Aufforstung

A. ist die künstliche Bewaldung von nicht oder nicht mehr mit Wald bewachsenen Flächen durch Pflanzung junger Bäume oder Saat von Samen.

Die Wieder-A. kahlgeschlagener Flächen ist nach dem Waldgesetz Pflicht. Die Neu-A. nur schwer wirtschaftlich nutzbarer Böden, wie etwa von ehemaligem Ackerland, spielen in Deutschland flächenmäßig eine untergeordnete Rolle.
Das Wiederaufforstungsgebot (§ 11 BWaldG) regelt in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen die Mindestverpflichtung für alle Waldbesitzer, kahlgeschlagene Waldflächen und verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufzuforsten oder zu ergänzen, soweit die natürliche Wiederbestockung unvollständig bleibt. In den Landeswaldgesetzen wurde die angemessene Frist unterschiedlich, in der Regel auf 2 bis 3 Jahre, festgesetzt.
Nachdem man bei der A. jahrzehntelang hauptsächlich Monokulturen aus Fichte und Kiefer anpflanzte, werden in den letzten Jahren auch wieder verstärkt Mischwälder gegründet, bzw. zumindest der Waldsaum mit Laubbäumen aufgeforstet, da diese Stürmen besser widerstehen und so den restlichen Baumbestand vor Windwurf schützen können.
Von großer Bedeutung sind die Schutzwald-Aufforstung im Gebirge zur Vermeidung von Erosion, Steinschlag und Lawinen. Infolge des Waldsterbens, aber auch durch Wildschäden kann hier die A. nicht mit dem Sterben der Bäume Schritt halten. Wegen des versauerten Bodens gehen viele der gepflanzten Bäume bereits nach wenigen Jahren wieder ein (Saurer Regen).
Deutschland ist zu rund 30 Prozent bewaldet. Die Waldfläche nahm seit 1960 um rund 500.000 Hektar zu und beträgt heute 10,7 Mio. Hektar. Der Wald ist damit ein bedeutender großflächiger Lebensraum, zugleich die naturnächste Landnutzungsform und ein wesentliches landschaftsprägendes Element. Die vier häufigsten Baumarten sind heute Fichte, Kiefer, Buche und Eiche.
Deutschland nimmt bei den Holzvorräten mit durchschnittlich 270 m3/Hektar im europäischen Vergleich einen führenden Platz ein. Dem jährlichen Holzeinschlag in Deutschland von
3,7 m3/Hektar steht ein potenzielles und nachhaltig nutzbares Rohholzaufkommen von 5,7 m3/ha gegenüber. Das Holzeinschlagspotenzial wird demnach nur zu 70 Prozent ausgeschöpft.

 

Quelle: u.a. Nationales Forstprogramm Deutschland
Ein gesellschaftspolitischer Dialog zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung 1999/2000; Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bonn

siehe: Waldfläche, Waldfunktionen, Waldsterben, Forstwirtschaft

Autor: KATALYSE Institut

Atrazin

Von den Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) der bekannteste und bisher, vor allem im Maisanbau, am häufigsten eingesetzte Wirkstoff.

Seine Wirkung beruht auf einer Hemmung der Photosynthese. In pflanzlichen Lebensmitteln sind bis zu 0,1 mg/kg zugelassen, in Gemüsemais 1,0 mg/kg.
Trotz gegenteiliger Annahme stellte sich mit Verbesserung der analytischen Möglichkeiten heraus, daß A. bis ins Grundwasser gelangt.
Im Trinkwasser wurde für Pflanzenbehandlungsmittel unabhängig von deren Giftigkeit ein einheitlicher Grenzwert von 0,1 mycrog/l festgelegt; er trat zum 1.10.1989 in Kraft. Der Hauptanteil aller positiven Befunde und Grenzwertüberschreitungen bei Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf A. und dessen Hauptabbauprodukt Desethyl-A. zurückzuführen.
Seit März 1991 ist zum Schutz des Grundwassers die Anwendung von A. und 6 weiteren Wirkstoffen verboten. Ein Nachweis im Grundwasser ist noch auf Jahre hinaus zu erwarten. Bei Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung möglich. Voraussetzung ist ein erfolgversprechender Sanierungsplan und Einhaltung des Ausnahmegrenzwertes von 3 µg/l für A.
Die Wirkung von Atrazin, beruht auf Hemmung der Photosynthese von Schadpflanzen. Es wird in der Umwelt nur relativ langsam abgebaut. Atrazin ist für Wasserorganismen giftig. Für Vögel und Nützlinge (z. B. Bienen), sowie für Bodenlebewesen ist der Wirkstoff weitgehend ungefährlich. Atrazin reichert sich in der Nahrungskette nicht an.
Atrazin weist für den Menschen eine geringe akute Giftigkeit auf. Reizungen der Haut, Augen und der Atemwege sind vereinzelt beim Menschen beobachtet worden.
Am 31. Oktober 1986 gelangten etwa 400 Liter Atrazin über die Abwässer der Firma Ciba-Geigy in den Rhein, was zusammen mit einem weiteren Chemieunfall der Firma Sandoz bei Basel einen Tag später ein Fischsterben im Rhein auslöste.
A. ist noch immer in der Umwelt weit verbreitet, nach dem Elbehochwasser im Jahre 2002 beispielweise wurde es ausgeschwemmt und konnte später vor Helgoland vermehrt nachgewiesen werden, auch in der Leber von Miesmuscheln und der Flunder.

