Chlorakne

(auch: Chlorarylakne) Neben Ölakne ist die C. eine schwere Form der Kontaktakne);

C. wird ausgelöst durch chlorierte Kohlenwasserstoffe (Chlornaphthaline, Chlorphenol/Pentachlorphenol, Dioxine und Furane), die in direktem Hautkontakt, oral oder inhaliert zu schwersten C.Schüben führen können. Die Symptomatik ist gekennzeichnet durch Knoten, "fuchsbauartige" Fistelkomedonen sowie Zysten (Riesenkomedonen), was im chronischen Verlauf zu entstellenden Narben führt. Neben Hautveränderungen können auch innere Organe und zentrales Nervensystem beteiligt sein. Die C. tritt vorwiegend bei Arbeitern der Elektro- und Chemieindustrie auf (sog. Pernakrankheit/Perchlornaphthalene), beim Umgang mit Holzschutzmitteln (Pentachlorphenol) und nach technischen Störfällen.

Autor: KATALYSE Institut

Carcinom

Siehe Krebs.

Autor: KATALYSE Institut

Cancerogen

Siehe: Karzinogene, Krebs

Autor: KATALYSE Institut

Campher

Naturc. stammt aus dem ätherischen Öl von Holz, Wurzeln, Zweigen und Blättern des tropischen C.-baumes Cinnamomum camphora (L.), auch Kampferlorbeer genannt (ein Lorbeergewächs, engl.: camphor tree).

C. kommt als transparentes, weißes oder farbloses, kristallines Pulver vor, öfter aber in Form einer krümeligen oder brockigen, kristallinen Masse mit einer eigenartigen Zähigkeit, die kaum pulverisiert werden kann. Um ihn zu pulvern, muß C. zunächst mit Alkohol angefeuchtet werden. Auch ist es möglich, ihn mit dem Reibeisen zu zerkleinern.

Aus Ethanol umkristallisiert, entstehen rhomboedrische Kristalle. Schmilzt man die Kristallmasse und kühlt stark ab, bilden sich kubische Kristalle. C. ist bereits bei Raumtemperatur flüchtig, man lagert ihn daher am besten in dicht verschlossenen Glasgefäßen. Die Flüchtigkeit ist ein Reinheitskriterium, eine Probe reinen C. verflüchtigt sich bei Wasserbadtemperatur vollständig.

Wasser löst den Duftstoff nur schlecht, mit Ethanol 96 Prozent entstehen dagegen klare und farblose Lösungen. Wasserzugabe zu solchen Lösungen führt zur Ausscheidung des C. Der Stoff brennt leicht mit rußender Flamme ab.

Das ätherische Öl wird durch Wasserdampfdestillation der Pflanzenteile von etwa 50 bis 60 Jahre alten Bäumen erzeugt. Die Blätter liefern 0,2 bis 3 Prozent, Äste und Zweige bis 2,7 und das zerkleinerte Stammholz durchschnittlich 4% C.-baumöl. Das Öl ist in speziellen Ölzellen des Pflanzengewebes oder in Spalten und Ritzen des Holzes abgelagert. Die Wasserdampfdestillation erfolgt in einer besonderen, meist hölzernen Apparatur. Der Gehalt an C. im ätherischen Öl beträgt bis zu 50 Prozent, wobei der Rohc. beim Erkalten des frischen Destillats größtenteils auskristallisiert und durch Zentrifugieren und Abpressen isoliert wird. Alternativ kann der C. auch durch fraktionierte Destillation des rohen C.-baumöls abgetrennt werden.

Synthetisches C. aus der großtechnischer Produktion beherrschen den Markt. Zur synthetischen Herstellung Darstellung verwendet man den preisgünstigen Duftstoff a-Pinen.

C. wird im kosmetischen Bereich mehr als Wirkstoff denn als Duftstoff eingesetzt. Er ist Bestandteil von Gesichts-, Rasier-, Haut- und Haarwässern. Campher wirkt in den Präparationen schwach antiseptisch, schmerzlindernd und juckreizstillend.

