Lobby-Arbeit von Umweltverbänden

Zur Durchsetzung von Umweltschutzinteressen können Umweltverbände Entscheidungsträger in Parlament und Verwaltung z.B. durch das Einbringen eigener Zielsetzungen bzw. durch das Bereitstellen von Informationen beeinflussen.

Umweltverbände werden i.d.R. zu Experten-Anhörungen während der Erstellung eines Gesetzes geladen. Die Praxis zeigt jedoch, daß aufgrund geringer finanzieller und personeller Ressourcen der Umweltorganisationen die tatsächlichen Einflußmöglichkeiten im Vergleich zur Interessenvertretung von Wirtschaft, Landwirtschaft u.a. relativ gering sind. Das Problem ist v.a., daß die formalen Anhörungen, zu denen die Umweltverbände geladen werden, sehr spät sind - die Entscheidungen sind meist schon gefallen. Echte L. müßte viel früher ansetzen, womit sich Umweltverbände gegenüber der stets präsenten Industrie schwertun.
Aufgrund der teilweisen Verlagerung von Rechtssetzungs-Befugnissen von der nationalen auf die europäische Ebene, erhöht sich der Aufwand der L. erheblich. Lobby-Arbeit muß sowohl gegenüber der EG-Kommission als auch dem EG-Ministerrat (und damit den nationalen Ministern) und dem Europäischen Parlament geleistet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Kidlex.de

KidLex.de ist das Online Schulprojekte zur Nachhaltigkeit als Unterrichtsthema an Schulen. Das Online-Projekt KidLex.de erschließt neue Wege des Lernens, denn gerade das Internet als multimediale Informationsquelle ermöglicht Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und diese mit dem aktuellen Unterricht zu verknüpfen.

Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Ausarbeitung von nachhaltigen Themenprojekten und Erstellung eines interaktiven Lexikons wird eine Auseinandersetzung mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung und Lokaler Agenda erreicht.

Das KidLex-Projekt stellt ein sinnvolles Konzept für Unterricht, Wahlfächer und Projekte v.a. im Ganztagsschulbetrieb dar. Es verbindet multimediale Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten. Die selbst gewählten Themen sollen sich bewusst am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Weitere Informationen, erste Ergebnisse und Teilnahmemöglichkeiten finden Sie auf der KidLex-Homepage.

KidLex lässt sich in Unterricht, Wahlfächern und Projekten gut einpassen. Mit der Bearbeitung eines Themas zur Nachhaltigkeit werden Unterrichtsinhalte mit journalistischen Arbeiten unter Einsatz verschiedener Medien neu erschlossen und mit Aktualität bereichert. Innovative Projekte und Wege zur attraktiveren und erfolgreicheren Gestaltung von Bildung in Schulen sind spätestens seit der PISA-Studie das Gebot der Stunde.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die aktuelle UN-Dekade „Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung“ unterstreicht die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 und setzt auf neue Aktivitäten und Ziele im Bildungsbereich. Mit der Ausweitung von Ganztagsschulen stellt sich die Frage sinnvoller Konzepte für Unterricht, Wahlfächer, Projekte und Freizeit. Einen Ansatz bietet die synergistische Verbindung von multimedialen Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten, wie etwa der Umweltbildung: Als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip erhält Umweltbildung ein festes Anwendungsfeld, die Forderung nach Medienkompetenz wird inhaltlich fundiert und das Thema Nachhaltigkeit findet Eingang in die Schulen.

Die Ziele
„Nachhaltigkeit von Schülern für Schüler“ ist eine klare Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Bildungssektors und erschließt neue Wege des Lernens. Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Erstellung eines interaktiven Lexikons und die Ausarbeitung von Schulprojekten zur Nachhaltigkeit wird nicht nur der Lerneffekt deutlich gesteigert, sondern auch die Sensibilisierung und Identifikation mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung. Die Aufgaben- und Schwerpunktstellung zur Bearbeitung von Themen oder Stichwortgruppen wird sich am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Im Mittelpunkt steht das alltagsspezifische und praktische Verständnis (Lernen durch Erfahrung). Der theoretische Hintergrund, die klare, einfache Definition ist die notwendige Basis.
Die Info-Plattform von KidLex.de wird innovative Schulprojekte und Best-Practice-Beispiele darstellen, Lösungsansätze aufzeigen und zum kreativen Umgang mit Zukunftsfähigkeit in Schule und Alltag von Jugendlichen anregen.

Der Mehrwert
Zahlreiche interessante Sachverhalte der Umweltbildung und der Nachhaltigkeit sind Bestandteil des Tagesgeschehens. Laufende Aktualität können aber weder Schulbücher noch engagierte LehrerInnen bieten. Gerade das Internet als multimediales Informations- und Arbeitsmittel ermöglicht, Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und direkt im Unterricht auszuwerten. Neue Formen effektiven und kooperativen Lernens und der Erwerb einer modernen Kulturtechnik werden möglich.

Die neuen Kompetenzen lauten:

  • Suchstrategien entwickeln,
  • Wissen zielgenau abrufen,
  • Ergebnisse gemeinsam bearbeiten und
  • verständlich weitergeben können.

Werden Aufgabenstellung und Recherchen in größere Zusammenhänge eingebettet, lernen SchülerInnen, dass Computer und Internet kein Selbstzweck sind, sondern nützliche Hilfsmittel für die praktische Arbeit darstellen.

 

Vier Projektvorschläge mit hohem Alltags- und Praxisbezug

1. Der "Rohstoff-Sack" – ein nachhaltiges Lernmodell für Wissen rund um nachwachsende Rohstoffe
Voll gepackt mit Rohstoffproben und Produkten, wie z.B. Hanfpapier, Tüten aus Kartoffelstärke, Kokosfasern, Biobaumwolle, Palmöl etc., mit Themen bezogenen Spielen, CD-Roms, Videos, Dia-Serien, Experimentier- und Bastelanleitungen bietet das neue Lernmodell besonders für Jugendliche sinnliche und praktische Zugänge zum Themenkomplex "Nachwachsende Rohstoffe der Erde". Die Inhalte sind didaktisch aufbereitet und für SchülerInnen ab der 7. Klasse konzipiert. Der Sack eignet sich besonders für den Einsatz in der Schule.

2. Schulworkshop „HAUSDETEKTIV“- Hausdetektive untersuchen Innenräume
Hausdetektive sind wachsam. Sie erleben spannende Umweltabenteuer und sind der Natur und naturwissenschaftlichen Phänomenen auf der Spur. So lassen sich die vielfältigen Aktivitäten dieser umweltpädagogischen Aktion beschreiben. Angesprochen werden aufgeweckte Kids zwischen 10 und 14 Jahren, also 5. bis 8. Schuljahr, die mehr über ihre Umwelt erfahren möchten.

