Basisabdichtung

Die B. soll das Austreten von schadstoffbelastetem Sickerwasser, das in jeder Deponie entsteht, in den Untergrund und das Grundwasser verhindern (Deponiesickerwasser).

Die B. ist ein kombiniertes System aus der eigentlichen Abdichtung und der Fassung und Ableitung des Sickerwassers über Dränagen. Der Abstand der B. zum höchsten Grundwasserspiegel muß mindestens 1 m betragen. Die Kombinationsabdichtung einer Deponie soll heute aus einer dreilagigen mineralischen Abdichtung (jeweils 20 cm verdichteter Ton) und einer 2 mm starken PEHD-Dichtungsbahn (Polyethylen) bestehen. Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialprüfung zeigen, daß Kunststoffabdichtungen u.a. bei bestimmten Lösemitteln und chlorierten Kohlenwasserstoffen nicht dicht sind.
Von den 295 Hausmülldeponien in der alten BRD hatten nach einer Umfrage des statistischen Bundesamtes 66% eine mineralische B., 4% eine B. aus Kunststoff und 30% eine Kombination von beiden. Erschreckende Ergebnisse kamen zur Qualität der B. zutage: Lediglich 39% aller Hausmülldeponien besitzen eine vollständige B. (48% teilweise, 13% ohne Angaben!).

Autor: KATALYSE Institut

Autorecycling

In Westdeutschland werden jährlich knapp 2 Mio Autos endgültig stillgelegt.

Die Verwertung der Autowracks erfolgt durch Schrottbetriebe. Die durchschnittlich 1.000 kg schweren Autos (zu 94,5% Pkw) bestehen zu ca. 70% aus Eisenmetallen, zu 4,5% aus Nichteisenmetallen (Metalle) und zu 12,5% aus Kunststoffen (Prozentangaben bezogen auf das Gewicht). Die Eisenmetalle werden schon seit langem in Shredderanlagen wiederverwertet, wobei der Autoschrott durch Getriebeöl, Schmiere und Spuren von PCB oder durch bleihaltige Batterien (Blei) verunreinigt ist. Daher gelten Shredderabfälle seit Oktober 1990 als Sonderabfall. Die Verwertung der restlichen Bestandteile, v.a. der ständig steigenden Kunststoffmengen (Kunststoffe), bereitet noch Probleme.

Der Kunststoffanteil stieg von 2,9% (1970) auf 12,5% (1990). Durch die zum 31.12.1993 geplante Einführung einer Rücknahmepflicht für Altautos beabsichtigt die Bundesregierung, das Autowrackrecycling voranzutreiben. Hierbei sollen Autohersteller zur Kennzeichnung der bei der Herstellung verwendeten Kunststoffe (Kennzeichnungspflicht), sowie zur Verwendung von Mindestanteilen an recyclierten und recycelbaren Werkstoffen bei der Neuproduktion verpflichtet werden (Kennzeichnungspflicht).

Des weiteren soll schon die Produktion von Neuwagen so gestaltet werden, daß nach einer Stillegung eine weitestgehende Zerlegung ermöglicht wird. Die Verwertung der Autowracks soll von den Herstellern geregelt und finanziert werden. Durch Zuschläge auf den Preis für ein Neuauto legen die Hersteller die Verwertungskosten jedoch auf den Käufer um.

Lit.: UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt 1990/91, Berlin, 1992

Autor: KATALYSE Institut

Atomtransporte

siehe Brennstoffkreislauf

 

Autor: KATALYSE Institut

Flugasche

Als F. wird der bei der Verbrennung entstehende Staub bezeichnet, der durch eine Rauchgasentstaubungsanlage abgeschieden wird.

Die F. enthält je nach Art der Verbrennung zahlreiche sehr giftige Stoffe wie Schwermetalle und Dioxine. Besonders schadstoffreich ist die F. aus Müllverbrennungsanlagen. Deshalb ist die Verwendung von F. in der Bauindustrie problematisch, und im Fall der Deponierung sollte sie nur auf Sondermülldeponien (Sonderabfälle) gelagert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Atommüll

Sämtliche radioaktive und radioaktiv verstrahlte Materialien, die bei der Nutzung von Radioaktivität durch den Menschen anfallen und keine weitere Verwendung finden, werden Atommüll genannt.