Medizinisch wird C. aufgrund der lokal stark reizenden Wirkung seit langer Zeit verwendet als Bestandteil von Einreibungen bei Rheuma, Muskelzerrungen, Neuralgien und Frostbeulen.
Die innerliche Einnahme von c.-haltigen Arzneimitteln wird in der Fachliteratur kritisch beurteilt. C. zeigt hierbei zentralerregende Wirkungen und regt (allerdings nur bei relativ hoher Dosierung) das Atem- und Vasomotorenzentrum an. Im menschlichen Organismus wird C. in die Glucosiduronsäure des Borneols umgewandelt.

Autor: KATALYSE Institut

Cyclamat

C. ist ein Süßstoff. Der ADI-Wert von C. liegt je nach Verbindung zwischen 0 und 11 mg/kg Körpergewicht.

In den USA ist C. seit 1969 verboten. Laut EG-Beschluß von 1991 ist C. für bestimmte Lebensmittel europaweit zugelassen, wodurch Verbote in Großbritannien und Frankreich hinfällig wurden. C. steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

Siehe auch: ADI-Wert.

Autor: KATALYSE Institut

CJK

Siehe Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Autor: KATALYSE Institut

Casein

C. kann durch Hinzufügen von Säure oder durch Milchsäuerungsprozesse aus der Milch abgeschieden werden. Wegen seines Phosphorsäuregehalts ist C. ein wichtiger Nahrungsbestandteil.

Technisch findet C. Verwendung zur Herstellung von Kunststoffen, Fasern und als Bindemittel für Anstrichstoffe. Dazu wird technisches C. in Ammoniak oder anderen Alkalien gelöst oder mit Pigmenten versetzt. Weitere Verwendungen als Papierverleimung, Klebstoffe, Imprägnierung von Geweben.

Siehe auch: Lacke und Anstrichfarben

Autor: KATALYSE Institut

Calcium

Chemisches Element der II. Hauptgruppe, Symbol Ca, Ordnungszahl 20, Schmelzpunkt 838 Grad C, Siedepunkt 1.440 Grad C, Dichte 1,53 g/cm3.

C. ist nach Eisen und Aluminium das dritthäufigste Metall in der Erdkruste. Es kommt nur in gebundenem Zustand vor, so z.B. als Kalk, Gips, Dolomit u.a. C. ist für Pflanze, Tier und Mensch von größter Bedeutung. C.-Verbindungen machen einen Großteil der Stützsubstanzen (Knochen, Zähne) aus, der erwachsene Mensch besitzt in seinem Knochengerüst rund 1,2 kg C..

C. wird zur Zellwandbildung, zur Zellteilung, zur Muskelkontraktion und zur Blutgerinnung benötigt. Als tägliche Aufnahmemenge für den Erwachsenen wird 800 mg C. empfohlen. Viel C. ist v.a. in Milch und Milchprodukten, Getreide und grünem Gemüse enthalten.

Stand: 1993

Autor: KATALYSE Institut

De-inking-Verfahren

Unter De-inken versteht man das chemisch-physikalische Entfernen der im Altpapier enthaltenen Druckfarben.

Dieser Prozeßabschnitt dient dazu, den Weißgrad des Altpapierstoffs zu erhöhen - ca. 70% des gesamten Farbstoffs werden entfernt. Hierfür setzt man eine Reihe von Chemikalien (Natronlauge (Natriumhydroxid), Wasserstoffperoxid, Wasserglas, Tenside, Komplexbildner) ein. Unterschieden werden beim De-inking-Prozeß folgende Verfahrensschritte: Auflösen des Papiers, Entfernen von Fremdstoffen und Abtrennen der Druckfarben.
Zwei unterschiedliche D. sind zum Abtrennen der Druckfarben gebräuchlich.

- Beim Flotationsverfahren wird das Altpapier in einer wäßrigen, alkalischen Lösung aufgeschlagen. Unter gleichzeitigem Rühren wird Luft eingeblasen. Die Farbstoffanteile werden so an die Oberfläche getragen, abgetrennt und auf eine deponiefähige Konzentration eingedickt. Die anfallende Flüssigkeit wird in den geschlossenen Kreislauf zurückgeführt. Dieses Verfahren hat sich aufgrund geringer Stoffverluste (7-10%) und geschlossenem Wasserkreislauf in der BRD durchgesetzt.

