifikate in den letzten Jahren seit Einführung des Emissionshandles stark gesunken ist. Von 30 Euro je Tonne CO2 zu 20 Euro je Tonne CO2.

Dies ist festzumachen an dem Überschuss an Zertifikaten (Überallokation), die vergeben wurden. Dies hat einen Preisverlust zur Konsequenz, so dass der Anreiz für Emissionseinsparungen nicht mehr vorhanden ist. Die großzügige Verteilung durch die EU sowie der geringere CO2-Austoß vieler Unternehmen durch die Rezession/Wirtschaftskrise seit 2008 sind die Hauptursachen für den gravierenden Wertverlust. Durch die Wirtschaftskrise haben die Unternehmen noch Zertifikate aus den Jahren, wo sie weniger produzierten und CO2 einsparten, bzw. viele Unternehmen sind immer noch nicht wieder ausgelastet. Diese Unternehmen verkaufen ihre Zertifikate, die sie nicht brauchen, bzw. müssen keine neuen Zertifikate kaufen. Die Reduzierung der Emissionen erfolgte somit oft nicht durch effizientere oder energie- und CO2- einsparende Techniken, sondern aus anderen Gründen. Auch das
EEG hat den Preis der Zertifikate gedrückt. Durch die Förderung der erneuerbaren Energien verringert sich der Ausstoß von CO2 in der Stromversorgung, so dass dadurch auch hier das Angebot an Zertifikaten größer ist als die Nachfrage.

Auch die Verlagerung der Produktion ins Ausland verringerte den CO2-Ausstoß der EU. Beim EUR-Emissionshandel werden nur europäischen Anlagen kontrolliert, so dass Anlagen der europäischen Unternehmen im Ausland unkontrolliert CO2 ausstoßen können. Dies bedeutet auch, dass der Emissionshandel in Europa gegenüber anderen Ländern Standortnachteile für Unternehmen nach sich zieht. Die Zementindustrie kritisiert, dass die Herstellung von Zement energieintensiv ist und ihre Anlagen nicht weiter CO2 einsparen können. Um nicht unter dem Wettbewerbsnachteil zu leiden, droht die Zementindustrie mit der Abwanderung in andere Länder. Diese Abwanderung würde bedeuten, dass mehr Gratiszertifikate für weniger Anlagen zur Verfügung steht und dies würde wiederum einen weiteren Wertverfall der Zertifikate nach sich ziehen.

Experten vermuten, dass viele Unternehmen die geringen Preise ausnutzen, um billig Zertifikate zu erstehen, so dass sie auch die nächsten Jahren keine Investitionen zur CO2-Reduzierung tätigen müssen.

Kritisiert wird auch, dass nur manche Industrien in den Emissionshandel einbezogen werden. So wird vor allem der Verkehr nicht kontrolliert. Erst seit 2012 wird der Luftverkehr (neben der Ölindustrie und der Aluminiumproduktion) erstmals in den Emissionshandel mit einbezogen, doch in den ersten Jahren wird 85%(?) der Zertifikate an die Fluggesellschaften verschenkt. Völlig vom Emissionshandel ausgenommen bleiben weiterhin der Straßenverkehr und auch der Haushalt und die Landwirtschaft. Maßnahmen zur Reduktion der in diesen Sektoren entstehenden Treibhausgase bleiben den Mitgliedsstaaten selber überlassen.  

Forderungen:
Gefordert wird die Versteigerung der Zertifikate für alle Branchen und eine zügige Erhöhung des Klimaziels auf 30% (das 20% Ziel für 2020 wurde bereits 2012 erreicht, weitere Reduzierungsmaßnahmen wären somit nicht mehr nötig). Ansonsten wird der Emissionshandel auch weiterhin keinen positiven Einfluss auf den Klimaschutz haben. Laut UBA würde dies „zu einer Verknappung der Emissionsberechtigungen im Emissionshandel, stärkeren Reduktion der Treibhausgase und letztlich zu einer Erreichung der Reduktionsziele für das Jahr 2050 führen“ (UBA 2012).

