Naturdenkmal

Ein N. ist ein besonders schützenswertes Einzelobjekt in der Natur, wie z.B. Standorte seltener Tiere und Pflanzen, alte Bäume, Quellen, Felsformationen und Höhlen, Wasserfälle oder große Einzelbäume.

N. werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder ästhetischen Gründen sowie angesichts ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz gestellt (§ 17 Bundesnaturschutzgesetz).

Autor: KATALYSE Institut

Nationalparks in Deutschland

(Stand: 14.07.2004; EUROPARC Deutschland)

Bundesland

Nationalpark

Gründung

Gesamtfläche (ha)

Bayern Bayrischer Wald 1970 24.250
Bayern Berchtesgaden 1978 20.778
Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1985 441.500
Niedersachsen Niedersächsisches Wattenmeer 1985 234.230
Hamburg Hamburgisches Wattenmeer 1990 11.700
Mecklenburg- Vorpommern Vorpommersche Boddenlandschaft 1990 80.500
Mecklenburg- Vorpommern Jasm und 1990 3.003
Mecklenburg- Vorpommern Müritz 1990 31.878
Sachsen Sächsische Schweiz 1990 9.300
Sachsen-Anhalt Hochharz 1990 5.868
Niedersachsen Harz 1994 15.800
Brandenburg Unteres Odertal 1995 10.600
Thüringen Hainrich 1997 7.600
Hessen Kellerwald-Edersee 2004 5.724
Nordrhein-Westfalen Eifel 2004 10.700
Deutschland gesamt     913.431

Autor: KATALYSE Institut

Nationalpark

N. sind großräumige, mindestens 1.000 ha umfassende Naturlandschaften von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit, in einem möglichst natürlichen, vom Menschen unberührten Zustand.

N. unterliegen strengen Schutzbestimmungen, um den vorhandenen vielfältigen Tier- und Pflanzenartbestand zu erhalten und ihn vor menschlichen Eingriffen zu schützen (nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz). Die Mehrzahl der deutschen N. sind sogenannte Ziel-Nationalparke, in denen die Kriterien der ungestörten Naturentwicklung nur zum Teil erfüllt werden. Häufig werden die Schutzziele in Gebieten nicht erreicht, in denen traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweisen der ansässigen Bevölkerung und touristische Aktivitäten zugelassen sind.

In Deutschland gibt es derzeit 15 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 913.431 ha. Ungefähr 80 % dieser Fläche sind Watt- und Wasserflächen.

  • Naturschutz, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Bundesnaturschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Moor

Man unterscheidet je nach Entstehung die im Grundwasserbereich, zum Beispiel bei der Verlandung von Seen, gebildeten nährstoffreichen Niedermoore (=Flachmoore) und die vom Grundwasser unabhängig wachsenden über ihre Umgebung sich uhrglasförmig erhebenden nährstoffarmen Hochmoore, die vom Regenwasser gespeist werden

Moore sind nach der Eiszeit entstanden und weisen mindestens 30 cm dicke Torflager mit einer charakteristischen Floar und Fauna auf.

Moore gehören zu den in ihrem Bestand stark gefährdeten Biotopen (Feuchtgebiete). Seit dem letzten Jahrhundert erfolgte eine systematische Kultivierung der Moore. Die Trockenlegung grosser Moorflächen für die landwirtschaftliche Nutzung (Melioration) und der industrielle Abbau der Torfschichten für den Gartenbau (Torf) sind die Ursachen für den starken Rückgang der Moorgebiete.

Die Entwässerungen führen zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels (Grundwasser) und damit zu einer Verringerung der Trinkwasserreserven. Moore sind zwar gesetzlich geschützt, aber der starke Einfluss von Landwirtschaft und Industrie zerstört sie auch weiterhin. Wichtig für den Schutz der Moore ist ein verändertes Verbraucherverhalten, zum Beispiel durch die Nutzung alternativer Bodenverbesserungsmittel (Torf).

Vor allem in Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden Torfabbaugebiete durch Wiedervernässung rekultiviert (Rekultivierung). Es handelt sich jedoch um eine sehr langfristige Maßnahme, die bis zur vollständigen Moorregeneration mehrere Jahrhunderte dauert.

11.250 km² Westdeutschlands waren ehemals Moore. In Niedersachsen, einst eines der moorreichsten Gebiete Europas, sind nur noch 1-2% der einstigen Moorfläche intakt. In Schleswig-Holstein existieren von früher 45.000 ha Moor heute nur noch auf 100 Hochmoore verteilte 5.600 ha.

Autor: KATALYSE Institut

MAB-Programm

Internationales UNESCO-Programm zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur- und Kulturlandschaften, mit dem Leitthema "Mensch und Biosphäre" (MAB), das im Oktober 1970 beschlossen wurde.

Aufgabe des M. ist es, auf internationaler Ebene wissenschaftliche Grundlagen für eine umweltgerechte Nutzung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu entwickeln, mit dem Ziel, das Spannungsfeld zwischen Mensch und Umwelt zu untersuchen sowie Wege zu einer nachhaltigen Verbesserung dieser Beziehung aufzuzeigen.

Das M. war von Beginn an auf weltweite Zusammenarbeit ausgerichtet. Weltweit wurden bislang in 111 UNESCO-Mitgliedsländern Nationalkomitees gegründet. Das deutsche M.-Komitee besteht aus 17 Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen sowie Vertretern der Bundesministerien.

Autor: KATALYSE Institut

MAB-Biosphärenreservate

Das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB)wurde während der "UN Conference on the Human Environment" in Stockholm aus der Taufe gehoben. Die Problematik der Mensch-Umwelt-Beziehungen war offensichtlich geworden.