- Beim Auswaschverfahren werden die Druckfarben nach dem Aufschlagen des Altpapiers mitsamt der Flotte abgetrennt. Dies führt zu hohen Stoffverlusten (10-20%) und einem hohen Wasserverbrauch.
Um den Gehalt der unerfreulichen Reststoffe im De-inking-Schlamm zu verringern, ist und sollte der Einsatz möglichst leicht entfernbarer Druckfarben die Forderung der Altpapieraufbereiter sein.

Siehe auch: Altpapier

Autor: KATALYSE Institut

Cracken

Siehe: Raffinerie, Naphtha, Kunststoffherstellung, Testbenzin

Autor: KATALYSE Institut

CMR-Stoffe

CMR-Stoffe sind Stoffe mit cancerogener (krebserzeugender), mutagener (erbgutverändernder) oder reproduktionstoxischer (fruchtschädigender) Wirkung.

Sie werden in drei Kategorien eingestuft:

  • Kategorie 1: Wirkung beim Menschen nachgewiesen
  • Kategorie 2: Eindeutige Befunde im Tierversuch
  • Kategorie 3: Verdachtsmomente liegen vor

Die generelle Anforderung an Bauprodukte ist, dass sie praktisch keine cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe emittieren sollen.

Stoffe mit mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften sowie Stoffe mit möglicher cancerogener Wirkung (EU-Klasse 3) werden im Rahmen des Konzeptes für NIK-Werte geprüft. Die Summe aller nach drei Tagen gemessenen Cancerogene (der EU-Klasse 1 und 2 ) darf danach 10 µg/m³ (0,01 mg/m³) nicht übersteigen. 

Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) in Dortmund veröffentlicht die CMR-Liste. Diese enthält:

  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach
    TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, und die in Anhang I der RL 67/548/EWG noch nicht aufgeführt sind,
  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, für die aber in Anhang I der RL 67/548/EWG abweichende Einstufungen aufgeführt sind,
  • Stoffe gemäß Anhang I der RL 67/548/EWG, soweit sie nicht abweichend in der TRGS 905 aufgeführt sind.

Die Liste ist eine nationale Ergänzung zu Anhang I der RL 67/548/EWG; beide Listen sind zu beachten. Die nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.

Siehe auch: NIK-Werte

Autor: KATALYSE Institut

Chlorchemie

Die C. und ihre chlororganischen Verbindungen (Chlorierte Kohlenwasserstoffe, CKW) stehen seit Jahren im Rampenlicht der Umwelt- und Gesundheitsdiskussion, seitdem der Präsident des Umweltbundesamtes, v. Lersner, vor 10 Jahren die Vermutung des Sippenverdachts bzgl. der Gefährlichkeit von chlororganischen Verbindungen äußerte.

Die gesamte C. ist an sich lediglich ein Abfallprodukt der Natronlaugenherstellung (Natriumhydroxid), bei der große Mengen Chlor anfallen, die in irgendeiner Weise entsorgt werden müssen.

Der Chlor-Verbrauch beträgt in Westdeutschland gegenwärtig ca. 3,5 Mio t. 2/3 der Chlor-produzierenden Alkali-Chlorid-Elektrolyseanlagen arbeiten weltweit nach dem Quecksilber-freisetzenden Amalgamverfahren. Ein Großteil der Chlormenge geht als "Abfallprodukte" in Form von Salzen verloren oder muß als chlororganische Verbindungen im Bereich organische Lösemittel weitervermarktet werden.

Quantitativ ist PVC als "Chlorentsorgungspfad" vorherrschend, was weniger problematisch wäre, wenn PVC stärker im Kreislauf geführt werden könnte, was für viele Produkte nicht möglich ist und für andere Schadstoffe-enthaltenden Produkte auch nicht anzustreben ist. Nach PVC wichtigste Einsatzbereiche sind Propylenoxid und chlorierte Lösemittel (z.B. Tetrachlorethen, auch PER genannt).

Durch die in vielen Kommunen und Bundesländern geführten Diskussion über den begrenzten Ausstieg aus der PVC-Verwendung könnte mittelfristig über den Ausstieg aus der C. nachgedacht werden.

Autor: KATALYSE Institut

Chlorbleiche

Zellstoffbleiche, Chlor, Hypochlorit, AOX, Sanitärreiniger, chlorfreies Papier

Autor: KATALYSE Institut

Chemische Reinigung

Dieses auch Trockenreinigung genannte Verfahren der Textilreinigung ist entgegen der Bezeichnung C. eigentlich ein physikalischer Prozeß, nämlich das Herauslösen von Verschmutzungen mittels Lösemitteln, die seit jeher das zentrale Problem dieser Technik darstellen.