Autor: KATALYSE Institut

Artenvielfalt

Artenvielfalt oder auch "Biologische Vielfalt" oder auch Biodiversität genannt, umfasst drei Dimensionen:

  • die Vielfalt der Lebensräume in lokalen, regionalen, globalen Ökosystemen.
  • die Artenvielfalt innerhalb der Lebensräume, also alle dort lebenden Organismen: Tiere, Pflanzen und Mikroskopisch kleine, einzellige Organismen, z.B. Bakterien, Blaualgen sowie ein großer Teil der Algen und Pilze. Mikroorganismen.
  • die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biologischen Vielfalt waren ein wichtiges Thema auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Als U. werden, geprägt durch deutlich anthropogene Sichtweise, die den Menschen umgebenden Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) mit den dort lebenden Organismen in ihrer Gesamtheit bezeichnet.Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, bei der die Konvention über

Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity (CBD) zusammen mit der Agenda 21 beschlossen wurde.

Die Konvention über Biologische Vielfalt verfolgt drei Ziele:

  • Erhalt der Biologischen Vielfalt
  • Nachhaltige Nutzung der Biologischen Vielfalt
  • Ausgewogene und gerechte Verteilung der Chancen, die sich aus der Nutzung der Biologischen Vielfalt, insbesondere der genetischen Der Begriff Ressourcen besitzt zwei Bedeutungen.Ressourcen, ergeben.

Autor: KATALYSE Institut

Arnika

Arnika ist eine mehrjährige Pflanze mit aufrechtem, flaumig behaartem Stengel (20 bis 50 cm), lanzettlichen dichthaarigen bodenanliegenden Rosettenblättern und gelben Einzelblütenköpfen.

  • Systematik: Familie: Asteraceae (Korbblütler), Art: Arnica montana, chamissonis
  • Herkunft: heimisch (Mitteleuropa)
  • Klimaansprüche: gemäßigt
  • Anbausystem: dreijähriger Anbau
  • Aussaat: Vorkultur Februar bis März, Pflanzung im Mai; 12 bis 16 Pflanzen/m2
  • Düngung: Stickstoff <50 kg/Hektar
  • Pflanzenschutz: Pilze: Alternaria, Grauschimmel, Mehltau; Schädlinge: Bohrfliegenlarven
  • Ernte: A. Chamissonis: Mai bis Juni und A. montana: Juni bis August
  • manuelle Ernte von Blüten, Rhizom und Wurzeln
  • Ertrag: A. montana: Blüten: 2,5 bis 5,0 Tonnen/Hektar, 400 bis 800 kg/Hektar Droge;
    Wurzeln: 4,0 bis 8,0 Tonnen/Hektar, 1,0 bis 20 Tonnen/Hektar Droge;
    A. Chamissonis:
    Blüten: 4,5 bis 6,0 Tonnen/Hektar, Drogen: 700 bis 800 kg/Hektar
  • Qualitätsmerkmale: Gehalt an ätherischem Öl über 0,1 Prozent, Glycoside, Cholin und Flavonoide
  • Besonderheiten: Hohe Salz- und Kalkempfindlichkeit
  • Wirkspektrum: entzündungshemmend, durchblutungsfördernd, Herztonikum

 Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Antibiotika

Antibiotika sind Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen, die Bakterien bekämpfen. Ihre Eigenschaften können bakteriostatisch (Hemmung der Vermehrung), bakterizid (Tötung) oder bakteriolytisch (Tötung und Auflösung) sein.

Die halb- oder vollsynthetischen Abwandlungsprodukte werden ebenfalls A. genannt. Sie haben wachstumshemmende oder abtötende Wirkung auf Bakterien, Pilze und Protozoen. A. besitzen ein bestimmtes Wirkungsspektrum. In diesem werden alle Sorten von Mikroorganismen zusammengefaßt, die gegenüber einer Substanz Empfindlichkeit zeigen.
Die Ära der A.-Anwendung begann mit der Entdeckung des Penicillins (Fleming 1929) und dem Nachweis der hohen Wirksamkeit dieser Substanz (Chain 1940).
Bis Ende der 90er Jahre wurden A. in der Tierhaltung vorsorglich gegen Ansteckungsgefahr bei Infektionskrankheiten gegeben und als Masthilfsmittel eingesetzt worden.
A. können zu Resistenzen von Bakterien führen, weshalb ihr Eisnatz auf die wirklich notwendige Gabe beschränken sollte. Auf keinen Fall sollte eine A.-Therapie abgebrochen werden, da sonst nicht alle Erreger abgetötet werden. Hierdurch können sich bei den Bakterien Resistenzen auszubilden. Es werden sogar Patienten von Bakterienstämmen infiziert, die eine Multiresistenz aufweisen.

Autor: KATALYSE Institut

Alternativer Landbau

Zum A. zählen alle Landbewirtschaftungsformen, die auf die Anwendung von Mineraldüngern, chemischen Pflanzenschutzmitteln (biologische Schädlingsbekämpfung) sowie Futtermittelzusätzen verzichten.

Auch auf den Zukauf von Futtermitteln wird z.T. oder vollständig verzichtet. Angestrebt wird ein möglichst geschlossener Stoffkreislauf im Betrieb, in dem alles, was dem Boden an Nähstoffen entzogen wird, durch Gründüngung und Kompostierung wieder eingebracht werden muß. In Deutschland entfielen Ende 1990 0,65% des Produktionsvolumens auf den A.
Das Angebot von Lebensmitteln aus A. kann jedoch die steigende Nachfrage nicht decken. Das nicht ausreichende Angebot und eine unbefriedigende Rechtslage haben dazu geführt, daß auch Erzeugnisse aus dem konventionellen Landbau oder dem integrierten Pflanzenbau mit den Bezeichnungen "bio", "ökologisch", "biologisch" u.ä. beworben werden können.
Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten gab es bisher in Deutschland keine gesetzliche Regelung, nach welchen Kriterien Lebensmittel aus A. angebaut und gekennzeichnet werden müssen. 1991 beschloß die EG die EG-Bio-Kennzeichnungsverordnung, die Kriterien für den Anbau und Kennzeichnung für Produkte aus ökologischem Landbau enthält.
Nahrungsmittel aus A. werden überwiegend in Naturkost- und Bioläden sowie direkt von alternativ bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben vermarktet. Inzwischen findet man sie auch verstärkt auf Wochenmärkten, in Supermärkten und in Drogerien. I.d.R. werden für Produkte aus A. höhere Preise als für konventionell hergestellte Nahrungsmittel verlangt. Dies läßt sich auf die höheren Vermarktungs- und Produktionskosten der Landwirtschaftsbetriebe zurückführen.
Eine Methode des A. ist der ökologische Landbau.

