Ein L. ist ein Landschaftsraum, der zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushalts, zur Erhaltung des Erholungswertes, der landschaftlichen Eigenart und biologisch-ökologischen Vielfalt gegen verunstaltende oder schädigende Eingriffe geschützt wird (Bundesnaturschutzgesetz § 15).
Schützenswert ist im Gegensatz zu Naturschutzgebieten nicht die Natur selbst, sondern ihre Funktion (z.B. Erholungswert), Ästhetik, Eigenart oder Vielfalt. In L. bleiben bereits bestehende wirtschaftliche Nutzungen (insbesondere land- und forstwirtschaftliche) ggf. unter Auflagen erlaubt, sofern Eingriffe, die Eigenart, Erholungswert und natürliche Wirkungsgefüge beeinträchtigen ausgeschlossen sind (z.B. Rodung von Waldstücken, Beseitigung von Hecken, Bäumen, Tümpeln, Teichen, Nutzungsänderungen wie z.B. Aufforstung von Wiesentälern, Flußregulierungen, Einleiter, Anlage von Kiesgruben, Bau von Seilbahnen usw.).
Im Vergleich mit Naturschutzgebieten handelt es sich bei L. in der Regel um großflächige Gebiete mit geringeren Einschränkungen für andere Nutzungen. In Deutschland gab es 1998 rund 6.616 L. mit einer Gesamtfläche von knapp 9.6 Millionen, dies entspricht einem Anteil an der Fläche Deutschlands von 26,9 Prozent.
Autor: KATALYSE Institut