Abfall(vermeidungs)beratung sollte Teil jeder Umweltberatung sein.
Als von der Umweltberatung unabhängiges Tätigkeitsfeld entstand A. Mitte der 80er Jahre zunächst in solchen Städten, die Modelle zur getrennten Müllsammlung (meist: Erfassung von Wertstoffen in eigenen Sammelbehältern) erprobten.
Inzwischen ist eine A. in den Landesabfallgesetzen von Hessen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben.
Ihr Träger ist jeweils die beseitigungspflichtige Körperschaft, also Kommunen, Landkreise oder Zweckverbände. Methoden der Abfallberatung sind: Beantwortung telefonischer Einzelanfragen, Gruppen- und Multiplikatorenberatung, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
Die Abfalltrennungsberatung entwickelt sich erst langsam zur Abfallvermeidungsberatung.
Lit.: Verband kommunaler Städtereinigungsbetriebe e.V.: Abfallberater im kommunalen Bereich. Dokumentation 2/88
Autor: KATALYSE Institut