3. NIX GEHT OHNE HANDY - Befragung und Auswertung zur Handynutzung von SchülerInnen
Handys haben unseren Alltag erobert. Sie sind oft nützliche Helfer, sie können Leben retten; aber sie können auch die Gesundheit gefährden. Handys können zur Sucht und damit zur Kostenfalle werden. Handys kann man leicht bedienen; aber der verantwortungsvolle Umgang will gelernt sein. Wir geben Anregungen, wie das Thema "Handy" in den Unterricht eingepasst werden kann. Das Thema entspringt der Lebens- und Erfahrungswelt Jugendlicher und wendet sich v.a. an 9. und 10. Klassen weiterführender Schulen. Am Beispiel des Handys lassen sich Aspekte wie Kaufverhalten, Marktentwicklungen und schließlich auch Konsumbewusstsein thematisieren.

4. Öko-Landbau ein spannendes Thema für die Schule - Auf jeden Fall!
Ökologischer Landbau ist über die ressourcenschonende Anbauweise hinaus in ein umfassendes Konzept von Ökologie, Ökonomie und Sozialen Ansprüchen eingebettet. Ökologischer Landbau und ökologische Lebensmittelverarbeitung basieren auf naturwissenschaftlichen Grundlagen, die zum Teil schon lange bekannt sind. In den Unterrichtsmaterialien geht es um die Grundlagen; gleichzeitig werden ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen in den Blick genommen. In den Unterrichtseinheiten von 5. bis 10. Klassen - ebenso wie in den Vorschlägen für Projekte und außerschulische Lernorte - bekommen die Schülerinnen und Schüler jede Menge Gelegenheit, selbst aktiv zu werden. Die Projektvorschläge stammen vom aid - Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und wurden im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau erstellt.

Autor: KATALYSE Institut

Institut für sozial- ökologische Forschung

Das Frankfurter Institut für sozial- ökologische Forschung (ISOE), welches 1989 gegründet wurde, verfolgt einen theoriegeleiteten und zugleich umsetzungsorientierten Forschungsansatz mit dem Ziel die Grenzen zwischen Wissenschaft, Natur und Gesellschaft, zwischen den Disziplinen zu überschreiten.
22 Mitarbeiter arbeiten derzeit in den folgenden fünf wissenschaftlichen Bereichen:

  • Wasser und nachhaltige Umweltplanung
  • Wissenschaft und Forschungspolitik
  • Alltagsökologie, Konsum und Stoffströme
  • Mobilität und Lebensstilanalysen
  • Ökologie, Demokratie und Entwicklung

Ausgangspunkt der Forschungsarbeit ist die Beobachtung, daß sich in der ökologischen Krise gesellschaftliche Handlungsmuster und natürliche Wirkungszusammenhänge wechselseitig durchdringen und eine krisenhafte Dynamik auslösen. Die miteinander verknüpften Problembereiche können daher nur mit einem Forschungsansatz angemessen bearbeitet werden, der natur- und sozialwissenschaftliche Disziplinen von Anfang an gleichberechtigt einbezieht. Deshalb arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen natur- und sozialwissenschaftlichen Bereichen in einer problem- und umsetzungsorientierten interdisziplinären Umweltforschung zusammen.
Der sozial-ökologische Forschungsansatz wird im Institut sowohl in Einzeluntersuchungen als auch in konzeptioneller, methodischer und theoretischer Grundlagenarbeit konkretisiert und weiterentwickelt
Das Institut finanziert sich weitgehend durch eingeworbene Forschungsaufträge. Auftraggeber sind u.a. das Umweltbundesamt, die Europäische Kommission und Bundes- und Länderministerien, Kommunen sowie Verbände. Im Rahmen von Verbundprojekten arbeitet das Institut in den letzten Jahren verstärkt mit der Wirtschaft zusammen. Darüber hinaus erhält das ISOE eine institutionelle Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt.
Das ISOE ist in ein vielfältiges Kooperationsnetzwerk eingebunden. Es reicht von regionalen Akteuren über nationale Institutionen bis hin zu internationalen Kooperationen mit Hochschulinstituten und Beratungseinrichtungen. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Zusammenarbeit im Rahmen der Forschungskooperation ökoforum.

Kontakt:

Institut für sozial-ökologische
Forschung (ISOE) GmbH
Hamburger Allee 45
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 - 69 - 7076919-0
Fax +49 - 69 - 7076919-11
info@isoe.de
www.isoe.de

Autor: KATALYSE Institut

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

In dem 1985 gegründeten Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) arbeiten Natur- und Sozialwissenschaftler an der anwendungsorientierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung. Die nachhaltige Entwicklung, besonders die Integration der Wirtschaftswissenschaften in die ökologische Fragestellung ist zentrales Anliegen des Berliner Institutes.
Das IÖW entwickelt Methoden und Instrumente, um politische Rahmenbedingungen und wirtschaftliches Handeln umweltverträglicher zu gestalten. Dies wird durch Gutachten, Stellungnahmen, Betreuung von Modellvorhaben, Tagungen, Workshops und auch grundlegender praxisorientierter Forschung erreicht.

Das IÖW umfasst folgende Forschungsfelder:

Ökologische Unternehmenspolitik (Unternehmen und Nachhaltigkeit, Umweltmanagementkonzepte, Umweltcontrolling / Umweltleistungsbewertung, Umweltkostenmanagement, Umweltkennzahlen, Ökobilanzen, Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation, Begleitforschung zu Evaluation und Monitoring )
Umweltpolitik und Umweltökonomie (Strukturwandel und Innovation, Umweltpolitik, Nachhaltigkeit und neue Steuerungsformen, ökologisch-ökonomische Bewertung, Arbeit und Umwelt, Zukunft der Arbeit, Globalisierung, EU-Integration und Umwelt sowie Theoriebildung)
Stadtentwicklung, Planung, Verkehr (Gesellschaftliche Modernisierung und wirtschaftlicher Wandel, Logistikstrategien, Wirtschaftsverkehr, Stadt- und Raumentwicklung, Planung und Politik, Personenverkehr)
Regionale Wirtschaftspolitik/Nachhaltige Regionalentwicklung (Nachhaltige Raum- und Regionalentwicklung, Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt und regionales Lernen, Governance (lokal und regional)/Regionalmanagement, Lokale und Regionale Agenda 21, Regionales Wirtschaften/Regionale Entwicklungskonzepte)
Ökologischer Konsum (Determinanten nachhaltigen Konsumverhaltens, nachhaltige Verbraucher- und Konsumpolitik, Umweltlernen von Verbrauchern, Ökologisierungsstrategien für den Einzelhandel)
Ökologische Produktpolitik (Integrierte Produktpolitik – IPP, Produkt-Ökobilanzen, Öko-effiziente Dienstleistungen, Öko- und Soziallabelling, Innovationprozesse von Technologien und Produkten)

Das IÖW gibt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) zweimonatlich das Magazin “Ökologisch Wirtschaften“, welches für Privatpersonen für € 40 und für Institutionen für € 80 pro Jahr zu abonnieren ist, heraus.

Kontakt:
IÖW-Geschäftsstelle Berlin
Potsdamer Straße 105
10785 Berlin
Tel.: +49-(0)30 - 884 59 4-16
Fax: +49-(0)30 - 882 54 39
e-mail: kommunikation@ioew.de
www.ioew.de

 

Autor: KATALYSE Institut

Altanlagensanierungsprogramm

Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit.