 

Siehe auch: Emission, Klimaschutz

Lit.:

  • Altemeier & Hornung Filmproduktion (2013): Profit mit schmutziger Luft. [Reportage]. Hamburg: NDR.
  • Bpb (2013): Der Emissionshandel. [Stand: 22.07.2013]
  • DEHSt (2012): Clean Development Mechanism (CDM). [Stand: 04.06.2013]. 
  • Europäische Kommission (2013): The EU Emissions Trading System (EU ETS). [Stand: 22.07.2013].
  • UBA (2012): Europäischer Emissionshandel. [Stand: 04.06.2013].
  • BMU ( 2010): Kurzinfo Emissionshandel. [Stand: 04.04.2013].
  • Willmroth, Jan (2013): Emissionshandel: Was beim Klimaschutz in Europa wirklich schief läuft. [Stand: 04.06.2013].

Autor: KATALYSE Institut

Eutrophierung

Eutrophierung bezeichnet die Gewässeranreicherung mit Pflanzennährstoffen (Überdüngung). Dieser Prozeß findet meist in langsam fließenden oder stehenden Gewässern statt und kann durch menschliche Eingriffe stark beschleunigt werden.

Durch den Menschen zusätzlich eingeführte Nährstoffe sind v.a. Stickstoffverbindungen (Nitrate und Ammonium-Stickstoff) und Phosphate. Sie stammen aus abgeschwemmten Düngemitteln und aus dem kommunalen Abwasser (Exkremente, Waschmittel) und gelangen gemeinsam mit natürlichen Nährstoffen (z.B. durch den Laubfall) in die Gewässer (Gewässerbelastung).
In Seen setzt durch das große Nährstoffangebot ein Massenwachstum von Algen ein (Phyto-Plankton). Die Algen trüben das Wasser, so dass nach einiger Zeit nur noch in der oberflächennahen Schicht genügend Licht für die Photosynthese vorhanden ist. Die Algen der tieferen Schichten sterben ab. Durch die anschließenden Zersetzungsprozesse werden große Mengen an Sauerstoff verbraucht (Sauerstoffzehrung).
In fortgeschrittenem Stadium führt dies zu Fäulnis und Bildung toxischer Stoffe wie z.B. Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Methan. Die Gesamtartenzahl sinkt sehr stark ab, es kann zu einem verstärktem Fischsterben kommen, der See „kippt um“ (Hypertrophie).
Um Eutrophierung zu verhindern oder bereits überdüngte Gewässer in einen niedrigeren Trophiezustand (Trophiesystem) zurückzuführen, muss die Nährstoffzufuhr verringert werden. Möglichkeiten Maßnahmen sind:

  • Verringerung des Phosphateintrags z.B. durch biologische Phosphatelimination oder Phosphatfällung (Fällung) in der dritten Reinigungsstufe (weitergehende Abwasserreinigung), Phosphatersatzstoffe in Waschmitteln, Ringkanalisation.
  • Verringerung des Stickstoffeintrags z.B. durch biologische Stickstoffelimination in der dritten Reinigungsstufe (Abwasserreinigung, Denitrifikation, Nitrifikation) und v.a. geringeren Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft (ökologischer Landbau).

    Während v.a. seit 1990 der Nährstoffeintrag aus dem Abwasser durch aufwendigere Klärtechnik erheblich reduziert werden konnte, befindet sich der Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft (diffuse Einträge) weiterhin auf hohem Niveau.
    Nach einer Verringerung der Nährstoffeinträge reagieren Seen nur sehr langsam auf die verbesserte Nährstoffsituation, da Nährstoffe im Boden gespeichert und später wieder freigesetzt werden können. Ursprünglich nährstoffarme Seen (oligotroph) lassen sich aufgrund des atmosphärischen Nährstoffeintrags meist nicht mehr in den Ausgangszustand zurückversetzen

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Europäisches Holz

E. wird zum größten Teil in Plantagen (Wirtschaftswald) "künstlich" angepflanzt und gezüchtet.

In der modernen Forstwirtschaft in Deutschland und den meisten europäischen Ländern herrscht das Gesetz der Nachhaltigkeit, d.h. es dürfen nur so viele Bäume eingeschlagen werden, wie an Baummasse nachwächst. Dadurch wird sichergestellt, daß die Waldfläche nicht verkleinert wird. Aufgrund unseres marktwirtschaftlichen Gesellschaftssystems werden hauptsächlich schnellwachsende Spezien wie Fichte, Tanne und Kiefer angepflanzt.
Andere hochwertige Hölzer wie z.B. Eiche werden wegen ihrer langen Wachstumszeit von 160 und mehr Jahren und der daraus resultierenden langen Kapitalbindung weniger häufig angepflanzt. Bei richtiger Holzartenauswahl können europäische Hölzer für alle bautechnischen Anwendungen mit langer Lebensdauer eingesetzt werden (s. Grafik).
Zur Verwendung kommt nicht nur das Massivholz, sondern es werden auch sog. Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) hergestellt.