Mit dem MAB-Programm wurde erstmals ein internationales Umweltforschungsprogramm geschaffen, welches Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen durch den Menschen zum Ziel hatte. Biosphärenreservate sind eine Umsetzung dieses Programms. Biosphärenreservate nach dem Bundesnaturschutzgesetz

1998 hat der Gesetzgeber das "Biosphärenreservat" als eigene Schutzgebietskategorie (wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc.) in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Auch nach der Wiedervereinigung wurde eine solche Schutzkategorie in den Naturschutzgesetzen einiger der neuen Bundesländer verankert. Eine Aufnahme dieser Kategorie in das Rahmenrecht des Bundes erschien daher zweckmäßig.

Die Voraussetzungen und die Schutzerfordernisse für Biosphärenreservate nach nationalem Recht ergeben sich aus § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein Biosphärenreservat nach § 25 muss nicht gleichzeitig ein UNESCO-Biosphärenreservat sein, wie es umgekehrt auch UNESCO-Biosphärenreservate geben kann, die anderweitig hoheitlich geschützt sind. Mit dem Schutz eines UNESCO-Biosphärenreservats auf der Grundlage des § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes lassen sich allerdings die Ziele des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" in vorbildlicher Weise gebietsspezifisch umsetzen.

Beispielhaft sollen daher in ausgewählten Gebieten – den so genannten Biosphärenreservaten – die Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit ihren kultur- und naturbetonten Elementen für den Menschen und mit dem Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden. Der Erhalt und der weitere Ausbau eines weltumspannenden Netzes von Biosphärenreservaten steht heute im Mittelpunkt des MAB-Programms.

Im November 2002 gab es weltweit 425 UNESCO-Biosphärenreservate in 95 Staaten, davon 14 in Deutschland.

siehe auch Stichworte Biosphärenreservat und Tabelle Biosphärenreservate in Deutschland

Autor: KATALYSE Institut

Landschaftsschutzgebiete: Tabelle Landschaftsschutzgebiete in Deutschland

(Stand 31.12.98, nach Bundesamt für Naturschutz)

Bundesland

Anzahl

Fläche (ha)

Anteil an der Landesfläche (%)

Baden-Würtemberg 1.490 770.106 21.5
Bayern 515 2.010.339 28,5
Berlin 7 10.011 11,3
Brandenburg 111 871.932 29,6
Bremen 2 8.433 20,9
Hamburg 42 16.355 21,7
Hessen 157 901.556 42.7
Mecklenburg-Vorpommern 53 11.404 0,5
Niedersachsen 1.460 983.656 20,7
Nordrhein-Westfalen 1.960 1.620.973 47,6
Rheinland-Pfalz 99 540.665 27.2
Saarland 124 100.100 38,9
Sachsen 163 517.678 28,1
Sachsen-Anhalt 59 607.085 28,1
Schleswig-Holstein 273 240.580 15,7
Thüringen 61 374.730 23,2
Deutschland gesamt

6.616

9.591.503 26,9

Autor: KATALYSE Institut

Landschaftsschutzgebiete

Ein L. ist ein Landschaftsraum, der zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts, zur Erhaltung des Erholungswertes, der landschaftlichen Eigenart und biologisch-ökologischen Vielfalt gegen verunstaltende oder schädigende Eingriffe geschützt wird (Bundesnaturschutzgesetz § 15).

Schützenswert ist im Gegensatz zu Naturschutzgebieten nicht die Natur selbst, sondern ihre Funktion (z.B. Erholungswert), Ästhetik, Eigenart oder Vielfalt. In L. bleiben bereits bestehende wirtschaftliche Nutzungen (insbesondere land- und forstwirtschaftliche) ggf. unter Auflagen erlaubt, sofern Eingriffe, die Eigenart, Erholungswert und natürliche Wirkungsgefüge beeinträchtigen ausgeschlossen sind (z.B. Rodung von Waldstücken, Beseitigung von Hecken, Bäumen, Tümpeln, Teichen, Nutzungsänderungen wie z.B. Aufforstung von Wiesentälern, Flußregulierungen, Einleiter, Anlage von Kiesgruben, Bau von Seilbahnen usw.).

Im Vergleich mit Naturschutzgebieten handelt es sich bei L. in der Regel um großflächige Gebiete mit geringeren Einschränkungen für andere Nutzungen. In Deutschland gab es 1998 rund 6.616 L. mit einer Gesamtfläche von knapp 9.6 Millionen, dies entspricht einem Anteil an der Fläche Deutschlands von 26,9 Prozent.

Autor: KATALYSE Institut

Knospung

Knospung ist eine Form der ungeschlechtlichen Vermehrung, bei der aus einem Muttertier genetisch identische Tochterindividuen herauswachsen.

Wenn diese miteinander verbunden bleiben, bilden sie einen Tierstock (z.B. Steinkorallen / Moostierchen). Trennen sie sich vollständig und bleiben nur in unmittelbarer Nachbarschaft zusammen handelt es sich um eine Kolonie.

Beide Begriffe werden oft unscharf und auch für Tieransammlungen benutzt, die nicht auf diesem Weg entstanden sind (Bienenstock / Vogelkolonie).

Autor: KATALYSE Institut

Katalyse Institut für angewandte Umweltforschung e.V.

KATALYSE, das Kölner Institut für angewandte Umweltforschung ist eines der ersten unabhängigen Umweltinstitute Deutschlands. Seit 1978 engagieren sich unsere Wissenschaftler aus verschiedenen Fachrichtungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie für eine nachhaltige Entwicklung in Nord und Süd.

Der Name KATALYSE versinnbildlicht unseren Anspruch, Vorgänge zu beschleunigen oder in eine andere Richtung zu lenken.
Das KATALYSE Institut versteht sich als „Denkfabrik“ für zukunftsfähige Konzepte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung.

Unsere Arbeit ist dem Ansatz der sozial-ökologischen Forschung verpflichtet. Methoden und Instrumente aus der klassischen Umweltforschung werden bei der Bearbeitung der komplexen Fragestellungen einer sich globalisierenden Umwelt- und Entwicklungsproblematik hinzugezogen.

