N. sind großräumige, mindestens 1.000 ha umfassende Naturlandschaften von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit, in einem möglichst natürlichen, vom Menschen unberührten Zustand.
N. unterliegen strengen Schutzbestimmungen, um den vorhandenen vielfältigen Tier- und Pflanzenartbestand zu erhalten und ihn vor menschlichen Eingriffen zu schützen (nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz). Die Mehrzahl der deutschen N. sind sogenannte Ziel-Nationalparke, in denen die Kriterien der ungestörten Naturentwicklung nur zum Teil erfüllt werden. Häufig werden die Schutzziele in Gebieten nicht erreicht, in denen traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweisen der ansässigen Bevölkerung und touristische Aktivitäten zugelassen sind.
In Deutschland gibt es derzeit 15 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 913.431 ha. Ungefähr 80 % dieser Fläche sind Watt- und Wasserflächen.
- Naturschutz, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Bundesnaturschutzgesetz
Autor: KATALYSE Institut