siehe auch: Waldsterben, Tropenholz, Wirtschaftswald

Autor: KATALYSE Institut

Eukalyptus

Der schnellwachsende Baum Eukalyptus hat ein großes natürliches Spektrum mit rund 500 Arten und erreicht eine Wuchshöhe bis 55 Meter.

  • Systematik: Familie: Myrtaceae, Arten: Eucalyptus globulus (in frostfreien Lagen bis 350 Meter NN); Eucalyptus nitens (frosttolerant, in Lagen über 300 Meter NN)
  • Herkunft: Australien
  • Klima: bevorzugt mediterranes Klima; große Anpassungsfähigkeit; Jahresdurchschnittstemperatur >12°C; Wasser ist oft der limitierende Ertragsfaktor, Niederschlagsminimum: 700 mm
  • Aussaat: Von Zuchtbäumen werden ein bis 2,5 kg Samen je Baum gewonnen, Aussaat in einem geschützten Saatbeet bzw. in sogenannten „Multipots", die Anzucht dauert 3 bis 6 Monate.
  • Anbausystem: Im Herbst oder im zeitigen Frühjahr ab einer Größe von 20 bis 30 cm, z.T. auf Dämmen von 20 cm Höhe mit 4 Meter Reihenabstand; Pflanzdichte 1.000 bis 1.500 Setzlinge je Hektar
  • Düngung: Bei der Auspflanzung werden 150 bis 300 Gramm NPK-Dünger je Setzling zugegeben; spätere Stickstoff- und Phosphordüngung wirkt nur ertragssteigernd, wenn ausreichend Wasser zur Verfügung steht, Sättigungsrate bei 130 kg Stickstoff/Hektar/Jahr
  • Pflanzenschutz: In den ersten beiden Jahren ist mechanische Beikrautregulierung erforderlich; Befall mit dem Eukalyptus-Langhorn-Bohrer (Phoracantha semipunctata) kann zu erheblichen Zuwachseinbußen führen.
  • Ernte: Ernte erfolgt im 7. bis 15. Anbaujahr mit konventioneller Holzerntetechnik
  • Ertrag: Ertrag schwankt je nach Standort zwischen 20 und 200 Tonnen/Hektar oberirdischer Gesamtbiomasse.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

EU-Öko-Verordnung

Am 22.7.1991 trat die "Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" in Kraft.

Kurz bezeichnet als EU-Öko-Verordnung (EWG-VO 2092/91) einschließlich der im August 1999 in Kraft getretenen Regelungen für den tierischen Bereich (EWG-VO Nr. 1804/99).

EU-Verordnungen sind gesetzesähnliche Rechtsnormen, d.h. die EU legt für die Qualität und Glaubwürdigkeit ökologisch erzeugter Lebensmittel in allen Staaten der Gemeinschaft einen Maßstab und Rahmen fest.

Die EU-VO umfasst die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau. Seit Juni 1992 dürfen nur noch Waren mit der Bewerbung "ökologisch" auf den Markt gebracht werden, wenn sie den Kriterien der EG-VO genügen.

Die EU-VO kann in einem einfachem Verfahren abgeändert und ergänzt werden (Art. 14). Ein von Vertretern der EU-Staaten gebildeter Ausschuss entscheidet über die Annahme von Anträgen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb drei Jahre lang nach den Grundsätzen der EU-VO wirtschaften muss, bevor er seine Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau" stammend kennzeichnen darf (Anhang I, 1). Scharf kritisiert wurde die Möglichkeit auch nur einen Teil des landwirtschaftlichen Betriebes auf Ökolandbau umzustellen.

Hier sind die deutschen Verbände mit ihren Richtlinien wesentlich strenger und erkennen nur Betriebe an, die komplett umgestellt haben.
Die Zutaten für verarbeitete und zusammengesetzte Öko-Produkte sind nicht immer in ökologischer Qualität ausreichend verfügbar.

