TA-Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft; erste Fassung 1974, letzte Aktualisierung 1986.

Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Anlagen (Genehmigungsverfahren) und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die T. enthält Grundsätze für die Beurteilung von Projekten, Meßvorschriften sowieEmissionsgrenzwerte undImmissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe. 

Die Grenzwerte sollen dem Stand der Technik entsprechen und müssen deshalb regelmäßig fortgeschrieben werden. Obwohl als Verwaltungsvorschrift nur für Behörden bindend, hat die Rechtsprechung die Verbindlichkeit der T. für die Genehmigungsverfahren dadurch erhöht, daß sie ihr den Rang einer vorweggenommenen Gutachteraussage zuweist. Durch die T. von 1986 wurden erstmals auch Fristen für die Nachrüstung von Altanlagen (Altanlagensanierungsprogramm) erlassen.

Siehe auch: Immissionsgrenzwerte, Großfeuerungsanlagenverordnung

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Luft & Klima, T, T - Z, Umweltrecht.