Chemische Industrie

Im Unterschied zu anderen Industriezweigen sind die Emissionen der Chemischen Industrie nicht nur mengenmäßig erheblich, sondern darüber hinaus auch durch eine Vielzahl emittierter Stoffe gekennzeichnet.

Luft: Typische Luftschadstoffe bei der großtechnischen Produktion wichtiger Chemikalien wie Schwefelsäure, Chlor, Ammoniak, Salpetersäure, Titandioxid, PVC und Chlorbenzol sind: Schwefeldioxid, Chlor, Ammoniak, Stickoxide, Staub, Vinylchlorid und Chlorbenzol. Zur Erfassung und Reinigung der Abgase werden von der Chemischen Industrie Abgas-Sammelsysteme gebaut, die die vielen kleinen Emissionen zusammenführen. Die Beseitigung erfolgt hauptsächlich durch Abluftverbrennungsanlagen mit Rauchgaswäsche (Abgasreinigungsverfahren).

Wasser: Die Abwassermengen in der Chemischen Industrie sind erheblich. Seit Ende der 70er Jahre besitzen alle große Betriebe der Chemischen Industrie Großkläranlagen mit mechanischen, biologischen und zum Teil auch chemischen Reinigungsstufen (Abwasserreinigung). Ein Problem bilden nach wie vor die im Abwasser enthaltenen schwer abbaubaren Stoffe (Abbau), die in den Kläranlagen nur unvollständig abgebaut werden und daher zu einem mehr oder weniger großen Teil in die Gewässer gelangen.

Hierzu gehören zum Teil schwer abbaubare organische Farbstoffe, weshalb der Kläranlagenablauf von manchem Betrieb der Chemischen Industrie manchmal farbig ist, sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe, die sich in der Umwelt anreichern und daher eine Gefahr für das Ökosystem darstellen. Diese Stoffe müssen im Abwasserabgabengesetz stärker berücksichtigt werden.


Abfall: Problematisch sind die Schlämme aus den Kläranlagen, die entweder eingedickt und als Sonderabfälle deponiert oder aber verbrannt werden, wobei wieder aufwendige Abgasreinigungsanlagen erforderlich sind, um schädliche Emissionen zu vermeiden. Die Verbrennung und Verklappung von Sonderabfällen auf dem Meer ist nach jahrelanger Praxis heute in Deutschland weitgehend unterbunden (Abfallbeseitigung auf See).Nicht verbrennbarer oder über Tage deponierbarer Giftmüll muss unter Tage gelagert werden.

In der Vergangenheit wurden Chemieabfälle unkontrolliert auf dafür nicht geeigneten Deponien abgelagert, wobei Dioxine und Furane aus Deponien wie Georgswerder bei Hamburg oder Gerolsheim in der Pfalz austraten. Wegen der hohen Abfallbeseitigungskosten ist die Versuchung groß, Sonderabfälle billiger auf illegale Weise loszuwerden (Giftmüllexport, Abfalltourismus). Möglichkeiten zur Verminderung der anfallenden Abfallmengen im Bereich der Chemischen Industrie bestehen im Recycling, in der Nutzung von Abfallbörsen sowie in Produktionsumstellungen.

Gesetzliche Vorschriften zur Begrenzung von Emissionen im Bereich der Chemischen Industrie: Im Bereich der Emissionen von Luft-Schadstoffen schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die TA Luft von 1986 spezielle Begrenzungen für folgende Anlagen vor: Herstellung von Chlorwasserstoff (Salzsäure), Salpetersäure, Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Chlor, Fluoriden (Fluor), Fluorwasserstoff, Schwefel, Dichlorethan(1,2-), Vinylchlorid (PVC), Acrylnitril, Aluminium und festen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Für die genannten Anlagen gibt es fast durchweg auch VDI-Richtlinien.

Störfälle: Weitere Gefahren für die Umwelt und den Menschen gehen von der Chemischen Industrie bei der unkontrollierten Freisetzung von Stoffen bei Störfällen aus (Störfallverordnung). Zwar sind die absoluten Stoffmengen, die dabei freigesetzt werden, oft gering gegenüber der Dauerbelastung der Umweltmedien, doch besteht z.B. bei der Freisetzung einer Chlorgaswolke von nur wenigen Tonnen Chlor bereits eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung in der Nachbarschaft einer Anlage der Chemischen Industrie.

Nur ca. die Hälfte des gesamten Stoffumsatzes der Chemischen Industrie verlässt die Produktionsanlagen als Produkt. Die andere Hälfte sind Zwischen- und Koppelprodukte oder Abfälle, die emittiert oder deponiert werden. Das Augenmerk staatlicher Kontrolle sollte sich in Zukunft verstärkt den Produkten als legale Emissionsquellen zuwenden (Produktlinienanalyse).

Welche Kombination von Instrumenten zur Regelung und Kontrolle allerdings die effektivste ist, bleibt ungeklärt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Indikator Muttermilch trotz gesetzlicher Regelungen zur Chemikalienkontrolle die gesetzten Höchstmengen für zugelassene Lebensmittel überschreitet und eigentlich verboten werden müsste.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, C, Chemie & Prozesse.