Gefördert werden vor allem Demonstrationsprojekte, mit denen gezeigt werden kann, in welcher Weise Altanlagen nachträglich einem fortschrittlichen Stand der Technik angepaßt werden können. Mit diesem Demonstrationsprogramm sollen notwendige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Behörden in den Stand zu versetzen, durch nachträgliche Anordnungen bei alten Anlagen Verbesserungsmaßnahmen im nachhinein verlangen zu können.

Gleichzeitig wird für Betreiber ähnlicher Anlagen ein Maßstab gesetzt, aus eigener Verantwortung diesen fortschrittlichen Stand der Technik anzustreben. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Umweltbundesamt durchgeführt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der Investition. Dies bedeutet, daß die Industrie mindestens 50% selbst tragen muß.

Siehe auch: Umweltpolitik

Autor: KATALYSE Institut

Agenda 21

Agenda 21 (lat.: Gerundivum, Nominativ Neutrum Plural von agere (tun, machen) = Die zu erledigenden Dinge. Der Begriff "Agenda" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Was zu tun ist". Im englischen Sprachgebrauch steht er auch für "Tagesordnung". Die Agenda 21 beschreibt die Tagesordnung für weltweites Handeln im 21. Jahrhundert.

Zentraler Begriff in der Agenda 21 ist das Sustainable Development, im Deutschen mit nachhaltiger, dauerhafter, zukunftsfähiger oder dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung übersetzt. Konkret bedeutet dies, es stehen ethische Wertvorstellungen einer generationen-, umwelt-, sozial- und globalverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise hinter der Agenda 21.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) sind in der Agenda 21 nicht ausdrücklich aufgeführt. Die Nachhaltige Entwicklung soll sozial ausgeglichen, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch verträglich sein. Manchmal wird auch noch eine vierte Dimension genannt: die Verbesserung der internationalen Kooperation mit den Entwicklungsländer.

1992 verabschiedete die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro die Agenda 21. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u.a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zum Welthandel und Umwelt, zur
Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.
In den 40 Kapiteln der Agenda 21 werden u.a. die folgenden Themenkomplexe aufgegriffen:

  • Internationale Entwicklungszusammenarbeit
  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • Schutz der Erdatmosphäre
  • Bekämpfung der Entwaldung
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
  • Schutz der Ozeane und Süßwasserressourcen
  • Umweltverträglicher Umgang mit Abfällen

Priorität wird in der Agenda 21 auf die Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen gelegt. Damit wendet sich die Agenda 21 nicht nur an Regierungen, sondern v.a. auch an Nichtregierungs-Organisationen (NGOs). In Kapitel 27 wird die Stärkung der nichtstaatlichen Organisationen und in Kapitel 28 die Grundlage für die in den Kommunen in Diskussion befindliche Lokale Agenda beschrieben.

Unter dem Motto Global denken - lokal handeln sind alle aufgefordert, sich aktiv an der umwelt- und sozialverträglichen Gestaltung unserer Lebensumwelt zu beteiligen. Agenda 21 ist also kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen zu.

Ziel der Lokalen Agenda 21 ist die Entwicklung des Gemeinsinns, um in gemeinsamer Anstrengung von Bürgern, Rat und Verwaltung die zukünftigen Probleme der Kommunen zu bewältigen. Ein konsensorientierter Dialog lebt von der gegenseitigen Anregung, der sinnvollen Ergänzung und der konstruktiven Mitarbeit der Beteiligten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftlichen Organisationen, Vereine und Gruppen sind daher ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Die Lokale Agenda erfordert also den "Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft". Die Kommunen sind gehalten entsprechende Rahmenbedingungen, Strukturen und Unterstützung für diesen Prozess zu schaffen.

Hinter dem Ansatz des Kapitel 28 zur Lokalen Agenda 21 steht das Verursacherprinzip und die Erkenntnis, dass Umweltzerstörung trotz ihrer weltweiten Auswirkungen vorrangig dort stattfindet, wo Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsmittelpunkt haben. Der Ausgangspunkt für Umweltzerstörung ist der Raum, wo produziert und gebaut, geheizt und gekocht und am Verkehr teilgenommen wird. Hier also müssen Wege gefunden werden, das Leben umweltschonend zu gestalten.

Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) ist zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlussorgan im Rio-Folgeprozess, der nun Ende des Jahres 2002, zehn Jahre nach Rio, in Johannesburg (Südafrika) ein Resümee für die Zielerreichung seit der Beschlussfassung von Rio 1992 ziehen wird.

Autor: KATALYSE Institut

Generaldirektion Umwelt

Teil der EG-Kommission, die in 23 Generaldirektionen (vergleichbar mit nationalen Ministerien) unterteilt ist.

Die EG-Kommission hat nach EWG-Vertrag das alleinige Initiativrecht für Rechtsakte der EG. Darüber hinaus ist sie für die Anwendung der Vertragbestimmungen und der Rechtsakte der EG zuständig.
Die G. (Generaldirektion XI) ist für Angelegenheiten der Umwelt, der nuklearen Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Die Aktivitäten (z.B. die Erstellung von Richtlinien, Verordnungen usw.) der einzelnen Generaldirektionen müssen mit den anderen Generaldirektionen abgestimmt werden. Eine besonders starke Stellung hat dabei die Generaldirektion III (Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft).
In der G. werden die umweltrelevanten Rechtsakte erstellt (z.B. Verordnung zum europäischen Umweltzeichen, eco-label) als auch die Kontrolle über die Anwendung des umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts kontrolliert.
Für Interessensverbände des Umweltschutzes stellt die G. eine wichtige Anlaufstelle dar.

Autor: KATALYSE Institut

FSC Grundprinzipien

Die FSC Grundprinzipien, die bei der Bewirtschaftung von Wälder eingehalten werden müssen, um die Anforderungen an die FSC-Zertifizierung zu erfüllen.

  • 1. Einhaltung der Gesetze und der FSC Prinzipien
    Die Waldwirtschaft soll alle relevanten Gesetze sowie internationale Verträge und Abkommen respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  • 2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  • 3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen.
  • 4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig sichern.
  • 5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so das sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  • 6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die

    biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

  • 7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren und beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und Verwirklichung.
  • 8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte und der Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  • 9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Bei Entscheidungen zu diesen Wäldern soll imme eine vorbeugende Herangehensweise erwogen werden.
  • 10. Plantagen
    Plantagen bieten soziale und ökonomische Vorteile und können dazu beitragen, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen. Ihre Bewirtschaftung soll Naturwäldern ergänzen und den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

Die Grundsätze, Kriterien und die Politik des FSC werden von den Mitgliedern der drei Kammern bestimmt: Wirtschaftskammer mit Waldbesitzern, Forst- und Holzindustrie, Umweltkammer mit Umweltorganisationen und Sozialkammer mit den Gewerkschaften und Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Der Vorteil des „Drei-Kammer-Modell“ liegt in der Ausgewogenheit der Entscheidungen, da alle Kammern das gleiche Stimmrecht besitzen.

