In Westdeutschland werden jährlich knapp 2 Mio Autos endgültig stillgelegt.
Die Verwertung der Autowracks erfolgt durch Schrottbetriebe. Die durchschnittlich 1.000 kg schweren Autos (zu 94,5% Pkw) bestehen zu ca. 70% aus Eisenmetallen, zu 4,5% aus Nichteisenmetallen (Metalle) und zu 12,5% aus Kunststoffen (Prozentangaben bezogen auf das Gewicht). Die Eisenmetalle werden schon seit langem in Shredderanlagen wiederverwertet, wobei der Autoschrott durch Getriebeöl, Schmiere und Spuren von PCB oder durch bleihaltige Batterien (Blei) verunreinigt ist. Daher gelten Shredderabfälle seit Oktober 1990 als Sonderabfall. Die Verwertung der restlichen Bestandteile, v.a. der ständig steigenden Kunststoffmengen (Kunststoffe), bereitet noch Probleme.
Der Kunststoffanteil stieg von 2,9% (1970) auf 12,5% (1990). Durch die zum 31.12.1993 geplante Einführung einer Rücknahmepflicht für Altautos beabsichtigt die Bundesregierung, das Autowrackrecycling voranzutreiben. Hierbei sollen Autohersteller zur Kennzeichnung der bei der Herstellung verwendeten Kunststoffe (Kennzeichnungspflicht), sowie zur Verwendung von Mindestanteilen an recyclierten und recycelbaren Werkstoffen bei der Neuproduktion verpflichtet werden (Kennzeichnungspflicht).
Des weiteren soll schon die Produktion von Neuwagen so gestaltet werden, daß nach einer Stillegung eine weitestgehende Zerlegung ermöglicht wird. Die Verwertung der Autowracks soll von den Herstellern geregelt und finanziert werden. Durch Zuschläge auf den Preis für ein Neuauto legen die Hersteller die Verwertungskosten jedoch auf den Käufer um.
Lit.: UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt 1990/91, Berlin, 1992
Autor: KATALYSE Institut