Autor: KATALYSE Institut

Algen

Artenreiche Abteilung des Pflanzenreichs. Niedere, autotroph lebende Pflanzen aus einzelnen Zellen oder Zellverbänden, die zumeist im Wasser, aber auch im Boden leben.

Man unterscheidet u. a. Blau-, Braun-, Rot-, Grün-, und Kiesel-A.. Unter den A. finden sich Spezialisten, die z.B. Uran aus dem Meerwasser anreichern oder Kieselsäure in ihre Membranen einlagern. Als Flechten treten andere Arten an Land in Symbiose mit Pilzen auf. A. werden als Dünge- und Futtermittel genutzt, zunehmend auch als Nahrungsmittel für den Menschen.
In Japan beträgt der Anteil der A. an der Nahrung zehn Prozent. Weitere Verwendung finden A. als Ausgangsstoff für Verdickungsmittel, z.B. Agar-Agar. Innerhalb der Biotechnologie arbeitet man an der industriellen Gewinnung von Methan und Pflanzenwuchsstoffen aus A.. Allerdings stellt die Schadstoffbelastung der Meere (Meeresverschmutzung) die Kultivierung der A. in Frage.
Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten könnten A. als Sauerstofflieferanten und Kohlendioxid-Binder in Raumkapseln und U-Booten bieten. Zum Nachteil für den Menschen befallen A. Metalle, Bau- und Kunststoffe, breiten sich in Schwimmbädern und Aquarien aus und stören infolge Eutrophierung das Gleichgewicht von Binnengewässern durch ungehemmtes Wachstum.
A. können durch ihre leichte Anzucht als pflanzliche Biomonitoren verwendet werden. Mit ihnen durchgeführte Biotests dienen der Bestimmung der Wasserqualität, von Herbizidrückständen und der Trinkwasserüberwachung.
Explosionsartige Vermehrung durch Eutrophierung (hohe Düngemittelkonzentration) und hohe Wassertemperaturen wqerden als Algenpest oder Algenblüte bezeichnet.

Autor: KATALYSE Institut

Aldrin

A. ist ein Insektizid, das 1948 von der Hyman Company unter dem Handelsnamen Octalene auf den Markt gebracht wurde.

Es wird als sogenanntes Breitband-Insektizid eingesetzt und gehört zum "dreckigen Dutzend" klassischer Dauergifte. Durch Einarbeitung in den Boden vor oder während der Aussaat wirkt A. gegen Schädlingsbefall beispielsweise von Ameisen und Termiten sowie Drahtwürmern und Engerlingen in
Mais, Citrusfrüchte, Baumwolle, Reis, Zuckerrüben, Tabak und Bananen.

Es wirkt als Berührungs-, Fraß- und Atemgift. Bereits geringe Dosen A. sind für Nutzinsekten, Vögel und Fische hoch toxisch. Aldrin besitzt eine hohe Persistenz und wird von Organismen im Fettgewebe angereichert. Bei Säugetieren wurden durch Aldrin verursachte Leber- und Nierenschäden beobachtet.

A. gehört zu der Stoffgruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe mit hohem Anreicherungspotenzial und einer hohen akuten Toxizität. A. ist seit 1981 in Deutschland nicht mehr im Handel und unterliegt wie in 88 weiteren Staaten einem Anwendungsverbot.

Im Boden wird Aldrin zu dem Epoxid Dieldrin transformiert. Bei der Arbeit mit unverdünnten Präparaten muss Schutzkleidung getragen werden. Streumittel sollten nicht mit der bloßen Hand ausgebracht werden. Bei Säugetieren führt A. zu Leberschädigungen. MAK-Wert: 0,25 mg/m3.

A.-Daten:
Gruppe: Organochlorpestizide
CAS-Nr.: 309-00-2
Formel: C12H8Cl6

Synonyme:

  • 1,2,3,4,10,10-Hexachlor-1,4,4a,5,8,8a- hexahydro-1,4-endo-5,8-exodimethano-naphthalin
  • Chlorodan
  • Octalen
  • Seedrin

Die Zersetzung von A. erfolgt durch Erhitzung unter Bildung von giftigen, korrosiven Dämpfen (Chlorwasserstoff).

Autor: KATALYSE Institut

Agragpolitik

Festgeschriebenes Ziel der Agrarpolitik in Deutschland und der EG ist es, die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe zu sichern.