In den Kriterien ist entsprechend der Kammern des Forest Stewardship Council u.a. folgendes festgelegt, dass

Umwelt

  • Kahlschläge grundsätzlich zu unterlassen sind
  • Biozide nicht eingesetzt werden dürfen
  • Totholz im Wald verbleibt

    Soziales

  • Personal möglichst ganzjährig beschäftigt wird,
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden,
  • Die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Dienstleister gewährleistet wird Bewirtschaftung
  • eine Erzeugung hoher Holzqualitäten stattfindet
  • regelmäßig eine Forstinventur durchgeführt wird und
  • die Produktion marktgerechter, möglichst starker Dimensionen erreicht wird

Autor: KATALYSE Institut

Förderprogramme Umwelt

Verschiedene öffentliche Stellen wie EG, Bund, Länder, Städte und Gemeinden fördern Investitionen oder Modellprojekte im Umweltschutzbereich.

Adressaten dieser F. sind größtenteils Unternehmer (insb. Klein- und Mittelbetriebe) und Forschungseinrichtungen, aber auch Kommunen und Privatpersonen. Z.Z. gibt es ca. 100 F. im Umweltschutzbereich; gefördert wird i.d.R. durch Projektzuschüsse oder durch günstige Kredite. Die F. sind sehr unterschiedlich gestaltet, so daß eine allgemeingültige Vorgehensweise für eine Antragstellung nicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für die meisten F. gelten:
- EG- und Bundesprogramme können normalerweise in ganz Deutschland - in den neuen Bundesländern teilweise zu besonderen Bedingungen - in Anspruch genommen werden. Bei Programmen der Länder und der Städte und Gemeinden wird die Förderung meist nur dann gewährt, wenn die Maßnahme im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt wird.
- Die Richtlinien oder sonstigen Vorschriften müssen genau eingehalten werden. Andernfalls könnte die Förderung aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
- Für den Antrag bzw. auch für die Abwicklung bestehen Formvorschriften; das heißt, es müssen bestimmte Antragsformulare verwendet werden.
- Mit dem Beginn der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
- Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der bewilligenden Stelle und kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden.
- Bei den EG-Programmen, insb. bei den Forschungsprogrammen, ist i.d.R. eine Beteiligung ausländischer Partner erforderlich. Außerdem ist die Gewährung von EG-Mitteln mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten gegenüber der Kommission und mit Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden.
Auskünfte über laufende oder geplante F. geben die zuständigen Bundes- und Landesministerien (i.d.R. Umweltministerium und/oder Wirtschaftsministerium), die entsprechenden städtischen Stellen, IHK, Handwerkskammer, und die Banken. Information und Beratung über EG-Förderprogramme sind bei den Euro-Info-Centern (oftmals der IHK oder verschiedenen Verbänden angegliedert) oder den EG-Vertretungen in Bonn, Berlin und München erhältlich. Dort gibt es auch Adressenlisten der Euro-Info-Center.
Des weiteren gibt es einige Publikationen (und verschiedene, allerdings kostenpflichtige Datenbanken), die einen Überblick über existierende Fördermöglichkeiten im Umweltschutzbereich verschaffen.

Lit.: Deutscher Wirtschaftsdienst (Hrsg.): Förderfibel Energie, Köln 1990; Fries u.a.: Förderhilfen Umweltschutz. EG - Bund - Länder, Bonn 1992; Langer: Investitionshilfen im Umweltschutz, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

Abstandserlass

In einigen Bundesländern geltende Vorschriften zur Berücksichtigung von Abständen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits im Rahmen der Bauleitplanung.

In Abstandslisten werden je nach Betriebsart unterschiedliche Abstände zwischen emittierenden Betrieben und schutzbedürftiger Wohnnutzung angegeben. So werden in Nordrhein-Westfalen derzeit 182 Betriebsarten 8 Abstandsklassen zugeordnet. Die Abstandklassen gehen von 100 bis 1.500 m. Die in den Listen enthaltenen Abstandswerte enthalten jedoch keine Bindewirkung.

Sie sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Belange neben anderen zu berücksichtigen sind (Planungserlaß). Darüber hinaus sind die Abstandslisten zur planerischen Behandlung von Gemengelagen weniger geeignet, da aufgrund gewachsener städtebaulicher Strukturen die dem A. zu entnehmenden Schutzzonen i.d.R. weit unterschritten werden.

Mindestabstände sind z.B. auch für den Betrieb von Windfarmen (Windenergie) festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

Organisation des Naturschutzes in Deutschland

Ebenen

Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege

Bund

Bundesamt für Naturschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Beirat für Naturschutz / Landschaftspflege und Beirat für Artenschutz beim BMU

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Land

Landesanstalten /-ämter für Umweltschutz / Naturschutz

Ministerium
Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Bezirk

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Kreis- und
Kreisfreie Städte

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Autor: KATALYSE Institut

FIZ

Das FIZ Karlsruhe ist eine gemeinnützige Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mit dem Auftrag, Fachinformation und darauf basierende Dienstleistungen für Forschung, Entwicklung, Lehre und deren Anwendungsbereiche in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung bereitzustellen.

Das FIZ Karlsruhe ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL). In der WGL haben sich über 80 außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen zusammengeschlossen, die gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden.

Die FIZ ist u.a. eine gute Fachinformationsquelle für alle Fragen zum Thema Umwelt und Energie.

FIZ Karlsruhe betreibt das europäische Servicezentrum STN International "The Scientific & Technical Information Network", dem Online-Service für wissenschaftlich-technische Datenbanken mit mehr als 200 Datenbanken aus allen Fachgebieten von Wissenschaft und Technik. STN International wird gemeinsam vom Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem Chemical Abstracts Service (CAS) in Columbus, OH, USA und der Japan Science and Technology Corporation (JST), in Tokio betrieben.

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Energie Agentur

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde im Herbst 2000 in Berlin gegründet.

Energiesparen ist wegen der gestiegenen Ölpreise noch wichtiger geworden. Wirtschaftlich rentable Energieeinsparmaßnahmen unterbleiben, weil wichtige Informationen oder Impulse fehlen. Hier setzt die Arbeit der Deutschen Energie-Agentur an. Wichtige Ziele sind:

  • Nachhaltige Verbesserungen bei Energieeinsparung und Energieeffizienz (in privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen)
  • Stärkere Nutzung regenerativer Energiequellen.

Die Deutsche Energie-Agentur arbeitet mit bestehenden Energieagenturen auf Länder- und Regionalebene, mit Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie mit der Wirtschaft zusammen.

Aufgabenschwerpunkte der Energie-Agentur sind:

  • Einrichtung einer bundesweit agierenden Informationsstelle (Call Center, Internet)
  • Entwicklung und Durchführung einer Informationskampagne zur Energieeinsparung in Gebäuden
  • Information und Beratung im Bereich effizienter Elektrogeräte in Privathaushalt und Büro
  • Beratung bei Förderprogrammen des Bundes und der KfW.

Deutsche Energie-Agentur (dena)
Chausseestraße 128a
D-10015 Berlin
Telefon: 030-72 61 65 6 - 0
Fax: 030-72 61 65 6 - 99
E-Mail: info@deutsche-energie-agentur.de

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt(DBU) wurde per Gesetz am 18. Juli 1990 vom Deutschen Bundestag als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet.

