Aromaten

A. ist eine Sammelbezeichnug für aromatische Kohlenwasserstoffe, die als Grundkörper einen Kohlenwasserstoff der Summenformel C6H6 enthalten (Benzol).

Der Name Aromat rührt daher, daß im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Reihe von Verbindungen dieses Grundgerüsts isoliert wurden, die als gemeinsames Merkmal einen aromatischen Geruch hatten. Man gab ihnen die Klassenbezeichnung aromatisch, wenn sie in bestimmten Eigenschaften dem Benzol ähnlich sind.

Zahlreiche A. sind krebserregend, z.B. Benzol,
Benzo[a]pyren oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Xylol, Toluol und Ethylbenzol werden vielfach als Lösemittel in Beschichtungsstoffen, Klebern und Verdünnern eingesetzt. Der Kfz-Verkehr ist eine wichtige Quelle für A. in der Außen- und Innenraumluft.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltorientierte Unternehmensführung

Die Industrie gehört neben Energiewirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Privathaushalten zu den Verursachern von Umweltschäden.

Zur Verbesserung der Umweltsituation muß deshalb auch und gerade bei der Industrie angesetzt werden.
Ziel der industriebezogenen Umweltbemühungen ist es, Unternehmen für die Probleme des Umweltschutzes weiter zu sensibilisieren und darzustellen, daß es aus unternehmerischer Weitsicht und Eigeninteresse sinnvoll ist, freiwillig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Umweltschutz als wichtige Zielsetzung unternehmerischer Tätigkeit zu erkennen und entsprechend umzusetzen.

Die U. bereichert und stärkt die Unternehmensphilosophie. Entscheidende Grundsätze, auf denen der langfristige Erfolg eines verantwortungsvoll geführten Unternehmens beruht, sind Qualität, Kreativität, Humanität, Rentabilität, Kontinuität und Loyalität. Alle sechs Grundsätze können erfolgreicher umgesetzt werden, wenn die Unternehmensführung sich stringent am Umweltgedanken orientiert.

Beispiele:

  • Qualität und Umweltschutz. Qualitativ hochwertig ist ein Produkt nur dann, wenn es umweltschonend hergestellt wird und weitgehend ohne Verursachung von Umweltschäden benutzt und entsorgt werden kann.
  • Kreativität und Umweltschutz. Die Kreativität der Mitarbeiter wird durch Arbeitsbedingungen gefördert, die auf die biologischen Bedürfnisse der Menschen Rücksicht nehmen, wie z.B. lärmarmer Arbeitsplatz, gesundes Raumklima, ergonomische Büromöbel und vitaminreiche Kantinenverpflegung (Bildschirm).
  • Rentabilität und Umweltschutz. Die Rentabilität kann durch kostensenkende Umweltschutzmaßnahmen, z.B. Rohstoff, Energie und Wassersparprogramme, sowie durch Ausschöpfung der Marktchancen für umweltschonende Produkte erhöht werden.

Mittlerweile existieren auf dem bundesdeutschen Markt zahlreiche Publikationen sowie auch Checklisten, die konkrete Handlungsempfehlungen und eine wertvolle Hilfe für die Entscheidungen in der Praxis darstellen.

Eine U. könnte wie folgt eingeführt werden: kritische Überprüfung der Unternehmensphilosophie im Hinblick auf ökologiegerechtes Verhalten, Benennung der unternehmensinternen Problembereiche, Formulierung eines die Umweltbelange integrierenden Zielsystems und die Festlegung situationsadäquater Strategien der Unternehmung.

Ausgehend von einer vorurteilsfreien Situationsanalyse (Frage: Wo stehen wir?) sind erstrebenswerte Leitbild- und Sollzustände der Unternehmung (Frage: Was wollen wir erreichen?) zu definieren. Die mittel- und längerfristigen Maßnahmen in der Geschäftstätigkeit sind zu bestimmen (Frage: Welche Maßnahmen und Instrumente sollen ergriffen werden?). Das Unternehmen setzt Zeitrahmen für die beschlossenen Aktivitäten, um eigene Erfolge zu messen und ggf. Probleme in der Umsetzung zu erkennen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Aspekte einer U. betreffen neben den betrieblichen Grundfunktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz) besonders die Bereiche des Marketings (Öko-Marketing) und die Einrichtung einer betrieblichen Umweltschutzinstitution (z.B. Umweltschutzbeauftragte). Weitere Schwerpunkte in der U. sind Mitarbeitermotivation und -ausbildung, das Thema Energie- und Wassereinsparung, Produktentwicklung, Materialwirtschaft, Bauwesen und Finanzen bis hin in den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Autor: KATALYSE Institut

Äquivalentdosis

Die Äquivalentdosis ist ein Maß für die vom Organismus absorbierte Strahlungsenergie, das die biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten auf Organismen berücksichtigt.