Da die Weltmarktpreise für Agrarprodukte aber nur Großbauern (Agrarfabriken) wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen, werden staatliche Abnahmegarantien zu künstlich erhöhten Preisen gegeben, die diese Produkte unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen nur mit wenigen Ausnahmen erzielen würden. Die Aufwendungen der EG für die Agrarpolitik betrugen 1991 ca. 86 Mrd DM, dies entspricht rund 60% des EG-Haushaltes. Die Politik staatlich garantierter Abnahme landwirtschaftlicher Produkte hat verschiedene Auswirkungen:
Überproduktion: In fast allen Bereichen der Landwirtschaft kommt es zu Überproduktion, die mit Hilfe von jährlichen Exportsubventionen in Höhe von ca. 21 Mrd DM auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Die Überproduktion in der EG betrug 1990 für Magermilchpulver 168%, für Zucker 131%, für Getreide 119% und für Milch 113%, bezogen auf den tatsächlichen Bedarf. Gleichzeitig wird durch Zollabgaben die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus anderen Ländern verteuert.
Konzentration: Da keine direkten Beihilfen an Landwirte gezahlt werden, sondern Produktpreise subventioniert werden, sind Agrarfabriken in der Produktion gegenüber Kleinbauern bevorteilt. Dies hat in der gesamten EG zur Änderung der Betriebsgrößenstruktur in Agrarbetrieben geführt. Damit verbunden sind negative Auswirkungen auf die Umwelt (Konventionelle Landwirtschaft, Massentierhaltung, Pestizide).
Dritte Welt: Die Auswirkungen der Agrarpolitik der Industrieländer, insbesondere der EG, sind für Länder der Dritten Welt in mehrfacher Hinsicht katastrophal. I.d.R. ist die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschaftszweig in diesen Ländern. Durch Handelshemmnisse wie z.B. Zölle wird ihnen aber der Zugang zu den Märkten der Industrieländer versperrt. Gegenüber den durch Exportsubventionen verbilligten Produkten der EG sind die Produkte der Dritte-Welt-Länder auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähig. Die Landwirtschaft dieser Länder wird somit geschwächt.
Die erzeugten Lebensmittel würden bei gleichmäßiger Verteilung der subventionierten Überschußproduktion zur Ernährung der Weltbevölkerung ausreichen. Die Agrarpolitik der Industrieländer hat zu gleichzeitiger Überproduktion und Hunger geführt. Derzeit ist eine EG-Agrarreform geplant, die v.a. darauf abzielt, Subventionen abzubauen. Bei entfallender Preisstützung wird die EG direkte Einkommenbeihilfen zahlen, sie will Flächenstillegungungen prämieren und die Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion (Verzicht auf intensive Anbaumethoden: Einsatz von Pestiziden, Herbiziden, übermäßiger Einsatz von Düngemitteln) sowie Landschaftspflege durch Landwirte fördern, um so die Überproduktion zu drosseln.
Der Umweltbelastung durch die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse versucht die EG durch entsprechende Richtlinien beizukommen: z.B. durch die Richtlinie zum Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft von 1986 oder die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln von 1991.
Danach dürfen in den jeweiligen Mitgliedstaaten nur noch Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und angewendet werden, die nach den Bestimmungen der Richtlinie dort zugelassen sind. Allerdings bleiben die EG-Regelungen, um die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaften wirtschaftlich schwächerer Staaten nicht zu gefährden, deutlich hinter einzelnen nationalen Regelungen zurück: z.B. dem Verbot des krebsverdächtigen Atrazin allein in Deutschland 1990. Da nun aber Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, auch in den anderen verkauft werden dürfen, kann Atrazin auf diesem Wege in Deutschland wiederauftauchen.

siehe auch: GATT, Genbank, Artenschutz

Autor: KATALYSE Institut

Agrarfabrik

Der Begriff Agrarfabrik, seit Ende der 70er Jahre fester Bestandteil des Jargons kritischer Medien bzw. politischer Polemik, wurde zunächst in engem Zusammenhang mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der ehemaligen DDR gebraucht.

Agrarfabriken sind hochspezialisierte landwirtschaftliche Betriebe, die Landwirtschaft in Form nicht artgerechter Massentierhaltung und/oder große Flächen im Monokulturen bewirtschaften. Nicht allein die artfremden Lebensbedingungen der Tiere in solchen Betrieben (z.B. viel zu enge Käfige in Batteriehaltung von Legehennen) und die mangelnde Qualität der Produkte (z.B. durch minderwertige Futtermittel oder Hormongaben, hohe Dünger- und Pestizidgaben) geben Anlass zur Kritik.
Meist sind mit diesen Betrieben auch gravierende Umweltfolgen (Trinkwasser, Boden Erosion, Gülle,
Artenvielfalt usw.) verbunden.

Autor: KATALYSE Institut

Aspergillus flavus

Auf Lebensmitteln wachsende Schimmelpilzart, die stark toxische Pilzgifte mit der Bezeichnung Aflatoxine erzeugt (Mykotoxine).

Siehe auch: Schimmelpilzart

Autor: KATALYSE Institut

Aspartame

Siehe Süßstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

Artgerechte Tierhaltung

Die Artgerechte Tierhaltung ist eine möglichst an den ursprünglichen Verhaltensweisen und Lebensraumbedingungen der domestizierten Tiere orientierte Form der Tierhaltung.

Die Haltung von Haus- und Nutztieren kann immer nur einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Tiere und den (wirtschaftlichen) Anforderungen der Menschen darstellen. Die Artgerechte Tierhaltung wird den Bedürfnissen der Tiere im Gegensatz zur konventionellen Haltung (z.B. Massentierhaltung) am ehesten gerecht, da die Lebensumwelt, ein weitgehend artgerechtes Leben ermöglicht.

Aufgrund der Domestikation, d.h. Züchtung und Anpassung von Wildtieren an die Nutzungsziele und die Umgebung des Menschen, bedürfen Haus- und Nutztiere der Hege durch den Menschen, da sie sich in ihrer natürlichen Umgebung nicht mehr ausreichend selbst versorgen könnten. Die natürlichen Verhaltensweisen bleiben dabei zum größten Teil erhalten (Bewegungsdrang, Bedürfnis nach Verstecken etc.) und müssen ausgelebt werden. Eine Artgerechte Tierhaltung steigert das Wohlbefinden der Tiere und somit auch die "tierische Leistung" (u.a. Qualität des Fleisches, der Milch, des Fells) ; sie entspricht allerdings nicht den unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erzielbaren "Höchstleistungen" konventioneller Tierhaltung.