Die DBU hat ihren Sitz in Osnabrück und finanziert sich aus dem Stiftungskapital, das aus dem Privatisierungserlös der ehemals staatlichen Salzgitter AG stammt. Als Erträge aus diesem Vermögen stehen für die Förderaufgaben der Stiftung jährlich etwa 150 Mio. DM zur Verfügung.

Seit Ihrer Gründung hat die DBU rund 3.500 Projekte mit einem Fördervolumen von über 1,5 Milliarden DM unterstützt.

Leitbild der Fördertätigkeit der DBU ist die Nachhaltige Entwicklung. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Entwicklung von individuell angepassten Umweltschutzlösungen unterstützt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung sind die drei Projektkriterien: Innovation, Modellcharakter und Umweltentlastung.

Die 12 Förderbereiche der DBU

  • Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
  • Energietechnik
  • Architektur und Bauwesen
  • Kreislaufführung und Emissionsminderung
  • Angewandte Umweltforschung
  • Umweltgerechte Landnutzung
  • Stipendienprogramm
  • Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen
  • Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft
  • Umweltinformationsvermittlung
  • Umweltbildung
  • Umwelt und Kulturgüter

Die Förderbereiche werden durch zeitlich begrenzte Förderschwerpunkte und Ausschreibungen wie z.B. Solarenergie für Kirchendächer, Biotechnologie und Berg- und Schutzhütten ergänzt.

Lit.: Jahresbericht 1999 kostenlos zu beziehen:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Postfach 1705, 49007 Osnabrück
Telefon (0541)9633-0
Telefax (0541)9633-190

Autor: KATALYSE Institut

Bundesumweltministerium

Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.

Seine Zuständigkeit umfasst den Umwelt- und Naturschutz sowie die Reaktorsicherheit, nicht jedoch die Umweltprobleme verursachenden Politikbereiche wie Verkehrspolitik, Wirtschaftpolitik oder Baupolitik.
Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Am 6. Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Es ist seitdem innerhalb der Bundesregierung federführend verantwortlich für die Umweltpolitik des Bundes.

Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.

Seine Zuständigkeit umfaßt Umwelt- und Naturschutz sowie Reaktorssicherheit, nicht jedoch die Umweltprobleme verursachenden Politikbereiche wie Verkehrspolitik, Wirtschaftpolitik oder Baupolitik.
Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Am 6. Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Es ist seitdem innerhalb der Bundesregierung federführend verantwortlich für die Umweltpolitik des Bundes.

Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. 1989 gegründet, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und durch wissenschaftliche Forschung.

In die Verantwortung des BfS gehört die Forschung

  • für den gesundheitlichen und physikalisch-technischen Strahlenschutz
  • für die Entsorgung radioaktiver Abfälle,
  • für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen,
  • für den Transport radioaktiver Stoffe sowie
  • für die kerntechnische Sicherheit.

Das BfS untergliedert sich in vier Fachbereiche mit spezifischen Aufgaben:

  • Nukleare Entsorgung und Transport - Errichtung und Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle,
  • Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen,
  • Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung
  • staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen.
  • Kerntechnische Sicherheit
  • Entwicklung des Standes von Wissenschaft und
  • Technik bei der Sicherheit von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs im In- und Ausland.
  • Strahlenhygiene - Strahlenwirkungen,
  • Epidemiologie - medizinische Strahlenhygiene, nichtionisierende Strahlung - radioaktive Stoffe und
  • Umwelt - Überwachung der Umweltradioaktivität
  • Strahlenschutz - Bestimmung der Strahlenexposition durch natürliche und künstliche Quellen und den dazu benötigten Methoden
  • Beurteilung festgestellter Situationen sowie der Notwendigkeit und Wirkung technischer und organisatorischer Maßnahmen des Strahlenschutzes.

Seit 1997 hat das BfS seinen Hauptsitz in Salzgitter und unterhält Außenstellen in Berlin, Bonn, Freiburg, Gartow, Hanau, München, Rendsburg, und Schlema. Das BfS beschäftigt über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über seine Arbeiten informiert das BfS die breite Öffentlichkeit nicht nur mittels seiner Broschüren, Infoblätter und Poster, sondern auch bei der Beantwortung schriftlicher Anfragen und durch den Betrieb eines Bürgertelefons.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesamt für Naturschutz

Das B. ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Es berät das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Außerdem begleitet es Naturschutzgroßprojekte in den Bundesländern sowie naturschutzrelevante Pilotprojekte (Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben).

Die Anforderungen des B. an eine moderne Naturschutzpolitik sind in den "Zukunftsperspektiven des Naturschutzes" formuliert.

Autor: KATALYSE Institut

BfN

Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe Stichwort

Autor: KATALYSE Institut

Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe

Pioniere und renommierte Wissenschaftler aus den verschiedenen Fachbereichen der Baubiologie und Ökologie haben sich zusammengeschlossen, um auf der Basis von nachhaltigen Rohstoffen eine zukunftsfähige Baukultur einzuleiten. Hierzu gehört auch das Institut für angewandte Umweltforschung in Köln.

Grundlage dafür ist, im Zusammenwirken mit den Umweltschutzorganisationen, bereits bei der Rohstoffauswahl ein hohes Maß an Transparenz und Sorgfalt walten zu lassen, um gesundheitsverträgliche und zukunftsfähige Produkte und Verfahren zu gewährleisten.

Die Problematik bei der Schadstoffanalytik zeigt, dass es kaum noch möglich ist, bei den fertigen Produkten die Vielfalt der kritischen Substanzen und Stoffverbindungen ausfindig zu machen und zu deklarieren. (siehe auch www.umweltrat.de )

Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe (ARGE kdR) dafür entschieden, den Weg über die Rohstoffauswahl festzulegen. Mit hochwertigen, kontrollierten und deklarierten Rohstoffen können nachhaltige zukunftsfähige Produkte entstehen, die den Anforderungen der Agenda 21 entsprechen und wegen der Generationenverpflichtung auch zwingend erforderlich sind.

Die ARGE kdR sorgt dafür, dass Sie erfahren welche nachhaltigen und zukunftsfähigen Rohstoffe bei den kdR-Produkten verwendet werden - natürlich mit "Brief und Siegel - kdR".

Der Blick in die Zukunft erfordert neue Maßstäbe im Bauwesen, die nachhaltig, energiesparend, umweltgerecht und gesundheitsverträglich sind.

Nur eine energiesparende, gesunde Bausubstanz kann wertbeständig sein. Gemeinsam im Detail werden deshalb die Rohstoffe, Verfahren und Produkte geprüft, damit im Besonderen auch Allergiker, immungeschwächte und schadstoffbetroffene Menschen eine hochwertige Produktauswahl zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden sich in den Produkten, Produktbewertungen, Positivlisten, Datenbanken, Standardleistungsbüchern, Ausschreibungstexten, Gebäudebewertungen, Fortbildungsmaßnahmen und Lehrgangskonzepten wiederfinden.

Nachhaltiges Bauen muss praktisch und pragmatisch im Alltag stattfinden, die theoretischen Ansätze allein werden uns nicht weiterhelfen.

