Emissionsgrenzwerte

Höchstwerte für die rechtlich zulässige Schadstoffabgabe an die Umwelt, zumeist in Gewichts- oder Volumenanteilen definiert (z.B. in TA Luft).

Zur Kontrolle ihrer ständigen Einhaltung müssen enge Meßintervalle (Minuten- bis Tageswert) festgelegt werden. E. sollen Umweltschäden im Einwirkungsbereich der Quelle verhindern. Sie sind oft Kompromisse zwischen den Gesichtspunkten Umweltschutz, Stand der Technik und Kosten vonUmweltschutzinvestitionen. Da E. nur die einzelne Quelle, nicht aber die Zahl der Quellen im Einwirkungsbereich begrenzen, müssen sie um räumliche Immissionswerte ergänzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, E, Umweltrecht.