Die EU-Öko-Verordnung sieht daher die Verwendung einiger Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft vor, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich weder in der EU erzeugt noch importiert werden können. Es müssen jedoch mindestens 70 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Erst bei mindestens 95 Prozent Öko-Anteil kann das Lebensmittel als "reines" Öko-Produkt verkauft werden. Beträgt der Öko-Anteil an den Zutaten zwischen 70 und 95 Prozent, muss der jeweilige Prozentanteil deutlich sichtbar (neben der Verkehrsbezeichnung des Erzeugnisses) angegeben werden. Die Festschreibung dieser zweiteiligen Deklaration kann zur Verbrauchertäuschung führen. Untersuchungen haben ergeben, dass Verbraucher von Öko-Lebensmitteln v.a. zwei Eigenschaften, nämlich die Gesundheitsverträglichkeit des Produktes (geringerer Verarbeitungsgrad, weniger schädliche Rückstände), und Umweltverträglichkeit der Produktion (weniger Umweltbelastung durch den Anbau und die Verpackung der Lebensmittel) fordern.
Zur Verarbeitung und Herstellung von Öko-Lebensmittel enthält der EU-Öko-Verordnung nur Mindestanforderungen. Allerdings schützt sie die Begriffe ökologisch, biologisch, Bio, Öko, die nach der Verordnung gleichrangig als Synonym verwendet werden können. Und mindestens einmal im Jahr werden die Betriebe von einer zugelassenen Ökokontrollstelle geprüft. Nach erfolgter Prüfung darf der Betrieb mit dem Vermerk EWG-Kontrollsystem Ökologische Agrarwirtschaft seine Produkte kennzeichnen.

Seit 1989 wird die Einführung des ökologischen Landbaus im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Bundesländern auf der Grundlage einer EU-Verordnung gefördert. Der Bund fördert darüber hinaus eine standortangepasste Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Die Kernpunkte der EU-Öko-Verordnung sind:

  • Generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Produkte
  • Flächengebundene Tierhaltung
  • Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere aus nicht ökologischer Herkunft
  • Keine Anbindehaltung von Tieren
  • Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von
    Antibiotika oder Leistungsförderer
  • Erhaltung der Tiergesundheit v.a. durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft
  • Regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch
  • Die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln ist verboten.

Autor: KATALYSE Institut

EU-Agrarpolitik

siehe Stichworte Agrarpolitik und GATT

Autor: KATALYSE Institut

Engelwurz

Engelwurz ist eine kräftige, zweijährige oder ausdauernde Pflanze von 120 bis 250 cm Höhe mit rundem, röhrigen, rötlichem Stängel, breiten gefiederten Blättern und gelbgrünen Blüten.

 

  • Systematik: Familie: Araliaceae (Efeugewächse), Art: Angelica archangelica
  • Herkunft: heimisch, Mitteleuropa
  • Klimaansprüche: gemäßigt
  • Anbausystem: ein- und zweijähriger Anbau; Selbstunverträglichkeit: Einhaltung einer Anbaupause von 4 bis 5 Jahren
  • Aussaat: Vorkultur, Saat oder Pflanzung März bis April; 10 Pflanzen/m2
  • Düngung: Stickstoff: 40 kg/ Hektar, Kalium: 50 kg/ Hektar, Phosphat: 70 kg/ Hektar
  • Pflanzenschutz: Pilze: Rost, Blattschorf, Falscher Mehltau; Schädlinge: Drahtwürmer, Erdflöhe; Andere: Wühlmäuse
  • Ernte: maschinelle Ernte der Körner im August; Wurzeln im Herbst. Herstellung von Pharmazie, Essenzen und Likören aus Wurzeln und fettes Öl aus den Früchten.
  • Ertrag: Wurzeln: 10 bis 15 Tonnen/ Hektar, 2,5 bis 4,0 Tonnen/ Hektar Droge; Früchte: 1,0 bis 1,2 Tonnen/ Hektar; Röhrenstengel mit Blatt: 18 Tonnen/ Hektar
  • Qualitätsmerkmale: Wurzeln: 0,3 bis 1 Prozent ätherisches Öl; Früchte: 0,8 bis 1,5 Prozent ätherisches Öl und 25 Prozent fettes Öl
  • Besonderheiten: Frost- und Stickstoffempfindlichkeit
  • Wirkspektrum: Magenerkrankungen, Appetitlosigkeit, Koliken, Verdauungsstörungen und bei Entzündungen

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Endrin

Handelsname u.a.: Mäuse-Kindrin, Fugacid Wühlmausmittel.

