Altanlagensanierungsprogramm

Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit.

Gefördert werden vor allem Demonstrationsprojekte, mit denen gezeigt werden kann, in welcher Weise Altanlagen nachträglich einem fortschrittlichen Stand der Technik angepaßt werden können. Mit diesem Demonstrationsprogramm sollen notwendige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Behörden in den Stand zu versetzen, durch nachträgliche Anordnungen bei alten Anlagen Verbesserungsmaßnahmen im nachhinein verlangen zu können.

Gleichzeitig wird für Betreiber ähnlicher Anlagen ein Maßstab gesetzt, aus eigener Verantwortung diesen fortschrittlichen Stand der Technik anzustreben. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Umweltbundesamt durchgeführt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der Investition. Dies bedeutet, daß die Industrie mindestens 50% selbst tragen muß.

Siehe auch: Umweltpolitik

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Umweltrecht.

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