Weitere Informationen zur ARGE kdR und der R-Symbolik und zertifizierter Bauprodukte finden Sie unter: www.positivlisten.info 

Autor: KATALYSE Institut

Aktionskonferenz Nordsee

Als Antwort auf das Versagen der Politiker haben deutsche und internationale Umweltorganisationen 1984 Leitlinien einer ökologischen und bewahrenden Nordseepolitik formuliert, das Nordsee-Memorandum.

Auf der Grundlage dieses Forderungskataloges wurde 1985 der Verein AKTIONSKONFERENZ NORDSEE (AKN) mit dem Ziel gegründet, zur Entwicklung und Förderung umwelt- und sozialverträglicher Strukturen für das Ökosystem Nordsee und für die in die Nordsee mündenden Flüsse beizutragen.

Verbreiterung des Umweltbewusstseins
Die Nordsee ist die größte Abfallsenke Nordeuropas. Ein großer Teil dessen, was Millionen Anlieger produzieren oder verbrauchen landet über Flüsse und Luft in "unserem" Meer. Dies bewusst zu machen und dafür zu arbeiten, dass wir die Nordsee als überlebenswichtiges Ökosystem erhalten, ist die Aufgabe, die sich AKN gestellt hat. Das Büro der AKN in Bremen ist in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufadresse für Anfragen und Bitten aus dem In- und Ausland geworden.

Entfaltung von politischem Druck
Die AKN will das Bewusstsein über Umweltgefährdung fördern und politischen Druck machen, um die Ursachen zu beheben. Die AKN koordiniert die vielfältigen Nordsee-Aktivitäten von Initiativen und Organisationen und vertritt die bundesdeutschen Umweltgruppen in der internationalen "Federation Seas at Risk" , einem Zusammenschluss von Umweltorganisatio-nen rund um die Nordsee.

Aktionskonferenz Nordsee e.V.
Die AKN ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Daher sind Spenden steuerlich absetzbar. Geschäftsführung und Vorstandsarbeit der AKN wird ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis geleistet.

Bildungs- und ÖffentlichkeitsarbeitBesonders wichtig für die AKN sind schulische und allgemeine Bildungsarbeit. In den letzten Jahren wurden Unterrichtsmaterialien zur "Chlorchemie" und zu "Nordsee und Wattenmeer", u.a. eine Kinder- und Jugendmappe, die CD-ROM "Die Nordsee", mit Unterrichtsbegleitmaterialien entwickelt. Die AKN erstellte Gutachten und verschiedenste Informationsblätter. Die Materialien können sie ebenso wie die seit 1986 bestehende Zeitschrift "WATERKANT" bestellen:

Aktionskonferenz Nordsee e.V. (AKN)
Kreuzstr. 61
28203 Bremen
Tel. (0421) 7 76 75
Fax. (0421) 7 89 31
e-mail: AKNev@gmx.net

Autor: KATALYSE Institut

Agendaschulen

Agenda-Schulen beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Agenda 21.

 

Der Begriff „Agendaschulen“ oder "Agenda 21 Schule" wird unterschiedlich verwendet und stellt kein Gütesiegel oder eine Zertifizierung dar.

Auch ist mit der Nennung einer Schule keine Wertung verbunden, inwieweit sie wirklich "Nachhaltigkeit" praktiziert oder den Kriterien für eine Agenda 21 Schule entspricht und insofern als beispielhaft für andere Schulen gelten kann.

Die Lokale Agenda 21 wurde 1992 im Rahmen der Weltklimakonferenz in Rio formuliert und beschlossen.

Autor: KATALYSE Institut

Zivilisatorische Strahlenbelastung

Unter Z. versteht man sämtliche durch menschliches Handeln bedingte Strahlenbelastungen mit ionisierender Strahlung.
Strahlenbelastung

Autor: KATALYSE Institut

Wiederaufarbeitung

In der Wiederaufarbeitungs-Anlage werden abgebrannte Brennelemente von Kernkraftwerken mechanisch zerkleinert und in Salpetersäure aufgelöst, um dann durch chemische Prozesse das im Kernkraftwerk entstandene Plutonium und das noch verwertbare Uran vom übrigen Atommüll abzutrennen (Brennstoffkreislauf).

Zusätzlich werden in kleinen Mengen Stoffe für Industrie und Medizin abgetrennt (Cobaltbombe, Cäsium-137, Nuklearmedizin). Beim Zerschneiden und Auflösen werden alle radioaktiven (Radioaktivität) Gase und flüchtigen Substanzen, die bis dahin im Brennstoff und von den Brennstabhüllen festgehalten wurden, schlagartig freigesetzt. Große Teile der Prozesse müssen aufgrund der hohen
Strahlenbelastung vollautomatisch hinter meterdicken Betonwänden ablaufen (Abschirmung). Filteranlagen sollen verhindern, daß größere Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine 100%ige Rückhaltung ist prinzipiell ausgeschlossen. Sinn der Wiederaufarbeitung ist die Gewinnung des hochgiftigen Plutoniums, das ausschließlich mit Hilfe der Wiederaufarbeitung zu erhalten ist. Damit ist die Wiederaufarbeitung Schlüsseltechnologie für Plutoniumumlauf, schnellen Brüter und Atomwaffenbau. In geringen Mengen kann Plutonium auch in normalen Kernkraftwerken als Spaltstoff (Kernspaltung) eingesetzt werden (Mischoxid(MOX)-Brennelemente). Zur alleinigen Rückgewinnung von Uran 235 ist Wiederaufarbeitung unwirtschaftlich. Durch die Plutoniumabtrennung wird die Aktivität des verbleibenden Atommülls um den Faktor 3-5 verringert. Jedoch ist sein Volumen durch die Wiederaufarbeitung erheblich vergrößert und seine Handhabbarkeit erschwert: Aus 1 m3 abgebrannter Brennelemente werden: 0,9 m3 verglaster hochaktiver Atommüll, 6 m3 Brennelementhüllen, 37 m3 Tritium, 45 m3 leichtaktiver und 62 m3 mittelaktiver Atommüll.

Umweltbelastung: Wiederaufarbeitungs-Anlagen haben von allen Anlagen im Brennstoffkreislauf die höchsten radioaktiven Abgaben im Normalbetrieb.

Bei der Wiederaufarbeitung gelangen, auf dieselbe Brennstoffmenge bezogen, erheblich größere Mengen radioaktiver Substanzen in die Umwelt als beim Betrieb eines Kernkraftwerks. Eine Wiederaufarbeitungs-Anlage, die den Brennstoff von 15 Kernkraftwerken aufarbeitet, gibt bis zum Faktor 4.500 mehr Krypton, Tritium, Iod und Plutonium an die Umwelt ab. Eine besondere Gefahr geht von Plutonium aus; kommerzielle Wiederaufarbeitung-Anlagen haben typische Plutoniumumsätze von einigen tausend kg/Jahr. In Sellafield (England) sind seit Inbetriebnahme mindestens 15 kg Plutonium über das Abwasser in die Irische See geleitet worden.

