Agragpolitik

Festgeschriebenes Ziel der Agrarpolitik in Deutschland und der EG ist es, die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe zu sichern.

Da die Weltmarktpreise für Agrarprodukte aber nur Großbauern (Agrarfabriken) wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen, werden staatliche Abnahmegarantien zu künstlich erhöhten Preisen gegeben, die diese Produkte unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen nur mit wenigen Ausnahmen erzielen würden. Die Aufwendungen der EG für die Agrarpolitik betrugen 1991 ca. 86 Mrd DM, dies entspricht rund 60% des EG-Haushaltes. Die Politik staatlich garantierter Abnahme landwirtschaftlicher Produkte hat verschiedene Auswirkungen:
Überproduktion: In fast allen Bereichen der Landwirtschaft kommt es zu Überproduktion, die mit Hilfe von jährlichen Exportsubventionen in Höhe von ca. 21 Mrd DM auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Die Überproduktion in der EG betrug 1990 für Magermilchpulver 168%, für Zucker 131%, für Getreide 119% und für Milch 113%, bezogen auf den tatsächlichen Bedarf. Gleichzeitig wird durch Zollabgaben die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus anderen Ländern verteuert.
Konzentration: Da keine direkten Beihilfen an Landwirte gezahlt werden, sondern Produktpreise subventioniert werden, sind Agrarfabriken in der Produktion gegenüber Kleinbauern bevorteilt. Dies hat in der gesamten EG zur Änderung der Betriebsgrößenstruktur in Agrarbetrieben geführt. Damit verbunden sind negative Auswirkungen auf die Umwelt (Konventionelle Landwirtschaft, Massentierhaltung, Pestizide).
Dritte Welt: Die Auswirkungen der Agrarpolitik der Industrieländer, insbesondere der EG, sind für Länder der Dritten Welt in mehrfacher Hinsicht katastrophal. I.d.R. ist die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschaftszweig in diesen Ländern. Durch Handelshemmnisse wie z.B. Zölle wird ihnen aber der Zugang zu den Märkten der Industrieländer versperrt. Gegenüber den durch Exportsubventionen verbilligten Produkten der EG sind die Produkte der Dritte-Welt-Länder auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähig. Die Landwirtschaft dieser Länder wird somit geschwächt.
Die erzeugten Lebensmittel würden bei gleichmäßiger Verteilung der subventionierten Überschußproduktion zur Ernährung der Weltbevölkerung ausreichen. Die Agrarpolitik der Industrieländer hat zu gleichzeitiger Überproduktion und Hunger geführt. Derzeit ist eine EG-Agrarreform geplant, die v.a. darauf abzielt, Subventionen abzubauen. Bei entfallender Preisstützung wird die EG direkte Einkommenbeihilfen zahlen, sie will Flächenstillegungungen prämieren und die Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion (Verzicht auf intensive Anbaumethoden: Einsatz von Pestiziden, Herbiziden, übermäßiger Einsatz von Düngemitteln) sowie Landschaftspflege durch Landwirte fördern, um so die Überproduktion zu drosseln.
Der Umweltbelastung durch die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse versucht die EG durch entsprechende Richtlinien beizukommen: z.B. durch die Richtlinie zum Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft von 1986 oder die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln von 1991.
Danach dürfen in den jeweiligen Mitgliedstaaten nur noch Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und angewendet werden, die nach den Bestimmungen der Richtlinie dort zugelassen sind. Allerdings bleiben die EG-Regelungen, um die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaften wirtschaftlich schwächerer Staaten nicht zu gefährden, deutlich hinter einzelnen nationalen Regelungen zurück: z.B. dem Verbot des krebsverdächtigen Atrazin allein in Deutschland 1990. Da nun aber Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, auch in den anderen verkauft werden dürfen, kann Atrazin auf diesem Wege in Deutschland wiederauftauchen.

siehe auch: GATT, Genbank, Artenschutz

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Landwirtschaft.