 

Zu den radioaktiven Abfällen zählen u.a. neben kontaminierter Arbeitskleidung (Kontamination) auch abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken. Überall, wo mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, entsteht Atommüll: Forschung, Industrie (Lebensmittelbestrahlung, Leuchtfarben), Medizin (Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Atomwaffenproduktion, vor allem aber auch im Kernkraftwerksbereich (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung und Brennstoffkreislauf).
Der flüssige, gasförmige oder feste Atommüll wird in Wiederaufbereitungsanlagen für die Endlagerung in Zement verfestigt.
Je nach Aktivität unterscheidet man zwischen schwachaktiven Atommüll (Aktivität kleiner als 0,1 Curie/m3), mittelaktiven Atommüll (0,1-1.000 Curie/m3) und hochaktiven Atommüll (über 1.000 Curie/m3).
Dieser Atommüll muss so gelagert werden, dass keine radioaktiven Substanzen in die Umwelt gelangen und somit keine radioaktive Strahlung Menschen und die biotische Umwelt erreicht.
Das eigentliche Problem stellt dabei der hochaktive Atommüll dar, der fast ausschließlich aus dem Kernkraftwerksbereich stammt. Darunter fallen abgebrannte Brennelemente, die direkt endgelagert werden sollen, und Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen (Brennstoff-kreislauf).

Die Wiederaufarbeitung vermindert durch die Plutoniumabtrennung die Aktivität des Atom-mülls lediglich um den Faktor 2-5 unter Beibehaltung der Plutoniumaktivität und führt zudem zu hohen radioaktiven Belastungen beim Betrieb. Dabei fällt nicht nur hochgiftiges, waffentaugliches Plutonium, sondern auch radioaktive Abgase, Flüssigkeiten und Abfälle an, die trotz Reinigungsmaßnahmen, noch radioaktive Bestandteile enthalten. Diese werden meist in Glasblöcke eingeschmolzen (Verglast). Nach der Aufbereitung sind 1 – 10 Prozent des Materiales wiederverwendbar, während 90 – 99 Prozent als hoch radioaktiver Abfall entsorgt werden muss. Die Aktivität des Atommülls ist bei direkter Endlagerung, wie auch nach Wiederaufarbeitung, erst nach einigen Mio. Jahren auf die von Natururan (Uran) abgeklungen. Daher muss der hochaktive Atommüll für diese Zeit mit größter Sorgfalt von der Umwelt ferngehalten werden (Halbwertszeit). Dazu wird nach passenden und sicheren Anlagen, den sogenannten Endlagern, gesucht.

Endlagerung:
Endlagerung ist ein weltweit ungelöstes Problem, da ein Endlager für über eine Millionen Jahre vor einer möglichen
Strahlenbelastung der Biosphäre schützen muss. Der radioaktive
Abfall wird in Behältern, die eine Entweichung von Radioaktivität verhindern sollen, eingeschlossen. Allerdings können diese im Laufe der Zeit undicht werden. Deshalb wird die Endlagerung von Atommüll in tief gelegenen Gesteinsschichten bevorzugt, da das Gestein radioaktive Strahlung von der Biosphäre abschirmen soll.

Radioaktive Belastungen der Umwelt können entstehen, wenn die Behälter durch Strahlenbe-lastung und Hitze spröde werden oder gar brechen. Dabei können radioaktive Gase aus dem Salzstock entweichen. Die größte Gefahr besteht, wenn radioaktive Substanzen ins Grundwasser gelangen. Ob dies möglich ist, hängt z.B. von der geologischen Stabilität des Salzstocks (auch gegen Erdbeben), den Grundwasserströmen um den Salzstock und möglichen Strukturveränderun-gen des Salzes durch die Strahlung und durch Wärmeabgabe des Atommülls ab. Salzstöcke, z.B. in den USA oder in Deutschland, die lange als sicher galten, zeigen bereits nach wenigen Jahren Grundwasserprobleme. Viele Länder werden gezwungen sein, bis weit ins 21. Jahrhundert den Atommüll in oberirdischen Zwischenlagern (Brennstoffkreislauf) zu lagern.

