Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.
Die wichtigsten Schadstoffe sind Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Staub. Die historisch ersten Gesetze im Umweltbereich galten der Luftverschmutzung, wie z.B. das Verbrennungsverbot für raucherzeugendes
Holz im mittelalterlichen London (Holzverbrennung). Auch heute sind sowohl der Stand der Technik der Luft-Reinhaltung als auch das bestehende Regelwerk von Gesetzen und Verordnungen auf diesem Gebiet weiter entwickelt als die entsprechenden Vorschriften für die Medien Wasser und Boden (Bodenbelastung).
Die gesetzlichen Grundlagen der Luft-Reinhaltung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes findet sich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie in den Richtlinien der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft (VDI-Richtlinien). Dort werden auch moderne Anlagen zur Abgasreinigung (Abgasreinigungsverfahren) beschrieben. In der TA Luft sind Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft (Immission) und Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Luft-verunreinigenden Anlagen (Emission) festgelegt.
Siehe auch: Atmosphäre, Sauerstoff, Kohlendioxid
Autor: KATALYSE Institut