Analog Aldrin, Dieldrin stark toxisch wirkende Chlorkohlenwasserstoffverbindung (chlorierte Kohlenwasserstoffe), als Kontakt- und Fraßgift (Blattläuse, Raupen, Milben, Mäuse), sehr beständig (nur geringer Abbau). Seit Frühjahr 1982 völliges Anwendungsverbot wegen Vogelsterbens im Bodenseegebiet nach Einsatz von E.-haltigen Produkten.

Autor: KATALYSE Institut

Eibisch

Eibisch ist eine mehrjährige, gering verzweigte Pflanze vom 60 bis 120 cm Höhe mit samtig behaartem Stengel, gezähnten, eiförmigen Blättern und rötlichen Blüten mit Außenkelch.

  • Systematik: Familie: Malvaceae (Malvengewächse), Art: Althea officinalis
  • Herkunft: Osteuropa bis Westasien
  • Klimaansprüche: feuchtwarm
  • Anbausystem: zweijähriger Anbau; Selbstunverträglichkeit: Einhaltung einer Anbaupause von 4 bis 5 Jahren
  • Düngung: Stickstoff: 100 kg/Hektar in drei Teilgaben, Kalium: 120 kg/Hektar, Phosphat: 70 kg/Hektar, Calcium: 400 kg/Hektar
  • Aussaat: Vorkultur: April bis Juni und/oder September bis Oktober; Direktsaat im August; 7 Pflanzen/m2
  • Pflanzenschutz: Pilze: Malvenrost; Schädlinge: Malvenblattfloh, -motte, Blattläuse, Hopfenspinnmilbe; Sonstige: Wühlmäuse
  • Ernte: Wurzeln: Oktober bis November und/oder Februar bis April; Blätter: Mai bis Juni maschinell
  • Ertrag: Wurzeln: 8 bis 12 Tonnen/Hektar, 2,0 bis 4,0 Tonnen/Hektar Droge;
    1,2 Tonnen/Hektar Blätter; 400 kg/Hektar Droge
  • Ertragsmerkmale: Wurzel (geschält): Schleim (10 bis 15 Prozent), Pektin (11 Prozent), Stärke (37 Prozent), Zucker, Gerbstoff
  • Wirkspektrum: Schutz der Schleimhäute; gegen Hustenreiz

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Ergonomie

Wissenschaftliche Disziplin, deren Forschungs- und Gestaltungsgegenstand die Beziehungen zwischen Mensch und technischen Systemen ist.

Ziel der E. ist es, im Mensch-Maschinen-System die technischen Systemkomponenten - Arbeitsobjekt, Arbeitsstoff, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung - auf die Möglichkeiten und Grenzen des Menschen abzustimmen, um eine optimale Systemwirksamkeit zu erreichen. Neben diesem wirtschaftlichen Aspekt steht der humanitäre: Verhinderung akuter oder langfristiger gesundheitlicher Schäden beim Menschen.

Siehe auch: Computer

Autor: KATALYSE Institut

Erbkrankheiten

Die Ursachen von E. sind krankhafte Erbanlagen in Form defekter Gene oder Gengruppen.

Unter E. versteht man über die Gene weitergegebene, vererbte Krankheiten, die wie folgt unterschieden werden:

  • autosomal dominante Erbkrankheiten
  • autosomal rezessive Erbkrankheiten
  • geschlechtschromosomale Erkrankheiten

Die E. sind nicht immer von vorgeburtlich erworbenen Missbildungen zu trennen. Genetische Anteile und Umwelteinflüsse können zusammenwirken und eine Fruchtschädigung hervorrufen, Embryotoxizität. Beispiele für E. sind die Sichelzellenanämie (Genotyp), die Bluterkrankheit, der Zwergwuchs; sie sind durch den Defekt eines einzigen Gens verursacht.

