Auf der ANUGA 1989 in Köln wurden erstmals E. aus Stärke vorgestellt. Inzwischen sind E. für Pralinen, Einweggeschirr und -becher in der Anwendung.
Die Verwendung essbarer Rohstoffe als Verpackungsmaterial findet jedoch sehr schnell seine Grenzen, da die Verpackungseigenschaften von Stärke sehr begrenzt sind. E. unterliegen weiterhin den gleichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen (v.a. den Hygienebestimmungen) wie Nahrungsmittel und können daher nicht ohne eigene Umverpackung verkauft werden.
Autor: KATALYSE Institut