Generaldirektion Umwelt

Teil der EG-Kommission, die in 23 Generaldirektionen (vergleichbar mit nationalen Ministerien) unterteilt ist.

Die EG-Kommission hat nach EWG-Vertrag das alleinige Initiativrecht für Rechtsakte der EG. Darüber hinaus ist sie für die Anwendung der Vertragbestimmungen und der Rechtsakte der EG zuständig.
Die G. (Generaldirektion XI) ist für Angelegenheiten der Umwelt, der nuklearen Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Die Aktivitäten (z.B. die Erstellung von Richtlinien, Verordnungen usw.) der einzelnen Generaldirektionen müssen mit den anderen Generaldirektionen abgestimmt werden. Eine besonders starke Stellung hat dabei die Generaldirektion III (Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft).
In der G. werden die umweltrelevanten Rechtsakte erstellt (z.B. Verordnung zum europäischen Umweltzeichen, eco-label) als auch die Kontrolle über die Anwendung des umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts kontrolliert.
Für Interessensverbände des Umweltschutzes stellt die G. eine wichtige Anlaufstelle dar.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G, G - M, Umweltorganisationen.