In den USA sind etwa 0,33 Prozent der Neugeborenen von solchen Erbleiden betroffen. Chromosomenschäden (z.B. Down-Syndrom treten bei 0,54 Prozent auf (Gen und Umwelt).

Siehe auch: Mißbildungen

Autor: KATALYSE Institut

Epidemiologie

Wenn von epidemiologischen Studien die Rede ist, geht es immer um Statistik, also um das Rechnen mit Krankheitsfällen. Definitionsgemäß ist die Epidemiologie die „Lehre von den Volkskrankheiten“ oder die „Wissenschaft vom Auftreten der Krankheiten in der menschlichen Bevölkerung“.
Eine Epidemie (griechisch für „im Volk verbreitet“) ist eine Krankheit, die gehäuft in einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet auftritt. Wenn diese Krankheit sich weltweit verbreitet, spricht man von einer Pandemie. Ursprünglich ging es in der Epidemiologie um die übertragbaren Seuchen (Infektionskrankheiten), heute werden auch Umwelt-, Herz-Kreislauf- und andere Krankheiten epidemiologisch überwacht mit dem Ziel, möglichst frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können.
Um das Krankheitsgeschehen beziffern zu können, muss man Begriffe definieren, die für die statistische Auswertung eingesetzt werden können. Hier einige Beispiele:
Prävalenz ist die Anzahl der Erkrankten an einer bestimmten Krankheit in einem bestimmten Zeitraum; demgegenüber ist die Inzidenz die Anzahl derer, die als Neuerkrankte hinzukommen. Um rückblickend festzustellen, ob bestimmte Bedingungen krankmachend sind, werden Fall-Kontroll- oder Kohorten-Studien durchgeführt. Bei Fall-Kontroll-Studien sucht man die Krankheitsfälle einer bestimmten Krankheit über einen gewissen Zeitraum, z. B. 20 Jahre, zusammen und vergleicht die Lebensumstände der erkrankten Personen mit denen von Nichterkrankten oder anderen Bezugsgruppen; bei Kohortenstudien werden bestimmte Berufs- oder Altersgruppen miteinander verglichen. Man erhält durch Befragungen Daten, mit denen man Risikofaktoren ausrechnen kann. Ein Risikofaktor von 1 besagt, dass es keine Unterschiede zwischen Kontrolle und Krankheitsfall gibt, der Faktor 2 bedeutet, dass das Risiko doppelt so hoch ist, an einer bestimmten Krankheit zu erkranken.
Ein grundlegendes Problem bei epidemiologischen Studien ist, dass die untersuchten Kriterien in ihrer Bedeutung abgeschätzt werden, somit Unsicherheiten enthalten. Ein weiteres ist, dass es häufig zu kleine Fallzahlen gibt, wodurch man dann nicht mit Sicherheit sagen kann, ob die Krankheit zufällig entstanden oder den Bedingungen zuzuordnen ist. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn eine Ursache, z. B. ein Allergen, verschiedene Symptome hervorrufen kann.

Autor: KATALYSE Institut

Entero Toxin B

Staphylococcus aureus bildet Entero-Toxin B, eines der Toxine, die eine Lebensmittelvergiftung verursachen.

Die Wirkung beruht auf Überaktivierung des Immunsystems. Selbst Zehnerpotenzen unter der letalen Dosis ist das hitze- und aerosol-stabile Gift stark wirksam: Betroffene sind für zwei Wochen arbeitsunfähig.

Symptome: Drei bis 12 Stunden nach Exposition klagen die Patienten über hohes Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen und trockenen Husten. Das Fieber kann fünf Tage lang dauern, der Husten bis zu vier Wochen.
Therapie: Nur adjuvant möglich
Impfung: An Vakzinen wird geforscht.

Autor: KATALYSE Institut

Embryotoxizität

Giftigkeit, Schädigungsmöglichkeit des sich entwickelnden Kindes im Mutterleib durch Einwirkung chemischer Substanzen auf die Mutter.

E. bezeichnet strenggenommen nur die Schädigung des Embryos (18. Tag-8. Woche). Schwere Schädigungen vor dem 18. Tag führen zum Keimtod. Geringgradige Schäden vor dem 18. Tag heilen größtenteils ohne Defekt aus.
Schädigungen des Embryos führen zu Organschäden. Dabei kommt es weniger auf die Art des Stoffes als auf den Zeitpunkt an, zu dem der Stoff wirkt. Die größte Gefahr von Mißbildungen besteht zwischen der 4.-8. Woche. In der Zeit nach der 8. Woche (Fetalzeit) rufen Schädigungen meist keine Mißbildungen, sondern nur noch mangelhaft funktionierende Organe hervor.