Das ursprünglich benutzte Terpentinöl wurde durch krebserregendes Benzol ersetzt. Ab Mitte des vorigen Jahrhunderts ging man zum feuergefährlichen Benzin über. Mit dem Aufkommen der nichtbrennbaren Lösemittel wurde hierzulande die Benzinreinigung durch chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) verdrängt.

In Deutschland wurden zuletzt praktisch nur noch CKWs wie Trichlorethylen, 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) und insbesondere Tetrachlorethen (Per) sowie FCKWs wie das FCKW 113 eingesetzt. 1986 bestanden dabei über 85% des Verbrauchs aus Per und ca. 10% aus FCKW 113. Gesetzliche Maßnahmen haben die Verwendung dieser Arbeitsstoffe jedoch stark eingeschränkt.

Der Einsatz von Trichlorethylen und Methylchloroform sowie FCKW 113 ist verboten.
Drastische Einschränkungen für die Anwendung wurden verfügt. Anlaß waren u.a. Untersuchungen, die erhebliche Belastungen der Umgebung von C.-Anlagen belegten.

So wiesen nur sehr wenige Räume Per-Konzentrationen unterhalb des Vorsorge-Grenzwertes von 0,1 mg/m3, aber rund 10 Prozent aller Fälle Überschreitungen des vom Bundesgesundheitsamt zur Gefahrenabwehr für erforderlich gehaltenen Wertes von 5 mg/m3 auf. Entsprechend fanden sich bei den Bewohnern Per-Gehalte im Blut, die bis zum 50fachen über dem Normalwert lagen.

Darüber hinaus wurden in einer Vielzahl von Fällen Lebensmittel kontaminiert. Insbesondere fettreiche Produkte wiesen Konzentrationen weit über dem Grenzwert von 0,1 mg/kg nach der Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung (LHmV) auf.

Autor: KATALYSE Institut

Chemische Industrie

Im Unterschied zu anderen Industriezweigen sind die Emissionen der Chemischen Industrie nicht nur mengenmäßig erheblich, sondern darüber hinaus auch durch eine Vielzahl emittierter Stoffe gekennzeichnet.

Luft: Typische Luftschadstoffe bei der großtechnischen Produktion wichtiger Chemikalien wie Schwefelsäure, Chlor, Ammoniak, Salpetersäure, Titandioxid, PVC und Chlorbenzol sind: Schwefeldioxid, Chlor, Ammoniak, Stickoxide, Staub, Vinylchlorid und Chlorbenzol. Zur Erfassung und Reinigung der Abgase werden von der Chemischen Industrie Abgas-Sammelsysteme gebaut, die die vielen kleinen Emissionen zusammenführen. Die Beseitigung erfolgt hauptsächlich durch Abluftverbrennungsanlagen mit Rauchgaswäsche (Abgasreinigungsverfahren).

Wasser: Die Abwassermengen in der Chemischen Industrie sind erheblich. Seit Ende der 70er Jahre besitzen alle große Betriebe der Chemischen Industrie Großkläranlagen mit mechanischen, biologischen und zum Teil auch chemischen Reinigungsstufen (Abwasserreinigung). Ein Problem bilden nach wie vor die im Abwasser enthaltenen schwer abbaubaren Stoffe (Abbau), die in den Kläranlagen nur unvollständig abgebaut werden und daher zu einem mehr oder weniger großen Teil in die Gewässer gelangen.

Hierzu gehören zum Teil schwer abbaubare organische Farbstoffe, weshalb der Kläranlagenablauf von manchem Betrieb der Chemischen Industrie manchmal farbig ist, sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe, die sich in der Umwelt anreichern und daher eine Gefahr für das Ökosystem darstellen. Diese Stoffe müssen im Abwasserabgabengesetz stärker berücksichtigt werden.


Abfall: Problematisch sind die Schlämme aus den Kläranlagen, die entweder eingedickt und als Sonderabfälle deponiert oder aber verbrannt werden, wobei wieder aufwendige Abgasreinigungsanlagen erforderlich sind, um schädliche Emissionen zu vermeiden. Die Verbrennung und Verklappung von Sonderabfällen auf dem Meer ist nach jahrelanger Praxis heute in Deutschland weitgehend unterbunden (Abfallbeseitigung auf See).Nicht verbrennbarer oder über Tage deponierbarer Giftmüll muss unter Tage gelagert werden.