Schwach- und mittelaktiver Atommüll werden in vielen Ländern schon in Fässern in alten Bergwer-ken, in Granitgestein oder in Salzstöcken gelagert. Die Versenkung im Meer wurde erst 1994 weltweit gestoppt.
Keines der 31 Länder (Stand: 2011), die mit Kernenergie arbeiten, hat bisher eine sichere, dauerhafte, politisch und gesellschaftlich akzeptierte Lösung gefunden, hochradioaktiven
Abfall zu beseitigen (vgl. Stamm 2012).
Für hochaktiven Atommüll sind u.a. Salzstöcke in Erprobung. Viele Länder forschen nach Möglichkeiten hoch radioaktiven Müll in Granit- oder Tongestein oder in Lehmschichten zu lagern.

Situation in Deutschland:
Bis jetzt wird in Deutschland der direkt endzulagernde radioaktive
Abfall und die radioaktiven Rückstände der Wiederaufbereitung (die in Großbritannien oder Frankreich durchgeführt wird) in Castorbehältern gelagert. An Kernkraftstandorten oder in Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben verbleiben diese, bis ein Endlager gefunden ist.Es gibt 17 Zwischenlager für Atommüll. Doch für diesen zwischengelagerten Atommüll muss noch ein Endlager gefunden werden.

In Deutschland wurde von 1965 bis 1992 das Endlager in Asse erprobt.  46.930 m3 radioaktive Abfälle wurden in Fässern dort eingelagert. Das Eindringen von Salzlösung und die Instabilität des Bergwerks verdeutlichen die Problematik der Endlagerfrage, da eine radioaktive Kontamination im Bergwerk festgestellt wurde.

Bis 1998 wurden  schwach- und mittelaktive Abfälle im Endlager Morsleben entsorgt, doch laut Bundesamt für Strahlenschutz würde das Endlager nach heutigen Anforderungen keine Genehmigung zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen erhalten (vgl. bfs 2012). Nun wurde die Stilllegung (Sicherer Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre) des Endlagers beantragt.
Es ist außerdem geplant, dass radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Endlager Konrad  eingelagert werden sollen.  Von 1979 – 2000 und erneut ab 2010 wurde bzw. wird Gorleben als mögliches Endlager erforscht (Untersuchungen sollen bis 2017 dauern). Doch schon in den 90er Jahren wurden einige kritische Probleme in Gorleben festgestellt: Neben Topfrissen (Frostrisse, die die Gefrierrohre in topfförmiger Anordnung umgeben und einen Salzlösungseintrag ermöglicht), die durch Verpressen der Risse mit Zement behoben wurden, scheinen auch tektonische Risse vorzuliegen. Beim Jahreswechsel 1991/92 kam es zudem zu unerwarteten Salzlaugenzuflüssen.

Bis Ende 2015 soll die Kommission für die Endlagersuche Grundlagen und Kriterien für die Atommüll-Lagerung/Standortauswahl erarbeitet haben, so dass 2030 ein Endlager benannt werden kann.
Doch bis ein Endlager gefunden ist, wächst der zwischengelagerte 'Atommüll-Berg' um jährlich über 400t radioaktiven Müll. Bis zum Jahr 2011 sind insgesamt ca. 133.000 m³ radioaktive Reststoffe und über 14.500 Tonnen Schwermetall von bestrahlten Brennelementen in Deutschland angefallen (vgl. bfs 2012). Laut Bundesamt für Strahlenschutz (2012) werden bis 2080 ca. 300.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle entstehen.

Lit.:

  • Statistisches Bundesamt (2012): Endlager. [Stand: 26.03.2013].
  • Stamm, S. (2012): Wie andere Länder mit Atommüll umgehen. [Stand: 26.03.2013].
  • BUND: Atommüll: das ungelöste Entsorgungsproblem. [Stand: 26.03.2013].
  • Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Hannover (1991): Hydrologische, salzgeologische und ingenieursgeologisch/ geomechanische Begutachtung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben. [Stand: 26.03.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Faulgas

Siehe Biogas, Klärgas, Deponiegas.

Autor: KATALYSE Institut

Essbare Verpackung

Auf der ANUGA 1989 in Köln wurden erstmals E. aus Stärke vorgestellt. Inzwischen sind E. für Pralinen, Einweggeschirr und -becher in der Anwendung.

Die Verwendung essbarer Rohstoffe als Verpackungsmaterial findet jedoch sehr schnell seine Grenzen, da die Verpackungseigenschaften von Stärke sehr begrenzt sind. E. unterliegen weiterhin den gleichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (v.a. den Hygienebestimmungen) wie Nahrungsmittel und können daher nicht ohne eigene Umverpackung verkauft werden.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallverwertung

Abfallverwertung umfaßt Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten(Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung).