Tiere in artgerechter Haltungsform sind vitaler und weniger stressanfällig, erkranken seltener und reagieren nicht überempfindlich bei der Behandlung mit (Futtermittelzusätzen und Tierarzneimitteln). Zudem verhalten sie sich untereinander verträglicher. Die Artgerechte Tierhaltung wird vor allem in der Ökologischen Tierhaltung, d.h. auf biologisch wirtschaftenden Betrieben, verwirklicht, allerdings sind auch im Bereich Tierschutz hier bisher noch Mängel zu beklagen, die mit der seit Herbst 2000 gültigen EU-Verordnung für die ökologische Tierhaltung beseitigt werden sollen.

Die Ursachen für eine nicht Artgerechte Tierhaltung liegen v.a. in der fehlenden Kenntnis der Bedürfnisse der Tiere und mangelhafter Beratung der Landwirte, wie auch in den für eine Artgerechte Tierhaltung oft notwendigen teuren Umbaumaßnahmen von alten Gebäuden oder erforderliche Neubauten. Wichtige Kriterien für eine Artgerechte Tierhaltung sind eine den Sozialbeziehungen der Tiere angepaßte Größe der Gruppe, ein ausreichendes Platzangebot pro Tier sowie die Gelegenheit zum Auslauf, getrennte Lebensbereiche zum Fressen, Liegen und Koten, ein optimales Stallklima, eine artgerechte Fütterung und nicht zuletzt ein "tierwürdiges" Töten der Tiere.

Lit.: Agrarbündnis e.V.: Alternativer Agrarbericht 2000; ABL Bauernblatt Verlags GmbH

Siehe auch: Tierhaltung

Autor: KATALYSE Institut

Aromastoffe

Bei industriell verarbeiteten Nahrungsmitteln treten meist starke Geschmacks- und Geruchsverluste auf. Diese Verluste werden häufig durch den Einsatz von A. ausgeglichen.

In der Vergangenheit geschah dies durch den Einsatz von alkoholischen Auszügen oder Destillaten (Essenzen).
Man unterscheidet A. in 3 Kategorien:

  • Natürliche A. werden aus natürlichen Ausgangsstoffen (z.B: Vanilleextrakt oder Orangenessenz) gewonnen.
  • Naturidentische A. sind den natürlichen Ausgangsstoffen chemisch gleich, werden aber künstlich hergestellt wie z.B. Menthol, Eukalyptol oder Zitral.
  • Künstliche A. werden künstlich hergestellt wie z.B. Ethylvanillin.

Zur Zeit gibt es etwa 600 natürliche und ca. 4.200 naturidentische A.. Wenn man Wert auf naturbelassene Lebensmittel legt, sollte man möglichst auf aromatisierte Lebensmittel verzichten, insb. dann, wenn künstliche A. verwendet werden.

Lit.: KATALYSE e.V.: Chemie in Lebensmitteln, Köln 1990

Siehe auch: Lebensmittelzusatzstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Antioxidantien

A. sind organische Verbindungen, die eine unerwünschte Oxidation (Prozeß bei dem Sauerstoff gebunden wird) hemmen oder verhindern.

Sie werden u.a. in Kunststoffen und Kautschuk (Alterungsschutz), in Fetten (Schutz vor Ranzigkeit), in Aromastoffen (Geruchsveränderung) und in Anstrichstoffen (Hautbildung) verwendet. Die Wirkung von A. besteht meist darin, daß sie freie Radikale abfangen und somit den Oxidationsprozeß stoppen.

Im Lebensmittelbereich werden A. (E300 bis E321) bei Ölen, Fetten, fetthaltigen Zubereitungen, Suppen, Brühen (jeweils in trockener Form), Knabbererzeugnissen, Kaugummi, Eis, Margarine, Wallnußkernen sowie Marzipan- und Nougatmasse eingesetzt. Natürliche A. sind Vitamin E, Flavone u.a., synthetische A. sind Butylhydroxytoluol, Gallate u.a..

Die A. E320 (Butylhydroxyanisol, BHA) und E321 (Butylhydroxytoluol) sind gesundheitlich bedenklich, da es sich um synthetische Stoffe handelt, die Allergien und Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können. Bei den A. E300 bis E308 sowie E310 bis E312 sind bislang keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen bekannt.

Lit.: KATALYSE e.V.: Chemie in Lebensmitteln, Köln 1990

Siehe auch: Lebensmittelzusatzstoffe, organische Verbindungen, Oxidation, Sauerstoff

Autor: KATALYSE Institut

Aminosäuren

Grundbausteine der Proteine mit mindestens einer Aminogruppe (NH2-Gruppe) im Molekül.

Etwa 20 verschiedene, in Lebewesen vorkommende A. sind bekannt. Pflanzen können alle A. selbst aufbauen, Tiere und der Mensch nur 12. Die übrigen, essentiellen A., müssen mit der Nahrung aufgenommen werden. Werden diese A. nicht in ausreichendem Maße angeboten, treten Stoffwechsel- und Entwicklungsstörungen auf.

Siehe auch: Proteine, Molekül

Autor: KATALYSE Institut

Agrarwende

Die BSE-Krise hat gezeigt, dass es in der Landwirtschaft nicht mehr weiter gehen kann wie bisher. Der Ausweg soll nun die Agrarwende bringen.

A. Agrarwende- Ein neues Leitbild in der Landwirtschaft
Beim Lebensmittelangebot soll "Klasse statt Masse" zum neuen Grundsatz werden. Jahrzehntelang wurde die Landwirtschaft von Politik und Handel auf die Steigerung der Produktionsmengen bei niedrigen Preisen getrimmt. Diese Politik, großzügig mit EU-Steuergeldern gefördert, hat zuerst zu Butterbergen, Milchseen und Fleischbergen, dann zur Vernichtung der Überschüsse und schließlich auch noch zur BSE-Krise geführt. Mit der Agrarwende gilt es, gesunde und vollwertige Lebensmittel unter Schonung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft herzustellen. Gute Lebensmittel haben ihren Preis. Deshalb muss der Kunde im Geschäft bereit sein, für bessere Produkte mehr zu bezahlen.

