Agenda 21

Agenda 21 (lat.: Gerundivum, Nominativ Neutrum Plural von agere (tun, machen) = Die zu erledigenden Dinge. Der Begriff "Agenda" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Was zu tun ist". Im englischen Sprachgebrauch steht er auch für "Tagesordnung". Die Agenda 21 beschreibt die Tagesordnung für weltweites Handeln im 21. Jahrhundert.

Zentraler Begriff in der Agenda 21 ist das Sustainable Development, im Deutschen mit nachhaltiger, dauerhafter, zukunftsfähiger oder dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung übersetzt. Konkret bedeutet dies, es stehen ethische Wertvorstellungen einer generationen-, umwelt-, sozial- und globalverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise hinter der Agenda 21.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) sind in der Agenda 21 nicht ausdrücklich aufgeführt. Die Nachhaltige Entwicklung soll sozial ausgeglichen, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch verträglich sein. Manchmal wird auch noch eine vierte Dimension genannt: die Verbesserung der internationalen Kooperation mit den Entwicklungsländer.

1992 verabschiedete die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro die Agenda 21. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u.a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zum Welthandel und Umwelt, zur
Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.
In den 40 Kapiteln der Agenda 21 werden u.a. die folgenden Themenkomplexe aufgegriffen:

  • Internationale Entwicklungszusammenarbeit
  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • Schutz der Erdatmosphäre
  • Bekämpfung der Entwaldung
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
  • Schutz der Ozeane und Süßwasserressourcen
  • Umweltverträglicher Umgang mit Abfällen

Priorität wird in der Agenda 21 auf die Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen gelegt. Damit wendet sich die Agenda 21 nicht nur an Regierungen, sondern v.a. auch an Nichtregierungs-Organisationen (NGOs). In Kapitel 27 wird die Stärkung der nichtstaatlichen Organisationen und in Kapitel 28 die Grundlage für die in den Kommunen in Diskussion befindliche Lokale Agenda beschrieben.

Unter dem Motto Global denken - lokal handeln sind alle aufgefordert, sich aktiv an der umwelt- und sozialverträglichen Gestaltung unserer Lebensumwelt zu beteiligen. Agenda 21 ist also kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen zu.

Ziel der Lokalen Agenda 21 ist die Entwicklung des Gemeinsinns, um in gemeinsamer Anstrengung von Bürgern, Rat und Verwaltung die zukünftigen Probleme der Kommunen zu bewältigen. Ein konsensorientierter Dialog lebt von der gegenseitigen Anregung, der sinnvollen Ergänzung und der konstruktiven Mitarbeit der Beteiligten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftlichen Organisationen, Vereine und Gruppen sind daher ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Die Lokale Agenda erfordert also den "Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft". Die Kommunen sind gehalten entsprechende Rahmenbedingungen, Strukturen und Unterstützung für diesen Prozess zu schaffen.

Hinter dem Ansatz des Kapitel 28 zur Lokalen Agenda 21 steht das Verursacherprinzip und die Erkenntnis, dass Umweltzerstörung trotz ihrer weltweiten Auswirkungen vorrangig dort stattfindet, wo Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsmittelpunkt haben. Der Ausgangspunkt für Umweltzerstörung ist der Raum, wo produziert und gebaut, geheizt und gekocht und am Verkehr teilgenommen wird. Hier also müssen Wege gefunden werden, das Leben umweltschonend zu gestalten.

Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) ist zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlussorgan im Rio-Folgeprozess, der nun Ende des Jahres 2002, zehn Jahre nach Rio, in Johannesburg (Südafrika) ein Resümee für die Zielerreichung seit der Beschlussfassung von Rio 1992 ziehen wird.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Umweltrecht.