Zur Durchsetzung von Umweltschutzinteressen können Umweltverbände Entscheidungsträger in Parlament und Verwaltung z.B. durch das Einbringen eigener Zielsetzungen bzw. durch das Bereitstellen von Informationen beeinflussen.
Umweltverbände werden i.d.R. zu Experten-Anhörungen während der Erstellung eines Gesetzes geladen. Die Praxis zeigt jedoch, daß aufgrund geringer finanzieller und personeller Ressourcen der Umweltorganisationen die tatsächlichen Einflußmöglichkeiten im Vergleich zur Interessenvertretung von Wirtschaft, Landwirtschaft u.a. relativ gering sind. Das Problem ist v.a., daß die formalen Anhörungen, zu denen die Umweltverbände geladen werden, sehr spät sind - die Entscheidungen sind meist schon gefallen. Echte L. müßte viel früher ansetzen, womit sich Umweltverbände gegenüber der stets präsenten Industrie schwertun.
Aufgrund der teilweisen Verlagerung von Rechtssetzungs-Befugnissen von der nationalen auf die europäische Ebene, erhöht sich der Aufwand der L. erheblich. Lobby-Arbeit muß sowohl gegenüber der EG-Kommission als auch dem EG-Ministerrat (und damit den nationalen Ministern) und dem Europäischen Parlament geleistet werden.
Autor: KATALYSE Institut