Ein N. ist ein besonders schützenswertes Einzelobjekt in der Natur, wie z.B. Standorte seltener Tiere und Pflanzen, alte Bäume, Quellen, Felsformationen und Höhlen, Wasserfälle oder große Einzelbäume.
N. werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder ästhetischen Gründen sowie angesichts ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz gestellt (§ 17 Bundesnaturschutzgesetz).
Autor: KATALYSE Institut