Die Unabhängigkeit des KATALYSE Instituts gewährleistet unsere kritische Arbeit in den Bereichen Umweltforschung und Verbraucherschutz. Als gemeinnützige Organisation finanzieren wir uns durch Zuwendungen für Projekte, Spenden, Fördermitgliedschaften und Auftragsarbeiten.

Das KATALYSE Institut berät Unternehmen, öffentliche Institutionen, Medien, Verbände und Privatpersonen. Unsere Teams werden problembezogen aus Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zusammengestellt. Auf der Basis langjähriger Erfahrungen erarbeiten wir Grundlagen- und Fallstudien ebenso wie individuelle Lösungen im Bereich des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung.

Unsere Arbeitsfelder sind:

Sozialökologische Forschung
Die sozialökologische Forschung wurde zur Stärkung einer transdisziplinär orientierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung im Rahmen des Programms des Bundesforschungsministeriums (BMBF) "Forschung für die Umwelt" eingerichtet.

Der neue Förderschwerpunkt “Sozialökologische Forschung” trägt der Erkenntnis Rechnung, dass ökologische, ökonomische, soziale und technische Problemlagen eng mit einander verschränkt sind und zu ihrer Lösung transdisziplinäre, problemorientierte Forschungsansätze gefragt sind. Solche Ansätze, die naturwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche, universitäre und außeruniversitäre Forschung miteinander verzahnen, werden im Rahmen des neuen Förderschwerpunktes gezielt gefördert.

Das KATALYSE Institut stellte bereits 1994 erste Impulse für eine sozialökologische Forschung vor. Aber erst im Jahr 1999 wurde im Auftrag des BMBF mit den deutschen Ökoforums-Instituten (ISOE, Ökoinstitut, IÖW, KATALYSE) der neue Forschungsschwerpunkt erarbeitet.

Im Jahr 2001 hat das KATALYSE Institut eine der Sondierungsstudien (Biodiversitätsmanagement) zur Vorbereitung des neuen Forschungschwerpunktes erstellt. Mitte des Jahres 2002 nimmt der Arbeitsbereich Landwirtschaft und Ernährung mit vier anderen Ökoforumspartnern ein dreijähriges BMBF-Verbundvorhaben "Ernährungswende - Transformationen für eine nachhaltige Ernährung" auf.

Landwirtschaft und Ernährung
Im Zentrum des Arbeitsfeldes steht die Entwicklung von Strategien für eine nachhaltige Ernährung. Wir beraten Politik und Wirtschaft bei der Umsetzung der Agrarwende und nachhaltiger Ernährungskonzepte.

  • Wir erstellen Konzepte für eine nachhaltige Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen,
  • beraten Sie bei der Konzeption gesundheitlich und ökologisch verträglicher Verpflegungssysteme,
  • führen Untersuchungen durch zur Risikokommunikation und
  • entwickeln Strategien für eine nachhaltigere Ernährungskommunikation.

Konkrete Beispiele aus dem aktuellen Beratungs- und Dienstleistungsangebot des KATALYSE Instituts sind:

  • die Ausrichtung des "Förderpreis Ökologischer Landbau" für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMVEL) und
  • die Entwicklung von Strategien für eine Ernährungswende im Rahmen des Förderschwerpunkts: Nachhaltige Entwicklung im Spannungsfeld „Umwelt-Ernährung-Gesundheit“ des Bundesforschungsministeriums (BMBF).

Bio- und Gentechnologie
Die Erkenntnisse und Methoden der klassischen Bio- und der neuen Gentechnologien bilden als Life Sciences heute die Grundlagen für eine Fülle technisch neuer, oft heftig umstrittener Anwendungen in Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion sowie in der Medizin und im Umweltschutz.

Unsere Wissenschaftler beteiligen sich seit Jahren aktiv an der kontroversen öffentlichen Diskussion um die Gentechnik. In Studien, Vorträgen und Publikationen beziehen unsere Experten Stellung in den aktuellen Debatten.

Als Beratungsunternehmen stehen wir zivilgesellschaftlichen Organisationen, staatlichen Institutionen und Unternehmen bei Projektbewertungen sowie Entscheidungsfindung und Positionierung zur Seite.

Typische Beispiele sind etwa die „Untersuchung biotechnologischer Innovationspotenziale für das Land NRW“ oder Risikoabschätzungen gentechnologischer Anwendungen.

  • Wir erstellen für Sie Risikostudien, Technikfolgenabschätzungen sowie Erhebungen und Umfragen, begutachten neue Verfahren und Produkte in Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung
  • entwickeln biotechnologische Anwendungen in Textilveredelung und Biogastechnik und konzipieren
    Weiterbildungsmaßnahmen.

Bauen und Wohnen
Im Mittelpunkt des Arbeitsfeldes steht die Entwicklung und der Einsatz energie- und ressourcenschonender, umwelt- und gesundheitsverträglicher Baumaterialien und Bau-weisen. Unsere Experten beraten Institutionen, Unternehmen und private Kunden in allen Fragen nachhaltigen Bauens und Wohnens. Unsere Leistungen für Sie:

  • Begutachtung umweltbezogener, gesundheitlicher und material-technischer Anforderungen an Baustoffe und Bauprodukte
  • Entwicklung von Schulungsmaterialien und Praxisleitfäden, wie z. B. im Praxisratgeber „Bauteilplanung mit ökologischen Baustoffen“
  • Bewertung und Zertifizierung von Gebäuden auf der Basis der von unseren Experten entwickelten Kriterien.

Wir beraten und begleiten Sie fachlich bei der Auswahl geeigneter Baustoffe für Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, der Planung und Durchführung ökologisch orientierter Bauvorhaben
und unterstützen Sie bei der Auswahl von Einrichtungsgegenständen durch Qualitäts- und Schadstoffprüfungen und die Vergabe des ÖkoControl-Zeichens des Europäischen Verbandes ökologischer Einrichtungshäuser für schadstoffgeprüftes Mobiliar sowie die Produktprüfungen der Arbeitsgemeinschaft kontrolliert, deklarierte Rohstoffe (ARGE kdR).

