Umweltabgaben

U. sind ein umweltpolitisches Instrument, das umweltbelastende Aktivitäten verteuert.

Dadurch soll zum sparsamen Umgang mit Umweltgütern anregen (Ressourcen, Boden, Wasser, Luft usw.) und die Finanzierung staatlicher Sanierungs- und Umweltschutzvorhaben ermöglichen.

Man unterscheidet zwischen Emissionsabgaben (Abwasserabgabe, CO2-Steuer usw.), Technologie- und Produktabgaben.

Durch U. sollen Substitionsprozesse ausgelöst werden. Hierdurch verringern sich mit zunehmenden Erfolg der U. die staatlichen Einnahmen der Maßnahme. Im besten Fall laufen die Einnahmen gegen Null.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, U, Umweltrecht, Weiteres / Sonstiges.