Massentierhaltung

Als Massentierhaltung wird die konzentrierte Haltung von Tieren, v.a. Geflügel, Rindern und Schweinen in großer Zahl auf engem Raum (z.B. Batteriehaltung von Legehennen) zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel bezeichnet. Massentierhaltung erfolgt mit sehr großen Beständen und meist nur einer Tierart.

Die zunehmende der Konzentration der Tierhaltung erfolgt aus arbeitstechnischen und ökonomischen Gründen. Massentierhaltung oder auch Intensivtierhaltung ist nicht genau definiert. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) spricht von Intensivtierhaltung, wenn mehr als zehn Großvieheinheiten (GV entspricht ca. 10 Kühen) auf einem Hektar gehalten werden.

Massentierhaltung findet unter hohem Aufwand technischer Hilfsmittel und mit möglichst wenig Personal- und Zeitaufwand statt, um möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften. Mit der Spezialisierung gehen Tierhaltungsbetriebe wirtschaftlich und seuchenhygienisch ein größeres Risiko ein als ein vergleichbarer Mischbetrieb.

Aufgrund der beengten Haltung und der einseitigen Züchtung auf Leistung (z.B. hohe Fleischerträge) sind die Tiere krankheitsanfälliger, was zu einem höheren Arzneimitteleinsatz führt. In der Massentierhaltung ist die prophylaktische Gabe von Arzneimitteln zur Tierernährung immer noch legale Praxis, auch wenn einige für die menschliche Gesundheit gefährdende Stoffe inzwischen von der EU und der Bundesregierung verboten wurden. Der teilweise hohe Einsatz von Antibiotika wird für die Resistenz verschiedener Krankheitserreger bei Mensch und Tier verantwortlich gemacht.

Ein großes Problem sind die großen Mengen an Gülle und Festmist, die bei zu geringer Landfläche des Betriebes nicht komplett auf den eigenen Flächen ausgebracht werden können, so daß sie anderweitig entsorgt werden. Die weitgehende Umstellung der Stallhaltung von Festmist- auf Flüssigmistsysteme (Gülle) hat zu regional hoch anfallenden Güllemengen gesorgt. In der Vergangenheit wurden v.a. in den Intensivgebieten der Massentierhaltung Ackerflächen durch hohe Güllegaben überdüngt. Eine Grundwasserbelastung erfolgt v.a. durch überschüssiges Nitrat, das in tiefere Bodenschichten gelangt und bis in das Grundwasser ausgewaschen werden kann. (Überdüngung).

Die Massentierhaltung ist der Teil der Landwirtschaft mit besonderer Klimarelevanz, da die Tierhaltung in besonderem Umfang klimawirksame Emissionen freisetzt. Hierzu gehören die für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase wie Methan (CH4) (z.B. aus der Rinderhaltung) und Lachgas (N2O) (v.a. durch Gülle-Düngung) sowie Kohlendioxid (CO2) (durch anaerobe Prozesse). Das Umweltbundesamt hat daher in ihrer Studie Nachhaltiges Deutschland; von 1997 vorgeschlagen die gülleintensive Massentierhaltung in eine flächengebundene und artgerechte Tierhaltung umzuwandeln.

Dr. Jean Mayer (von der Harvard University) hat errechnet: 
60 Millionen Menschen mehr, könnten ernährt werden, wenn sich jeder Fleischesser nur um 10% einschränken würde. Grund: Pro 1 Kilogramm Fleisch, gehen 10 Kilogramm Futter (Getreide, Mais) voraus. 90% des globalen Ernährung wird durch den Fleischkonsum dezimiert. Während Äpfel z.B. nur 60 Liter Wasser pro Kilogramm aufbrauchen, braucht man pro 1 kg Rind, 32.100 Liter Wasser auf. (Stall- und Schlachthof-Reinigung mit einberechnet)

Autor: KATALYSE Institut

Margarine

Der Name beruht auf falschen Annahme des Chemikers Cheverul, der 50 Jahre vor der Entwicklung der M. eine Fettsäure M.-säure nannte.

M. wird aus Pflanzenölen und Pflanzenfette hergestelt, wie etwa: Soja, Sonnenblumen, Erdnuß, Baumwollsaat, Kokos, Palmöl, Raps. Tierfette wie Rindertalg oder hochwertiges Fischöl finden nur noch in geringem Umfang für bestimmte M.-sorten Verwendung. Öle und Fette werden zur M.-Herstellung in einem genau festgelegten Verhältinis zu einer "Fettkombination" zusammengestellt und bereits auf die Bedürfnisse der späteren Spezialm. abgestimmt.

Spezialm. zum Backen bestehen aus Fettraffinat/Fettkomposition, Wasser, Milch und Ingredenzien wie fettlöslichen Vitaminen, Lecithine usw.

Diese Zutaten fließen nach genauer Rezeptur in einen besonderen Mischbehälter, den Premixer. In ihm wird die flüssige M.-mischung gut durchmengt. Danach drücken Hochdruckkolbenpumpen die flüssige M.-mischung zur schonenden Kurzzeiterhitzung in den Pasteur. Hierbei bleiben alle wertvollen Bestandteile erhalten.

Ab der Jahrhundertwende brach der weltweite Siegeszug der M. ein. Durch die historische Entdeckung von Herrn Normann (dass man mit Hilfe von Wasserstoff flüssige Öle härten kann) wurde es möglich, das Produkt für M. auf der ganzen Welt herzustellen.

M. ist eine Verbindung (Emulsion) aus Stoffen, die sich üblicherweise nicht dauerhaft mischen lassen: Fett und Wasser. In einem komplizierten Mischungsvorgang wird zunächst ein Fettgemisch aus Ölen und festen Fetten vorbereitet. Zu diesem Fettgemisch werden noch fettlösliche Vitamine, der Frabstoff Carotin und der Emulgator Lecithin beigefügt. Es entsteht ein flüssiges, wasserhaltiges Gemisch aus Magermilch, Wasser, Salz und Stärke. Wird die Milch zuvor mit Sauermilchbakterien angereichert, so verleiht dies der M. später einen butterähnlichen Geschmack.

M. wird in vielen Variationen angeboten. Jeder Hersteller hat eine eigene Rezeptur mit unterschiedlichen Zutaten, darum eigent sich nicht jede Margarine als Brotaufstrich, zum Kochen oder Braten. So gibt es für fast jeden Verwendungszweck eine spezielle M.