Im Sprachgebrauch, besonders in der Werbung, wird A. oft mit Abfallvermeidung gleichgesetzt, was jedoch falsch ist. Denn Ziel der Abfallvermeidung ist es, Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen, wodurch eine Abfallverwertung überflüssig wird.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallvermeidung

Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig der Begriff Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich um eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden.

 
Das Müllaufkommen lässt sich mittels Abfallverwertung meist jedoch kaum reduzieren. Da recyclingfähige Produkte als umweltfreundlich eingestuft werden, konsumiert der Verbraucher sie guten Gewissens oftmals sogar in verstärktem Maße. Das durch diese Konsumsteigerung erhöhte Abfallaufkommen hebt die Müllreduzierung, die durch das Recycling erzielt wird, häufig auf.

Zudem kan durch Recycling, die bei der Produktion von Verpackungen entstehenden Umweltbelastungen nicht verhindern. Dies schafft alleine die Abfallvermeidung, indem beispielsweise Einwegverpackungen gar nicht erst produziert bzw. konsumiert werden, können wertvolle Rohstoffe sowie Energie eingespart und die Entstehung von Abfällen verhindert werden. Abfallvermeidung ist somit die effektivste und umweltverträglichste Methode Müllmengen zu reduzieren.

Das Abfallvermeidungsgebot (§ 1a) im Abfallgesetz trägt dieser Tatsache prinzipiell Rechnung. Von der Möglichkeit (gem. §14), rechtliche Vermeidungsgebote zu erlassen, hat die Bundesregierung bisher aber erst einmal mit der Verordnung über Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkepackungen (1988) Gebrauch gemacht.

Autor: KATALYSE Institut

Entsorgung

Siehe Atommüll, Abfall, kommunale Abfallbeseitigung, Abwässerreinigung.

Autor: KATALYSE Institut

Abfalltourismus

Der Abfalltourismus ist direkte Folge einer ganzen Reihe von Faktoren: Nach wie vor und ersten Ansätzen zum Trotz wird in Deutschland wie auch weltweit beim Abfall vorwiegend auf Entsorgung statt auf Vermeidung gesetzt(Abfallvermeidung, Verpackungsverordnung).

 

In Deutschland stehen den wachsenden Müllbergen Deponien und Müllverbrennungsanlagen mit begrenzten Kapazitäten gegenüber, das gewachsene Umweltbewußtsein der Bürger erschwert und verzögert den Bau neuer Anlagen zur Entsorgung von Müll, im besonderen von Sonderabfall. Abfallentsorgung ist Aufgabe der Länder und Kommunen: Eine bundeseinheitliche, geordnete Abfallwirtschaft, die kontrollierende und lenkende Funktion haben könnte, fehlt. Darüber hinaus hängen am Müll wirtschaftliche Interessen: Die Entsorgung wird zunehmend kostenträchtiger, zugleich lassen sich mit der Abfallwirtschaft aber auch beachtliche Gewinne erzielen.

Beim Abfalltourismus muß zwischen legalen und illegalen Exporten unterschieden werden. So wird z.B. Müll legal in andere Länder verschoben, in denen die Deponierung oder Verbrennung billiger ist als in Deutschland, z.B. bis 1992 nach Frankreich. Ebenso wurde jahrelang westdeutscher Müll für Devisen in die damalige DDR verschoben. Eine weitere "legale" Möglichkeit für den Abfalltourismus besteht darin, Müll als Wirtschaftsgut zu deklarieren, nachdem er z.B. mit Sägespänen vermischt und so zum "Ersatzbrennstoff" umgewandelt wurde. Ein solches Produkt kann zwischen privaten Unternehmen gehandelt werden, da es nicht mehr dem Abfallgesetz unterliegt. Illegal wird ein solcher Handel erst, wenn die Behörden eindeutig nachweisen, daß es sich um Sonderabfall handelt, der falsch deklariert wurde und unter Umgehung der Gesetze ins Ausland gebracht wird (Giftmüllexport).