Raumluftqualität und Elektrosmog
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffe und elektromagnetische Felder im Wohn- und Arbeitsumfeld gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Ermittlung und Verringerung von Umweltbelastungen in Innenräumen ist eines unserer Kernarbeitsfelder.

Öffentliche Träger, gewerbliche Nutzer und private Bewohner von Gebäuden profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer Teams im Bereich Innenraumschadstoffe und damit verbundener Gesundheitsprobleme. Unsere Mitarbeiter

  • beraten Sie zu Innenraumschadstoffen und Elektrosmog,
  • identifizieren für Sie Schadstoffquellen in öffentlichen Gebäuden, Büros und Wohnungen,
  • beproben und analysieren Innenraumschadstoffe (z. B. PCB, Asbest, Schimmelpilze),
  • messen elektromagnetische Felder,
  • bewerten Meßergebnisse und Belastungssituationen und
  • geben Handlungsempfehlungen zur Reduzierung und Vermeidung von Belastungen,
  • erstellen Sanierungskonzepte und begleiten deren technische Durchführung.

Umweltmanagement
Zielsetzung des Umweltmanagements ist es, Produkte, Herstellungsverfahren und Arbeitsabläufe hinsichtlich ihrer Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit so zu optimieren, dass Stoff-, Energieströme und Schadstoffbelastungen minimiert werden.

Das KATALYSE Institut unterstützt Unternehmen und Institutionen bei Schwachstellenanalyse, Entwicklung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen und allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes. Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter durch Fortbildungsmaßnahmen und unsere Experten begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Kriterien und der Umsetzung von:

  • Öko- und Qualitäts-Auditing (ISO 14.000/EMAS),
  • Umweltcontrollingsystemen und betrieblichem Benchmarking/Umweltmanagementsystemen und
  • bereiten Sie auf die entsprechenden Zertifizierungen vor.

Wir erarbeiten für Sie:

  • Produkt- und produktlinienbezogene Ökobilanzen,
  • Konzepte zur umweltbezogenen Verfahrensoptimierung,
  • Konzepte zu umweltverträglichem Logistikmanagement,
  • Umweltverträgliche Beschaffung im Büro- und Baustoffbereich.

KATALYSE e.V.
Institut für angewandte Umweltforschung
Beethovenstraße 6
D-50674 Köln
Fon: 0221-94 40 48-0
Fax: 0221-94 40 48-9
Email: info@katalyse.de
Internet: www.katalyse.de

Autor: KATALYSE Institut

Jura

J. ist das zweite Erdzeitalter des Mesozoikum vor 208 - 146 Mio. Jahren.

Während des frühen J. brach die einzige große Landmasse Pangäa zu den ersten Groß-Kontinenten Nordamerika, Eurasien und Gondwana auseinander.

Der J. ist geprägt durch die große Verbreitung der Dinosaurier. Im J. gab es überwiegend Nadelbäume (Mammutbäume, Kiefern, Ginko). Dominant vertreten waren v.a. Palmfarne, weshalb man das Jura auch als „Zeitalter der Palmfarne“ bezeichnet.

Autor: KATALYSE Institut

Hybrid

H. (Synonym: Bastard) ist der Nachkomme von Elterntieren, die verschiedenen Rassen, Unterarten oder sogar Arten angehören.

Bekanntestes Beispiel ist der Maulesel und Maultiere, die aus der Kreuzung von Pferden und Eseln hervorgehen. H. sind teilweise wie Maultiere und Maulesel unfruchtbar und müssen immer wieder neu gezüchtet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Hochmoor

H. wachsen aus dem nährstoffreichen Grundwasserbereich heraus.

Torfmoose (Sphagnumarten) binden das nährstoffarme Niederschlagswasser. H. sind 3.000-8.000 Jahre alt. Jährlich wachsen sie um ca. 1 mm in die Höhe.

Ca. 90% der norddeutschen H. sind durch ihre Zerstörung verlorengegegangen. H.-Reste in Norddeutschland sollen durch Rekultivierungsmaßnahmen erhalten werden und sind geschützte Gebiete.

Autor: KATALYSE Institut

Fortpflanzung

Fortpflanzung ist die Entstehung neuer aus den vorhandenen Lebewesen, also die Reproduktion von genetisch identischen oder weitgehend identischen Lebewesen

Fortpflanzung umfasst u.a. Zweiteilung, Klonung,
Knospung, Auswachsen von Bruchstücken zu neunen Lebewesen ebenso wie die Vereinigung zweier Zellen (sexuelle Fortpflanzung). Von der Fortpflanzung ausgenommen sind die biogenen Vorstufen (Biogenese in der Evolution).

Die Formen der Fortpflanzung varieren von Generation zu Generation. Die zweigeschlechtliche Fortpflanzung besitzt häufig eine höhere Varianz der genetischen Vielfalt.

Neben der eingeschlechtlichen (unisexuelle, monocytogene) und zweigeschlechtlichen Fortpflanzung(heterosexuelle, dicytogene) gibt es die ungeschlechtliche Fortpflanzung durch Zellteilung.

Autor: KATALYSE Institut

Forest Stewardship Council

Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde 1993 in Toronto gegründet, mit dem Ziel einer weltweiten Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Der FSC ist eine nicht-staatliche, gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine ökologisch vertretbare Nutzung der Wälder der Erde ein.

1995 erfolgten die ersten Zertifizierungen von Forstbetrieben mit dem ökologisch ausgerichteten Gütesiegel. Im Oktober 1997 wurde die deutsche FSC-Arbeitsgruppe in Bonn gegründet und im September 1998 der erste deutsche Waldbetrieb, der Stadtwald Hamburg mit 5.000 Hektar, zertifiziert. Im Januar 1999 wurde die deutsche Arbeitsgruppe durch den FSC offiziell anerkannt und eine zweite Fassung der Richtlinien erarbeitet, die am 13. April 1999 von der deutschen Vollversammlung verabschiedet wurde.

