Störfall

S. ist im Immissionschutzrecht ein fest definierter Begriff. Ein S. gemäß der Störfallverordnung liegt dann vor, wenn der S. folgende Bedingungen erfüllt:

  • die Industrieanlage, in der der S. auftritt gehört zu den in der S.-Verordnung genannten Anlagen,
  • der S. bedeutet eine Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage,
  • es kam zur Freisetzung, zum Brand oder zur Explosion von in der S.-Verordnung genannten Stoffen und
  • es bestand einen Gemeingefahr (Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder Sachen mit hohen Wert)

Mit dieser sehr engen Definition wird nur ein Bruchteil der insgesamt auftretenden S. erfaßt. In der Öffentlichkeit werden S. der chemischen Industrie als das größte Risiko wahrgenommen. Dies ist v.a. durch die großen S. der 70er und 80 er Jahre (Seveso, Bhopal, Chemieunfall in Basel, Böhringer...) zurückzuführen. Der Seveso-S. hat entscheidend zur heutigen Störfallverordnung und zur Durchführung von Sicherheitsanalysen in der chemischen Industrie geführt.

Autor: KATALYSE Institut

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