Die Äquivalentdosis ist in Zusammenhang mit
Strahlenbelastung und Strahlenschäden von Bedeutung (Kollektivdosis).

Autor: KATALYSE Institut

Umweltmanagement

Unter U. werden Handlungsweisen verstanden, die das Ziel verfolgen, natürliche Umweltressourcen im weitesten Sinne (Rohstoffe, Luft, Wasser, Ruhe etc.) in möglichst geringem Umfange in Anspruch zu nehmen.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltkriminalität

Die bis dahin in Einzelgesetzen aufgeführten Umweltstraftatbestände wurden 1980 durch das "Gesetz zur Bekämpfung der U." unter dem 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefaßt, um Verletzungen des neu entdeckten Rechtsguts "Umwelt" den klassischen Straftaten gleichzustellen.

Die 324-330a StGB reihen seitdem die zu ahndenden Straftaten auf.

Autor: KATALYSE Institut

Umwelthaftungsrecht

Das U., bislang geprägt von einzelnen spezialgesetzlichen und bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, regelt die Haftung von Inhabern von Industriebetrieben (Anlagen) für beim einzelnen an Gesundheit oder Eigentum entstandenen Schäden.

Stark erweitert wird das U. durch das neue Umwelthaftungsgesetz (UmWHG), das im Bereich der Durchsetzbarkeit der individuellen Ansprüche durch die Einführung einer Gefährdungshaftung, einer (widerlegbaren) Ursächlichkeitsvermutung zwischen dem nichtbestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage und dem entstandenen Schaden sowie durch Gewährung von Auskunfts- und Einsichtsansprüchen in Betriebsunterlagen eine erhebliche Verbesserung der Position des Bürgers bewirkt.

Die Inhaber von Anlagen mit besonders hohem Gefahrenpotential (Anlage 2 zum UmWHG) haben Deckungsvorsorge (etwa in Form einer Haftpflichtversicherung) zu treffen.

Autor: KATALYSE Institut

APG

Alkylpolyglucoside

Autor: KATALYSE Institut

Umwelthaftungsgesetz

Seit dem 1.1.1991 geltende teilweise Neuordnung und Ergänzung des bisherigen Haftungsrechts für Umweltschäden.

Vor Inkrafttreten des U. bestanden folgende Anspruchsgrundlagen: 823 ff. BGB, 906 BGB, 14 Bundesimmissionsschutzgesetz, 22 Wasserhaushaltsgesetz, Haftung des Warenproduzenten nach dem Produkthaftungsgesetz vom 1.1.1990 (ProdhaftG).

Autor: KATALYSE Institut

APEO

Alkylphenolethoxylate

Umwelthaftpflichtversicherung

Die U. ist ein Instrument der Deckungsvorsorge vor der Inanspruchnahme durch via Umweltmedien Geschädigte.

Sie ist gesetzlich in 19 des Umwelthaftungsgesetzes (UmWHG) für eine Anzahl besonders gefährlicher Anlagen sowie in 36 Gentechnikgesetz und 13,14 Atomgesetz vorgesehen und soll die Insolvenz des Schädigers verhindern helfen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Antitoxine

Antikörper (Allergie) mit der Fähigkeit, Gifte mikrobieller, pflanzlicher, tierischer Herkunft in der Blutbahn oder außerhalb des Körpers zu binden und zu neutralisieren.

A. befinden sich z.B. in Schlangenseren, die nach einem Schlangenbiß gegeben werden.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltgutachten

Als U. werden die Berichte des von der Bundesregierung im Jahre 1972 einberufenen Rates der Sachverständigen für Umweltfragen bezeichnet.

Das sind zum einen die umfassende Gesamtwürdigungen der Umweltsituation in der BRD (1974 und 1978) und zum anderen Sondergutachten zu Einzelproblemen wie z.B. Auto und Umwelt, Energie und Umwelt, Umweltprobleme des Rheins und der Nordsee.
Die U., die im 4-Jahres-Turnus 1982 und 1986 hätten erscheinen müssen, sind zwar erarbeitet worden, jedoch aus nicht genannten Gründen als U.-1987 veröffentlicht worden.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltabgaben

U. sind ein umweltpolitisches Instrument, das umweltbelastende Aktivitäten verteuert.

Dadurch soll zum sparsamen Umgang mit Umweltgütern anregen (Ressourcen, Boden, Wasser, Luft usw.) und die Finanzierung staatlicher Sanierungs- und Umweltschutzvorhaben ermöglichen.