M.-Sorten:

  • Diätmargarine
  • Diät-Pflanzencreme
  • Diät-Reformmargarine
  • Halbfettmargarine
  • Haushalts- oder Standardmargarine
  • Pflanzenmargarine
  • Pflanzenmargarine aus einer Pflanzenart
  • Pflanzenmargarine, linolsäurereich
  • Reformmargarine

Siehe auch: Fette

Autor: KATALYSE Institut

Mannit

M. ist Mannit ein Zuckeraustauschstoff, der nur etwa halb so süß ist wie Haushaltszucker und nur den halben Energiegehalt besitzt.

Süß schmeckender Hexitzucker (= C6H14O6; Formel). Anw. als Diabetikerzucker, Abführmittel, Gallemittel.

Siehe auch: Süßstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Lipide

Sammelbegriff für Fette und fettähnliche Substanzen.

L. werden von Tieren und Pflanzen gebildet, aber auch chemisch synthetisiert. Sie sind unlöslich in Wasser, jedoch löslich in vielen organischen Lösungsmitteln, z.B. Benzol, Ether und Chloroform (Trichlormethan). In der Natur haben die L. ganz unterschiedliche Funktionen: z.B. als Energiereserven, als Zellmembranbestandteile (Membran-L., Struktur-L.), als Vitamine (z.B. Carotin als Vitamin-A-Vorstufe) und als Hormone (z.B. Steroidhormone). Im deutschen Sprachgebrauch werden als L. nur die eigentlichen Fette (Triglyceride aus Glycerin und Fettsäuren) bezeichnet, während die komplexen L. Lipoide genannt werden (z.B. Phosphatide, Glykolipide, Cholesterin).

Autor: KATALYSE Institut

Light-Produkte

Light-Produkte sind Lebensmittel oder Getränke, bei denen bestimmte Stoffe verringert, ersetzt oder entzogen wurden, meist mit dem Ziel den Energiegehalt durch Fett- oder Kohlenhydrat-Reduzierung zu verringern. Der Begriff „Light“ ist weder im Lebensmittelrecht noch in anderen Gesetzgebungen klar definiert.

"Light" kommt aus dem Englischen und bedeutet leicht. Mit "leicht" müssen keine bestimmten Eigenschaften verbunden sein; so kann ein Produkt z.B. leicht bekömmlich, leicht verdaulich, kalorienarm, alkoholfrei, entkoffeiniert oder nikotinarm sein. Deutet der Begriff "light" auf einen verminderten Energie- oder Nährstoffgehalt gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel hin, so schreibt das Lebensmittelrecht vor, dass diese um mindestens 30 Prozent vermindert sein müssen. Der Energiegehalt einer Light-Margarine darf demnach maximal 70 Prozent des Energiegehaltes einer normalen Margarine enthalten. Begriffe wie "leicht bekömmlich" oder "leicht verdaulich" hingegen, erlauben keine Aussagen über den Kalorien- oder Nährstoffgehalt eines Lebensmittels.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.
LÖBBERT, R; et al.: Lebensmittel. Haan-Gruiten 2004.

Weiterführende Literatur:
POLLMER, U; WARMUTH, S.: Lexikon der populärsten Ernährungsirrtümer. Frankfurt am Main 2004.
TAPPESER, B; et al.: Die_blaue_Paprika. Basel 1999.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelzusatzstoffe

Sammelbezeichnung für weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gründen (Farbstoffe) zugesetzt werden.

Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) eingeführt. Für Lebenmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, d.h. nur die gesetzlich zugelassenen und damit in der Positivliste aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden; wer andere als die zugelassenen Zusatzstoffe einsetzt macht sich strafbar. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe werden einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung, den sogenannten E-Nummern, zugeordnet.

Nur ein Teil der Lebensmittelzusatzstoffe unterliegt der Kennzeichnungspflicht, bei lose verkauften Lebensmitteln dürfen viele Zusatzstoffe meist ohne Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland werden alle Grundregeln für den Einsatz von Zusatzstoffen im LMBG definiert. Einzelheiten, wie die Anwendungsbereiche, die Zulassung mittels Positivliste und die Kennzeichnung von "offenen" Lebensmitteln sind in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) geregelt.
Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung regelt darüberhinaus chemische Reinheitsanforderungen. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von anorganischen Verbindungen, wie z.B. Schwermetallen enthalten. Soweit für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe keine abweichenden Reinheitsanforderungen werden, dürfen maximal 3 mg Arsen, 10 mg Blei, 25 mg Zink und 50 mg Zink- und Kupfergehalt nicht überschritten werden.

Damit ein Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, muss er folgende Kriterien erfüllen:
a) Es muss der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht werden,
b) Es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelzusatzstoff technologisch notwendig ist.

Bei dieser Betrachtung ist der Nutzen eines Lebensmittelzusatzstoff gegenüber dem potenziellen Risiko abzuwägen. Wegen einigen Unsicherheiten in Bezug auf die Übertragung von Ergebnissen von Tierversuchen auf den Menschen und der ausbleibenden Beurteilung von Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen mit Lebensmittelzusatzstoffen können keine endgültigen Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusaztstoff getroffen werden.

Voraussetzung für die Zulassung einer Substanz als Lebensmittelzusatzstoff ist die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Nachweis für die technologische Notwendigkeit. Die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird über die experiementelle Ermittlung (Versuche an Mikroorganismen und Tieren) des ADI-Wertes vorgenommen. In Deutschland beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit entsprechende toxikologische Untersuchungen. Das Codex-Alimentarius-Komitee prüft die toxikologischen Ergebnisse und die Bewertung und ermittelt mit Hilfe von geschätzten Verzehrsmengen die zu erwartende Belastung für den Menschen. Eine absolute Unbedenklichkeit kann für den Menschen nicht garantiert werden, da das ADI-Wert-System Risiken insbesondere für empfindliche Personen (Alte, Kranke, Kinder), nicht ausschließen kann (vgl. Kapitel Toxikologie der Lebensmittel). Die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes schließt aber bestimmte gesundheitliche Wirkungen nicht aus.

