43 F. von hellgelb bis tiefschwarz sind in der Europäischen Union zugelassen. Sie sorgen für appetitliches Aussehen und geben den Lebensmitteln das perfekte Make-up. Allerdings nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen.
Beispielsweise stehen die Azo-F. in Verdacht, Pseudoallergien auszulösen. Dazu zählen unter anderem der gelbe F. Tartrazin oder Amaranth, das Spirituosen und Fischrogen rot macht. Gut ein Drittel der F. gilt als bedenklich und kann bei empfindlichen Menschen Atemnot, Hautausschläge und Fieber auslösen.
F. werden zugesetzt, um verarbeitungsbedingte Farbverluste auszugleichen und das Lebensmittel optisch aufzuwerten. F. dürfen unverarbeiteten und frischen Lebensmitteln sowie Fruchtsäften, Fisch, Fleisch und Geflügel nicht zugesetzt werden.
Vorzugsweise werden sie daher bei Nährmitteln, Kunstspeiseeis, Obstprodukten und Süßwaren eingesetzt. Bei den F. wird zwischen natürlichen Farbstoffen z.B. Betanin aus der Roten Bete und naturidentischen F., bei denen ein chemischer Nachbau der in der Natur vorkommenden F. vorgenommen wird, unterschieden.
Zusätzlich existieren eine Reihe von künstlichen F., die nicht in der Natur vorkommen. Synthetische F. werden, wie die naturidentischen F., aus den Grundstoffen der Erdölchemie hergestellt. Die Synthese macht es möglich, die Eigenschaften der F. gegenüber natürlichen F. gezielt zu verbessern. So ist die Farbstabilität bei künstlichen F. häufig wesentlich größer als bei natürlichen F. Eine Gesundheitsgefährdung durch bestimmte F. (insbesondere synthetische Azo.-F.) kann vor allem bei Allergikern gegeben sein.
In Deutschland ist die Verwendung von synthetischen F. stark zurückgegangen bzw. wurde vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt (z.B. Tartrazin) insbesondere im Süßwarenbereich werden von den Herstellern häufig natürlich-färbende Pflanzensäfte (Spinat, Paprika, Kurkuma, Traubensaft, Heidelbeere, Rote-Bete-Saft) eingesetzt. Auf bestimmte Farben z.B. Blautöne, wird inzwischen weitestgehend verzichtet.
Autor: KATALYSE Institut