Abfalltourismus

Der Abfalltourismus ist direkte Folge einer ganzen Reihe von Faktoren: Nach wie vor und ersten Ansätzen zum Trotz wird in Deutschland wie auch weltweit beim Abfall vorwiegend auf Entsorgung statt auf Vermeidung gesetzt(Abfallvermeidung, Verpackungsverordnung).

 

In Deutschland stehen den wachsenden Müllbergen Deponien und Müllverbrennungsanlagen mit begrenzten Kapazitäten gegenüber, das gewachsene Umweltbewußtsein der Bürger erschwert und verzögert den Bau neuer Anlagen zur Entsorgung von Müll, im besonderen von Sonderabfall. Abfallentsorgung ist Aufgabe der Länder und Kommunen: Eine bundeseinheitliche, geordnete Abfallwirtschaft, die kontrollierende und lenkende Funktion haben könnte, fehlt. Darüber hinaus hängen am Müll wirtschaftliche Interessen: Die Entsorgung wird zunehmend kostenträchtiger, zugleich lassen sich mit der Abfallwirtschaft aber auch beachtliche Gewinne erzielen.

Beim Abfalltourismus muß zwischen legalen und illegalen Exporten unterschieden werden. So wird z.B. Müll legal in andere Länder verschoben, in denen die Deponierung oder Verbrennung billiger ist als in Deutschland, z.B. bis 1992 nach Frankreich. Ebenso wurde jahrelang westdeutscher Müll für Devisen in die damalige DDR verschoben. Eine weitere "legale" Möglichkeit für den Abfalltourismus besteht darin, Müll als Wirtschaftsgut zu deklarieren, nachdem er z.B. mit Sägespänen vermischt und so zum "Ersatzbrennstoff" umgewandelt wurde. Ein solches Produkt kann zwischen privaten Unternehmen gehandelt werden, da es nicht mehr dem Abfallgesetz unterliegt. Illegal wird ein solcher Handel erst, wenn die Behörden eindeutig nachweisen, daß es sich um Sonderabfall handelt, der falsch deklariert wurde und unter Umgehung der Gesetze ins Ausland gebracht wird (Giftmüllexport).

Seit Frühjahr 1989 existiert eine internationale "Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte", die allerdings den Abfalltourismus nicht generell verbietet, sondern nur reglementiert. Vor allem Deutschland, die USA, Frankreich und Japan (weltweit die Hauptverursacher von Giftmüll) hatten bei den Verhandlungen in Basel ihre Wirtschaftsinteressen gegenüber den Bedürfnissen der ärmeren Länder, insb. Afrikas, nach radikaleren Bestimmungen durchgesetzt. Bis auf Frankreich hatten alle EG-Länder die Konvention Mitte 1992 noch nicht ratifiziert.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Abfall, Substanzen & Werkstoffe.