Beispiel "Gesundheitliche Unbedenklichkeit": Seit vielen Jahren ist bekannt und erwiesen, dass bestimmte synthetische Farbstoffe und einige Konservierungsstoffe, aber auch einige andere Zusatzstoffe bei bestimmten Personen allergische Reaktionen verursachen können. Auch Schwefeldioxid und seine Verbindungen, die als Konservierungsstoffe z.B. für Trockenfrüchte und Wein eingesetzt werden, können Asthma, Kopfschmerzen und eine Reizung des Magen-Darm-Traktes verursachen. Diesen Erkenntnissen wurde nicht durch Streichung der entsprechenden L. aus der Positivliste Rechnung getragen, sondern es wurde lediglich der Anwendungsbereich für einige Farbstoffe eingeschränkt.

So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B. der Konservierungsstoff Propionsäure) die als gesundheitlich unbedenklich galten im Zuge eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wieder vom Markt genommen und verboten wurden. Bedenklich sind bei den Farbstoffen die synthetischen Azofarbstoffe wie Tartarzin (E 102). Geringe Mengen, die in einigen Lebensmitteln enthalten sind, reichen aus, um bei empfindlichen Personen Nesselsucht (Allergie) oder Asthma auszulösen.

Auch bei der Frage der technologischen Notwendigkeit von Zusatzstoffen existieren verschiedene Auffasungen darüber, was "technologisch notwendig" bedeutet. Größtes Manko ist, dass eine einmal festgestellte technologischen Notwendigkeit bei der Zulassung später nicht mehr überprüft wird. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist hier dringender handlungsbedarf gegeben. Schließlich könnten heute eine Reihe von Lebensmittelzusatzstoffen von der Zulassung ausgeschlossen werden und andere im erheblichen Maße eingeschränkt werden.

Beispiel "Technologische Notwendigkeit": Viele konservierte Nahrungsmittel werden auch in nicht konservierter Form (z.B. Feinkostsalate) hergestellt. So wird z.B. ein konservierter Fleischsalat mit einer Haltbarkeit von drei Wochen, das gleiche Produkt ohne Konservierungsstoffe mit einer Haltbarkeit von 10 - 14 Tagen angeboten. Hier ist die technologische Notwendigkeit von Konservierungsstoffen unseres Erachtens nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber gefordert, den Stand der Technik bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln neu zu bewerten und bestimmte Anwendungen von Zusatzstoffenerneut zu überprüfen.

Von vielen Lebensmittelherstellern wird dem entgegen gehalten, dass ein Teil der Verbraucher länger haltbare Produkte wünscht. In der Regel ist es aber der Lebensmittelhandel, der lange Haltbarkeitsfristen fordert und damit die Produktrückläufer gering hält.

Durch die EU-weite Harmonisierung der Zusatzstoff-Regelungen hat sich die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe stark erweitert, v.a. die von Verbraucherschützern und Umweltmedizinern als gesundheitlich problematisch angesehen werden.
Während bei verpackten Lebensmitteln mit wenigen Ausnahmen alle Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen sind, entfällt dies weitgehend beim Verkauf von losen, unverpackten Lebensmitteln.

Die wichtigsten Lebensmitzusatzsoffgruppen sind Antioxidantien (E 300 – E 312), Emulgatoren und Stabilisatoren, Farbstoffe (E 100 – E 175), Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe (E 200 – E 283) sowie Süßungsmittel.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelvergiftung

Vergiftungserscheinungen infolge Aufnahme verunreinigter, giftiger, zersetzter oder bakteriell infizierter Nahrungsmittel.

Am häufigsten kommt die L. aufgrund bakterieller Verunreinigung vor. Die Bakterien (Salmonellen (Salmonellosen), Staphylokokken) infizieren z.B. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Salate, Eier, Speiseeis, Meeresfrüchte.

Die Krankheitssymptome werden teils durch die Bakterien selber, teils durch deren freigesetzte Gifte hervorgerufen. Vorbeugend wirken ausreichende Lebensmittelhygiene und Trinkwasseraufbereitung.
Chemische Gifte können z.B. Metalle aus Kochgeräten oder Umweltgifte sein.

Natürliche Gifte sind z.B. enthalten in Pilzen und in mutterkornhaltigem Getreide. In Hülsenfrüchten muß das natürlich enthaltene Gift erst durch ausreichend langes Kochen zerstört werden. Kartoffeln enthalten ein natürliches Gift nur, falls sie grün aussehen. Dieses Gift lässt sich auch durch Kochen nicht zerstören. Die grünen Teile müssen entfernt werden.

Lit.: KATALYSE (Hrsg): Neue Chemie in Lebensmitteln, Frankfurt 1998.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkonservierung

Die L. dient der Haltbarmachung und der Vermeidung von vorzeitigem enzymatischem und mikrobiellem Verderb von Lebensmitteln.

Hierbei unterscheidet man folgende Verfahren:
Kälte (Kaltlagern, Tiefgefrieren), Hitze (Pasteurisation, Sterilisation; Weißblech), Trocknung (Sprühtrocknung, Gefriertrocknung) enzymatische oder mikrobiologische Verfahren (Säuerung, Fermentation), Zucker, Salz, chemische Konservierungsstoffe und Lebensmittelbestrahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkennzeichnung

Für die L. existiert keine einheitliche Rechts- oder Normensammlung.

Die Kennzeichnungsvorschriften sind auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verteilt. Eine Kennzeichnungspflicht gilt mit wenigen Ausnahmen (z.B. die Angabe von Konservierungsstoffen) nur für verpackte Lebensmittel, lose Ware unterliegt dagegen so gut wie keiner Pflichtkennzeichnung

Die L.-Verordnung schreibt seit 1983 folgende Elemente zwingend vor:

  • Zutatenliste (aller verwendeten Roh- und Zusatzstoffe in der Reihenfolge ihres gewichtsmäßigen Anteils),
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (kein Verfalldatum, sondern ein Garantiedatum, für die Beibehaltung der spezifischen Eigenschaften des Lebensmittel),
  • Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels sowie
  • Mengenangabe und Herstellerangabe.

Durch die EU-Harmonisierung wurde eine Flut neuer L.-Vorschriften (Herkunftsbezeichnungen, Gütesiegel für Wein, Bestrahlungssymbol (Lebensmittelbestrahlung), Symbol für gentechnische Erzeugnisse (Gentechnologie) u.v.m.) ausgelöst.

Eine europaweite Neuordnung und Konzipierung wird seit 2001 sowohl von den Verbraucherverbänden als auch der Lebensmittelwirtschaft gefordert.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelimitate

L. sind Nahrungsmittel, die durch eine untypische Zusammensetzung (z.B. Milch aus Pflanzenbestandteilen) geeignet sind, ein herkömmliches Produkt (z.B. Kuhmilch) zu imitieren.

