Umwelthaftpflichtversicherung

Die U. ist ein Instrument der Deckungsvorsorge vor der Inanspruchnahme durch via Umweltmedien Geschädigte.

Sie ist gesetzlich in 19 des Umwelthaftungsgesetzes (UmWHG) für eine Anzahl besonders gefährlicher Anlagen sowie in 36 Gentechnikgesetz und 13,14 Atomgesetz vorgesehen und soll die Insolvenz des Schädigers verhindern helfen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, U, Umweltrecht.