In der Vergangenheit wurden Chemieabfälle unkontrolliert auf dafür nicht geeigneten Deponien abgelagert, wobei Dioxine und Furane aus Deponien wie Georgswerder bei Hamburg oder Gerolsheim in der Pfalz austraten. Wegen der hohen Abfallbeseitigungskosten ist die Versuchung groß, Sonderabfälle billiger auf illegale Weise loszuwerden (Giftmüllexport, Abfalltourismus). Möglichkeiten zur Verminderung der anfallenden Abfallmengen im Bereich der Chemischen Industrie bestehen im Recycling, in der Nutzung von Abfallbörsen sowie in Produktionsumstellungen.

Gesetzliche Vorschriften zur Begrenzung von Emissionen im Bereich der Chemischen Industrie: Im Bereich der Emissionen von Luft-Schadstoffen schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die TA Luft von 1986 spezielle Begrenzungen für folgende Anlagen vor: Herstellung von Chlorwasserstoff (Salzsäure), Salpetersäure, Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Chlor, Fluoriden (Fluor), Fluorwasserstoff, Schwefel, Dichlorethan(1,2-), Vinylchlorid (PVC), Acrylnitril, Aluminium und festen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Für die genannten Anlagen gibt es fast durchweg auch VDI-Richtlinien.

Störfälle: Weitere Gefahren für die Umwelt und den Menschen gehen von der Chemischen Industrie bei der unkontrollierten Freisetzung von Stoffen bei Störfällen aus (Störfallverordnung). Zwar sind die absoluten Stoffmengen, die dabei freigesetzt werden, oft gering gegenüber der Dauerbelastung der Umweltmedien, doch besteht z.B. bei der Freisetzung einer Chlorgaswolke von nur wenigen Tonnen Chlor bereits eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung in der Nachbarschaft einer Anlage der Chemischen Industrie.

Nur ca. die Hälfte des gesamten Stoffumsatzes der Chemischen Industrie verlässt die Produktionsanlagen als Produkt. Die andere Hälfte sind Zwischen- und Koppelprodukte oder Abfälle, die emittiert oder deponiert werden. Das Augenmerk staatlicher Kontrolle sollte sich in Zukunft verstärkt den Produkten als legale Emissionsquellen zuwenden (Produktlinienanalyse).

Welche Kombination von Instrumenten zur Regelung und Kontrolle allerdings die effektivste ist, bleibt ungeklärt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Indikator Muttermilch trotz gesetzlicher Regelungen zur Chemikalienkontrolle die gesetzten Höchstmengen für zugelassene Lebensmittel überschreitet und eigentlich verboten werden müsste.

Autor: KATALYSE Institut

Chemikalien

Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.

Die soll sich durch die EU-Stoffpolitik, unter der Kurzformel REACH ändern.

Während auf der einen Seite ein Leben ohne Chemikalien. (Arzneimittel, Farben, Kunststoffe, Legierungen u.a.) undenkbar ist, stellen andererseits zahlreiche Substanzen ein großes Risiko dar. Dieses Risiko betrifft entweder direkt die Gesundheit des Menschen oder indirekt durch negative Einflüsse die ihn umgebenden Lebenszusammenhänge.

Umwelt-Chemikalien kommen als Bestandteile der Luft in Form von Gasen (z.B. Schwefeldioxid, Stickoxide), als Flüssigkeiten (z.B. Benzol, Benzin) oder in Form fester Stoffe (z.B. Schwermetalle, Asbest)vor. Durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurde versucht, die Bevölkerung und die Arbeitnehmer vor Gesundheitsschäden zu bewahren (z.B. Abwasserabgabengesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, TA Luft, Gefahrensymbole, MAK-Werte). Diese Schutzbestimmungen stellen oft einen unbefriedigenden Kompromiss zwischen gesundheitlicher bzw. ökologischer Notwendigkeit und ökonomischen Anforderungen dar.