L. sind nachgemachte Nahrungsmittel. Sie sind im wesentlichen dadurch charakterisiert, dass die originären tierischen Rohstoffe (z.B. Milchfett) ganz oder teilweise durch meist billigere pflanzliche Rohstoffe (z.B. Sojaöl, Kokosfett) ausgetauscht sind.

Wegen ihrer äußerlichen und geschmacklichen Ähnlichkeit zu den Originalen sind L. für den Verbraucher oft schwer zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aller Lebensmittelinhaltsstoffe ist deshalb von besonderer Bedeutung

Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Reinheitsgebote (Bier, Fleisch-, Wurstwaren und Milchprodukte) nach und nach zu Fall gebracht, da in diesen Bestimmungen eine Einschränkung des freien Warenverkehrs gesehen wurde.

Inzwischen darf Wurst mit Soja, Bier mit Zusatzstoffen und Tofu im Käse eingesetzt werden. Allerdings bleiben die Bezeichnungen Milch, Butter, Käse und Wurst nur "echten" Erzeugnissen vorbehalten. So muß z.B. der Zusatz von Soja generell und eindeutig deklariert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelfarbstoffe

43 F. von hellgelb bis tiefschwarz sind in der Europäischen Union zugelassen. Sie sorgen für appetitliches Aussehen und geben den Lebensmitteln das perfekte Make-up. Allerdings nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen.

Beispielsweise stehen die Azo-F. in Verdacht, Pseudoallergien auszulösen. Dazu zählen unter anderem der gelbe F. Tartrazin oder Amaranth, das Spirituosen und Fischrogen rot macht. Gut ein Drittel der F. gilt als bedenklich und kann bei empfindlichen Menschen Atemnot, Hautausschläge und Fieber auslösen.

F. werden zugesetzt, um verarbeitungsbedingte Farbverluste auszugleichen und das Lebensmittel optisch aufzuwerten. F. dürfen unverarbeiteten und frischen Lebensmitteln sowie Fruchtsäften, Fisch, Fleisch und Geflügel nicht zugesetzt werden.

Vorzugsweise werden sie daher bei Nährmitteln, Kunstspeiseeis, Obstprodukten und Süßwaren eingesetzt. Bei den F. wird zwischen natürlichen Farbstoffen z.B. Betanin aus der Roten Bete und naturidentischen F., bei denen ein chemischer Nachbau der in der Natur vorkommenden F. vorgenommen wird, unterschieden.

Zusätzlich existieren eine Reihe von künstlichen F., die nicht in der Natur vorkommen. Synthetische F. werden, wie die naturidentischen F., aus den Grundstoffen der Erdölchemie hergestellt. Die Synthese macht es möglich, die Eigenschaften der F. gegenüber natürlichen F. gezielt zu verbessern. So ist die Farbstabilität bei künstlichen F. häufig wesentlich größer als bei natürlichen F. Eine Gesundheitsgefährdung durch bestimmte F. (insbesondere synthetische Azo.-F.) kann vor allem bei Allergikern gegeben sein.

In Deutschland ist die Verwendung von synthetischen F. stark zurückgegangen bzw. wurde vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt (z.B. Tartrazin) insbesondere im Süßwarenbereich werden von den Herstellern häufig natürlich-färbende Pflanzensäfte (Spinat, Paprika, Kurkuma, Traubensaft, Heidelbeere, Rote-Bete-Saft) eingesetzt. Auf bestimmte Farben z.B. Blautöne, wird inzwischen weitestgehend verzichtet.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelbestrahlung

Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung ( Gamma-, Elektronen-, Röntgenstrahlen). Lebensmittelbestrahlung dient dem Abtöten von Mikroorganismen und der Keimhemmung, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Lebensmittelbestrahlung führt zu keiner radioaktiven Belastung(Radioaktivität) der Lebensmittel, wohl aber zu einer Vielzahl biochemischer Veränderungen.

Im Jahre 1957 wurden erstmals in der BRD kommerziell Gewürze bestrahlt. Das "neue" Lebensmittelgesetz von 1959 verbot diese erste Anwendung Die Ernährungsindustrie befürwortet grösstenteils die Lebensmittelbestrahlung, kann sie doch für sich grosse Vorteile aus einer Lebensmittelbestrahlung ziehen. Auch die EG-Komission hat sich dem positiven Standpunkt der Weltgesundheitsorganisation zur Lebensmittelbestrahlung angeschlossen. Seit Dezember 1988 liegt den EG-Mitgliedstaaten nun der Vorschlag für eine EG-Richtlinie zur Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen vor. Folgende Lebensmittel(-gruppen) sollen zur Lebensmittelbestrahlung zugelassen werden.

Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte, (Gemüse), Trockengemüse, Getreideflocken, getrocknete Kräuter und Gewürze, vorbehandelte Garnelen, entbeintes Geflügelfleisch und

Gummi arabicum.
Zur Beschlussfassung der EG-Richtlinie zur Lebensmittelbestrahlung ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, die aber bisher nicht zustande kam, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Forderungen zu der erstellten Lebensmittelliste haben.

Auch bei der Deklaration von bestrahlten Lebensmitteln und Lebensmitteln mit bestrahlten Zutaten herrscht grosse Uneinigkeit. Das von der EG-Komission vorgeschlagene Erkennungssymbol für bestrahlte Lebensmittel ist nicht für die Etikettierung von Endverbraucherware bestimmt, sondern beschränkt sich nur auf die Zwischenhändler (zum Beispiel Grosshandel).

Bis Anfang 1990 hatten rund 35 Staaten weltweit die {Lebensmittelbestrahlung} für bestimmte Lebensmittel zugelassen, in neun europäischen Staaten wurden bereits bestrahlte Lebensmittel gewerbsmässig auf dem Markt eingeführt. Abgesehen von einzelnen Markttestsgelangten bestrahlte Lebensmittel nicht direkt an den Verbraucher. In der Regel wurden diese von der Ernährungsindustrie als Zutat eingesetzt, weiterverarbeitet und anschliessend in den Verkehr gebracht.

Gefahren der Lebensmittelbestrahlung: Häufig fehlen den Lebensmitteln nach der Lebensmittelbestrahlung die typischen Verderbnismerkmale, und der Verbraucher wird wegen des atypischen Verderbs des Lebensmittels nicht gewarnt. So können nach der Lebensmittelbestrahlung zum Beispiel die typischen Verderbnisgerüche ausbleiben oder treten in geringerem Maße auf.