B. Abkehr von der Massentierhaltung
Die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren ist eine der dringendsten Aufgaben der Agrarwende. Im modernen Agro-Business werden Tiere häufig unter qualvollen Umständen gehalten. Nicht nur bei Rindern sind die ethnischen Grenzen überschritten: Hühner, Puten und Schweine müssen in vielen Betrieben auf engstem Raum überleben. Die Züchtung neuer Turbo-Rassen, die besonders hohen Ertrag bei geringst möglicher Aufwuchszeit garantieren, ist nur ein Beispiel für den Irrweg einer industriell geprägten Landwirtschaft.

C. Effektiver Verbraucherschutz
Die Industrialisierung der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung hat dem Verbraucher vor allem günstige Preise beschert. Doch was nützt das beste Schnäppchen, wenn nicht mehr die Herkunft des Produkts und dessen Zutaten erkannt werden kann? Die BSE-Krise und der Hormon-Skandal haben gezeigt: Der Verbraucherschutz muss dringend verbessert werden. Neue Gütesiegel sollen auf einwandfrei hergestellte Produkte hinweisen. Die neuen Label bedürfen strenger Überprüfungen, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhalten.

D. Neue Förderrichtlinien
Die Ausgaben für die Landwirtschaft machen mehr als zwei Drittel des gesamten Budgets der Europäischen Union aus. Doch das Geld wird derzeit mit falschen Prioritäten verteilt. Belohnt werden vor allem große Betriebe, die viel produzieren, wachsen und weiter rationalisieren. Eine neue Politik sollte die Förderung zur Erhaltung der Landwirtschaft an Kriterien koppeln und ökologisches Wirtschaften, ungeachtet von der Größe des jeweiligen Betriebs, belohnen.

E. Förderung des ökologischen Landbaus und der Tierhaltung
Selbst die optimistischsten Prognosen zur Agrarwende gehen nicht davon aus, dass auf absehbare Zeit alle Bauernhöfe in Deutschland auf Öko-Landwirtschaft umstellen werden. Ziel ist es daher auch konventionelle Betriebe an den Leitlinien der ökologischen Landwirtschaft auszurichten. Für umstellungswillige Betriebe und die Biobauern sollen die staatlichen Förderungen erhöht werden. Die Steigerung dieses Anteils auf 10 Prozent innerhalb der nächsten zehn Jahre wäre schon ein erster Erfolg.

Anfang 2005 wurden in Deutschland 734.027 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche von 16.476 Betrieben nach den EU-weiten Regelungen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Im Jahr 2003 wurde eine Wachstumsrate von 5,3 Prozent erzielt. Besonders hoch ist der Anteil des Ökolandbaus in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern und Baden- Württemberg. Knapp 60 Prozent der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Deutschland sind den Öko- Anbauverbänden wie Demeter, Natur- oder Bioland angeschlossen.

Autor: KATALYSE Institut

Aflatoxine

Siehe Mykotoxine.

Autor: KATALYSE Institut

ADS

Mit ADS (auch als Aufmerksamkeits-Defizit-Störung, hyperkinetisches Syndrom oder Zappelphilip-Syndrom bezeichnet) wird eine Aufmerksamkeitsstörung mit und ohne Hyperaktivität bezeichnet.

Betroffene Kinder fallen beispielsweise durch extreme Unruhezustände, Klassenclownverhalten oder kurze Aufmerksamkeitsspannen auf. In Deutschland wird im Kindes- und Jugendalter mit einer Häufigkeit von fünf Prozent gerechnet, was der Anzahl von 500.000 Betroffenen zwischen 6 und 18 Jahren entspricht. Etwa 80 Prozent der Betroffenen sind männlich.

Als Ursache der Störung wird ein Sauerstoffmangel im Gehirn, meist während der Geburt vermutet. Zu den Auslösern gehören vermutlich Reizüberflutung, besondere familiäre Situationen und Lebensmitteleinflüsse. Im Verdacht stehen auch Nahrungsmittelallergien und allergische Reaktionen auf Phosphate. Da die Auslöser nicht wissenschaftlich belegt sind, gibt es noch keine Ernährungsempfehlungen.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.
SPEKTRUM: Lexikon der Ernährung. Heidelberg 2001.
http://www.agadhs.de/public/faq/index.php

Weiterführende Literatur:
BORN, A.; OEHLER, C.: Lernen mit ADS Kindern. 2004.
RYFFEL-RAWAK, D.: Wir fühlen uns anders!. 2003.
NEUY-BARTMANN, A.: ADS. 2005.
LAUTH, G.: Trainig mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern. 2002.
HUSS, M.: Medikamente und ADS. 2002.
MUMBACH, B.: ADS verstehen und ganzheitlich heilen. 2005.

Autor: KATALYSE Institut

Acrylamid

Ende April 2002 hat die Schwedische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Swedish National Food Administration) Untersuchungsergebnisse zur Belastung von Lebensmitteln mit der im Tierversuch krebserregenden und erbgutschädigenden Substanz Acrylamid in Lebensmitteln veröffentlicht.

Schon vor über zwei Jahren hatten schwedische Wissenschaftler in einer internationalen anerkannten Fachzeitschrift einen Artikel veröffentlicht.

In der Untersuchung vom April 2002 wurden beispielsweise folgende Acrylamid-Konzentrationen in Lebensmittel gefunden: 2.300 µg/kg in Kartoffelchips, 1900 µg/kg in Knäckebrot, 1.100 µg/kg im Pommes frites und 60 µg/kg in Brot. Die Werte der schwedischen Lebensmittelbehörde wurden im Juni 2002 vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt. Dort wurden beispielsweise Acrylamid-Konzentrationen in stark gebratenen Röstis von bis zu 4.500 µg/kg und bis zu 2.000 µg/kg in Pommes frites gefunden.