Seit Frühjahr 1989 existiert eine internationale "Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte", die allerdings den Abfalltourismus nicht generell verbietet, sondern nur reglementiert. Vor allem Deutschland, die USA, Frankreich und Japan (weltweit die Hauptverursacher von Giftmüll) hatten bei den Verhandlungen in Basel ihre Wirtschaftsinteressen gegenüber den Bedürfnissen der ärmeren Länder, insb. Afrikas, nach radikaleren Bestimmungen durchgesetzt. Bis auf Frankreich hatten alle EG-Länder die Konvention Mitte 1992 noch nicht ratifiziert.

Autor: KATALYSE Institut

Einwegverpackungen

Verpackungen, die nach Gebrauch/Verbrauch des Inhalts weggeworfen werden.

Aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher), aus Metall (z.B. Bierdosen), aus Verbundmaterialien (z.B. Milchtüten). E. verbrauchen häufig mehr Energie und Rohstoffe als Mehrwegverpackungen und erhöhen v.a. die Abfallmenge (Hausmüll). Der Anteil der E. ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Das Abfallgesetz bietet Möglichkeiten des E.-Verbots oder der E.-Beschränkung. In diesem Zusammenhang wurde die Pfandpflicht für Kunststoff-Getränkeflaschen sowie das Verbot der Umverpackungen in der Verpackungsverordnung festgeschrieben.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallgesetz

Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994, das 1996 in Kraft trat, wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage im Abfallbereich geschaffen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz werden Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Das Gesetz fordert, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Beide Verwertungsarten sind gleichrangig, Vorrang hat die im Einzelfall umweltverträglichere Lösung.

Sämtliche Stoffe, die bisher unter den Begriffen „Reststoff, Wertstoff oder Sekundärrohstoff" am Markt gehandelt wurden, unterliegen nun dem Abfallrecht. So gibt es nach neuem Recht auch für diese Stoffe Nachweispflichten und behördliche Überwachungsmöglichkeiten. Die Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten mit dieser Erweiterung nicht mehr nur für die Abfallbeseitigung. Das bedeutet, dass der Begriff „Abfallentsorgung" die Beseitigung und die Verwertung umfaßt.

Auch der Begriff „
Abfall" wurde neu definiert. Er umfaßt die Abfälle zur Beseitigung und die Abfälle zur Verwertung. Diese Begriffsdefinition entspricht den Vorgaben des EG-Rechts. Nach wie vor gibt es den „subjektiven" (Entledigungswille) und den „objektiven" Abfallbegriff (Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit).

Die §§ 4-9 beschäftigen sich mit der Kreislaufwirtschaft. Darunter versteht man die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen.
Die Abfallbeseitigung ist keine Maßnahme der Kreislaufwirtschaft (§ 10 Abs. 1). Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 10 Abs. 4).

Hat ein Abfallerzeuger insgesamt mehr als 2 Tonnen besonders überwachungsbedürftiger Abfälle oder mehr als 2000 Tonneno überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüsselnummer im Jahr, so mus er „Zusatzaufgaben" erfüllen. Er muss ein ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen.

Autor: KATALYSE Institut

Einwegflasche

Siehe Mehrwegflasche, Verpackungen.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung.

Abfallentsorgung umfasst sowohl die stoffliche und energetische Abfallverwertung (Recycling, Müllverbrennung, Pyrolyse) als auch das Ablagern von Abfällen (Deponie) sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.

Autor: KATALYSE Institut

Duales System

Die Duale System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoff, Bonn (DSD) wurde von Unternehmen des Handels, Verpackungsher-stellern und deren Materiallieferanten gegründet, um der Forderung der Verpackungsverordnung nach einer eigenständiger Sammlung und Verwertung von Sekundärrohstoffen zu genügen.

Die DSD überprüft die Vergabe des Grünen Punktes. Für die in das System einbezogenen Verpackungen muß sichergestellt sein, daß alle Verpackungen, die den "Grünen Punkt" tragen, über das D. flächendeckend außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung erfaßt und verwertet werden (Recycling).
Bis Ende 1994 sollen alle Bundesbürger an das D. angeschlossen sein. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Beiträge der Zeichennutzer sichergestellt und damit dem Nutzer übertragen (Grüner Punkt).

Die durch das D. entsorgten Abfälle unterliegen nicht dem Abfallgesetz, sondern gelten als Wirtschaftsgut. Dies hat zur Folge, daß der Müll ohne große Formalitäten und Vorschriften ins Ausland exportiert werden kann (Abfalltourismus), wo keinerlei Kontrolle über die Art der Entsorgung mehr möglich ist. Zudem kann das "Wirtschaftsgut Verpackung" in Industrieanlagen mit unzureichenden Filtereinrichtungen (Müllverbrennung) verbrannt werden, wobei auch hierbei nur geringe Überwachungsmöglichkeiten bestehen.