Man unterscheidet zwischen Emissionsabgaben (Abwasserabgabe, CO2-Steuer usw.), Technologie- und Produktabgaben.

Durch U. sollen Substitionsprozesse ausgelöst werden. Hierdurch verringern sich mit zunehmenden Erfolg der U. die staatlichen Einnahmen der Maßnahme. Im besten Fall laufen die Einnahmen gegen Null.

Autor: KATALYSE Institut

Antimontrioxid

A. (Sb203), auch als Antimonweiß bezeichnet, ist ein weißes, wasserunlösliches, kristallines Pulver.

Es färbt sich beim Erhitzen gelb und wird beim Abkühlen wieder weiß. A. wird in einem Röstprozeß aus sulfiden Antimonerzen hergestellt. A. wird in erster Linie als Flammschutzmittel in Kunststoffen (vor allem PVC-Fußbodenbelägen) verwendet, aber auch in der Glas-, Keramik- und Farbenindustrie. Atembare A.-Stäube haben sich im Tierversuch als krebserregend erwiesen (MAK-Wert-Liste III A2).

Autor: KATALYSE Institut

Umwelt

Der Begriff der Umwelt ist geprägt durch die anthropogene Sichtweise des Menschen. Umwelt ist danach definiert, als einem Lebewesen umgebende Medien (Wasser, Boden, Luft usw.) und aller darin lebenden Organismen sowie deren Wechselwirkungen in und mit dieser Umgebung.

Der Ausdruck Umwelt wurde durch Jakob Johann von Uexküll, dem alternativen Nobelpreisträger, 1921 als zentraler Begriff der Ökologie eingeführt. Aus der Überlegung, dass die Menschen nur mit der Natur leben und auch überleben können, wäre der Begriff Mitwelt angemessener. Dennoch wird der Begriff Umwelt heute oft auf die Umwelt des Menschen und seine Auswirkungen auf das Ökosystem beschränkt.
So sind die Definitionen und die Deutungen des Begriffes Umwelt sind bis heute umstritten und differieren je nach wissenschaftlichem Zweig. Beispielsweise wird Natur und Umwelt häufig synonym verwendet. Natur wird trotz strittiger Definitionen als alles nicht vom Menschen geschaffene erklärt. Diese Bedeutung ist gleichzusetzen mit dem Begriff der natürlichen Umwelt.
Doch es wird ein breitere Auslegung des Begriffs Umwelt gefordert. Das Verständnis einer Umwelt als das „Um-den-Menschen-herum-Seiende“ schließt eine bebaute, von den Menschen geformte Umwelt ein (z.B. Kulturlandschaft, Städtebau, etc.). Nach Düchs müsse ein solcher Standpunkt – insbesondere in der Umweltethik - eingenommen werden, da dieses Verständnis der Umwelt zeitgemäßer sei (mehr als die Hälfte der Menschen leben in Städten, 90% der Lebenszeit verbringen Menschen in Gebäuden) (vgl. Düchs 2012). So führt Düchs aus, dass „ein an der lebensweltlichen Realität und der wörtlichen Bedeutung orientierter Umweltbegriff [...] die natürliche und die gebaute Umwelt des Menschen umfassen [sollte]“ (Düchs 2012, S. 178).

Die medial zerteilende Betrachtung der Umwelt und die entsprechend sektoralen Maßnahmen sind einige Gründe, warum trotz vielfältiger Aktivitäten keine Trendwende in der Umweltzerstörung bislang absehbar ist. Wenn es zu medienübergreifend abgestimmten Konzepten und Maßnahmen kommt, ist eine Verbesserung wahrscheinlich realisierbar. Das allein wird jedoch nicht ausreichen um ein "Sustainable Developement" (nachhaltige Entwicklung) zu gewährleisten. Dafür ist ein grundsätzliches Umdenken im menschlichen Verhalten gegenüber der Umwelt und der belebten Natur notwendig.

Erst wenn die Natur als dem Menschen helfend, sozusagen als mitproduzierende Qualität verstanden wird und der Mensch sein Handeln weniger mächtig und eingreifend gestaltet, hat er in der Umwelt eine Zukunft.


