Alternativer Landbau

Zum A. zählen alle Landbewirtschaftungsformen, die auf die Anwendung von Mineraldüngern, chemischen Pflanzenschutzmitteln (biologische Schädlingsbekämpfung) sowie Futtermittelzusätzen verzichten.

Auch auf den Zukauf von Futtermitteln wird z.T. oder vollständig verzichtet. Angestrebt wird ein möglichst geschlossener Stoffkreislauf im Betrieb, in dem alles, was dem Boden an Nähstoffen entzogen wird, durch Gründüngung und Kompostierung wieder eingebracht werden muß. In Deutschland entfielen Ende 1990 0,65% des Produktionsvolumens auf den A.
Das Angebot von Lebensmitteln aus A. kann jedoch die steigende Nachfrage nicht decken. Das nicht ausreichende Angebot und eine unbefriedigende Rechtslage haben dazu geführt, daß auch Erzeugnisse aus dem konventionellen Landbau oder dem integrierten Pflanzenbau mit den Bezeichnungen "bio", "ökologisch", "biologisch" u.ä. beworben werden können.
Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten gab es bisher in Deutschland keine gesetzliche Regelung, nach welchen Kriterien Lebensmittel aus A. angebaut und gekennzeichnet werden müssen. 1991 beschloß die EG die EG-Bio-Kennzeichnungsverordnung, die Kriterien für den Anbau und Kennzeichnung für Produkte aus ökologischem Landbau enthält.
Nahrungsmittel aus A. werden überwiegend in Naturkost- und Bioläden sowie direkt von alternativ bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben vermarktet. Inzwischen findet man sie auch verstärkt auf Wochenmärkten, in Supermärkten und in Drogerien. I.d.R. werden für Produkte aus A. höhere Preise als für konventionell hergestellte Nahrungsmittel verlangt. Dies läßt sich auf die höheren Vermarktungs- und Produktionskosten der Landwirtschaftsbetriebe zurückführen.
Eine Methode des A. ist der ökologische Landbau.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Landwirtschaft.