Nicht selten kommt es erst dann zu Maßnahmen, wenn Gesundheits- und Umweltschäden durch Chemikalien bereits aufgetreten oder zumindest wahrscheinlich sind (z.B. Waldsterben, Asbest, Formaldehyd, Dioxine und

Furane, Dünnsäure). Eine besonders strenge Handhabung (Verbot) sollten Chemikalien erfahren, die sich in der Nahrungskette (Bioakkumulation) anreichern (z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe, Cadmium) und solche, die krebserzeugend, erbgutschädigend oder fetusschädigend sind (Krebs).

Da auch den VerbraucherInnen eine Vielzahl giftiger und umweltbelastender Chemikalien in Form von Alltagsprodukten im Handel sind (z.B. Lösemittel, Pestizide, Quecksilber bzw. Nickel-Cadmium-Akkumulatoren), ist beim Umgang mit Haushalts-Chemikalien grundsätzlich Vorsicht geboten. Inzwischen können bei vielen Produkten weniger giftige und umweltverträglichere Substanzen verwendet werden (Umweltzeichen).

Lit.: Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Was Sie schon immer über Umwelt-Chemikalien wissen wollten, Stuttgart 1984; Bibliographisches Institut: Wie funktioniert das?, Mannheim 1981; KATALYSE u.a. (Hrsg.): Chemie im Haushalt, Reinbek 1984; Korte, F.: Ökologische Chemie, Stuttgart 1980; KATALYSE u.a.: Das ökologische Heimwerkerbuch, Reinbek 1985

Autor: KATALYSE Institut

Chemiepolitik

Kontrovers geführte Diskussion unterschiedlicher Vorstellungen, mit welchen Mitteln die Risiken der chemischen Industrie in den Griff zu bekommen sind.

Während die Repräsentanten der Chemischen Industrie die Ansicht vertreten, die vorhandenen 2.000 Gesetze und Verordnungen, die die chemische Industrie betreffen, reichen neben den freiwilligen Vereinbarungen zwischen Staat und Industrie zur Reglementierung und Begrenzung des Risikos aus und eine neue C. sei damit überflüssig, vertreten insbesondere unabhängige Wissenschaftler sowie einige Behörden die Auffassung, daß ein Umdenken im Umgang mit der chemischen Industrie nötig ist.

Bei allen kritischen Kräften besteht Einigkeit darüber, daß jede verschärfte Gesetzesnovellierung, jede weitergehende Überwachung, jede Beseitigung von Vollzugsdefiziten vorhandener Gesetze und Verordnungen im Sinne einer Risikominderung für Mensch und Umwelt zu begrüßen ist.

Die Ansichten gehen allerdings bei der Konsequenz der Weiterentwicklung und Fortschreibung der Umgestaltungsansätze auseinander (sanfte Chemie, risikoarme Chemie).

Einigkeit herrscht wiederum bei dem angestrebten Ziel, alle überflüssigen und sinnlosen Produkte abzuschaffen, um unter Verwendung des Kriteriums des sozialen Nettonutzens nur noch Produkte anzuwenden, die bei Rohstoffbeschaffung, Produktion, Verarbeitung, Gebrauch und Beseitigung bzw. Wiederverwertung (Abfall, Recycling) möglichst geringe Gesundheits- und Umweltbelastungen verursachen.

Was notwendige und überflüssige Produkte und was am Vorsorgeprinzip orientierte Produktion ist, darüber gehen die Meinungen jedoch weit auseinander. Solche Fragen werden in der Enquete-Kommission "Stoffpolitik" des Deutschen Bundestages erörtert.

Autor: KATALYSE Institut

Cäsium

Cäsium ist ein goldglänzendes, sehr weiches, reaktionsfreudiges Alkalimetall, das sich an Luft sofort entzündet. Die radioaktiven Isotope des Cäsium, Cäsium-134 und Cäsium-137, gehören zu den wichtigsten künstlichen Radionukliden.

(C. = lat.: caesius = himmelblau, wegen blauer Spektrallinie so genannt)
Chemisches Element der I. Hauptgruppe (Alkalimetalle), Symbol Cs, Ordnungszahl 55, Schmelzpunkt 28,5 Grad C, Siedepunkt 705 Grad C, Dichte 1,90 g/cm3.