Ausserdem wird der Verdacht geäussert, dass manche Bakterien und Schimmelpilze durch Strahlenbehandlung zum Wachstum angeregt werden. Die Lebensmittelbestrahlung kann dazu führen, dass bestehende Hygienevorschriften umgangen werden, dass mikrobiologisch nicht einwandfreie Ware nach der Lebensmittelbestrahlung in den Handel gelangt.

In Grossbritannien sind schon einige grosse Nahrungsmittelbetriebe wegen illegaler Lebensmittelbestrahlung von bakteriell befallenen Lebensmitteln zur Verantwortung gezogen worden. Überhaupt wird die gesamte Mikroflora, die sich bei gesunden, handelsüblichem Fleisch im biologischen Gleichgewicht befindet, durch Lebensmittelbestrahlung stark verändert. Resistente Mikroorganismen können sich aufgrund mangelnder Gegenspieler leicht vermehren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich krankheitserregende Keime plötzlich unvorhergesehen stark vermehren.

Auch wertvolle Inhaltsstoffe werden bei der Lebensmittelbestrahlung verändert, bzw. es können sich neue Stoffe und reaktionsfreudige Radikale bilden. Zu diesen gehört Wasserstoffperoxid, dem ein Teil der konservierenden Wirkung der Lebensmittelbestrahlung zugeschrieben wird. Wasserstoffperoxid entsteht bei der Lebensmittelbestrahlung von Wasser und ist als Zellgift und Mutagen (erbgutverändernde Substanz) bekannt und als Zusatzstoff in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Zusätzlich verändert die Lebensmittelbestrahlung den Geschmack von Lebensmitteln, was ausführliche Testreihen bewiesen haben. Die Lebensmittelbestrahlung selbst führt zu Vitaminverlusten von bis zu 70 Prozent.
Die Lebensmittelbestrahlung wird ebenfalls zur Hemmung des Schimmelpilzbefalls bei exotischen Früchten und Erdbeeren eingesetzt. Die Folge ist, dass der Verbraucher über die tatsächliche Frische und Reife eines Produktes hinweggetäuscht wird. So wird. So finden wie in allen Lebensmitteln natürliche Abbauprozesse (zum Beispiel bei Vitaminen) statt, sie sind aber für den Verbraucher nicht erkennbar, da zum Beispiel Schimmel nicht mehr vorhanden ist.

Anlass zur Kritik geben vor allem die unzureichenden Nachweismethoden für die Lebensmittelbestrahlung. Seit Anfang der 80er Jahre sind nur wenige Verfahren zum Nachweis der Lebensmittelbestrahlung in die amtliche Sammlung der Untersuchungsverfahren aufgenommen wurden. Eine routinemässige Kontrolle von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht durchführbar, da kein allgemeingültiges Nachweisverfahren zur Verfügung steht.

Autor: KATALYSE Institut

Kühltruhe

Siehe Gefriergeräte.

Autor: KATALYSE Institut

Kühlschrank

K. belasten die Umwelt durch Stromverbrauch und FCKW-Freisetzungen (Ozonabbau).

K. gehören zu den Haushaltsgeräten mit dem höchsten Energieverbrauch. Je nach Güte der

Isolation verbrauchen K. unterschiedlich viel Energie, wobei sparsame Geräte nicht nur die Umwelt schonen (Strom, Kraftwerk), sondern auch Geld sparen (Haushaltsgeräte).

Ein großes Problem stellen die in K. enthaltenen FCKWs dar. Durchschnittlich enthält jeder K. etwa 150 g FCKW F12 als Kältemittel und 300-600 g FCKW F11 im Dämmschaum. Mit Hilfe von FCKW F11 wird der i.d.R. verwendete Polyurethan-Schaum (PUR) aufgetrieben und die gute Dämmwirkung des Schaums realisiert. Eine gute Dämmwirkung, d.h. geringer Stromverbrauch, wird derzeit meist mit relativ hohen FCKW-Anteilen im Dämmstoff erkauft.

Eine Abwägung zwischen niedrigem Stromverbrauch auf der einen und FCKW-Gehalt auf der anderen Seite ist schwierig. Da prinzipiell die FCKWs bei sachgerechter Entsorgung sowohl aus dem Kältekreislauf als auch aus dem Schaum zurückgewonnen werden können, sollte der niedrige Stromverbrauch höhere Priorität haben, da die Emissionen der Stromerzeugung nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Kraftwerk). Diese Prioritätensetzung ist allerdings umstritten, da eine sachgerechte Entsorgung bislang eher die Ausnahme darstellt.

FCKW-Ersatzstoffe: Für den Dämmschaum werden als FCKW-F11-Ersatzstoffe v.a. Kohlendioxid, vollfluoriertes Pentan und FCKW F22 diskutiert. K., die auf einen Teil des FCKW F11 zugunsten von Kohlendioxid verzichten, werden als FCKW-reduziert bezeichnet. Nachteil: Bei gleicher Dicke der Dämmschicht wird die

Isolation des K. herabgesetzt, der Stromverbrauch steigt.

Vollfluoriertes Pentan enthält zwar kein ozonschädigendes Chlor, ist dafür aber ein stark klimarelevantes Gas (Treibhauseffekt). FCKW F22, das sowohl im Schaum als auch als Kältemittel eingesetzt werden kann, besitzt zwar, da es nur ein Chlor-Atom enthält, ein geringeres ozonschädigendes Potential als F11 und F12, ist aber ebenso wie Pentan stark klimarelevant. Es bleibt abzuwarten, wann hochwertige Wärmedämmstoffe ohne umweltgefährdende Treibmittel verfügbar sind (Schaumglas).

Als FCKW-freies Kältemittel wird zunehmend der Fluorkohlenwasserstoff R134a favorisiert. Er ist chlorfrei und schädigt daher nicht die Ozonschicht, ist aber andererseits stark klimarelevant. Ein Molekül R134a trägt zum Treibhauseffekt etwa 3.000mal stärker bei als ein Molekül Kohlendioxid. Ein weitgehend umweltverträgliches Kältemittel stellt ein Gasgemisch aus Butan, Propan und Cyclopropan dar, wie es in einem in Ostdeutschland entwickelten und 1992 der Öffentlichkeit vorgestellten K. Verwendung findet.