Im November 2000 waren insgesamt weltweit rund 18 Mio. Hektar Wald (davon etwa 3,5 Mio. Hektar in den Tropen) mit über 790 Holzwirtschaftsbetrieben und rund 200.000 Hektar Wald in Deutschland zertifiziert. Für diese Wälder gelten die zehn Prinzipien des FSC.

Das FSC-Logo ist weltweit als Warenzeichen eingetragen und geschützt, so dass sein Mißbrauch rechtlich verfolgt werden kann. Das Warenzeichen ist ein Siegel für Rohholz und Holzprodukte. Es garantiert, dass der forstliche Herkunftsbetrieb nach international vereinbarten Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsstandards von unabhängigen Stellen geprüft wird. Mit dem Kauf FSC-zertifizierter Produkte ist eine direkte Unterstützung einer nachhaltigen Waldwirtschaft verbunden. Produkte mit FSC-Siegel durchlaufen vom Waldrand bis zum Endverbraucher verschiedene Stufen des Handels und der Verarbeitung. Bei der Kontrolle und Zertifizierung wird die gesamte Produktkette bis hin zum fertigen Möbel überprüft, damit z.B. eine Vermischung mit nicht zertifiziertem

Holz und Produkte ausgeschlossen werden kann. Das FSC-Siegel bietet den Verbrauchern, sich konstruktiv an der weltweiten Erhaltung der Naturwaldressourcen zu beteiligen.

Forstbetriebe, die in Deutschland nach den FSC-Kritieren zertifiziert sind:

  • Oberförsterei Freiherr von Rotenahn`sche: 2.209 ha
  • Hatzfeldt-Wildenburg`sche Verwaltung: 7.320 ha
  • Gemeinde & Städtebund Rheinland-Pfalz: 42.400 ha
  • Grün- und Umweltamt Mölln: 1.100 ha
  • Kreisstadt Emmendingen: 589 ha
  • Kreisforsten Herzogtum Lauenburg: 9.200 ha
  • Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein: 49.466 ha
  • Stadt Hamburg: 4.938 ha
  • Stadt Lübeck: 4.500 ha
  • Stadt Düsseldorf: 2.016 ha
  • Stadt Saarbrücken: 1.948 ha

Seit 1996 wird auch ein Zertifikat des Ökolandbauverbandes Naturland vergeben. Wälder u.a. in Lübeck, Göttingen und Uelzen sind nach Naturland-Kriterien zertifiziert. Die Richtlinien für dieses Zertifikat wurden von Naturland mit den deutschen Umweltverbänden gemeinsam erarbeitet. Das Naturland-Siegel weist gegenüber dem FSC-Zertifikat einen Vorteil auf, es schreibt auch ökologische Standards für die Holzverarbeitung vor.

Autor: KATALYSE Institut

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Ziel der Richtlinie ist es die natürliche
Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie trat im Juni 1992 nach mehrjährigen Verhandlungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, unter dem Namen „Natura 2000" ein europaweit durchgängiges Netz ausgewiesener Naturschutzgebiete einzurichten.

Autor: KATALYSE Institut

Flora

Bezeichnung für die Gesamtheit der Pflanzenarten eines Gebiets.

Die Verbreitung der Pflanzenarten und die Entstehung pflanzlicher Areale vollzieht sich in Abhängigkeit von den genetischen Eigenschaften (Gen) der Pflanzen, historischen Faktoren und den ökologischen Bedingungen der geographischen Bereiche.

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzungsplan

Der F. stellt die 1. Stufe der Bauleitplanung dar. Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gesetzliche Grundlage des F. ist das Baugesetzbuch (BauGB), durch das Verfahren und Inhalt der Flächennutzungsplanung bundeseinheitlich geregelt werden.

Der F. soll die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen darstellen ( 5, Abs 1 ). Im F. können insb. Baugebiete und Bauflächen, Flächen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Grünflächen, Flächen mit Nutzungseinschränkungen, Wasserflächen, Flächen für Abgrabungen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft usw. (5, Abs.2 BauGB) festgelegt werden. Nach 5, Abs.3 BauGB sollen im F. die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten).

Als vorbereitender Bauleitplan schafft der F. noch kein Baurecht. Werden z.B. Wohnbauflächen dargestellt, ergibt sich daraus nicht das Recht, dort Wohnbebauung zu erstellen. Erst der nachfolgende, aus dem F. zu entwickelnde Bebauungsplan schafft die hierzu notwendige Rechtsgrundlage. Der F. ist jedoch behördenverbindlich, d.h. er bindet andere öffentliche Planungsträger (Träger öffentlicher Belange).

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzung

Die F. ist in der BRD seit 1950 von einer stetigen Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen gekennzeichnet.

Dieser Zuwachs erfolgte in erster Linie auf Kosten naturnaher Flächen, also z.B. Moor und Heide. Auch die Landwirtschafts-Fläche wurde zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen immer weiter beschnitten. Besonders dramatisch verlaufen diese Prozesse in den Kernstädten der großen Ballungsgebiete (Urbanisierung). In den letzten Jahren hat sich der Trend sich ändernder F. eher verstärkt als abgeschwächt (derzeitige F.: s. Tab).

Die Aufteilung der Gebäude- und Freiflächen nach Wohnen und Gewerbe/Industrie ist nur für acht der elf alten Bundesländer angegeben. Hier lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen. Während in Westberlin auf 1 ha Gewerbefläche 5,4 ha Wohnfläche kommen und im Saarland dieser Faktor immerhin noch 1:5 beträgt, weist Baden-Württemberg nur 3,8 ha Wohnfläche je 1 ha Gewerbefläche und Nordrhein-Westfalen mit 1:3,6 erwartungsgemäß den ungünstigsten Wert auf (Durchschnitt 1:4,4).