C. findet Verwendung z.B. in Fotozellen.
Der C.-Bedarf der westlichen Welt lag 1990 bei knapp 10 Tonnen/Jahr.

C. gehört mit seinen radioaktiven (Radioaktivität) Isotopen Cs 137 bzw. Cs 134 zu den wichtigsten künstlichen Radionukliden. C. gelangt bei Atomwaffenversuchen mit dem Fallout über das Abwasser in die Umwelt. Es führt über die Nahrungskette zu hohen Organbelastungen:
Physikalische Halbwertszeit 30,2 bzw. 2,1 Jahre, biologische Halbwertszeit 70 Tage (Ganzkörper) und 140 Tage für Muskeln, Knochen und Lunge.

C. wird über die Luft, über Pflanzen und ganz besonders über Milch und Fleisch vom Menschen aufgenommen. Da der Körper C. nicht von Kalium unterscheiden kann, wird C. bevorzugt ins Muskelgewebe und Innereien, bei Kindern auch in die Knochen eingebaut (Anreicherung Strahlenschäden). Es gibt Vermutungen, daß radioaktives C. die Sterblichkeit von Säuglingen erhöht.

Cs 137 findet als Gammastrahler in industriellen Strahlungsquellen wie etwa in der Bestarhlung von Lebensmitteln oder Arzneimittelbedarf Verwendung und wird dazu in geringen Mengen aus Atommüll von Kernkraftwerken gewonnen (Wiederaufarbeitung).

Autor: KATALYSE Institut

Citrusfruchtschalenöl

Gepresstes oder extrahiertes Öl der Schalen von Citrusfrüchten.

Danach werden Öle von Orangen, Pommeranzen, Bergamotten, Pampelmusen, Zitronen und Limonen unterschieden, deren Inhaltsstoffe für die Riechstoffindustrie unentbehrlich sind. Durch die zunehmende industrielle Fruchtsaftgewinnung fallen die verwertbaren Schalenreste geschlossen an.

Nach Abtrennung der Geruchstoffe kann das zurückbleibende Kohlenwasserstoffgemisch, das in der Hauptsache Limonen enthält, vielfältiger Verwendung zugeführt werden. Die ca. 300.000 t verfügbaren C. sind ein geeigneter Ersatz für FCKW z.B. für die Reinigung von Halbleiterplatten (Elektronikindustrie). Als Lösemittel in Produkten der Naturfarbenherstellung haben sie eine breite Verwendung.

Autor: KATALYSE Institut

Chrysotil-Asbest

Wichtigster Vertreter der Serpentinasbeste, (bautechn. Bezeichnung: Weißasbest, auch Kanadaasbest).

C. macht ca. 94% der Weltasbestproduktion aus. Er wurde vorwiegend in Bauplatten ab 20 mm Dicke im Hoch- und Tiefbau eingesetzt. Die Faserlänge ist 0,2-200 mycrom, der Faserdurchmesser der Fibrille 18-30 nm. C. zerfasert leicht. Die einzelnen Fasern sind weich, geschmeidig, unelastisch biegsam und teilen sich durch Längsspaltung immer wieder auf.

Autor: KATALYSE Institut

Chemiekaliengesetz

(ChemG). Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen von 1980. Die letzte Änderung vom 14.3.1990 ist ab dem 1.8.1990 gültig.

Sie regelt vor allem das Inverkehrbringen neuer Stoffe. Nach dem Vorsorgeprinzip müssen neue Chemikalien vor der Vermarktung einer Prüfung unterzogen werden, die der Hersteller selbst durchführt (Gesundheits-, Arbeits-, Umweltschutz) und im Anmeldungsverfahren förmlich überprüft wird. Umfangreichere Untersuchungen sind nur bei hohen Produktionsmengen vorgeschrieben.

Bis Mitte 1985 wurden nur ca. 10 Chemikalien von den Firmen nach C. angemeldet, da vor Inkrafttreten des C. noch alle irgendwie bekannten Substanzen als Altstoffe angemeldet wurden, so daß sie nicht mehr unter das C. fielen. Die Industrie hat bislang noch keine Langzeitstudie bzgl. der 100.000 Altstoffe durchgeführt. Bis 1991 lagen EG-weit ca. 5.000 Anmeldungen vor. Die Zahl der Anmeldungen in Westdeutschland betragen ca. 1.400 bei 2.000 Mitteilungen.