Vergleichswerte als Anhaltspunkte geben die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung und der Bedarfsgegenständeverordnung. Die Trinkwasserverordnung schreibt einen Grenzwert von 1 µg/kg vor, dieser ist allerdings als technischer Wert zu verstehen, da Acrylamid zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt wird und mit dem Grenzwert für eine weitgehend vollständige Entfernung dieser Substanz aus dem Trinkwasser gesorgt werden soll.

Acrylamid ist als Monomer ein "Baustein" der Kunststoffherstellung. Es kann daher in Lebensmittelverpackungen enthalten sein. Nach der Bedarfsgegenständeverordnung darf die Migration (Übergang) von Acrylamid in Lebensmitteln (bei einer Nachweisgrenze der Analysenmethode von 0,01 mg/kg) nicht nachweisbar sein.

Acrylamid ruft im Tierversuch Mutationen hervor. In Studien sind genotoxische Effekte in Somazellen und vererbte Keimzellmutationen nachgewiesen worden. Tierversuche haben gezeigt, dass Acrylamid krebserzeugend ist und die Häufigkeit von Tumoren in bestimmten Organen erhöht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt deshalb eine Höchst-Aufnahmemenge von 1 µg/Tag nicht zu überschreiten. Bei der Risikogruppe der Kinder ist aufgrund der Präferenz dieser Ernährungsgruppe hinsichtlich des Verzehrs von Pommes frites und Kartoffelchips eine zehnfach höhere Aufnahme schnell erreicht.

Das Vorkommen von Acrylamid ist kein neues Problem, da der Mensch kohlenhydratreiche Lebensmittel schon lange grillt, backt, bratet oder frittiert. Durch eine verbesserte Analytikmethode wurde es möglich die genaue Belastungen in Lebensmitteln zu analysieren.

Betroffen sind v.a. kohlenhydratreiche Lebensmitteln, die in „trocknen“ Erhitzungsmethoden mit Temperaturen deutlich über 100 °C wie beim Backen, Grillen, Braten, Fritieren behandelt wurden. Wenig oder kein Acrylamid findet man in rohen Lebensmitteln oder Lebensmitteln, die in Wasser gekocht wurden.

Eine umfassende Risikobewertung für Acrylamid in Lebensmitteln liegt bis heute nicht vor, da u.a. über die Bildung von Acrylamid in Lebensmittel wenig bekannt ist und damit können auch keine Maßnahmen zur Verhinderung der Bildung ergriffen werden. Klar ist, das mögliche Risiko besteht nicht erst kurzfristig oder in den letzten Jahren, sondern ist quasi ein „Risikoprodukt“ der Entwicklungs- und Kulturgeschichte der Nahrungsmittelzubereitung.

Festzustellen bleibt, dass in Deutschland die Situation unbefriedigend ist, da bisher keine Daten über die Belastung von Lebensmittel mit Acrylamid vorliegen, obwohl die Ergebnisse aus Schweden seit Ende April bekannt sind. Somit kann eine Abschätzung einer möglichen Belastung der deutschen Bevölkerung nur anhand der schwedischen oder schweizerischen Daten vorgenommen werden. Daraus lassen sich aber keine spezifischen, sondern nur allgemeine (ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse) Verzehrsempfehlungen abgeleiten, die aber den Verbraucher nicht weiterhelfen.

Quellen:
Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV)
Schweizer Bundesamt für Gesundheit
Britische Lebensmittelagentur (Foodstandard Agency)
Schwedische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Autor: KATALYSE Institut

Autogas

Kraftstoff für Ottomotoren, auch Flüssiggas oder LPG (Liquified Petroleum Gas) genannt, der aus Propan oder einer Propan/Butan-Mischung besteht (Kohlenwasserstoffe).

Diese bei Raumtemperatur und Normaldruck gasförmigen Kohlenwasserstoffe kann man unter Druck verflüssigen. Sie haben bei 20 Grad C einen Dampfdruck von etwa 9 bzw. 25 bar und werden in Drucktanks aufbewahrt. A. tritt bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Erscheinung und wird auch in Erdöl-Raffinerien gewonnen.
Es ist wegen seiner hohen Oktanzahl und seiner einfachen Zusammensetzung für Ottomotoren sehr gut geeignet.
Autogas (LPG) sollte nicht mit Erdgas (CNG oder LNG) verwechselt werden. An den Zapfsäulen wird dies durch unterschiedliche Füllstutzten ausgeschlossen.
Zur Umrüstung müssen in ein Fahrzeug ein Drucktank, ein Verdampfer-Druckregler und ein anderer Vergaser eingebaut werden. Auch die Benzinanlage im Fahrzeug beibehalten und man kann zwischen A. und Benzinbetrieb auch während der Fahrt umschalten.
Für über 400 Fahrzeugtypen gibt es Abgasgutachten, die für den Ein- bzw. Umbau notwendig sind. Neuwagen mit Autogas-Anlage ab Werk: europaweit im Angebot. Ähnlich wie bei den Erdgas-Fahrzeugen werden inzwischen auch Fahrzeuge mit Autogasanlage ab Werk (sog. OEM-Fahrzeuge) angeboten, beispielsweise Volvo S/V40, S60, V70, S80; Renault Twingo, Kangoo, Scenic; Ford Focus, Mondeo, Transit; Mercedes Sprinter u.v.a.
In Deutschland fahren rund 14.000 PKW mit Autogas, wesentlich größer ist die Verbreitung z.B. in Italien, Belgien oder Frankreich.
Die Tankstellen-Dichte nimmt seit 3 Jahren stetig zu. Aktueller Stand Mitte 2002: 345 Tankstellen mit Autogas/
LPG; gegen Ende des Jahres 2002 wird mit mehr als 400 Autogas/LPG-Tankstellen gerechnet.
Seit der sehr starken Senkung des Mineralöl-Steuersatzes Ende 1996 und der Verlängerung im Jahr 1999 bis Ende 2009 ist das Autofahren mit Gas in Deutschland attraktiv.
Neben günstigeren Kraftstoffkosten ergeben sich vor allem Umweltvorteile des A.-Betriebes: Wegen der höheren Klopffestigkeit ist eine höhere Verdichtung mit höherem Wirkungsgrad möglich mit weniger Ölverbrauch sowie geringere Kohlenmonoxid-Emissionen; geringere Kohlenwasserstoff-Emissionen und geringere Stickoxide.
A. ist ungiftig und belastet das Grundwasser nicht. Die Stickoxid-Emissionen sind zwar etwa gleich hoch wie bei Benzinbetrieb, sie lassen sich aber ebenfalls mit der Katalysatortechnik (Drei-Wege-Katalysator) reduzieren.
Die Nachteile sind gering oder durch Entwicklung entsprechender Techniken beherrschbar: größeres Volumen und Gewicht des Drucktanks, etwas niedrigere Höchstleistung; Sicherheitsprobleme: Der Tank steht unter Druck, das Gas ist schwerer als Luft und kann sich in Kellern und Schächten ansammeln.