Die E. von Stoffen hängt hauptsächlich davon ab, ob diese Stoffe in die Plazenta eindringen können. Die Liste solcher Stoffe ist sehr lang. Z.B. ist E. die schwerwiegendste Nebenwirkung von Arzneimitteln. Die Tierversuche zur Erprobung neuer Stoffe sind nicht generell auf den Menschen übertragbar. I.A. gilt für Schwangere, den Kontakt mit aggressiven Chemikalien (Lacke, Pflanzenschutzmittel, spezielle Reiniger) zu meiden und Arzneimittel nur auf Verordnung von Ärzten einzunehmen.

Autor: KATALYSE Institut

Elektroenzephalogramm

Gehirn und Nervensystem arbeiten mit elektrischen Impulsen, die Informationen von einer Nervenzelle zur anderen übertragen. Diese elektrischen Vorgänge kann man mit dem Elektro-Enzephalografie-Gerät sichtbar machen, einem Gerät, das die Hirnströme aufzeichnet, und man erhält das Elektroenzephalogramm (EEG) (encephalon = griechisch das Gehirn). Bei der Messung eines EEGs werden mehrere Elektroden auf der Kopfhaut angebracht. Man kann mehrere Frequenzbereiche in den Hirnströmen unterscheiden:

Alpha(α)-Wellen zeigen sich im entspannten Wachzustand mit Frequenzen von 8–12 Hz; Beta(β)-Wellen erscheinen bei leichtem Schlaf (Hirnaktivität,
REM-Schlafphase) mit 13–30 Hz;
Delta(δ)-Wellen in der überwiegend traumlosen Tiefschlafphase bei 0,5–4 Hz; Theta(θ)-Wellen bei normalem Schlaf mit Frequenzen von 4–8 Hz.

Seit den 1950er Jahren werden die Schlafrhythmen intensiver erforscht. Während des gesamten Schlafes laufen verschiedene Phasen ab. Im Wesentlichen wechseln sich zwei Phasen ab, die
REM- und die Non-REM-Phase, die vier bis sechs Mal pro Nacht auftreten. REM heißt rapid eye movement = schnelle Augenbewegung. In dieser Phase ist das Gehirn sehr aktiv, auch ohne Reize von außen, es verarbeitet die Eindrücke des Tages. Sie ist auch die Periode des intensiven Träumens. Dabei werden die Erlebnisse des Tages mit gespeicherten Erfahrungen vermischt, weshalb es oft zu absurden Träumen kommt. Die Non-REM-Phase ist charakterisiert durch wenig Aktivität und auch Träume sind selten; es ist die Ruhe- und Erholungsphase. Diese beiden Phasen gehen über verschiedene Stadien ineinander über, vom leichten Schlaf bis in den Tiefschlaf zu wieder leichterem Schlaf und Übergang in das REM-Stadium.

Bei Erwachsenen beträgt die REM-Phase etwa 20 bis 25 % der gesamten Schlafdauer. Wenn der REM-Schlaf vermindert wird, kann es in den darauf folgenden Nächten zu dem so genannten Rebound-Effekt kommen (rebound = englisch zurückfallen, Rückschlag), d. h. ein verlängertes Auftreten der REM-Phasen. Damit der Schlaf erholsam ist, müssen die Phasen im Gleichgewicht sein. Bei Verschiebung der Phasen kann es zu Verhaltensänderungen und Lern- und Konzentrationsstörungen kommen. Bei bestimmten Krankheiten wie z. B. Epilepsie verändert sich das EEG-Muster.

 

Autor: KATALYSE Institut

Ekzem

Krankhafte Hautveränderung, gekennzeichnet im akuten Stadium durch Juckreiz, Rötung, Nässen, Krusten, im chronischen Stadium durch Juckreiz, Flechtenbildung, Verhornung, Hautrisse. E. gehören zu den häufigsten Hauterkrankungen (ca. 5-10% der Bevölkerung).