Die Anmeldungen beziehen sich wegen Doppelmeldungen auf ca. 700 Stoffe. Hersteller von Altstoffen können zur Prüfung aufgefordert werden, wenn Hinweise auf Gefahren ("tatsächliche Anhaltspunkte", d.h. sehr begründeter Verdacht) vorliegen. Die zuständige Behörde kann ein befristetes Verbot, die Bundesregierung kann generelle Verbote und Beschränkungen für einzelne Stoffe über den Weg von Verordnungen aussprechen.

Bisher hat es Verordnungen zum Verbot von PCB, polychlorierte Terphenyle (PCT) und zur Beschränkung von Vinylchlorid (VC) am 18.7.1989 und die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 gegeben. In der Praxis handelt es sich gerade nicht um ein Zulassungsverfahren als vielmehr um ein Anmeldeverfahren. Die 45-Tage-Frist, vom Einreichen der Prüfungsunterlagen bis zur automatischen Anwendung einer Chemikalie, auch wenn die Überprüfung der Angaben noch nicht abgeschlossen ist, ist viel zu kurz bemessen.

Die Mengenschwellen, die zu abgestuften Prüfanforderungen verpflichten, sind zu hoch angesetzt. Diese Mengenschwellen gelten je Hersteller, so daß die Gesamtmenge von 1 t weit überschritten werden kann, ohne daß der Stoff gemeldet werden muß. Bei der Novellierung des C. sind allerdings die Meldepflichten für Stoffe ausgeweitet worden, die von der Anmeldung ausgenommen sind, wie z.B. Stoffe unter 1 t je Hersteller und Jahr sowie Stoffe, die nicht innerhalb des EG-Raumes vermarktet werden.

Um auch Mitteilungspflichten bei alten Stoffen einzufordern, muß die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen und auch dann, wenn die Stoffe in Mengen über 10 t insgesamt in den Verkehr gebracht werden. Die Industrie kritisiert in letzter Zeit zunehmend das Verhalten der Prüfstellen, zusätzlich Prüfungen auf umweltgefährdende Eigenschaften zu verlangen, die aufgrund der hohen Kosten angeblich die Innovationsfähigkeiten behindern.

Nicht angemeldet werden müssen Zwischenprodukte, die zwar hergestellt werden, das Werk aber nicht verlassen. Damit entzieht sich ein großes Gefahrenpotential staatlicher Kontrolle. Von den ca. 100.000 Altstoffen, die vor dem 18.9.1981 in den Verkehr gebracht wurden, sind nach 10 Jahren erst ca. 100 Stoffberichte von der Altstoffkommission abgeschlossen worden.

Das Auswahlverfahren läßt alle Zweifel bestehen, ob hiermit die wichtigsten Altstoffe ausgesucht wurden. Die Bearbeitungszeit läßt erahnen, wie lange die Aufarbeitung der Altstoffe noch dauern wird.

Autor: KATALYSE Institut

Cellulosedämmstoff

Cellulosedämmflocken werden aus mechanisch zerkleinertem und aufbereitetem Papier von Tageszeitungen hergestellt.

Eine Imprägnierung mit Borsalzen stellt Brand- und Fäulnisschutz dar (Brandklasse B2, normal entflammbar). Das Material zeichnet sich durch geringen Energieverbrauch bei der Herstellung sowie gute Sorptions- und Dämmeigenschaften aus und ist gesundheitlich unbedenklich. C. wird als Hohlraumdämmung von Dächern und Decken durch ein Einblasverfahren eingesetzt, welches Ritzen und Hohlräume füllt und dadurch eine lückenlose und winddichte Wärmedämmung bildet.

Eine andere Möglichkeit stellt das Auftragen durch ein Sprühverfahren von feuchten Flocken z.B. als Wanddämmung dar. C. entspricht keiner Norm, besitzt jedoch die bauaufsichtliche Zulassung des Institutes für Bautechnik, Berlin.

Autor: KATALYSE Institut

Caseinwandfarbe

Wasserverdünnbare Dispersionswandfarbe (Dispersionsfarbe) mit technischem Casein als Bindemittel.

Als dampfdiffusionsfähige Beschichtung für innen und außen geeignet. Optimale Beschichtung für Marmor und andere Steine. Wird je nach Hersteller mit oder auch ohne synthetische Konservierung angeboten. C. ist noch frisch verarbeitet mit pigmentierten Lasuren effektvoll einsetzbar.

Autor: KATALYSE Institut