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigungsplan

Im Abfallgesetz des Bundes ist in 6 die Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen durch die Länder vorgesehen.

In diesen Abfallbeseitigungsplänen sind geeignete Standorte für die Abfallentsorgungsanlagen festzulegen. Ferner kann darin bestimmt werden, welcher Träger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlagen sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Verfahren zur Aufstellung der Pläne regeln die Länder.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiesickerwasser

Wasser aus Niederschlägen oder aus Abfällen, das den Deponiekörper durchfließt und im Abfall enthaltene lösliche Stoffe aufnimmt.

Die Menge des D.-Anfalls ist vor allem vom Niederschlag, der Verdunstung und dem Abfluß im Oberflächenbereich abhängig.
Bei einem mittleren Niederschlag von 750 mm/a fallen somit rd. 5 m3 D. pro Hektar und Tag an.

D. ist durch hohe organische Verschmutzungen sowie durch Verunreinigungen mit wasserlöslichen Nitraten, Sulfaten, Chloriden und Schwermetallen gekennzeichnet. Die Belastung des D. mit Schadstoffen hängt von der Abfallart, der Witterung und von biochemischen Abbauvorgängen (Abbau) in der Deponie ab.

Man versucht, durch Deponiebasisabdichtungen (Basisabdichtung) aus verdichtetem Boden, Lehm, Boden mit Zusätzen (z.B. Betonit) oder Kunststoffolien, den Sickerwasseraustritt aus der Deponie und damit eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern.

Mit Drainagesystemen oberhalb der Abdichtung wird das D. aufgefangen und einer Entsorgung zugeführt. Das D. sollte anschließend in Kläranlagen(Abwasserreinigung) aufbereitet werden, in der Praxis wird es jedoch oft im Kreislauf von neuem auf den Deponiekörper geschüttet, was zu einer Aufkonzentrierung der Schadstoffe führt.

Da die Langzeitsicherheit einer Deponieabdichtung i.d.R. nicht gewährleistet werden kann, kann D. austreten. So können Schadstoffe, die vom Boden in der Deponieumgebung nicht zurückgehalten werden, über Jahrzehnte ausgewaschen werden und das Grundwasser verunreinigen.

Nach der allgemeinen Rahmenvorschrift über die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwässern aus Hausmülldeponien müssen D. nach dem Stand der Technik behandelt werden.
Dabei sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
BSB: 20 mg/l;
CSB: 200 mg/l; Ammonium: 50 mg/l; abfiltrierbare Stoffe: 20 mg/l;
Fischtest: Verdünnungsfaktor 2; AOX: 0,5 mg/l.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1991 im alten Bundesgebiet 7% des D. nicht erfaßt, und in 15% der Fälle gab es keine Angaben.

Lit.: U.Förstner: Umweltschutztechnik, Berlin 1991

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoff aus Müll

Aus Hausmüll durch grobe Sortierung und Brikettierung der energiereichen Bestandteile gewonnener Brennstoff.

Ziel der Herstellung von B. (auch BRAM genannt) ist eine bessere Lagerfähigkeit und effektivere Energieausnutzung des Mülls als bei der Müllverbrennung. B. wird v.a. in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland in Rohstoffrückgewinnungsanlagen produziert. Er besteht zu 70-85 Gew.-% aus Papier und Pappe, zu 10-13 Gew.-% aus Kunststoff und anderen Bestandteilen. Die Verbrennung von B. wird vielfach als "thermisches Recycling" bezeichnet.

Es handelt sich hier weder um Recycling noch um Wiederverwertung, sondern um die Verbrennung wertvoller Rohstoffe. Die BRAM-Verbrennung wird kritisch gesehen, da bedingt durch den hohen Schadstoffgehalt (hoher Anteil an Schwermetallen) des Mülls erhebliche Mengen schädlicher Emissionen entstehen, die höher als bei Steinkohle-Verbrennung liegen. Aus diesem Grunde ist eine Rauchgaswäsche bei der B.-Verbrennung unbedingt nötig. B. ist daher keine Alternative zu anderen Verfahren der Abfallverwertung wie Recycling von Altpapier und Kunststoffen sowie Abfallvermeidung. 