Man unterscheidet aufgrund der Entstehungsmechanismen:

a) Das endogene E. (auch Neurodermitis, atopisches E.), welches durch innere Ursachen bedingt ist, und auf eine allgemeine Bereitschaft des Körpers zu allergischen Reaktionen hinweist. Es entsteht häufig schon im Säuglingsalter als sog. Milchschorf (Nahrungsmittelallergie).

b) Das Kontakt-E., das durch Hautkontakt mit reizenden Substanzen entstehen kann. Wird es durch Stoffe verursacht, die die Haut direkt schädigen (z.B. Säuren, Laugen, organische Lösemittel, Mineralöl, Bohröl,
Phenole, Kunststoffbestandteile wie Formaldehyd, Polyurethane, Polyester, Epoxidharze), bezeichnet man es als toxisches Kontakt-E. Es kann aber auch durch Substanzen hervorgerufen werden, auf die der Betroffene allergisch (Allergie) reagiert.

Allergieauslösend wirken Metallsalze (Nickelsalze, Chromate, z.B. im Zement (Chrom, Nickel)), manche Gummibestandteile, Wollwachsalkohole als Bestandteile des Wollfetts, Formaldehyd, Kolophonium,

Holz- und Steinkohleteer (Teer), Farbstoffe, Terpentine u.a.
Das E. beschränkt sich zumeist auf einen abgegrenzten Hautbezirk, kann aber in schweren Fällen die gesamte Hautoberfläche befallen.

Autor: KATALYSE Institut

Eisenstaublunge

(= Siderosen). Eingeatmete eisenhaltige Stäube oder Rauche werden u.U. in der Lunge gespeichert und führen dann zu gutartigen Erkrankungen (= "Speicherlungen").

Die Rote Eisenlunge ist seit 1867 bekannt und wird durch Stäube oder Rauche von Eisenoxyden verursacht. Es lassen sich anfangs weder Beschwerden noch Befunde ermitteln. Der Nachweis der Erkrankung kann nur röntgenologisch erfolgen. Auch die Schweißerlunge ist eine Eisenoxyd-Speicherlunge. Siderosen sind keine entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten. MAK-Wert: 6 mg/m3.

Lit.: B.Griefahn: Arbeitsmedizin, Stuttgart 1989

Siehe auch: Barytstaublunge

Autor: KATALYSE Institut

Ebola

Einige hochkontagiöse RNA-Viren lösen hämorrhagische Fieber aus. Infektionen führen nach vier bis 20 Tagen zu Krankheiten wie Lassa-, Ebola-, Marburg-, Krim-Kongo- und Rift-Tal-Fieber.

Symptome: Anfangs grippeartige Beschwerden mit hohem Fieber, Erbrechen und Myalgie, später können Geschwüre und Exantheme entstehen. Wenige Tage nach Krankheitsbeginn können allgemeine Blutungsneigung und Schock auftreten. Bei Ebola verklumpt das Blut, die Adern verstopfen. Aus der Haut und aus den Augen kann ebenfalls Blut austreten. ZNS- und Leberschädigungen sind bei einigen Erregern möglich. Die Letalität, etwa bei Ebola, beträgt bis zu 70 Prozent.
Therapie / Prophylaxe: Bisher kaum möglich. Ribavirin kann zumindest die Mortalität und die Morbidität bei Lassa-Fieber senken.

Impfung: Vakzine werden entwickelt, sind aber noch nicht verfügbar.

Autor: KATALYSE Institut

E.coli

(Escherichia coli) E. ist ein stäbchenförmiges Bakterium mit einer Länge von 2-4 mycrom und einem Durchmesser von 1 mycrom.

Es tritt natürlicherweise als harmloser Bewohner des menschlichen Darms auf. E. ist eines der wichtigsten Untersuchungsobjekte der Mikrobiologie, Biochemie und Gentechnologie und der am besten bekannte Organismus. Es wird zur biotechnischen Produktion von Pharmazeutika, Nahrungsmittelzusatzstoffen u.a. in großtechnischen Anlagen (Fermentern) eingesetzt. Da E. auch eine gewisse Zeit außerhalb des Darmes überlebt und sich leicht nachweisen läßt, dient es als Indikator für fäkale Verunreinigungen von Trinkwasser und Gewässern.

Autor: KATALYSE Institut