Dieses auch Trockenreinigung genannte Verfahren der Textilreinigung ist entgegen der Bezeichnung C. eigentlich ein physikalischer Prozeß, nämlich das Herauslösen von Verschmutzungen mittels Lösemitteln, die seit jeher das zentrale Problem dieser Technik darstellen.
Das ursprünglich benutzte Terpentinöl wurde durch krebserregendes Benzol ersetzt. Ab Mitte des vorigen Jahrhunderts ging man zum feuergefährlichen Benzin über. Mit dem Aufkommen der nichtbrennbaren Lösemittel wurde hierzulande die Benzinreinigung durch chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) verdrängt.
In Deutschland wurden zuletzt praktisch nur noch CKWs wie Trichlorethylen, 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) und insbesondere Tetrachlorethen (Per) sowie FCKWs wie das FCKW 113 eingesetzt. 1986 bestanden dabei über 85% des Verbrauchs aus Per und ca. 10% aus FCKW 113. Gesetzliche Maßnahmen haben die Verwendung dieser Arbeitsstoffe jedoch stark eingeschränkt.
Der Einsatz von Trichlorethylen und Methylchloroform sowie FCKW 113 ist verboten.
Drastische Einschränkungen für die Anwendung wurden verfügt. Anlaß waren u.a. Untersuchungen, die erhebliche Belastungen der Umgebung von C.-Anlagen belegten.
So wiesen nur sehr wenige Räume Per-Konzentrationen unterhalb des Vorsorge-Grenzwertes von 0,1 mg/m3, aber rund 10 Prozent aller Fälle Überschreitungen des vom Bundesgesundheitsamt zur Gefahrenabwehr für erforderlich gehaltenen Wertes von 5 mg/m3 auf. Entsprechend fanden sich bei den Bewohnern Per-Gehalte im Blut, die bis zum 50fachen über dem Normalwert lagen.
Darüber hinaus wurden in einer Vielzahl von Fällen Lebensmittel kontaminiert. Insbesondere fettreiche Produkte wiesen Konzentrationen weit über dem Grenzwert von 0,1 mg/kg nach der Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung (LHmV) auf.
Autor: KATALYSE Institut