Abfallentsorgung ersetzt im Abfallgesetz (1986) den Begriff Abfallbeseitigung.
Abfallentsorgung umfasst sowohl die stoffliche und energetische Abfallverwertung (Recycling, Müllverbrennung, Pyrolyse) als auch das Ablagern von Abfällen (Deponie) sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.
Autor: KATALYSE Institut