Quantitative Flächenbilanzen können allerdings nur ungenau wiedergeben, welche qualitativen Veränderungen mit bestimmten F. bzw. mit der Umwidmung von Flächen einhergehen (Bodenbelastung). Auch sagen die Durchschnittswerte wenig über die regionale Verteilung der Nutzungsarten aus. So besteht in Westdeutschland ein Gürtel demographischer und wirtschaftlicher Konzentration, der von Braunschweig über Hannover, Bielefeld, über die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie im Gebiet Rhein-Main-Neckar bis nach Stuttgart reicht.

In Gemeindegebieten innerhalb dieses Gürtels betrug der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bereits 1985 bis zu 70%, was einem Vielfachen des damaligen bundesweiten Durchschnittswertes von 11,7% (1991: 12,2%) entsprach.

Unter Naturschutz stehen 1,9% der Fläche Westdeutschlands (Naturschutzgebiet), ca. ein Viertel ist dagegen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die zehn deutschen Nationalparks umfassen 7.000 km2, von denen allerdings vier Fünftel auf Watt und Wasser von Nord- und Ostsee (Wattenmeer) entfallen.

Zu den Hauptgründen des weiteren Verbrauchs an freier Landschaft zählen:

  • weitere Zunahme der Straßenfläche (Straßenbau),
  • Neuansiedlung von Industriegebieten bei gleichzeitiger Aufgabe oftmals verseuchter und schwer rekultivierbarer alter Standorte,
  • Zersiedelung der Landschaft durch Einfamilienhaussiedlungen und
  • Erschließung von Flächen für Sport und Freizeit, die ihrerseits neuen Straßenbedarf schaffen.
    Folgende Lösungsansätze für das Problem des Flächenverbrauchs sind u.a. denkbar:
  • Beschränkung der Siedlungsfläche; ein Anteil der Siedlungsfläche von 40% an der gesamten Freifläche (ohne Wald, Wasser und Ödland) gilt als kritische Grenze,
  • Umkehr der Stadtflucht durch Wiederaufwertung der Innenstädte als Wohngebiete,
  • Schaffung neuer, dichterer Siedlungsformen im ländlichen Raum; Beschränkung von Einfamilienhaussiedlungen,
  • Verminderung des Verkehrsflächenbedarfs durch den Ausbau von Öffentlichem Personennahverkehr und Bahn (Schienenverkehr),
  • Verringerung des Landschaftsverbrauchs durch Industrie und Gewerbe durch Wiedernutzung aufgegebener Standorte (Flächenrecycling) und
  • Beschränkung des Flächenbedarfs für Freizeit und Sport.

Autor: KATALYSE Institut

Fischbestand

Die übermäßige Dezimierung des Fischbestandes durch Fischfang gehört inzwischen weltweit zur Tagesordnung. Fast überall werden mehr Fische gefangen, als durch natürliche Vermehrung nachwachsen.

Maßnahmen gegen die Überfischung sind internationale Überfischungsabkommen oder die Einrichtung von Fischerei-Schutzzonen, mit denen der freie und ungehinderte Fischfang zeitlich begrenzt oder dauerhaft eingeschränkt wird oder durch die Höchstmengen festgeschrieben werden.

Überfischung lässt auf sozialen Druck, aber auf das Gewinnstreben der Großfangflotten zurück führen. Ein so genanntes "Leerfischen" der Meere ist nicht möglich, denn wenn eine Fischart stark vom Aussterben bedroht ist, spezialisieren sich die Fischfangflotten auf andere Fischarten, da sie hier höhere Erträge erzielen, als bei den vom Aussterben bedrohten. Allerdings kann durch die Dezimierung bestimmter Fischarten die gesamte Nahrungskette betroffen sein, so dass indirekt andere Tierarten bedroht sind.

Pro Kopf verzehrt jeder Bundesbürger rund 13 Kilogramm Fisch im Jahr. Das ist viel mehr, als unsere eigenen Küsten- und Binnengewässer hergeben. Die eigenen Fischressourcen sind im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße zu klein – auch wegen starker Überfischung. 1972 wurden in der Nordsee laut Bundesforschungsanstalt für Fischerei 350.000 Tonnen Kabeljau gefischt, 2000 waren es nur noch 100.000 Tonnen.

Die EU bestimmt mittlerweile Fangquoten, Maschengrößen der Netze, Art der Fanggeräte und zahlt so genannte Stilllegungsprämien. Doch beim jährlichen Treffen der Fischereiminister folgt man noch immer nicht konsequent den wissenschaftlichen Empfehlungen zur Reduzierung der Fangquoten. Kurzfristige Fischereiinteressen stehen nach wie vor im Mittelpunkt. Von einer deutlichen Erholung der Bestände ist darum bislang nichts zu merken.

Von manchen Fischarten, wie dem Rotbarsch zum Beispiel, der in bis zu 1.000 Meter Tiefe gefangen wird, ist die Populationsdynamik sogar noch weitgehend unerforscht. Ein Minimalbestand der das Überleben dieser Art sichern würde, ist nicht bekannt. Trotzdem wird rücksichtslos in großem Stil Jagd auf diesen Fisch gemacht.

Immer mehr Fischbestände stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Die Welternährungsorganisation schätzt, dass rund 75 Prozent der heute verkauften Fischarten überfischt sind oder am Rande der Überfischung stehen. Besonders kritisch ist die Situation in den europäischen Gewässern. Im nord-östlichen Atlantik sind zwei Drittel der wichtigsten Speisefischartbestände akut bedroht.

Trotz immer effizienterer Fangtechniken, landen immer weniger Fische in den Netzen der Fischer. Hochgerüstete Fangflotten machen Jagd auf immer weniger Fisch: Seit 1970 hat sich die weltweite Kapazität der Fischereiflotte verdoppelt.

