Am 22.7.1991 trat die "Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" in Kraft.
Kurz bezeichnet als EU-Öko-Verordnung (EWG-VO 2092/91) einschließlich der im August 1999 in Kraft getretenen Regelungen für den tierischen Bereich (EWG-VO Nr. 1804/99).
EU-Verordnungen sind gesetzesähnliche Rechtsnormen, d.h. die EU legt für die Qualität und Glaubwürdigkeit ökologisch erzeugter Lebensmittel in allen Staaten der Gemeinschaft einen Maßstab und Rahmen fest.
Die EU-VO umfasst die Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau. Seit Juni 1992 dürfen nur noch Waren mit der Bewerbung "ökologisch" auf den Markt gebracht werden, wenn sie den Kriterien der EG-VO genügen.
Die EU-VO kann in einem einfachem Verfahren abgeändert und ergänzt werden (Art. 14). Ein von Vertretern der EU-Staaten gebildeter Ausschuss entscheidet über die Annahme von Anträgen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb drei Jahre lang nach den Grundsätzen der EU-VO wirtschaften muss, bevor er seine Erzeugnisse als aus ökologischem Landbau" stammend kennzeichnen darf (Anhang I, 1). Scharf kritisiert wurde die Möglichkeit auch nur einen Teil des landwirtschaftlichen Betriebes auf Ökolandbau umzustellen.
Hier sind die deutschen Verbände mit ihren Richtlinien wesentlich strenger und erkennen nur Betriebe an, die komplett umgestellt haben.
Die Zutaten für verarbeitete und zusammengesetzte Öko-Produkte sind nicht immer in ökologischer Qualität ausreichend verfügbar.
Die EU-Öko-Verordnung sieht daher die Verwendung einiger Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft vor, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich weder in der EU erzeugt noch importiert werden können. Es müssen jedoch mindestens 70 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Erst bei mindestens 95 Prozent Öko-Anteil kann das Lebensmittel als "reines" Öko-Produkt verkauft werden. Beträgt der Öko-Anteil an den Zutaten zwischen 70 und 95 Prozent, muss der jeweilige Prozentanteil deutlich sichtbar (neben der Verkehrsbezeichnung des Erzeugnisses) angegeben werden. Die Festschreibung dieser zweiteiligen Deklaration kann zur Verbrauchertäuschung führen. Untersuchungen haben ergeben, dass Verbraucher von Öko-Lebensmitteln v.a. zwei Eigenschaften, nämlich die Gesundheitsverträglichkeit des Produktes (geringerer Verarbeitungsgrad, weniger schädliche Rückstände), und Umweltverträglichkeit der Produktion (weniger Umweltbelastung durch den Anbau und die Verpackung der Lebensmittel) fordern.
Zur Verarbeitung und Herstellung von Öko-Lebensmittel enthält der EU-Öko-Verordnung nur Mindestanforderungen. Allerdings schützt sie die Begriffe ökologisch, biologisch, Bio, Öko, die nach der Verordnung gleichrangig als Synonym verwendet werden können. Und mindestens einmal im Jahr werden die Betriebe von einer zugelassenen Ökokontrollstelle geprüft. Nach erfolgter Prüfung darf der Betrieb mit dem Vermerk EWG-Kontrollsystem Ökologische Agrarwirtschaft seine Produkte kennzeichnen.
Seit 1989 wird die Einführung des ökologischen Landbaus im Rahmen der Agrarumweltprogramme der Bundesländern auf der Grundlage einer EU-Verordnung gefördert. Der Bund fördert darüber hinaus eine standortangepasste Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Die Kernpunkte der EU-Öko-Verordnung sind:
- Generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Produkte
- Flächengebundene Tierhaltung
- Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere aus nicht ökologischer Herkunft
- Keine Anbindehaltung von Tieren
- Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von
Antibiotika oder Leistungsförderer - Erhaltung der Tiergesundheit v.a. durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft
- Regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweise für ökologisch erzeugtes Fleisch
- Die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln ist verboten.
Autor: KATALYSE Institut