Abfallbeseitigungsplan

Im Abfallgesetz des Bundes ist in 6 die Aufstellung von Abfallentsorgungsplänen durch die Länder vorgesehen.

In diesen Abfallbeseitigungsplänen sind geeignete Standorte für die Abfallentsorgungsanlagen festzulegen. Ferner kann darin bestimmt werden, welcher Träger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlagen sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Die Verfahren zur Aufstellung der Pläne regeln die Länder.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Abfall, Substanzen & Werkstoffe.