Obwohl von den 3,5 Millionen weltweit eingesetzten Fischereischiffen nur etwa ein Prozent industrielle Schiffe sind, schöpfen diese 50 bis 60 Prozent der Bestände ab. Nach offiziellen Berechnungen hat die europäische Fischereiflotte eine Überkapazität von mehr als 40 Prozent. Damit sich die übernutzten Fischbestände erholen können, müsste die Hälfte der 100.000 Fischereischiffe stillgelegt werden. Zwar investierten die EU-Länder von 1994 bis 1999 fast 900 Millionen Euro in den Abbau von Überkapazitäten. Gleichzeitig floss ebenso viel Geld in die Modernisierung von Schiffen und Hafenanlagen.

Weltweit wird nach der Maxime gefischt: Wer zuerst kommt, fischt zuerst - und wer nicht zugreift, überlässt die Chance dem Nächsten. In vielen Staaten existieren keine Fischereimanagement-Pläne, und dort, wo es sie gibt, mangelt es häufig an Kontrolle und Durchsetzung. Obwohl der Nordost-Atlantik und die Nordsee weltweit die längste Tradition in Fischereimanagement und -forschung haben, wird vorhandenes Wissen von den zuständigen EU-Politikern nicht aufgegriffen.

Regelmäßig legt etwa der Internationale Meeresrat Berichte zur Lage der Fischbestände vor. Doch EU-Beschlüsse zur Reduzierung der Fangmengen liegen meist weit unter den Empfehlungen des Rates.

Verschärft wird die Krise durch den enormen Beifang in der Fischerei. Rund 30 Millionen Tonnen Meerestiere werden weltweit jedes Jahr über Bord geworfen. Dies ist nicht nur eine ökologische Katastrophe - auch die wirtschaftlichen Schäden sind enorm.

Zusätzlich wird die Überfischung durch hohe Subventionen gefördert: Die jährliche Weltfischfangmenge hat einen Wert von etwa 70 Milliarden US-Dollar. Aber es werden ca. 15 Milliarden US-Dollar für die Unterstützung der Fischerei ausgegeben.

Was wird gefangen?
80 Prozent des angelandeten Fisches stammen von nur 200 Beständen. Von Bestand spricht man, wenn es um die regionale Verbreitung von einer bestimmten Fischart geht. Vom Hering existieren beispielsweise allein im Nordatlantik mindestens 14 verschiedene Bestände.
Fischarten gibt es weltweit rund 25.000. Nach Menge ist die weltweit bedeutendste Fischart die Anchoveta, die Peruanische Sardelle, die fast ausschließlich zu Fischmehl verarbeitet wird. Zweitwichtigste Fischart ist der Alaska-Seelachs, der bei uns vor allem als Fischstäbchen, Schlemmerfilet oder Quadratfisch auf den Markt kommt. An dritter Stelle stehen die Heringe, die vor allem aus dem Nordatlantik stammen.

Seit 2002 gilt eine neue EU-Verordnung zur besseren Kennzeichnung von Fischerei-Erzeugnissen, einschließlich Krebs- und Weichtieren. Sie besagt, dass frische, gefrorene und getrocknete Fischereiprodukte nur verkauft werden dürfen, wenn sie mit

  • Handelsbezeichnung (Art)
  • Produktionsmethode (Meere-, Binnenfischerei oder Aquakultur/Zucht)
  • Fanggebiet (z.B. Nordostatlantik, Ostsee) oder Aufzuchtsgebiet (z.B. Norwegen)

gekennzeichnet sind.
Verarbeitungsprodukte wie Fischstäbchen und Fisch-Konserven sind von der Regelung nicht betroffen. Zudem ist die Kennzeichnung aus ökologischer Sicht unzureichend, da sie nichts über die Situation der jeweiligen Bestände und über die Fangmethoden aussagt.

Die Ozeane sind leergefischt.
Obwohl zahlreiche Fischbestände bereits vor dem Zusammenbruch stehen, durchkämmen hochtechnisierte Industriefangflotten weiterhin die Weltmeere. Mit immer effektiveren Fangmethoden werden die letzten Speisefische eingesammelt. Doch die angewandten Techniken fordern einen hohen Tribut: Mehr als 30 Millionen Tonnen unerwünschter Beifang, darunter Jungfische, Vögel, Wale und Haie, sterben jährlich in den Netzen. So ist der Kabeljaubestand in der Nordsee zusammengebrochen und auch Scholle und Seezunge sind weitestgehend ausgebeutet. Zu den ungewünschten Meerestieren zählen Fische, Seesterne, Muscheln und Krebse, aber auch Wale, Seevögel und Haie. Diese werden tot oder sterbend über Bord (Beifang) gekippt.

Nur die gewünschte Fischart alleine aus dem Wasser zu holen, ist praktisch unmöglich. Fische schwimmen nun einmal mit anderen Artgenossen zusammen im Meer, und auch im Schwarm selbst haben nicht alle eine Standardgröße. Nur bei Schwarmfischen wie dem Hering, der Sardine, der Makrele und der Sardelle ist mit dem Netz relativ selektives Fischen möglich, die Beifangraten liegen bei diesen Fischarten „nur“ zwischen 3 und 10 Prozent. Bei Garnelen und Plattfischen beispielsweise liegen sie jedoch zwischen 40 und 80 Prozent.

Jedes Jahr werden auf den Meeren bis zu 39 Millionen Tonnen sinnlos getöteter Beifang auf Fischereischiffen wieder über Bord geworfen. Unter Beifang versteht man unerwünschte oder zu kleine Fische, sowie Schildkröten, Haie, Seevögel, Robben, Wale und Delphine, die in den Netzen qualvoll verenden und ungenutzt wieder über Bord geworfen werden. Nur sehr wenige Tiere überleben den Rückwurf ins Wasser. Der größte Teil des Beifanges kommt aus der industriellen Fischerei, da traditionelle Fischerboote im Gegensatz zu diesen Monsterschiffen mit ungewollter Beute viel besser umgehen d.h. diese auch nutzen können. Oft ist das Verhältnis zwischen erwünschtem Fisch und Beifang geradezu absurd:
Für 1 Tonne Seezunge werden etwa 11 Tonnen Beifang getötet oder für 1 Tonne Shrimp sogar bis zu 15 Tonnen.