Tips zum Stromsparen: Keine warmen Speisen in den K. stellen, unnötiges Öffnen vermeiden, Wandabstand zum Wärmetauscher (Metallgitter) mindestens 10 cm, regelmäßiges Säubern des Wärmetauschers, Aufstellung an möglichst kühlem Ort (auf keinen Fall neben dem Herd), eventuell zusätzliche Wärmedämmung anbringen und auf defekte Türdichtungen achten. Geräte ohne Gefrierfach verbrauchen etwa 20% weniger Strom (Haushaltsgeräte).

Siehe auch: Gefriergeräte

Autor: KATALYSE Institut

Konservierungsstoffe

Unter dem Begriff K. (E200-E283) werden alle Zusatzstoffe zusammengefaßt, die Mikroorganismen in oder auf Lebensmitteln abtöten oder in der Vermehrung hemmen.

Mit Ausnahme von Milch- und Essigsäure bedürfen alle K. der Zulassung (Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung).
E-Nummern, Lebensmittelzusatzstoffe

Lit.: KATALYSE: Was wir alles schlucken, Hamburg 1985

Autor: KATALYSE Institut

Konserven

Konserven sind sterilisierte, verpackte Lebensmittel, die über mehrere Jahre haltbar sind.

Die Sterilisation erfolgt entweder vor (Heißabfüllung) oder nach der Abfüllung und dem hermetischen Verschließen. Wichtig ist die Einhaltung der Kerntemperatur im Lebensmittel beim Sterilisationsprozess, da es sonst zu anaeroben Gärungsprozessen, zu sogenannten Bombagen kommen kann. Durch diese kann Verderb durch Botulismus hervorgerufen werden. Restinhalte sollten entfernt werden, da die Möglichkeit besteht, dass Metalle (z.B. Zinn) in das Lebensmittel übergehen. Durch diese Art des Konservierens kommt es zu Veränderungen von Farbe, Konsistenz, Geschmack und Vitamingehalt. Außerdem ist meist in Konserven sehr viel Zucker, Kochsalz und Lebensmittelzusatzstoffe zugesetzt. Konserven dürfen keine Konservierungsstoffe zugesetzt werden.

Weißblechdosen gehören zu den bedenklicheren Verpackungen, aufgrund der Möglichkeit eines Übergangs (Migration) von Schwermetallen (Blei und Zinn) auf das verpackte Lebensmittel. Diese Belastungen können durch mehrschichtige Lackierungen der Weißblechdose weitestgehend behoben werden. Glasverpackungen sind higegen unbedenklicher und umweltfreundlicher als Weißblech.

Autor: KATALYSE Institut

Klarspüler

Diese durchweg flüssigen Reinigungsmittel werden ausschließlich zur Nachbehandlung maschinengespülten Geschirrs eingesetzt.

Sie sollen dafür sorgen, daß aus der abschließenden Trocknungsphase das Spülgut ohne sichtbare Rückstände und Beläge hervorgeht. Im Gegensatz zu den üblicherweise hochalkalischen Maschinen-Spülmitteln sind K. sauer eingestellt (meist mittels Citronensäure) und müssen daher getrennt vom eigentlichen Reiniger aus einem separaten Vorratsbehältnis dosiert werden. Günstig für ein gutes Trocknungsergebnis ist ein möglichst weitgehender und gleichmäßiger Ablauf des Wassers vom Geschirr. Dies wird insb. durch Tenside erreicht, welche die Oberflächenspannung des Wassers erniedrigen. Für diesen speziellen Zweck sind aber nur bestimmte schaumarme nichtionische Tenside geeignet (z.B. Fettalkoholpolyethylen-polypropylen-glykolether). Die Fischtoxizität dieser Substanzen ist z.T. sehr hoch, der biologische Abbau vergleichsweise schlecht, was diese Tensidtypen zu den problematischeren in Haushaltsprodukten macht.
Als Lösemittel werden vor allem Isopropanol, aber auch Propylenglykol und Ethanol eingesetzt. Zuweilen auch noch Lösungsvermittler (Cumolsulfonat), Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe. Bei Überdosierung führen K. zu deutlich sichtbaren Schlieren.
Der Trocknungsprozeß hinterläßt also, ähnlich wie beim selbsttrocknenden, handgespülten Geschirr, einen dünnen Tensidfilm auf dem Spülgut. Unabhängig von der toxikologischen Relevanz dieser Restmengen, verzichten Alternativ-Hersteller auch aus Gründen der Abwasserentlastung ganz auf den Tensideinsatz in K. Manche Verbraucher gehen noch weiter und verzichten überhaupt auf konfektionierte K. und setzen einfach Essig bzw. Essigessenz ein.

Autor: KATALYSE Institut

Kennzeichnungspflicht

Eine Kennzeichnung erleichtert dem Verbraucher das Erkennen bestimmter Materialien und kann so den Kauf umweltfreundlicherer Produkte fördern.

Besonders wichtig ist eine Kennzeichnung der Kunststoffe im Hausmüll und in Altautos ( Autorecycling, PVC, Polyethylen, Polystyrol, Polyurethane), da sie für eine sortenreine Trennung der Kunststoffe notwendige Voraussetzung ist.

Die Material-K. für Verpackungsmaterialien zur Verbraucherinformation wird schon lange gefordert. Erstmalig sollte sie in der Verpackungsverordnung festgeschrieben werden. In der endgültigen Fassung wurde eine Pflicht zur Kennzeichnung schließlich doch nicht verankert.
Lebensmittel: EG-
Bio-Kennzeichnungsverordnung, Lebensmittelkennzeichnung

Autor: KATALYSE Institut

Käse

Käse ist ein aus Kuh-, Schafs-, Büffel- oder Ziegenmilch hergestelltes Lebensmittel, bei dem durch Zugabe von Lab
und/oder Milchsäurebakterien die wasserreiche Molke abgeschieden wird, so dass ein mehr oder weniger festes Milchprodukt entsteht.

Es wird angenommen, dass Käse schon vor 7000 Jahren hergestellt wurde. In Europa ist die Käseherstellung seit 3000-1000 v. Chr. bekannt.

Käse, kann aus Rohmilch oder pasteurisierter Milch hergestellt werden. Für den größten Teil der Käseherstellung (90 Prozent) wird jedoch pasteurisierte Milch verwendet, denn bei Rohmilch besteht das Risiko, dass sich im reifen Käse Krankheitskeime oder Keime vermehren, welche die Qualität mindern. Rohmilchkäse hat allerdings einen kräftigeren Geschmack als vergleichbarer Käse aus wärmebehandelter Milch.