Lit.
Düchs, Martin (2012): Umweltethik, öffne dich!. Plädoyer für die Einbeziehung der gebauten Umwelt in die Umweltethik. – In: GAiA, 2012, Nr. 3, S.177-180.

Autor: KATALYSE Institut

Antimon

A. ist chemisches Element der V. Hauptgruppe. Symbol Sb, Ordnungszahl 51, Schmelzpunkt 630 Grad C, Siedepunkt ca. 1.637 Grad C, Dichte 6,68 g/cm3, silberweißes glänzendes, sehr sprödes, leicht pulverisierbares Metall, MAK-Wert 0,05 mg/m3.

Antimon ist ein toxisches Spurenelement, das meist mit Schwefel und Arsen vorkommt. Wenn es in das Blut gelangt wirkt es sehr giftig. Über Magen und Darmwände wird Antimon und seine Verbindungen allerdings nicht gut aufgenommen. Bei oraler Aufnahme rufen sie starken Brechreiz hervor, so dass A.-Vergiftungen selten auftreten.

Die Toxizität von A. kann nur schwer beurteilt werden, da es fast immer mit anderen giftigen Metallen wir Blei und Arsen auftritt, deren Wirkung im Vordergrund steht. Antimontrioxid wirkte im Tierversuch eindeutig kanzerogen. Die kanzerogene Wirkung des Metalloxids ist dagegen umstritten. Antimon wirkt allerdings teratogen und mutagen.

Die tägliche A.-Gesamtaufnahme mit der Nahrung wird für Deutschland auf 23 µg/Tag geschätzt. A. ist nicht essentiell, kann aber in kleinen Dosen wachstumsfördernd wirken.

Die Trinkwaserverordnung sah bisher einen Grenzwert von 10 µg/Liter vor, der durch die Novellierung der Verordnung auf 3 µg/Liter abgesenkt wurde. Laut Weltgesundheitsorganisation wird die tägliche Gesamtaufnahme von A. mit 0,86 µg angegeben. Eine chronische Vergiftung zeigt sich u.a. durch orange bis gelbbraune Verfärbungen der Zähne, Brustschmerzen und Übelkeit. Spätfolgen sind Schäden an Leber und Milz.

A. kommt in der oberen Erdkruste selten vor. Die wichtigsten Mineralien sind Antimonit und Valentinit. Die Weltproduktion lag 1985 bei 70.000 t/a. Reinstes A. wird in der Halbleitertechnik benötigt und wird als Legierungszusatz zur Erhöhung der Härte von Blei, Zink und Kupfer eingesetzt.

Umweltbelastungen mit A. sind stark an menschliche Aktivitäten wie etwa den Betrieb einer Müllverbrennungsanlage geknüpft. A.-Emissionen werden hauptsächlich durch Verbrennung von Kohle (10.000 t/a weltweit) und natürlicher Erosion (5.000 t/a weltweit) verursacht. Tabak enthält rund 0,1 mg/kg im Trockengewicht, davon werden rund 20 Prozent durch den Zigarettenrauch inhaliert.

Autor: KATALYSE Institut

Anilin

A. wird auch als Phenylamin oder Aminobenzol bezeichnet und ist ein wichtiges Zwischenprodukt in der organischen aromatischen Chemie.

Es spielt eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Farbstoffen, in der Pharmaindustrie, auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes sowie in der Photo-, Kunststoff- und Kautschukchemie. 1990 wurden im früheren Bundesgebiet 138000 t A. produziert.
A. ist ein starkes Blutgift, das die Sauerstoffaufnahme des Blutfarbstoffes verringert.

Leichte Vergiftungserscheinungen äußern sich bald nach der Aufnahme, die meist durch die Haut und weniger durch Einatmen erfolgt, durch Blaufärbung von Lippen, Nase, Ohren und Nägeln. Ursache dieser Blaufärbung ist die bräunliche Farbe des gebildeten Methämoglobins.

Bei einer Vergiftung mit A. darf auf keinen Fall in irgendeiner Form Alkohol zugeführt werden, weil dadurch auch leichte A.-Vergiftungen tödlich enden können. A. steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und, ist deshalb in der MAK-Wert-Liste dem Abschnitt IIIB zugeordnet.

Sein MAK-Wert wurde auf 2ml/m3 (ppm), entsprechend 8mg/m3 festgelegt. A.-Abkömmlinge erzeugen beim Menschen nachweislich Krebs (Aminokrebs, A.-Krebs). Besonders gefährlich ist der Umgang mit Benzidin und Naphthylamin.