Siehe auch: Kraftstoff, Ottomotoren

 

Autor: KATALYSE Institut

Aufwindkraftwerk

A. sind Solarkraftwerke, die den Kamineffekt warmer Luftströmungen nutzen und damit eine Windturbine zur Energieerzeugung antreiben.

Unter einem Glasdach wird durch die Sonneneinstrahlung Luft erwärmt und steigt in einem Kamin nach oben. Von den Rändern des Glasdachs strömt Umgebungsluft nach, die ebenfalls erwärmt wird. So wird die Sonneneinstrahlung zum "Motor" eines gleichbleibenden Aufwindes im Kamin. Eine im Kamin eingebaute Turbine wandelt die Windenergie mittels eines Generator in elektrische Energie um.

Entwickelt hat diesen einfachen Aufbau Jörg Schlaich, Professor am Institut für Konstruktion und Entwurf der Universität Stuttgart. Eine Pilotanlage in Manzanares, südlich von Madrid, lief von Mitte 1986 bis Anfang 1989 fast ohne Unterbrechung mit einer Spitzenleistung von 50 KW. Ihr Kollektor hat einen Durchmesser von 240 Metern, der Kamin mit einem Durchmesser von 10 Metern ist 195 Meter hoch.

Obwohl viele Länder wie der Sudan, Indien und Ghana konkretes Interesse an der Technologie gezeigt haben, sind jedoch alle Bauvorhaben in der dritten Welt an den hohen Kosten gescheitert. Eine Anlage mit einer Leistung von 100 MW war in Ghana geplant. Das ehemals geplante Kraftwerk warf inngenieurstechnische Probleme auf, denn der Kamin, sollte eine Höhe von 950 Meter und einen Durchmesser von 115 Meter haben, wodurch eine hohe Standfestigkeit bei Wind benötigt wurde.

Wirtschaftlich arbeitende Anlagen mit einem Kilowattstunden-Preis von 5 - 25 Pfennig sind jedoch nur im großem Maßstab möglich.

Quellen: Der Solarserver: www.solarserver.de
Informationen zum Themenkreis Energie: www.energieinfo.de

Autor: KATALYSE Institut

Atomkraftwerk

Umgangssprachliche Bezeichnung für Kernkraftwerk, die physikalisch nicht korrekt ist, denn nicht das Atom, sondern der Atomkern wird gespalten.

Siehe auch: Kernkraftwerk, Kernspaltung, Atom

Autor: KATALYSE Institut

Atomgesetz

Das A. von 1959 (in der Fassung von 1985) regelt in Deutschland den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung und großtechnische Nutzung der Kernenergie (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung) zu friedlichen Zwecken.

Es erfüllt die internationalen Verpflichtungen Deutschlands auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes (Euratom). Als Ziel formuliert das A., Risiken und Schäden für Mensch und Umwelt durch die Nutzung der Kernenergie zu mindern. Das A. enthält die Überwachungsvorschriften über die Handhabung von Kernbrennstoffen, radioaktiven Restbrennstoffen und radioaktiven Abfällen (Brennstoffkreislauf, Atommüll) sowie die Voraussetzungen für die Genehmigung kerntechnischer Anlagen.

Es ist Grundlage von Rechtsverordnungen (z.B. Strahlenschutzverordnung) und Richtlinien für den Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen.
Kritiker bemängeln, daß mit dem A. keine umfassende Vorsorge gegen mögliche Schäden für Mensch und Umwelt durchzusetzen ist. Die im A. vorgesehene Bürgerbeteiligung am Genehmigungsverfahren wird durch Fristsetzungen, Zurückhalten von Informationen und die Behinderung von Verbandsklagen erheblich eingeschränkt.
Eine Novellierung des A. ist für 1993 vorgesehen.

Ziele sind dabei u.a. die Privatisierung der Endlagerung (Atommüll) und die Streichung der Forschungsförderung für Kernenergie. Geplant ist aber v.a. eine Änderung der Genehmigungsverfahren dahingehend, daß die Betreiber von Atomanlagen einen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, sich den Bau und Betrieb genehmigen zu lassen.

Bisher haben die Länder einen Ermessensspielraum im Atomrecht, der in der Vergangenheit wiederholt zu Streitigkeiten zwischen einzelnen Ländern (z.B. Hessen, Niedersachsen) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit führte. Im neuen A. soll die Zuständigkeit für die Bereiche Bau-, Immissions- und Wasserrecht, die für die Genehmigung wesentlich sind, von den Ländern auf den Bund übergehen.

Siehe auch: Klagebefugnis

Autor: KATALYSE Institut