Arbeiter: Arbeiter in Wiederaufarbeitung-Anlagen sind hohen Strahlenbelastungen von einigen mSv/Jahr (Sievert) ausgesetzt (Somatische Strahlenschäden, Kernkraftwerk). In besonders verseuchten Bereichen werden nukleare Tagelöhner eingesetzt. In der Wiederaufarbeitungs-Anlage Sellafield wiesen Arbeiter bis zu 600fach erhöhte Plutoniumbelastungen der Lunge auf, verglichen mit der englischen Normalbevölkerung. Eine Studie des renommierten Epidemiologen Martin J. Gardner zeigte in der Umgebung von Sellafield eine erhöhte Leukämie-Rate bei Kindern sowie einen Zusammenhang zwischen der Erhöhung und der Strahlenbelastung der in der Wiederaufarbeitung-Anlage arbeitenden Väter. Nach diesen Ergebnissen führte die Bestrahlung der Keimzellen, d.h. die Mutation der Spermien, zu Leukämiefällen bei Kindern (Genetische Strahlenschäden).

Mögliche Störfälle: Lecks in Lagertanks, Versagen der Kühlsysteme zur Abfuhr der Nachzerfallswärme, Lösungsmittelbrände, Knallgasexplosionen infolge Zersetzung von Wasser durch radioaktive Strahlung und Nuklearexplosionen (Kritikalitätsunfälle) durch Zustandekommen einer kritischen Masse von Plutonium (Kernspaltung). Je nach Störfallablauf werden verschiedene Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Im Extremfall ist mit mehreren Mio Toten und der Langzeitverseuchung riesiger Landflächen zu rechnen. Störfallauslöser können neben technischen Pannen Sabotageakte und Flugzeugabstürze sein.

Anlagen: Nach dem endgültigen "Aus" für die in Bayern geplante Wiederaufarbeitungs-Anlage in Wackersdorf im Jahre 1989 wird der deutsche Atommüll in La Hague (Frankreich), Sellafield (England) und Dounreay (Schottland) aufgearbeitet. Allein ein Drittel des in La Hague aufgearbeiteten Brennstoffs stammt aus Westdeutschland. Deutsche Energieversorgungsunternehmen wollen auch in Zukunft auf eine deutsche Wiederaufarbeitungs-Anlage verzichten und sich statt dessen v.a. an der französischen Anlage finanziell beteiligen.
Brennstoffkreislauf, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

Tschernobyl

Am 26.4.1986 ereignete sich in einem der vier russischen Druckröhrenreaktoren (Kernkraftwerk) in Tschernobyl der bislang größte Unfall in einem Kernkraftwerk.

Es handelte sich um den ersten Super-GAU in der Geschichte der Kernenergienutzung (GAU). In Harrisburg war es 1979 fast zum Super-GAU gekommen. Der Super-GAU von Tschernobyl wird sich wahrscheinlich als der bislang folgenschwerste Unfall des Industriezeitalters erweisen.

Unfallablauf: Bei Wartungsarbeiten kam es nach einem Kühlwasserstau zur Überhitzung von Brennelementen, wodurch sich Wasserstoff bildete, der zusammen mit Sauerstoff aus der Luft in einer gewaltigen Knallgasexplosion das Reaktorgebäude wegsprengte. Die Brennelemente schmolzen zu einer über 2.000 Grad C heißen Kernschmelze zusammen. Schließlich fing der als Moderator (Kernreaktor) verwandte Graphitmantel (Kohlenstoff) Feuer, und ein regelrechter Feuersturm sog die radioaktiven Spaltprodukte (Kernspaltung), die aus der Kernschmelze austraten, in die Atmosphäre. Durch diesen Unfallablauf bedingt, verteilten sich die Spaltprodukte großräumig.

Zwei Wochen nach Unfallbeginn war der havarierte Reaktor so weit unter Kontrolle gebracht worden, daß weitere Explosionen bzw. ein Durchschmelzen des heißen Kerns in den Erdboden auszuschließen waren; der Reaktor wurde in einen Sarkophag eingeschlossen. Nach dem sowjetischen Unfallbericht wurden in Tschernobyl nur ca. 3% des hochradioaktiven Inventars freigesetzt (ohne Edelgase ca. 37 Mrd Becquerel), womit der Super-GAU von Tschernobyl allenfalls als mittlerer Unfall angesehen werden muß.
Radioaktive Belastungen in der ehem. UdSSR: Im Umkreis von etwa 250 km um Tschernobyl wurden akute Strahlenschäden beobachtet, über 120.000 Menschen mußten evakuiert werden. In den ersten Monaten nach dem Unfall starben über 30 Menschen an akuten Strahlenschäden. Etwa 1 Mio junge, oft zwangsrekrutierte Soldaten und Arbeiter haben sich bei den Entseuchungs- und Aufräumarbeiten am Sarkophag und in der 30-km-Sperrzone, die sich bis 1987 hinzogen, hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt, 150.000 von ihnen besonders hohe Strahlendosen.

Ihre Arbeit dauerte meist nur einige Tage oder Wochen, bis der angesetzte Strahlengrenzwert von 350 mSv (!) (Strahlenschutzverordnung) erreicht war. Viele von ihnen werden an Krebs sterben und genetisch geschädigte Kinder hervorbringen. Bis 1992 waren je nach Quelle bereits 6.000-10.000 von ihnen an strahlungsinduzierten Erkrankungen gestorben und etwa 15.000 weitere erkrankt.
Aber auch in der Normalbevölkerung werden die gesundheitlichen Folgen des Super-GAU sichtbar. Die ersten gehäuft mißgebildeten Ferkel und Kälber traten 1986 auf; 1987 wurden die ersten genetischen Schäden an neugeborenen Menschen sichtbar. Erhöht haben sich bei Kindern bereits die Fälle an Leukämie und Schilddrüsenkrebs, beides Krebsarten mit kurzen Latenzzeiten. Die eigentliche Krebswelle, die ihren Höhepunkt 2005 erreichen wird, hat gerade erst begonnen. Insgesamt werden in der ehem. UdSSR 200.000-1 Mio (laut W.M. Tschernosenko) zusätzliche Krebstote erwartet.

Zugenommen haben auch die sog. nicht-spezifischen strahlungsinduzierten Erkrankungen wie Magen- und Darmerkrankungen, Anämie, allgemeine Immunschwäche, Blut- und Schwangerschaftkomplikationen.
Bis zu einer Entfernung von einigen 100 km vom Unfallort findet man auch 1992 noch stark erhöhte Radioaktivität. Fast 5 Mio Menschen leben immer noch in Gebieten mit durch die
Strahlenbelastung bedingtem erhöhtem Krebsrisiko. Radioaktive Belastungen in anderen Ländern: Die radioaktiven Wolken (Radioaktivität, Fallout) breiteten sich über große Teile Europas aus, selbst in Japan wurden erhöhte Radioaktivitätswerte gemessen.

Zu den besonders betroffenen Ländern der Kategorie 1 gehörten die UdSSR, Finnland, Schweden, Polen und Rumänien. Süddeutschland und die DDR zählten zu den stark betroffenen Gebieten der Kategorie 2 und Norddeutschland zu den gering belasteten der Katagorie 3.

