Smog-Verordnung

In den fünfziger und sechziger Jahren gab es v.a. in Deutschland und England extreme Smogsituationen, welche Anlaß gaben erste S. zu erlassen.

S. hatten zunächst den Charakter von Katatstrophenplänen, spätestens ab 1985 erhielten diese Verordnungen jedoch vorsorgenden Charakter, da sie auf die Reduzierung der hohen Konzentrationen von Luftbelastungen zielten.

Gleichzeitig wurde die Auslöseschwelle für Smogsituationen herabgesetzt, so dass beispielsweise 1985/86 und 1988/89 wesentlich häufiger der sogenannte Smogalarm ausgerufen wurde.

1987 wurde von den Landesregierungen ein bundesweiter Musterentwurf für die Kriterien der S. verabschiedet, der weitestgehend bis heute gültig ist.

Ein Smog-Frühwarnsystem wurde zwischen den zuständigen Länderbehörden und dem Umweltbundesamt (UBA) zur Frühwarnung im Falle ferntransportierten Smogs, so das ein Datenaustausch der Ergenisse der Länder- und Bundesmessnetze ermöglicht wurde. Hiermit wurde die Grundlage geschaffen Smogsituationen vorauszusagen und deren Entwicklung zu beobachten und Prognosen für die weitere Entwicklungen abzugeben.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in N - S, S, Umweltrecht.