Die frische Milch wird zuerst gereinigt, anschließend pasteurisiert (nicht bei Rohmilchkäse). Je nach Käsesorte wird der Fettgehalt eingestellt, indem die Milch mit Sahne angereichert oder entrahmt wird. Damit die Milch gerinnt und dick wird, werden entweder Milchsäurebakterien und/ oder Lab zugesetzt.
Lab ist ein Enzym, das aus Kälbermägen gewonnen wird. Inzwischen gibt es auch bio- oder gentechnisch hergestelltes Lab.
Durch die Gerinnung entsteht Käsebruch. Dieser wird nach Abtrennen der Molke in Formen geschöpft, z.T. gepresst, gesalzen und zum Reifen gelagert. Bei der Verwendung von Milchsäurebakterien entsteht nach Abtrennen der Molke zunächst Sauermilchquark als Ausgangsprodukt für Frischkäse und für die vor allem in Deutschland bekannten Sauermilchkäse.
Lab und Milchsäurebakterien werden, um das Aroma, den Geschmack und die Konsistenz günstig zu beeinflussen, miteinander kombiniert.

Die Dauer der Reifung ist, je nach Käsesorte unterschiedlich. Labkäse kann mehrere Jahre reifen, Frischkäse nur wenige Tage. Sie erfolgt in besonderen Klimaräumen mit speziellen Temperaturen und Luftfeuchtigkeit.

Hart-, Schnitt- und halbfester Schnittkäse reifen langsam, gleichmäßig und durch die ganze Käsemasse. Weich- und Sauermilchkäse reifen schnell von außen nach innen. Bei diesen Käsen gibt der Zustand des Kerns den Reifegrad an, d.h. mit zunehmender Reife wird der Kern immer kleiner, bis der ganze Teig gereift ist. Während der Reifezeit laufen im Käse verschiedene chemische Prozesse ab. Mikroorganismen entwickeln Kohlendioxid. Je größer die Ansammlung des Kohlendioxids ist, desto häufiger sind nach der Reifung Löcher im Käse vorhanden.

Es gibt mehrere tausend Käsesorten. Die Unterscheidung erfolgt nach Herstellungsart, Konsistenz und Rohstoffen. Ein wichtiges Kriterium ist die Härte bzw. der Wassergehalt. Fett, Eiweiß und Mineralstoffe sind die festen Bestandteile (Trockenbestandteil) der Milch. Der restliche Bestandteil besteht aus Wasser. Da durch die Reifung und Lagerung Wasser verdunstet, bezieht sich der Fettgehalt nicht auf das veränderliche Gesamtgewicht, sondern auf die Trockenmasse.
Ob es sich um einen Hart- einen Weich- oder einen Frischkäse handelt, hängt von seinem Gehalt an Wasser ab.

Als Frischkäse werden Sorten bezeichnet, deren Wassergehalt mehr als 73 Prozent beträgt. Frischkäse ist für den Verzehr gleich nach der Herstellung bestimmt, er reift entweder nicht oder nur kurz nach. Die Frischkäsesorten werden nach ihrer Konsistenz eingeteilt. Es gibt pastöse Frischkäse wie Quark und Ricotta, etwas festere wie Doppelrahmfrischkäse und Schichtkäse, und körnig weiche wie z.B. Hüttenkäse. Zudem gibt es Frischkäse mit unterschiedlichen Fettgehaltstufen (unter zehn bis sechzig Prozent). Ricotta wird allerdings nicht aus Milch, sondern aus Molke hergestellt.

Zu den Weichkäsen zählen Sorten mit mehr als 67 Prozent Wassergehalt, z.B. Camembert, Brie, Limburger. Diese werden mit den Fettgehaltstufen von 20 bis 60 Prozent angeboten. Bei jungem Weichkäse ist das Innere noch hellgelb und mild, je länger die Reifezeit, desto dunkler, würziger und weicher wird die gesamte Käsemasse.

Als halbfeste Schnittkäse werden Sorten bezeichnet, deren Wassergehalt von über 61 bis maximal 69 Prozent betragen, z.B. Edelpilzkäse, Butterkäse, Feta.

Zu Schnittkäse zählen Sorten, die einen Wassergehalt von mehr als 54 bis 63 Prozent haben, z.B. Gouda, Edamer, Tilsiter.

Der Wassergehalt bei Hartkäse darf nicht mehr als 56 Prozent betragen. Sie bestehen aus einer sehr festen und harten Käsemasse. Hier gibt es Sorten, die während der Reifung Löcher bilden (z.B. Emmentaler) und die keine Löcher bilden (z.B. Chester).

Schmelzkäse entsteht aus entrindetem Käse unter Zufuhr von Wärme und der Verwendung von Schmelzsalzen. Daneben enthält diese Sorte beispielsweise auch Kräuter, Gewürze, Gemüse, Pilze, Nüsse. Der Käseanteil muss mindestens 50 Prozent betragen.

Während der Herstellung können dem Käse noch Edelschimmel, Hefepilze oder Rotschimmel beigefügt werden, die dem Käse die sortentypischen Eigenschaften verleihen. Die ausgeformten Käse werden nach ein paar Tagen Reifezeit mit Nadeln angestochen, so dass entlang den Stichkanälen Sauerstoff in den Käse eindringen kann. Durch den Luftzutritt können die Schimmelstrukturen wachsen. Diese Sorte gehört entweder zu den halbfesten Schnittkäsen oder zur Gruppe der Weichkäse.

Zur Herstellung von Käse mit Oberflächenreifung lassen sich auch Gelb- und Rotschmierebakterien einsetzen, die als Starterkultur der Milch zugeben oder während der Käsereifung auf die Außenhaut des Käses gestrichen werden. Weichkäse mit Schmierebildung entwickeln einen markanten Geruch und einen herben bis bekannten Geschmack.

Schafskäse wird aus Schafsmilch oder einer Mischung aus Schafs- und Kuhmilch, hergestellt. Es gibt Hartkäse, Weichkäse, Schnittkäse und Frischkäse.

Ziegenkäse wird aus Ziegenmilch hergestellt, die auch mit Schafs- oder Kuhmilch vermischt sein kann. Es gibt weiche, camembertähnliche und harte Ziegenkäse. Im Vergleich zu Käse aus Kuhmilch haben Käse aus Schafs- oder Ziegenmilch einen ausgeprägten Eigengeschmack.