In ganz Europa traten Anfang Mai 1986 erhöhte radioaktive Belastungen der Luft und nach Regenfällen Belastungen von Pflanzen und Böden auf. Im Freien angebaute

Nutzpflanzen sowie Milch von freiweidenden Kühen waren teilweise so stark verseucht, daß die kontaminierten Lebensmittel beschlagnahmt und entsorgt werden mußten. Je nach Regierung wurden veschieden strenge Grenzwerte für Gemüse, Milch und Fleisch erlassen und Weideverbote verhängt. Insgesamt wurden etwa 20 verschiedene Radionuklide (Radioaktivität) im Fallout festgestellt, wobei von Iod-131, das sich in der Schilddrüse anreichert (Anreicherung), in den ersten Wochen die größte Gefahr ausging.

Ab Sommer 1987 machten Cäsium-137 und -134 die größten radioaktiven Belastungen aus. Die besonders gefährlichen Stoffe Strontium und Plutonium gelangten glücklicherweise in nur geringen Mengen in die Umwelt. Neben immensen gesundheitlichen Schäden führte der radioaktive Fallout bislang zu wirtschaftlichen Kosten in Höhe von ca. 450 Mrd DM, v.a. bei betroffenen Bauern. In Finnland und Schweden bedeutete der Fallout ein Ende für die lappländische Rentierzucht: Für einige Jahrzehnte sind dort Flechten, Hauptnahrungsmittel der Rentiere, derart verseucht, daß das Rentierfleisch für ca. 20 Jahre nicht zum Verzehr geeignet ist, Belastungen von über 10.000 Bq/kg Cäsium wurden gemessen.

Situation in Westdeutschland: Nach den ersten radioaktiven Niederschlägen traten z.T. hohe Belastungen von Freilandgemüse (insb. großblättrige Pflanzen, z.B. Spinat) auf, v.a. in Bayern und Baden-Württemberg, wo generell die radioaktiven Belastungen um etwa den Faktor 10 über dem Bundesdurchschnitt lagen. Selbst nach zwei Wochen lag die Belastung frisch geernteter Pflanzen noch bei 2.500 Bq/kg Iod und 600 Bq/kg Cäsium. Neben Freilandgemüse ging die größte Belastung in den ersten Wochen von verseuchter Milch aus, die über den Belastungspfad Gras-Kuh-Milch (Anreicherung) Iod angereichert hatte. Mitte Mai 1986 lag die durchschnittliche Kontamination der Milch in Bayern (bzw. Nordrhein-Westfalen) bei 300 Bq/l (90 Bq/l) Iod und 150 Bq/l (40 Bq/l) Cäsium.

Mit einer Verzögerung von etwa 2 Wochen stieg die Belastung für Fleisch stark an. Besonders betroffen war Wild, aber auch Rindfleisch war Mitte Mai mit 100 Bq/kg Iod und 500 Bq/kg Cäsium belastet. Lokal traten sogar Werte von einigen tausend Becquerel auf. Auch 1987 konnte man noch deutlich über dem Durchschnitt liegende radioaktive Belastungswerte messen: Insb. Wild, Binnenseefische (einige hundert Bq/kg) und Pilze (einige tausend Bq/kg) wiesen z.T. noch hohe Cäsiumwerte auf.

Grenzwerte: In der BRD wurde für Molkereimilch ein Grenzwert für 500 Bq/l festgelegt, für Gemüse 250 Bq/kg Iod. Da 1986 noch Bundesländer eigene Grenzwerte festlegen konnten, wurden z.T. sehr viel schärfere Grenzwerte erlassen, so in Hessen: Milch 20 Bq/l und für Fleisch 200 Bq/kg Iod und 100 Bq/kg Cäsium. Über den Grenzwerten belastete Milch wurde jedoch i.d.R. nicht vernichtet, sondern mit geringer kontaminierter Milch bis unter die Grenzwerte gemischt. Europaweit wurden ab Juni 1986 die als hoch einzustufenden Grenzwerte von 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Säuglingsnahrung und 600 Bq/kg bzw. Bq/l Cäsium für alle sonstigen Lebensmittel verabschiedet.

Eine, insb. von Frankreich anvisierte, deutliche Heraufsetzung (!) der EG-weiten Grenzwerte ist 1987 vorläufig gescheitert.
Folgen: Innerhalb von 50 Jahren wird jeder Westdeutsche infolge des Tschernobyl-Fallouts durchschnittlich 1,4 mSv (Sievert)
effektive Dosis (Strahlendosis) erhalten. Die Schilddrüse ist mit durchschnittlich 3,1 mSv das am höchsten belastete Organ (alle Werte für Erwachsene). Die Ganzkörperdosis setzt sich insb. zusammen aus Verzehr 1986 (0,15 mSv) und Bodenstrahlung 1986-2035 (1,15 mSv). Die Bodenstrahlung kommt von den in den Boden gelangten radioaktiven Substanzen. Aufgrund dieser durch Tschernobyl bedingten zusätzlichen
Strahlenbelastung von 1,4 mSv werden in Deutschland etwa 4.700-14.200 Menschen an Krebs erkranken, was einer kaum feststellbaren statistischen Erhöhung der Krebsrate von etwa 0,1% entspricht.

In verschiedenen Studien wurde in der BRD direkt nach dem Unfall eine erhöhte Mißbildungsrate bei Kälbern in Bayern und eine Zunahme von Trisomie 21 bei Menschen festgestellt.

Nachrüsten oder stillegen: In der ehem. UdSSR sind 16 Tschernobyl-Reaktoren (Typ: RBMK, 1.000 MW) in Betrieb; diese und 10 weitere Uraltreaktoren im ehem. Ostblock weisen laut Reaktorexperten größte Sicherheitsdefizite auf. Favorisiert wird - insb. von der westeuropäischen Nuklearindustrie - eine Nachrüstung der Reaktoren, obwohl dies sowohl technisch wie auch finanziell (ca. 15 Mrd DM) praktisch nicht realisierbar ist. Eine Risikominderung ist dagegen nur durch eine Stillegung zu erreichen, die sich bei gleichzeitiger Mobilisierung der ungeheuren Energieeinsparpotentiale, die in den ehemals sozialistischen Ländern wie nirgends sonst brachliegen, ohne Kraftwerkszubau realisieren ließe.

Weitere Störfälle: Im Oktober 1991 ereignete sich im Reaktor II in Tschernobyl eine Wasserstoffexplosion mit Großbrand. Da die manuelle Reaktorabschaltung gelang, blieben die radioaktiven Belastungen lokal begrenzt. Im März 1992 kam es zu einem schweren Störfall mit Austritt von Radioaktivität im Reaktor bei St.Petersburg (Block II).

1992 wurde beschlossen, den zerstörten Tschernobyl-Reaktor mit einem zweiten Sarkophag zu umgeben, da der alte nicht mehr dicht sei. Der zerstörte Reaktor muß einige zehntausend Jahre gegen das Austreten weiterer Radioaktivität abgedichtet werden.

 

Autor: KATALYSE Institut