Abfallvermeidung

Abfallvermeidung bedeutet, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Fälschlicherweise wird häufig der Begriff Abfallverwertung als Abfallvermeidung bezeichnet. Bei der Abfallverwertung handelt es sich jedoch lediglich um eine sinnlose Deponierung der bereits entstandenen Abfälle zu vermeiden.

 
Das Müllaufkommen lässt sich mittels Abfallverwertung meist jedoch kaum reduzieren. Da recyclingfähige Produkte als umweltfreundlich eingestuft werden, konsumiert der Verbraucher sie guten Gewissens oftmals sogar in verstärktem Maße. Das durch diese Konsumsteigerung erhöhte Abfallaufkommen hebt die Müllreduzierung, die durch das Recycling erzielt wird, häufig auf.

Zudem kan durch Recycling, die bei der Produktion von Verpackungen entstehenden Umweltbelastungen nicht verhindern. Dies schafft alleine die Abfallvermeidung, indem beispielsweise Einwegverpackungen gar nicht erst produziert bzw. konsumiert werden, können wertvolle Rohstoffe sowie Energie eingespart und die Entstehung von Abfällen verhindert werden. Abfallvermeidung ist somit die effektivste und umweltverträglichste Methode Müllmengen zu reduzieren.

Das Abfallvermeidungsgebot (§ 1a) im Abfallgesetz trägt dieser Tatsache prinzipiell Rechnung. Von der Möglichkeit (gem. §14), rechtliche Vermeidungsgebote zu erlassen, hat die Bundesregierung bisher aber erst einmal mit der Verordnung über Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkepackungen (1988) Gebrauch gemacht.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Abfall, Substanzen & Werkstoffe.