Die bis dahin in Einzelgesetzen aufgeführten Umweltstraftatbestände wurden 1980 durch das "Gesetz zur Bekämpfung der U." unter dem 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefaßt, um Verletzungen des neu entdeckten Rechtsguts "Umwelt" den klassischen Straftaten gleichzustellen.
Die 324-330a StGB reihen seitdem die zu ahndenden Straftaten auf.
Autor: KATALYSE Institut