Autor: KATALYSE Institut

Abfallbeseitigung auf See

Die Abfallbeseitigung auf See erfolgt als Verbrennung oder Verklappung. Vor allem Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion und Klärschlämme wurden in früheren Jahren verklappt.

Seit die internationalen Abkommen von Oslo (15.2.1972, Geltungsbereich Nordsee und Atlantik) und London (29.12.1972, Geltungsbereich weltweit) ratifiziert wurden und das "Hohe-See-Einbringungsgesetz" im Jahr 1977 in Kraft trat, ist die Abfallbeseitigung auf See in der BRD erlaubnispflichtig. Das Gesetz regelt die Einbringung oder Einleitung von Stoffen in die hohe See. Es wird ergänzt durch die Hohe-See-Einbringungsverordnung und die Hohe-See-Einbringungsverwaltungsvorschrift.

Unter den zahlreichen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, die den Gewässerschutz betreffen, ist in bezug auf die Abfallbeseitigung auf See vor allem die Richtlinie über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion zu nennen. Die Titandioxid-Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion.

1988 einigten sich die EG-Umweltminister auf die Richtlinie zur Beendigung der Meeresverschmutzung durch Abfälle aus der Titandioxid-Produktion, nach der die Dünnsäureverklappung bis 31.12.1989 eingestellt werden sollte, nachdem die drei großen Hersteller von Titandioxid auf massive Proteste verschiedener Umweltorganisationen ein Recyclingsystem entwickelt hatten. Für drei Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich und Spanien) wurde unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist vorgesehen.

Gemäß dem Hohe-See-Einbringungsgesetz wird die Erlaubnis zur Abfallbeseitigung auf See in Deutschland vom Deutschen Hydrographischen Institut erteilt. Dazu prüft das Umweltbundesamt in einem zweistufigen Verwaltungsverfahren zunächst die Möglichkeit, die Stoffe an Land zu entsorgen. Ein Verklappen oder Verbrennen auf hoher See kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn die Entsorgung an Land nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sind schädliche Auswirkungen für das Meerwasser zu befürchten, ist die Möglichkeit der Abfallbeseitigung auf See generell ausgeschlossen.

Die verschiedenen Deutungen über die Gefährlichkeit bzw. Schädlichkeit von Stoffen ließ sich besonders deutlich an der Diskussion um die Dünnsäureverklappung verfolgen, die von der Bundesregierung für nicht eindeutig schädlich klassifiziert und erst 1989 in Übereinstimmung mit der Titandioxid-Richtlinie vollständig eingestellt wurde.

Ebenso betrieb die BRD die Verbrennung von chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), für die auf Land keine ausreichenden Entsorgungskapazitäten zur Verfügung standen, bis Oktober 1989. Trotz des Hohe-See-Einbringungsgesetzes nahm die Menge der von deutschen Firmen auf der Nordsee verbrannten Abfälle bis 1986 bis auf einen Stand von 53.800 t zu. Dies entsprach etwa 50% der gesamten auf der Nordsee verbrannten Abfälle. Danach wurde die Verbrennung innerhalb von drei Jahren auf weniger als die Hälfte (21.200 t) reduziert.

Autor: KATALYSE Institut

Abfall

Als Abfall werden bewegliche Gegenstände bezeichnet, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss

Man unterscheidet zwischen Siedlungs- und Gewerbe-Abfall.

Obwohl Abfallvermeidung als oberstes Ziel Einzug in die Gesetze gehalten hat, sind die Vermeidungs- oder Verwertungserfolge noch gering. Insb. Bauschutt, der bis heute zu 50 Prozent deponiert wird, könnte weitestgehend recycelt werden.

Hohe Recyclingpotentiale liegen auch in häuslichen Abfällen (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll), die zu einem hohen Anteil kompostierbar sind.

Neben der Reduzierung der zu entsorgenden Abfall-Menge durch Verwertungs- oder Vermeidungmaßnahmen muß das gleichrangige Ziel der Abfallwirtschaft eine Verringerung von Schadstoffen im Abfall sein (s.a. Hausmüll), um Emissionen aus den Behandlungsanlagen (Deponie, Müllverbrennung, Pyrolyse, Kompostierung) niedrig zu halten.

Autor: KATALYSE Institut