Autor: KATALYSE Institut

Technologiefolgenabschätzung

(TA) Technology assessment. Technologie- und zukunftsorientierte Methode zur umfassenden Prüfung ökologischer Sachverhalte, die mit dem Einsatz verschiedener Technologien verbunden sind.

Dabei geht es nicht darum, den technischen Fortschritt aufzuhalten, sondern darum, diejenigen Züge zu beseitigen, die die Unterwerfung des Menschen unter den Apparat hervorrufen (H. Marcuse). Der technische Wandel in Industrie- und Entwicklungsländern ist von z.T. katastrophalen sozialen und ökologischen Folgen begleitet. Immer dringender benötigt die moderne Technikkritik eine Vorwegabschätzung der gesellschaftlichen Auswirkungen einer Technologie.

Dabei darf T. nicht bei der Ermittlung von Information stehenbleiben, sondern muß über die Bewertung zur Gesamtbeurteilung einer Technologie kommen, um ggf. auch ihre Nichteinführung zu erreichen oder Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die die Technologie verbessern, um sie gesellschaftlich und ökologisch verträglich zu machen. Die im März 1985 vom Deutschen Bundestag beschlossene Enquetekommission "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen" hatte drei Themenfelder zu bearbeiten begonnen: Chancen und Risiken von Expertensystemen in Produktion, Verwaltung, Handwerk und Medizin; Möglichkeiten und Grenzen beim Anbau nachwachsender Rohstoffe für Energieerzeugung und chemische Industrie; alternative landwirtschaftliche Produktionsweisen.

Autor: KATALYSE Institut

Störfallverordnung

Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Als Reaktion auf die Katastrophe von Seveso erlassene Verordnung von 1980 zur Begrenzung der Schäden bei Eintritt von Störfällen, zuletzt geändert 1988, als Reaktion auf die Chemieunfälle am Rhein. Die Verordnung gilt für alle nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen Stoffe nach Anhang II vorhanden sind oder entstehen können.

Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde auf im besonderen Maße umweltschädigende Anlagen ausgedehnt (Anhang I), die erhebliche Nachteile oder Belästigungen für Wasser und Boden hervorrufen können, wie Lager von Schädlingsbekämpfungsmitteln, störfallanfällige Chemikalienlager und Lager wassergefährdender Stoffe. Anlagen mit v.a. letzterem Gefahrenpotential werden einem öffentlichen Genehmigungsverfahren unterworfen.
Die S. gilt nicht für Anlagen, bei denen eine Gemeingefahr offensichtlich ausgeschlossen ist.

Unter Gemeingefahr versteht man eine Gefahr für Leben oder hinsichtlich schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen, die nicht zum Bedienungspersonal des gestörten Anlagenteils gehören, oder für die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen, oder für Sachen von hohem Wert, die sich außerhalb der Anlage befinden, wenn durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt wird.

Durch dieses 3fache Raster werden nur schätzungsweise 1-5% der tatsächlichen Störungen auch als Störfälle meldepflichtig. Das ist von der Industrie durchaus beabsichtigt, denn jeder von den 12 bis Anfang 1989 gemeldeten Störfälle zog staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich, was zu ungewünschter Publizität solcher Vorfälle führt. Immerhin ist der Betreiber verpflichtet, die schriftliche Mitteilung, die er der zuständigen Behörde zukommen lassen muß, auch dem Betriebsrat zu überlassen.

Aufgrund von Sicherheitspflichten hat der Betreiber Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern und sicherzustellen, daß Störfallauswirkungen begrenzt bleiben.
Dazu hat er einen Störfallbeauftragten zu benennen und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen, die mit den öffentlichen Katastrophenschutzplänen in Einklang stehen sollen.

Der Betreiber hat die betroffenen Arbeitnehmer über die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und über die für den Störfall darin enthaltenen Verhaltensregeln zu unterweisen (gilt nur für Anlagen nach Anhang I).
Die zuständige Behörde kann auf Antrag den Betreiber von den Pflichten zur Erstellung einer Sicherheitsanalyse befreien, wozu der Betreiber auch nur für Anlagen nach Anhang I verpflichtet ist, wenn eine Gemeingefahr nicht anzunehmen ist (10).