Zu Sauermilchkäse zählen alle Käsesorten die aus Sauermilchquark hergestellt werden. Die meisten Sorten enthalten nur wenig Fett (z.T. weniger als ein Prozent Fett i.Tr.), sie gehören zu den Magerkäsen, z.B. Harzer, Mainzer, Kochkäse.

Käse sind reich am hochwertigen Milcheiweißbestandteil Kasein, der alle Aminosäuren enthält. 100 Gramm Käse decken bis zu 45 Prozent der empfohlenen täglichen Eiweißzufuhr. Das wichtigste, im Käse vorkommende Kohlenhydrat ist Laktose. Durch Milchsäurebakterien wird Laktose zu Milchsäure umgewandelt. Milchsäure regt die Verdauung an. Käse enthält zudem viel Calcium, was für den Knochenaufbau wichtig ist. 100 Gramm Hartkäse kann die empfohlene tägliche Zufuhr von Kalzium annähernd decken. In vielen Sorten, außer bei Biokäse, werden verschiedene Farbstoffe, Nitrate, Phosphate, Aromastoffe, Kochsalz sowie Antibiotikum Natamycin zugesetzt. Als Schadstoffe kommen im Käse u.a. Schwermetalle wie Blei und Kadmium vor, die schon in der Milch enthalten sind. Diese treten im Käse jedoch in größeren Mengen auf, da für die Produktion von etwa 10 Kilogramm Käse, 100 Kilogramm Milch benötigt werden. Auch chlorierte Kohlenwasserstoffe können über die Milch in den Käse gelangen.

Literatur:
LÖBBERT, R. et al.: Lebensmittel. Haan-Gruiten 2004.
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.

Weitere Literatur:
Bielefeld, J.: Der Käse – Kompass. München 1999.
Masui, K.; Tomoko Y.: Käse
IBUERG, A.: DuMonts kleines Käselexikon
SCHMIDT, K.: Käse, Joghurt, Butter leicht selbst gemacht
Gräfe und Unzer Verlag: Das große Buch vom Käse. München 1999.

Autor: KATALYSE Institut

Kalzium

Siehe Calzium.

Autor: KATALYSE Institut

Jojo-Effekt

Der Jojo-Effekt tritt v.a. nach Diäten auf. Während in der Diätzeit der Körper seinen Energieverbrauch senkt, nimmt nach Ende der Diät der Energieverbrauch nicht oder kaum zu. Die Folge davon ist, dass man viel schneller zunimmt, obwohl nicht mehr gegessen wird als vor der Diät.

Nach drei bis sieben Tagen kann der Körper, seinen Energiebedarf an einen niedrigeren

Grundumsatz anpassen. Der Grundumsatz steigt jedoch abrupt an, wenn beispielsweise nach einer Reduktionsdiät oder Fastenkur das ursprüngliche Ernährungsverhalten wieder angenommen wird, da sich der Grundumsatz aus dem „Hungerstoffwechsel“ nur langsam wieder umstellt. Bei häufigen "Blitzdiäten" (abrupte und harte Reduktionsdiäten) gerät der Energiestoffwechsel durcheinander. Daraus ergibt sich eine ständige Zu- und Abnahme des Körpergewichts. In der Wissenschaft wird diskutiert, ob der JoJo-Effekt das Mortalitätsrisiko bei Herz- Kreislauferkrankungen erhöht. Einen dauerhaften Erfolg der Gewichtsreduktion und Stabilisierung verspricht nur eine konsequente Umstellung auf eine ausgewogene Ernährung (z.B. Vollwert-Ernährung) kombiniert mit ausreichender Bewegung.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001
SPEKTRUM: Lexikon der Ernährung. Heidelberg 2001

Autor: KATALYSE Institut

Itai-Itai-Krankheit

Wörtlich: Aua-Aua-Krankheit. 1955 bekannt gewordene Cadmiumvergiftung.

Cadmiumverseuchte Bergwerksabwässer des Mitsui-Konzerns gelangten in das Bewässerungssystem japanischer Reisfelder. Der Genuß des verseuchten Reises verursachte Apathie, heftige Schmerzen in Rücken und Schenkeln, Nierenschäden, Knochenbrüche und Knochenerweichung. 100 Menschen starben. Vermutlich war Nährstoffmangel eine weitere Ursache.

Siehe auch: Cadmium, Umweltpolitik in Japan

Autor: KATALYSE Institut

Hyperaktivität

Hyperaktivität ist ein Verhaltensmuster bei Kindern, das durch starken Bewegungsdrang, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und schlechte Impulskontrolle gekennzeichnet ist.

Die Ursachen und Auslöser von Hyperaktivität sind noch nicht genau erforscht. Untersuchungen deuten darauf hin, dass sich die Symptome deutlich bessern können, wenn Betroffene auf phosphathaltige Lebensmittel wie beispielsweise Kuhmilch, Fleisch, Schokolade oder Käse verzichten. Hyperaktivität tritt mehr oder weniger stark ausgeprägt als Symptom der Aufmerksamkeitsstörung ADS auf.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.

Autor: KATALYSE Institut

Hydrierung

Allgemeine Bezeichnung für die Umsetzung von chemischen Verbindungen mit Wasserstoff. Verfahren zum Kunststoffrecycling.

Mit Hilfe der H. lassen sich z.B. Kunststoffe wieder in kleine chemische Bausteine zerlegen, wobei Gase und Öle entstehen. Dazu werden die Kunststoffe zerkleinert, gereinigt und unter hohem Druck (400 bar) bei 500 Grad C mit Wasserstoff umgesetzt. Es werden Substanzen gewonnen, die als Rohstoffe in der petrochemischen Industrie eingesetzt werden, aber nicht zur Herstellung von Kunststoffgranulaten eingesetzt werden können.

Die gewonnenen Gase können als Energielieferant zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, daß sich die Bildung von Dioxinen und Furanen im Gegensatz zu Pyrolyse oder Verbrennung (Müllverbrennung) unter den herrschenden Bedingungen weitestgehend unterdrücken läßt.

Pro Tonne Kunststoffgemisch bleiben ca. 100 kg Abfälle, die als Sonderabfall deponiert werden müssen. In Wesseling bei Köln wird zur Zeit eine Pilotanlage zur H. von Kunststoffabfällen errichtet, die auf einen Durchsatz von 800 Jahrestonnen ausgelegt ist.

Autor: KATALYSE Institut