Ein Grund für die problematischen Beifänge von Fischarten ist die Quotenvergabe. Fangquoten sind eigentlich sinnvolle Maßnahmen zur Begrenzung der Fischerei. In der Praxis führen sie dazu, dass die Fischer nur solche Arten an Bord behalten, für die sie eine Quote besitzen und die aufgrund Größe und Gewicht einen guten Gewinn versprechen. Kleine Fische und andere Arten sterben als ungewünschter Beifang.

Ein weiterer Grund ist die optimale Nutzung der Laderäume. Diese werden mit der wirtschaftlich ertragreichsten Ware gefüllt. Selbst wenn dem Garnelenfischer edle Schollen in die Netze gehen, wirft er sie weg, da Krabben mehr Gewinn versprechen. Allein den europäischen Garnelenfischern gehen jedes Jahr junge Schollen im Wert von 18 Millionen Euro in die Netze. Die Fische werden nicht verwertet, sondern tot über Bord gekippt.

In der Nordsee werfen Fischer ein Viertel der Fänge wieder über Bord - darunter häufig wertvolle Speisefische. So wird etwa jeder zweite Wittling und Schellfisch aufgrund seiner Größe oder einer bereits erfüllten Quote wieder tot ins Meer zurückgeworfen.

Haie, Wale und Delfine
Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation sterben jährlich 100 Millionen Haie durch die Fischindustrie. 700.000 Haie werden allein durch Langleinenfischer im Pazifik getötet, 80.000 Blauhaie durch die französische Treibnetzflotte im Nordostatlantik. Da sich Haie langsam vermehren, aber hemmungslos gejagt werden, sind von 100 befischten Haiarten bereits 11 vom Aussterben bedroht, mindestens 70 weitere gelten als gefährdet.
Auf den Weltmeeren sterben jährlich mehr als 350.000 Wale und Delfine als Beifang in der Fischerei. Die Dunkelziffer liegt bei einer Million. Im tropischen Ostpazifik verenden jährlich Tausende Delfine durch die Ringwadenfischerei auf Thunfisch. An der französischen und englischen Küste werden jedes Frühjahr Hunderte toter Delfine angeschwemmt. Sie sind Opfer der Schleppnetze auf europäischen Fischtrawlern. In Nord- und Ostsee müssen jährlich Tausende der nur 1,50 Meter großen Schweinswale als Beifang in Treib- und Stellnetze qualvoll ertrinken. Allein in der Nordsee sterben so jedes Jahr 7000 Schweinswale. 

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtgebiete

F. sind Flächen, die zum Teil ständig von seichtem Wasser bedeckt sind. Darunter fallen Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete sowie im erweiterten Sinne auch Gewässer.

2% der Fläche Westdeutschlands werden als F. bezeichnet. F. sind Gebiete hoher biologischer Produktion und großen Artenreichtums. Von den 649 höheren Tierarten der alten BRD ist fast jede zweite auf F. angewiesen, und zwar 13% der Säuger, 46% der Vögel, 23% der Reptilien und fast alle Lurch- und 150 Fischarten. F. regulieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Da sie für den Menschen nicht direkt nutzbar sind, werden sie z.B. häufig zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgetrocknet. Eine Vielzahl der vom Aussterben bedrohten Arten ist von diesen Maßnahmen betroffen. Von den gefährdeten Vogelarten der Roten Liste sind über 80% Bewohner der F..

1971 wurde in Ramsar/Iran eine Internationale Konvention über den Schutz von F. abgeschlossen, der gegenwärtig 48 Staaten beigetreten sind. Am 25.6.1976 trat in der BRD das Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, insb. als Lebensraum für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung, in Kraft. Zunächst werden 17 F., die wichtige Rast- und Überwinterungsgebiete von Watt- und Wasservögeln sind, unter Schutz gestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Flachmoor

F. (= Niedermoor) entstehen im nährstoffreichen Grundwasserbereich durch Verlandung von nacheiszeitlichen Schmelz- und Stauwasserseen.

F. werden künstlich entwässert und gedüngt als Grün- oder Ackerland genutzt (Dauergrünland). Im Gegensatz zu den Hochmooren sind F. wirtschaftlich besser nutzbar, so daß notwendige Schutzmaßnahmen oft unterbleiben und ihre Gefährdung größer ist.

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtbiotop

Allgemeiner Begriff für Land- und Uferlebensräume, in denen Wasser der charakterisierende ökologische Faktor ist.

Zu den F. gehören Feuchtwiesen, Moore, Fließgewässer und ihre Ufer, Flußauen, Seen, Teiche (Gartenteich) und Lebensräume mit staunassen Böden in jeder Form.
Pflanzen feuchter Lebensräume sind oft in besonderer Art und Weise an die oft sauerstoffarmen Lebensbedingungen angepaßt durch Durchlüftungsgewebe, Schwimmplatte, Atemwurzeln, veränderte Oberflächen (Epidermisstruktur) und veränderte physiologische Eigenschaften.

Typische Pflanzen feuchter Standorte sind u.a. Schwarzerle, Moorbirke, Sumpfdotterblume und v.a. Ried- und Sauergräser. Aber auch Tiere wie der Große Brachvogel, Salamander, Kröten, Molche und viele Insekten sind an die feuchten Bedingungen angepaßt. Der Anteil der F. in der Landschaft ist durch die Überführung von Feuchtgrünland in trockenes, intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland oder Ackerland, durch den Torfabbau (Torf), die Verrohrung von Bächen und die Begradigung von Flüssen stark zurückgegangen.

Der Verlust an Lebensraum für die daran angepaßten Organismen findet deutlich Niederschlag in der Roten Liste der ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere: Von den 350 Pflanzenarten, die an Feuchtland gebunden sind, sind 182 vom Aussterben bedroht oder bereits verschollen (Artensterben).
Weitere Gefährdungen von F.: Braunkohle

Autor: KATALYSE Institut