Autor: KATALYSE Institut

Störfall

S. ist im Immissionschutzrecht ein fest definierter Begriff. Ein S. gemäß der Störfallverordnung liegt dann vor, wenn der S. folgende Bedingungen erfüllt:

  • die Industrieanlage, in der der S. auftritt gehört zu den in der S.-Verordnung genannten Anlagen,
  • der S. bedeutet eine Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage,
  • es kam zur Freisetzung, zum Brand oder zur Explosion von in der S.-Verordnung genannten Stoffen und
  • es bestand einen Gemeingefahr (Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder Sachen mit hohen Wert)

Mit dieser sehr engen Definition wird nur ein Bruchteil der insgesamt auftretenden S. erfaßt. In der Öffentlichkeit werden S. der chemischen Industrie als das größte Risiko wahrgenommen. Dies ist v.a. durch die großen S. der 70er und 80 er Jahre (Seveso, Bhopal, Chemieunfall in Basel, Böhringer...) zurückzuführen. Der Seveso-S. hat entscheidend zur heutigen Störfallverordnung und zur Durchführung von Sicherheitsanalysen in der chemischen Industrie geführt.

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Stand von Wissenschaft und Technik

Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.

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Smog-Verordnung

In den fünfziger und sechziger Jahren gab es v.a. in Deutschland und England extreme Smogsituationen, welche Anlaß gaben erste S. zu erlassen.

S. hatten zunächst den Charakter von Katatstrophenplänen, spätestens ab 1985 erhielten diese Verordnungen jedoch vorsorgenden Charakter, da sie auf die Reduzierung der hohen Konzentrationen von Luftbelastungen zielten.

Gleichzeitig wurde die Auslöseschwelle für Smogsituationen herabgesetzt, so dass beispielsweise 1985/86 und 1988/89 wesentlich häufiger der sogenannte Smogalarm ausgerufen wurde.

1987 wurde von den Landesregierungen ein bundesweiter Musterentwurf für die Kriterien der S. verabschiedet, der weitestgehend bis heute gültig ist.

Ein Smog-Frühwarnsystem wurde zwischen den zuständigen Länderbehörden und dem Umweltbundesamt (UBA) zur Frühwarnung im Falle ferntransportierten Smogs, so das ein Datenaustausch der Ergenisse der Länder- und Bundesmessnetze ermöglicht wurde. Hiermit wurde die Grundlage geschaffen Smogsituationen vorauszusagen und deren Entwicklung zu beobachten und Prognosen für die weitere Entwicklungen abzugeben.

Autor: KATALYSE Institut

Schwefeloxide

S. sind Gase, die insb. bei der Reaktion von in fossilen Brennstoffen wie Kohlen und Erdölen enthaltenen Schwefel mit dem Sauerstoff der Luft entstehen

Bei der Verbrennung werden überwiegend Schwefeldioxid (SO2) und geringe Mengen von Schwefeltrioxid (SO3) gebildet. Beide Gase werden mit dem Begriff "SOx" zusammengefaßt.
S. sind Hauptverursacher des sauren Regens (Waldsterben).

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Ammoniak

Ammoniak. ist ein farbloses Gas mit stechendem Geruch.

Die wässrige Lösung des Ammoniak nennt man Ammoniak-Wasser. Die 10%ige wäßrige Ammoniak-Lösung bezeichnet man im Volksmund als "Salmiakgeist". Ammoniak verursacht auf der Haut in Gasform oder als Lösung Schmerz, entzündliche Rötung und Blasenbildung. Besonders gefährdet ist das Auge. Vergiftungsmöglichkeiten bestehen in erster Linie dann, wenn Ammoniak-Dämpfe aus undichten Anlagen unter hohem Druck auf die Haut und Schleimhaut einwirken.

Der von der DFG festgelegte MAK-Wert beträgt 50 ml/m3 (ppm) entsprechend 35 mg/m3. Ammoniak ist ein Grundprodukt der chemischen Industrie und somit Ausgangsstoff zahlreicher chemischer Synthesen. So dient Ammoniak zur Herstellung von Harnstoff, Blausäure, Aminoplasten, Salpetersäure und verschiedenen Chemiefasern. In Form der Ammoniumsalze kommt er als Düngemittel zum Einsatz.

Hierbei besteht die Gefahr, daß Pflanzen in unmittelbarer Umgebung der gedüngten Fläche verätzt werden. Das technisch wichtigste Verfahren zur Herstellung von Ammoniak, ist das Haber-Bosch-Verfahren. Eine Begasung mit Ammoniak wird häufig zur Reduzierung der Formaldehydbelastung in Fertighäusern durchgeführt (Formaldehyd).

Autor: KATALYSE Institut